»Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stade vom 14.11.2023
Stade / Jesteburg. Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber eines Internetportals, über das sog. Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Corona-Selbsttests erworben werden konnten, gemäß § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung gegen Zahlung einer angemessenen Geldauflage nach bereits erfolgter Erfüllung dieser Auflage endgültig eingestellt. Ins Gewicht fiel bei dieser Entscheidung der Umstand, dass es sich bei den in Rede stehenden sog. Impfunfähigkeitsbescheinigungen um keine „unrichtigen Gesundheitszeugnisse“ im Sinne des Strafgesetzbuchs handelte. Infolgedessen hat sich der Beschuldigte nicht wegen Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar gemacht. „Staatsanwaltschaft Stade: Verfahren wegen Ausstellung von "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" eingestellt“ weiterlesen
Rosen für den Richter
Am 8. April 2021 hatte ein Weimarer Familienrichter einen Aufsehen erregenden Beschluss gefasst, der den kritischen Geistern in diesem Land nach über einem Jahr „Corona-Krise“ wieder etwas Hoffnung gab. Im 178 Seiten langen Beschlussdokument wird detailliert erklärt, warum im Ergebnis die Entscheidung für das Kindeswohl und gegen Maskenpflicht, Abstandsregelungen und Schnelltests an Schulen gefallen war. Es folgten Hausdurchsuchungen beim Richter, bei den Gutachtern und anderen mehr oder gar nicht mit dem Verfahren verbundenen Personen, die Suspendierung und schließlich die Anklage des Richters wegen Rechtsbeugung. Auf diesem Blog wurde mehrfach darüber berichtet, eine Übersicht über die Beiträge ist in „Audiatur et altera pars“ enthalten.
Am 23. August 2023 verurteilte das Landgericht Erfurt den Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dieses Urteil würde bei Inkrafttreten die Beendigung des Richterverhältnisses und den Verlust der Pensionsansprüche bedeuten, ist aber nicht rechtskräftig, der Prozess wird weitergeführt. „Rosen für den Richter“ weiterlesen
Wen haben wir denn da? Karl-Philip Zeneca bei der "Zeit"
Gäbe es für ein Wissenschaftssymposium bessere GesprächspartnerInnen als die Geschäftsführerin von AstraZeneca und den Head of Scientific & Medical Affairs von Philip Morris Germany? Es geht um "Wissenschaft zwischen Regulierung und Innovation. Wie bleibt der Forschungsstandort Deutschland innovationsfreudig?"
![](https://www.corodok.de/wp-content/uploads/2023/08/zeit-forschung_-scaled.jpg)
„Wen haben wir denn da? Karl-Philip Zeneca bei der "Zeit"“ weiterlesen
Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der Deutschlandfunk meldete gestern: „Das vollständige Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig.“
„Die Richter stuften eine entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Schutzverordnung als unwirksam ein. Der Verordnung zufolge konnten Versammlungen nur im Ausnahmefall genehmigt werden. Auch andere Bundesländer hatten damals Kundgebungen untersagt.
Das Gericht erklärte, eine Pandemie könne zwar einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit rechtfertigen. Die Verordnung hätte aber die Voraussetzungen für Ausnahmen regeln müssen.
Geklagt hatte ein Mann, der gegen seine Grundrechte eingeschränkt sah. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg.“ „Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“ weiterlesen
„Audiatur et altera pars“
Der „Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21“ am Amtsgericht Weimar führt jetzt zu einem Verfahren gegen den damals verhandelnden Familienrichter Christian Dettmar. Der Prozess mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung begann am 15. Juni 2023 in Erfurt und das Netzwerk Kritischer Staatsanwälte und Richter (KRiStA) veröffentlichte dazu eine kritische Analyse. Dettmar, dessen „Erwiderung auf die Verlesung der Anklageschrift“ bei den Anwälten für Aufklärung (AfA) zu finden ist, sagte nach dem ersten Prozesstag: „Ich fühle mich völlig ungehört“. „„Audiatur et altera pars““ weiterlesen
„Keine ‚Lex-COVID-19‘ für Corona-Maßnahmen“
Die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Online-Aufsatz / In Zusammenarbeit mit der Neuen Juristischen Wochenschrift“ publizierte eine zweiteilige Serie von Rechtsanwalt Sebastian Lucenti, die auch für Nicht-Juristen lesbar ist. „„Keine ‚Lex-COVID-19‘ für Corona-Maßnahmen““ weiterlesen
Dem Angeklagten sei es darum gegangen, »so viel Geld wie möglich zu kassieren«
Da es noch keinen Prozeß gegen Bourla und Şahin gibt, muß es um ein anderes Thema gehen auf aerzteblatt.de am 27.3.23.:
»Berlin – Ein ehemaliger Betreiber von Coronatestzentren ist wegen Betrugs zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zu Unrecht abgerechnet und erhalten, begründete das Berliner Landgericht heute. „Dem Angeklagten sei es darum gegangen, »so viel Geld wie möglich zu kassieren«“ weiterlesen
40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020
"Eine relevante Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konnte die Kammer in der Auflage nicht erkennen." Auf justiz.bayern.de findet sich am 15.3.23 diese Pressemitteilung:
»Strafverfahren gegen Wolfgang G. (56 Jahre) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz
Das Landgericht München II hat den Angeklagten Wolfgang G. im Berufungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 € verurteilt und das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. „40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020“ weiterlesen
Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis
Unter dieser Überschrift ist auf celleheute.de am 13.3.23 zu erfahren:
»CELLE. Barbara B. (Name geändert) zeigte sich nach der heutigen Verkündung des Urteils im Celler #Amtsgericht tief enttäuscht und wütend. Der Landkreis hatte sie mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie vor dem Hintergrund der #einrichtungsbezogenen #Impfpflicht gegen das Corona-Virus die entsprechende Bescheinigung dem Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde nicht vorlegen konnte. Die Cellerin wandte sich an Rechtsanwalt Dr. Volker Holzkämper und erhob Widerspruch – bisher ohne den erwünschten Erfolg, einen Freispruch zu erwirken. Der Staatsanwalt reduzierte das #Bußgeld auf 500 Euro, der vorsitzende Richter folgte dem Antrag und verurteilte Barbara B., die als Hauswirtschafterin bei Lobetal angestellt ist, zur Zahlung des Bußgeldes und Übernahme der Prozesskosten. „Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis“ weiterlesen
EuGH: Zigaretten-Schockbilder dürfen durch Automat verdeckt werden
Über die Verdeckung von "Impfnebenwirkungen" durch RKI, PEI und Ministerien wurde nicht entschieden.
»Sind Zigarettenpackungen in einem Automaten von außen nicht sichtbar, müssen auch die Schockbilder auf den Päckchen nicht zwangsläufig zu sehen sein.
Wenn der Verbraucher die Packung nicht sehen kann, "wird er keinen Kaufimpuls verspüren, dem durch die gesundheitsbezogenen Warnhinweise entgegengewirkt werden soll", heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Damit werde das Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen, nicht gefährdet (Rechtssache C‑356/22). „EuGH: Zigaretten-Schockbilder dürfen durch Automat verdeckt werden“ weiterlesen