Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen. Deshalb darf man sich nicht (nur) auf Gerichte verlassen, sondern muß Politik weiterhin auf die Straße tragen. Das Bundesverfassungsgericht teilt mit
»Pressemitteilung Nr. 42/2021 vom 20. Mai 2021
Beschlüsse vom 20. Mai 2020 – 1 BvR 900/21, 1 BvQ 64/21, 1 BvR 968/21 und 1 BvR 928/21
Mit heutigen Beschlüssen haben die Kammern des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG („Kontaktbeschränkungen“), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG („Einzelhandelsbeschränkungen“), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG („Untersagung kultureller Einrichtungen“) sowie gegen § 28b Abs. 3 IfSG („Schulschließungen“) richteten. Damit ist nicht entschieden, dass die angegriffenen Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
„Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos“ weiterlesen