Auf "Legal Tribune Online" ist am 9.3. zu lesen:
»Die Regierung in Niedersachsen musste den Landtag laut StGH über die geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen frühzeitig informieren. Die "Eilbedürftigkeit der Corona-Krise" mache das nicht entbehrlich, sondern gerade erforderlich.
Die niedersächsische SPD/CDU-Landesregierung hat zu Beginn der Corona-Epidemie gegen ihre Informationspflicht dem Landtag gegenüber verstoßen. Das hat der Staatsgerichtshof (StGH) in Bückeburg am Dienstag geurteilt und damit einem Antrag im Organstreitverfahren der Opposition stattgegeben (Urt. v. 9.3.2021, Az. StGH 3/20). "Die Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht in erforderlichem Maße nachgekommen", sagte der Präsident des Gerichtes, Thomas Smollich.
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