StGH: Regierung in Niedersachsen verstieß gegen Verfassung

Auf "Legal Tribune Online" ist am 9.3. zu lesen:

»Die Regierung in Niedersachsen muss­te den Landtag laut StGH über die geplan­ten Änderungen in den Corona-Verordnungen früh­zei­tig infor­mie­ren. Die "Eilbedürftigkeit der Corona-Krise" mache das nicht ent­behr­lich, son­dern gera­de erforderlich.

Die nie­der­säch­si­sche SPD/CDU-Landesregierung hat zu Beginn der Corona-Epidemie gegen ihre Informationspflicht dem Landtag gegen­über ver­sto­ßen. Das hat der Staatsgerichtshof (StGH) in Bückeburg am Dienstag geur­teilt und damit einem Antrag im Organstreitverfahren der Opposition statt­ge­ge­ben (Urt. v. 9.3.2021, Az. StGH 3/20). "Die Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht in erfor­der­li­chem Maße nach­ge­kom­men", sag­te der Präsident des Gerichtes, Thomas Smollich.

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OVG Saarland setzt Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug

Das Gericht teilt in einer Pressemitteilung vom 10.3. mit:

»Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat mit Beschluss vom 9.3.2021 den § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 6.3.2021 vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt (Az. 2 B 58/21).

Die Antragstellerin betreibt ein Einzelhandelsunternehmen für IT-Technik auf 140 Quadratmetern. Der § 7 Abs. 3 Satz 7 VO-CP lässt inso­weit den Zutritt nur nach vor­he­ri­ger Terminvergabe und nur für einen Kunden sowie eine wei­te­re Person aus des­sen Hausstand pro 40 Quadratmeter zu. Bei den durch § 7 Abs. 3 Satz 2 VO-CP privilegier­ten Geschäftslokalen, zu denen nun­mehr auch Buchhandlungen und Blumengeschäfte gehö­ren, sieht der Verordnungsgeber dage­gen nach dem § 4 Abs. 1 Satz 1 VO-CP eine Flächenuntergrenze von ledig­lich 15 qm Verkaufsfläche pro Person als infek­ti­ons­schutz­recht­lich unbe­denk­lich an.

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Kein Speisesaalbesuch für Geimpfte

faz​.net berich­tet am 4.3. über ein ent­spre­chen­des Urteil:

»Das Verwaltungsgericht Freiburg hat­te am Donnerstag als wohl erstes deut­sches Gericht dar­über zu ent­schei­den, ob die gel­ten­den Corona-Maßnahmen auch gegen­über geimpf­ten Personen auf­recht­erhal­ten wer­den dürfen… 

In der für das Verwaltungsgericht maß­geb­li­chen baden-würt­tem­ber­gi­schen Corona-Verordnung ist ledig­lich die Möglichkeit vor­ge­se­hen, „aus wich­ti­gem Grund im Einzelfall Abweichungen“ zu gestat­ten. Auf die­se Klausel hat­te sich ein Seniorenheim in Steinen im Landkreis Lörrach beru­fen, das sei­nen Gastronomiebetrieb in einem gemein­sa­men Speisesaal wie­der­auf­neh­men woll­te. Heimbewohner, die zuvor geimpft wor­den waren oder nach einer über­stan­de­nen Corona-Infektion über natür­li­che Abwehrkräfte ver­fü­gen, soll­ten dort wie­der zusam­men essen und sich unter­hal­ten dür­fen; die Bewirtung soll­te aus­schließ­lich durch geimpf­tes oder gene­se­nes Pflegepersonal erfolgen.

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Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärt Corona-Verordnungen teils für nichtig

»Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hält eini­ge Corona-Verordnungen des Freistaats in Teilen für ver­fas­sungs­wid­rig. Das Gericht erklär­te am Montag in Weimar von der Landesregierung im Frühjahr und Sommer ver­gan­ge­nen Jahres erlas­se­ne Verordnungen teil­wei­se für nichtig…

Die ver­ord­ne­ten Einschränkungen zum Schutz vor Corona-Infektionen bean­stan­de­te der Verfassungsgerichtshof nicht. Die Annahmen des Gesetzgebers, dass Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Abstandsgebote objek­tiv dazu geeig­net sei­en, die Ausbreitung des Coronavirus zu ver­zö­gern, sei­en "weder offen­sicht­lich feh­ler­haft noch unver­tret­bar", erklär­ten die Richter…

Eine Verordnung vom Mai erklär­ten die Richter dage­gen aus for­ma­len Gründen für ver­fas­sungs­wid­rig. Diese sei vom Gesundheitsministerium erlas­sen wor­den und damit zum dama­li­gen Zeitpunkt nicht von einem for­mell ord­nungs­ge­mäß ermäch­tig­ten Verordnungsgeber…«
de​.nach​rich​ten​.yahoo​.com (1.3.)

Bayern: VGH kippt Testpflicht für Pflegeheim-Mitarbeiter

»Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Pflicht zu eng­ma­schi­gen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt. Von Donnerstag an ist die­se Regelung damit zunächst aus­ge­setzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

München (dpa/lby) – Nach der baye­ri­schen Corona-Verordnung muss­ten sich Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen drei Mal pro Woche testen las­sen. Die Pflegedienstleiterin eines Heimes in Unterfranken hat­te einen Eilantrag gestellt, nach­dem dort nahe­zu alle Bewohner gegen Corona geimpft wor­den waren.

