Auf datenschutz-notizen.de ist zu lesen, daß anscheinend entgegen der Coronavirus-Impfverordnung die Namen der Geimpften an das Robert-Koch-Institut gesendet werden. Sie sieht danach vor, daß folgende Daten übermittelt werden dürfen:
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- Patienten-Pseudonym,
- Geburtsmonat und ‑jahr,
- Geschlecht,
- fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person,
- Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums,
- Datum der Schutzimpfung,
- Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung),
- impfstoffspezifische Dokumentationsnummer
(Impfstoff-Produkt bzw. Handelsname), - Chargennummer,
- Grundlage der Priorisierung nach §§ 2 bis 4.
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VeteranInnen der Anti-Volkszählungs-Bewegung hätten schon dabei laut gelacht. Es sollen aber offenbar diese Daten versendet werden:
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