Auch das urlaubsbedingt nachgeliefert:
»Das saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat die Schließung von Möbelhäusern in der Coronakrise nachträglich für unwirksam erklärt.
06.10.2022
Die Regelung im Februar und März 2021 habe die Grundrechte der Firmen auf Berufsausübungsfreiheit und Eigentum verletzt, teilte das Gericht mit. Die Einschränkungen seien zur Verhinderung von Corona-Infektionen nicht notwendig gewesen. „OVG Saarlouis erklärt Schließung von Möbelhäusern in Coronakrise nachträglich für nicht rechtens“ weiterlesen