»Für Patienten, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben, gibt es keine Sonderrechte bei Treffen mit anderen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach dem Eilantrag eines Mannes beschlossen.
Der Mann hatte argumentiert, dass die verordneten Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen des Landes Berlin im Freien auf ihn vorläufig keine Anwendung finden sollten. Sie seien im Hinblick auf Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, insgesamt nicht geeignet, so seine Begründung.
Keine Sonderrechte für Genesene
Das Gericht widersprach der Argumentation des Mannes und wies den Eilantrag zurück. Eine dauerhafte Immunität für Genesene sei wissenschaftlich nicht belegt, argumentierte das Gericht. Zwar würden bei einer Infektion Antikörper gebildet. Deren nachweisbare Menge nehme jedoch – insbesondere nach milder oder asymptomatischer Infektion – fortlaufend ab, teilte das Gericht mit. Reinfektionen mit dem Coronavirus seien auch belegt. Die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers werde zudem nicht unverhältnismäßig eingeschränkt…«
Das berichtete rbb24.de zwei Tage, nachdem dort gemeldet wurde: "Berliner Senat beschließt mehr Freiheiten für geimpfte Menschen".