Oberlandesgericht kassiert Weimarer Beschluss

Auch bei Rückzugsgefechten gelin­gen manch­mal Offensiven. Auf spie​gel​.de ist am 19.5. zu erfahren:

»Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat einen viel dis­ku­tier­ten Beschluss eines Weimarer Familienrichters auf­ge­ho­ben. Er sei nicht dafür zustän­dig, über Coronaregeln an Schulen zu ent­schei­den, heißt es in einer Mitteilung des OLG. „Oberlandesgericht kas­siert Weimarer Beschluss“ weiterlesen

Oberlandesgericht Linz: CT-Wert über 30 – keine Ansteckungsgefahr

»URTEIL MIT FOLGEN
Die Viruslast wird zum straf­recht­li­chen Faktor
Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz könn­te die Strafverfolgung von Corona- und Quarantäne-Sündern auf den Kopf stel­len. Darin heißt es, eine Missachtung des Absonderungsbescheides bedeu­te nicht zwin­gend eine Verurteilung. Es geht um die Viruslast im Körper. Also: Wie ansteckend jemand zur Tatzeit ist.

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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen ab

In einer Pressemitteilung des Gerichts vom 5.5. ist zu lesen:

»Pressemitteilung Nr. 33/2021 vom 5. Mai 2021

Beschluss vom 05. Mai 2021
1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21

Mit heu­te ver­öf­fent­lich­tem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anordnung abge­lehnt, mit denen erreicht wer­den soll­te, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG gere­gel­te nächt­li­che Ausgangsbeschränkung vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt wird. Damit ist nicht ent­schie­den, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz ver­ein­bar ist. Eine sol­che Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht tref­fen. Diese Prüfung bleibt den Hauptsacheverfahren vor­be­hal­ten… „Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen ab“ weiterlesen

Stützt das OLG Karlsruhe den Weimarer Familiengerichtsbeschluß?

Auf 2020​news​.de wird am 3.5. berichtet:

»Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der auf­zeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegen­über dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erho­ben wor­den ist. Das OLG Karlsruhe hat mit­ge­teilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB ver­pflich­tet ist, nach pflicht­ge­mä­ssem Ermessen Vorermittlungen ein­zu­lei­ten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vor­liegt, nicht ein­fach auf das Verwaltungsgericht ver­la­gern. „Stützt das OLG Karlsruhe den Weimarer Familiengerichtsbeschluß?“ weiterlesen

Einreiseverbot laut OVG unrechtmäßig, jedoch weiter in Kraft

»Greifswald (dpa/mv) – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das in der Corona-Landesverordnung vor­ge­se­he­ne Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das ent­spre­chen­de Ausreisegebot für unrecht­mä­ßig erklärt. Es sei will­kür­lich, da es voll­stän­dig geimpf­te und nicht geimpf­te Menschen gleich­be­han­de­le, teil­te das Gericht am Freitag mit. Dennoch hob das Gericht die Regelung nicht auf und ver­wies auf die weit­rei­chen­den Folgen, die ein sol­cher Schritt für den Pandemieschutz hät­te. Das Land ist laut Gericht jetzt ver­pflich­tet, die ent­spre­chen­den Regelungen zu überarbeiten…

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Zu spät? Greifswalder Gericht kippt Ausgangssperre

»Ein Antragsteller sah sich in sei­ner per­sön­li­chen Handlungsfreiheit ver­letzt; das Gericht kam dem nach. Die Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern ist dem­nach auf­ge­ho­ben. Dafür gilt ab Samstag aber eine andere.

GREIFSWALD ·Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Freitag die Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern von 21 bis 6 Uhr mor­gens gekippt. Demnach sei es unver­hält­nis­mä­ßig, dass dem Bürger unter­sagt wird, sein Grundstück bzw. sei­ne Unterkunft zu ver­las­sen, sofern kein trif­ti­ger Grund vor­lie­ge. Der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar.

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Keine Extrawurst. Zweitwohnungsbesitzer müssen MV sofort verlassen

Republikflucht mal umgekehrt:

»GREIFSWALD · Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Ausreisepflicht für Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bestä­tigt. Einen Antrag, die­se Regelung außer Vollzug zu set­zen, lehn­ten die Richter ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Laut einem Gerichtssprecher hat­te ein Ehepaar mit Hauptwohnsitz in Berlin und Nebenwohnsitz in Wustrow auf dem Darß den Antrag gestellt. Sie hät­ten ange­ge­ben, sich in ihrer Zweitwohnung auf­zu­hal­ten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Landes-Coronaverordnung sieht vor, dass, abge­se­hen von Ausnahmen, auch Zweitwohnungsbesitzer spä­te­stens am Freitag das Land ver­las­sen müs­sen. Vorerst bis zum 11. Mai darf dann nur nach MV ein­rei­sen, wer sei­nen Hauptwohnsitz in dem Bundesland hat oder sei­ne Kernfamilie besucht.

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Für RichterInnen sind die Tests zu gefährlich

Darüber infor­miert am 22.4. coro​na​-blog​.net unter dem Titel "Regelmäßiger Coronatest für Richter unzu­mut­bar – die Mär der Gleichheit vor dem Gesetz". Es geht um den "Beschluss vom 18.01.2021 – 3 XVII 234/19" des AG Meiningen. Dort ist zu lesen:

»… Bei den den Abstrich neh­men­den Personen han­delt es sich zum Teil um nicht medi­zi­nisch aus­ge­bil­de­tes Personal, wel­ches ledig­lich eine Unterweisung im Umgang mit dem jewei­li­gen Testverfahren erhal­ten hat. Das beruht dar­auf, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. 2020, 2397) gere­gelt hat, dass der Arztvorbehalt für Schnelltests ent­fällt und die­se Tests grund­sätz­lich durch ent­spre­chend geschul­tes Personal ange­wen­det wer­den können.

2. Das Gericht hat per­sön­lich die Erfahrung gemacht, dass die Abstrichnahme auf die­se Art nicht nur zum Zeitpunkt der Vornahme des Abstrichs erheb­lich schmerz­haft sein kann, son­dern zum Teil auch noch Stunden danach Schmerzen infol­ge des kör­per­li­chen Eingriffs bestehen.

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Dritte Gewalt war mal

»Weimarer Richter angezeigt
Gericht kippt explo­si­ves Maskenurteil

Das Verwaltungsgericht in Weimar hält eine Entscheidung des dor­ti­gen Amtsgerichts gegen die Maskenpflicht im Unterricht für "offen­sicht­lich rechts­wid­rig". Das Familiengericht habe kei­ne Befugnis, Anordnungen gegen­über Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffent­li­cher Gewalt zu tref­fen, teil­te das Verwaltungsgericht mit. Die gericht­li­che Kontrolle von Behördenhandeln auch hin­sicht­lich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen oblie­ge allein den Verwaltungsgerichten.

Hintergrund ist eine Entscheidung eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar, die bun­des­weit für Aufmerksamkeit gesorgt hat­te. Der Richter hat­te die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung auf­ge­ho­ben. Allerdings gab es unter ande­rem vom Thüringer Bildungsministerium erheb­li­che Zweifel dar­an, dass ein Amtsgericht eine sol­che Entscheidung tref­fen kann. Während der Beschluss in "Querdenker"-Kreisen beju­belt wur­de, prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt, ob sie nach meh­re­ren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt…

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