Jens Spahn und die ihm vertrauenden Medien werden nicht müde, zu versichern: "Die Impfung wird freiwillig sein". Dabei fällt der Impfzwang noch nicht einmal unter die Verschärfungen, die zur Zeit im Bundestag diskutiert werden dürfen. Denn das Infektionsschutzgesetz wurde bereits zuvor entsprechend gestaltet. Sein "§ 20Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe" sieht vor:
»(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist…
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.«
Die Freiwilligkeit besteht also nur so lange, bis Spahn oder ein Landesherr oder die entsprechende Herrin das anders bestimmen. Daß dies geschieht, das walte Hugo!*