n‑tv.de teilt am 2.2. mit:
»Seit Monaten erlässt Sachsen-Anhalts Landesregierung eine Verordnung nach der anderen, um das Coronavirus einzudämmen. Jetzt muss das Landesverfassungsgericht die Frage beantworten: Dürfen die das?
Dessau-Roßlau (dpa/sa) – Das Landesverfassungsgericht hat sich erstmals intensiv in einer mündlichen Verhandlung mit den Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt befasst. Dabei lenkte es den Fokus am Dienstag zum einen auf die Frage, ob die Regierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) so große Einschränkungen der Grundrechte per Verordnung erlassen darf. Zum anderen ging es darum, ob die Menschen die Texte überhaupt verstehen…
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