»Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.
Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und hat auch keine allgemeine Gültigkeit, sondern gilt nur für den Antragssteller [sic], hieß es…«
welt.de (4.2.)
Eine Pressinformation des Gerichts ist hier nachzulesen. Interessant: "Auch in der Sache fehle es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage."