Staatsanwaltschaft Stade: Verfahren wegen Ausstellung von "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" eingestellt

»Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stade vom 14.11.2023
Stade / Jesteburg. Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber eines Internetportals, über das sog. Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Corona-Selbsttests erwor­ben wer­den konn­ten, gemäß § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung gegen Zahlung einer ange­mes­se­nen Geldauflage nach bereits erfolg­ter Erfüllung die­ser Auflage end­gül­tig ein­ge­stellt. Ins Gewicht fiel bei die­ser Entscheidung der Umstand, dass es sich bei den in Rede ste­hen­den sog. Impfunfähigkeitsbescheinigungen um kei­ne „unrich­ti­gen Gesundheitszeugnisse“ im Sinne des Strafgesetzbuchs han­del­te. Infolgedessen hat sich der Beschuldigte nicht wegen Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse straf­bar gemacht. „Staatsanwaltschaft Stade: Verfahren wegen Ausstellung von "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" ein­ge­stellt“ weiterlesen

Rosen für den Richter

Am 8. April 2021 hat­te ein Weimarer Familienrichter einen Aufsehen erre­gen­den Beschluss gefasst, der den kri­ti­schen Geistern in die­sem Land nach über einem Jahr „Corona-Krise“ wie­der etwas Hoffnung gab. Im 178 Seiten lan­gen Beschlussdokument wird detail­liert erklärt, war­um im Ergebnis die Entscheidung für das Kindeswohl und gegen Maskenpflicht, Abstandsregelungen und Schnelltests an Schulen gefal­len war. Es folg­ten Hausdurchsuchungen beim Richter, bei den Gutachtern und ande­ren mehr oder gar nicht mit dem Verfahren ver­bun­de­nen Personen, die Suspendierung und schließ­lich die Anklage des Richters wegen Rechtsbeugung. Auf die­sem Blog wur­de mehr­fach dar­über berich­tet, eine Übersicht über die Beiträge ist in „Audiatur et alte­ra pars“ enthalten.

Am 23. August 2023 ver­ur­teil­te das Landgericht Erfurt den Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dieses Urteil wür­de bei Inkrafttreten die Beendigung des Richterverhältnisses und den Verlust der Pensionsansprüche bedeu­ten, ist aber nicht rechts­kräf­tig, der Prozess wird wei­ter­ge­führt. „Rosen für den Richter“ weiterlesen

Wen haben wir denn da? Karl-Philip Zeneca bei der "Zeit"

Gäbe es für ein Wissenschaftssymposium bes­se­re GesprächspartnerInnen als die Geschäftsführerin von AstraZeneca und den Head of Scientific & Medical Affairs von Philip Morris Germany? Es geht um "Wissenschaft zwi­schen Regulierung und Innovation. Wie bleibt der Forschungsstandort Deutschland innovationsfreudig?"

"ZEIT", 17.8.23, Druckausgabe

„Wen haben wir denn da? Karl-Philip Zeneca bei der "Zeit"“ weiterlesen

Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der Deutschlandfunk mel­de­te gestern: „Das voll­stän­di­ge Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig.“

„Die Richter stuf­ten eine ent­spre­chen­de Passage einer säch­si­schen Corona-Schutzverordnung als unwirk­sam ein. Der Verordnung zufol­ge konn­ten Versammlungen nur im Ausnahmefall geneh­migt wer­den. Auch ande­re Bundesländer hat­ten damals Kundgebungen untersagt.
Das Gericht erklär­te, eine Pandemie kön­ne zwar einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit recht­fer­ti­gen. Die Verordnung hät­te aber die Voraussetzungen für Ausnahmen regeln müssen.
Geklagt hat­te ein Mann, der gegen sei­ne Grundrechte ein­ge­schränkt sah. In der Vorinstanz am säch­si­schen Oberverwaltungsgericht hat­te er kei­nen Erfolg.“ „Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“ weiterlesen

„Audiatur et altera pars“

Der „Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21“ am Amtsgericht Weimar führt jetzt zu einem Verfahren gegen den damals ver­han­deln­den Familienrichter Christian Dettmar. Der Prozess mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung begann am 15. Juni 2023 in Erfurt und das Netzwerk Kritischer Staatsanwälte und Richter (KRiStA) ver­öf­fent­lich­te dazu eine kri­ti­sche Analyse. Dettmar, des­sen „Erwiderung auf die Verlesung der Anklageschrift“ bei den Anwälten für Aufklärung (AfA) zu fin­den ist, sag­te nach dem ersten Prozesstag: „Ich füh­le mich völ­lig unge­hört“. „„Audiatur et alte­ra pars““ weiterlesen

Dem Angeklagten sei es darum gegangen, »so viel Geld wie möglich zu kassieren«

Da es noch kei­nen Prozeß gegen Bourla und Şahin gibt, muß es um ein ande­res Thema gehen auf aerz​te​blatt​.de am 27.3.23.:

»Berlin – Ein ehe­ma­li­ger Betreiber von Coronatestzentren ist wegen Betrugs zu acht Jahren und neun Monaten Haft ver­ur­teilt wor­den. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegen­über der Kassenärztlichen Vereini­gung Berlin zu Unrecht abge­rech­net und erhal­ten, begrün­de­te das Berliner Landgericht heu­te. „Dem Angeklagten sei es dar­um gegan­gen, »so viel Geld wie mög­lich zu kas­sie­ren«“ weiterlesen

40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020

"Eine rele­van­te Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konn­te die Kammer in der Auflage nicht erken­nen." Auf justiz​.bay​ern​.de fin­det sich am 15.3.23 die­se Pressemitteilung:

»Strafverfahren gegen Wolfgang G. (56 Jahre) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz

Das Landgericht München II hat den Angeklagten Wolfgang G. im Berufungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 € ver­ur­teilt und das frei­spre­chen­de Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen auf­ge­ho­ben. „40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demon­striert im Jahr 2020“ weiterlesen

Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis

Unter die­ser Überschrift ist auf celleheu​te​.de am 13.3.23 zu erfahren:

»CELLE. Barbara B. (Name geän­dert) zeig­te sich nach der heu­ti­gen Verkündung des Urteils im Celler #Amtsgericht tief ent­täuscht und wütend. Der Landkreis hat­te sie mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie vor dem Hintergrund der #ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen #Impfpflicht gegen das Corona-Virus die ent­spre­chen­de Bescheinigung dem Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde nicht vor­le­gen konn­te. Die Cellerin wand­te sich an Rechtsanwalt Dr. Volker Holzkämper und erhob Widerspruch – bis­her ohne den erwünsch­ten Erfolg, einen Freispruch zu erwir­ken. Der Staatsanwalt redu­zier­te das #Bußgeld auf 500 Euro, der vor­sit­zen­de Richter folg­te dem Antrag und ver­ur­teil­te Barbara B., die als Hauswirtschafterin bei Lobetal ange­stellt ist, zur Zahlung des Bußgeldes und Übernahme der Prozesskosten. „Bußgeld für unge­impf­te Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis“ weiterlesen

EuGH: Zigaretten-Schockbilder dürfen durch Automat verdeckt werden

Über die Verdeckung von "Impfnebenwirkungen" durch RKI, PEI und Ministerien wur­de nicht entschieden.

»Sind Zigarettenpackungen in einem Automaten von außen nicht sicht­bar, müs­sen auch die Schockbilder auf den Päckchen nicht zwangs­läu­fig zu sehen sein.

Wenn der Verbraucher die Packung nicht sehen kann, "wird er kei­nen Kaufimpuls ver­spü­ren, dem durch die gesund­heits­be­zo­ge­nen Warnhinweise ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den soll", heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Damit wer­de das Ziel, die mensch­li­che Gesundheit zu schüt­zen, nicht gefähr­det (Rechtssache C‑356/22). „EuGH: Zigaretten-Schockbilder dür­fen durch Automat ver­deckt wer­den“ weiterlesen