Neben dieser fulminanten Erkenntnis in erbärmlicher Sprache
»Kranke Kinder oder Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand… bleiben zuhause! Ein Test muss nicht durchgeführt werden…«
findet sich im "498. Newsletter – Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur "Aufhebung der Isolationspflicht bei Positivtestung" folgende Passage: „Bayern: Betretungsverbot für positiv getestete Kita-Kinder“ weiterlesen