»Frankfurt am Main – Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen juristischen Sieg gegen Stada errungen. Sie zog gegen eine Werbeaussage des Konzerns zu einem Nahrungsergänzungsmittel bei Histaminintoleranz vor das Landgericht Frankfurt und bekam Recht, wie das Gericht heute bestätigte (Az. 3–12 O 28/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig…
Die Verbraucherschützer kritisierten, dass Stada für das Nahrungsergänzungsmittel online mit der Aussage werbe: „Daosin-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins.“..«
aerzteblatt.de (1.2.23)
Das ließen Biontech und Pfizer verbreiten: „Unzulässige Werbung: Verbraucherzentrale siegt gegen Stada. Was ist mit Biontech?“ weiterlesen