Besucher müs­sen aber wei­ter einen nega­ti­ven Test vor­le­gen. Das Gericht lehn­te den ent­spre­chen­den Eilantrag eines Angehörigen ab. Die Pflicht sei der­zeit wohl recht­mä­ßig, weil sie die Aufrechterhaltung wich­ti­ger Sozialkontakte ermög­li­che und der Isolation der Bewohner vorbeuge.
© dpa-info­com, dpa:210302–99-655737/2«
fran​ken​post​.de

Ausgangssperre in den Niederlanden bleibt in Kraft

»Die wegen der Corona-Pandemie ver­häng­te nächt­li­che Ausgangssperre in den Niederlanden bleibt Medienberichten zufol­ge doch in Kraft. Nachdem ein Gericht in Den Haag am Dienstag die sofor­ti­ge Aufhebung der Maßnahme ange­ord­net hat­te, hob ein Berufungsgericht das Urteil am Abend wie­der auf, wie der nie­der­län­di­sche Fernsehsender NOS berich­te­te. Die Ausgangssperre von 21.00 Uhr an blei­be damit bestehen. 

In dem nun gekipp­ten Urteil hat­te der Richter erklärt, bei der Ausgangssperre han­de­le es sich um eine "weit­rei­chen­de Verletzung" der Bewegungsfreiheit und der Privatsphäre. Dieser ohne Einbeziehung des Parlaments ver­häng­te Eingriff in die Grundrechte sei nicht gerechtfertigt.

Die nie­der­län­di­sche Regierung hat­te die seit 23. Januar gel­ten­de Ausgangssperre erst in der ver­gan­ge­nen Woche bis zum 2. März ver­län­gert. Dabei ver­wies sie auf die Gefahr durch neue, anstecken­de­re Varianten des Coronavirus.«
tages​schau​.de

Gericht hebt Ausgangssperre in den Niederlanden auf

»Das Gericht in Den Haag hat entschieden, dass die Ausgangssperre in den Niederlanden sofort aufgehoben werden muss und damit den Forderungen der Stiftung Viruswaarheid stattgegeben.

Nach Ansicht des Gerichts war bei der Einführung der Ausgangssperre nicht von der "besonderen Dringlichkeit" die Rede, die erforderlich ist, um vom Gesetz über außergewöhnliche Befugnisse der öffentlichen Gewalt (Wbbbg) Gebrauch zu machen, und das Gericht wies darauf hin, dass die Einführung der Ausgangssperre zuvor diskutiert worden war.

Die Ausgangssperre ist eine weitreichende Entscheidung, sagt das Gericht, und das erfordert eine sehr sorgfältige Entscheidungsfindung.«

https://nos.nl/teletekst#105

Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google

Ist es eine gute Entscheidung aus fal­schen Gründen, wor­über rnd​.de am 10.2. unter obi­gem Titel berichtet?

»München. Das Landgericht München hat eine Kooperation zwi­schen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vor­läu­fig unter­sagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einst­wei­li­ge Verfügungen gegen die Bundesrepublik, ver­tre­ten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das Gericht mit­teil­te. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht wer­te­te die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewir­ke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hat­te über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal net​dok​tor​.de, geklagt.

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Verwaltungsgerichtshof kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg – Land will nun umsteuern

Darüber berich­tet heu­te swr​.de:

»Der baden-würt­tem­ber­gi­sche Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die coro­nabe­ding­ten nächt­li­chen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg auf­ge­ho­ben. In einem am Montag in Mannheim ver­kün­de­ten unan­fecht­ba­ren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Zum letz­ten Mal fin­det die Maßnahme dem­nach in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung.

Dem Beschluss zufol­ge ist die von 20 bis 5 Uhr gel­ten­de pau­scha­le Ausgangssperre wegen der erheb­lich ver­bes­ser­ten Pandemielage nicht mehr ange­mes­sen. Man wer­de das Urteil selbst­ver­ständ­lich umset­zen "und es best­mög­lich und effek­tiv gestal­ten", sag­te Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) im SWR…

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Vorpommern-Greifswald hebt verschärfte Corona-Regeln auf

Bereits am 1.2. war auf nord​ku​rier​.de zu erfahren:

»Keine 15-Kilometer-Regel, kei­ne nächt­li­che Ausgangssperre: Der Kreis Vorpommern-Greifswald hat aktu­el­le Hotspot-Regelungen zurück­ge­nom­men, nach­dem das Verwaltungsgericht Zweifel ange­mel­det hat.

Greifswald. Der Kreis Vorpommern-Greifswald teil­te am frü­hen Montagnachmittag mit, dass die aktu­el­le Allgemeinverfügung zurück­ge­nom­men wird. In der Verfügung waren unter ande­rem eine Einschränkung des Bewegungsradius von 15 Kilometer um den Wohnort und eine nächt­li­che Ausgangssperre geregelt.

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