In Hongkong ist ein Vertreter der "Pro-Demokratie-Bewegung" gegen die dort geltenden Notstandsgesetze, einer Bewegung, aus der heraus im letzten Jahr das Parlamentsgebäude gestürmte wurde (nicht etwa dessen Treppen), zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. »Die gesetzliche Grundlage für diese Anklage ist die aus britischer Kolonialzeit stammende "Public Order Ordinance"«, so msn.com.
»Das Bremer Verwaltungsgericht hat das vom Ordnungsamt ausgesprochene Verbot der für Samstag geplanten Demonstration der Initiative Querdenker bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt…
Von der Großdemonstration gehe eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus. Die Vorhersage der Ordnungsbehörde, dass von „Versammlung der eine erhebliche Infektionsgefahr für die Versammlungsteilnehmer“ ausgehe, sei „nicht zu beanstanden“. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen erhoben werden.«
berichtet am 2.12. weser-kurier.de. Das Notstandsrecht hierzulande nennt sich "Bevölkerungsschutzgesetz". Noch nirgendwo wurden die Querdenker als "Pro-Demokratie-Bewegung" bezeichnet.