Frankreich streicht Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

»Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich ab heu­te kei­ne Corona-Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen. Schutzmasken müs­sen damit nur noch in Krankenhäusern und Altenheimen getra­gen wer­den. Dort muss auch wei­ter­hin ein Gesundheitspass vor­ge­legt wer­den – das heißt, Besucher müs­sen geimpft, gene­sen oder nega­tiv gete­stet sein. Die Inzidenz in Frankreich liegt der­zeit bei weni­ger als 400 Fällen auf 100.000 Einwohner pro Woche.«
n‑tv.de (16.5.)

Die sind aber auch dün­ner besie­delt. Oder es ist wär­mer. Oder käl­ter. Oder geimpf­ter. Jedenfalls haben sie kei­nen Lauterbach, der für sie sorgt.

Heute am Schalter der Deutschen Bahn

Freundlicherweise hat­ten wir Gutscheine für Bahnreisen geschenkt bekom­men. Da das Wetter schön war und wir das Analoge schät­zen, haben wir sie nicht online ein­lö­sen wol­len, son­dern uns auf den Weg zum Bahnhof gemacht. Da der­ar­ti­ge Stätten heut­zu­ta­ge bekannt­lich eher Markthallen mit Gleisanschluß sind, war es gar nicht ein­fach, einen Verkaufsschalter zu fin­den. Der ist in einem Popels-Umsteigeort wie dem Bahnhof Zoo in Berlin nicht aus­ge­schil­dert, aber gut versteckt.

Klar, daß es den Hinweis auf Maskenpflicht gab, eben­so klar, daß uns das wenig juck­te. Unerwartet dann, daß es allen Beteiligten so ging. Die Dame hin­ter dem Plexiglas war so wenig ver­hüllt wie wir, es war ein­fach kein Thema. „Heute am Schalter der Deutschen Bahn“ weiterlesen

Lucha warnt vor vorzeitigem Maskenverlust

»Land will an Mund-Nasen-Schutz im Nahverkehr festhalten
In der baden-würt­tem­ber­gi­schen Landesregierung stößt ein Vorschlag von Bundesjustizminister Volker Wissing (FDP) zur Aufhebung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen auf Ablehnung. »Aus mei­ner Sicht kommt der Vorstoß von Volker Wissing zu früh«, sag­te Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) den »Badischen Neuesten Nachrichten« (Samstag)…«
gea​.de (14.5.)

»Was ist ein vorzeitiger Maskenverlust?

Vorzeitiger Maskenverlust (Danum lar­vae prae­cox) bedeu­tet, dass sich die natür­li­che Respiration bereits nach kur­zer kogni­ti­ver Stimulation nicht mehr zurück­hal­ten lässt. Besonders jun­ge Männer mit wenig kogni­ti­ver Erfahrung sowie sol­che, die über einen län­ge­ren Zeitraum hin­weg kogni­tiv absti­nent waren, ken­nen die­ses Phänomen. „Lucha warnt vor vor­zei­ti­gem Maskenverlust“ weiterlesen

Maske: Team Halloween bleibt gnadenlos

»Der Bezug von Halloween ergibt sich aus dem der Feier des Hochfestes Allerheiligen fol­gen­den Gedächtnis Allerseelen, an dem die Katholiken ihrer Verstorbenen und aller Armen Seelen im Fegefeuer durch Gebet und Ablässe gedenken.«
de​.wiki​pe​dia​.org

»EU hebt Maskenpflicht auf – Berlin nicht
… Das Bundesgesundheits­ministerium erläu­ter­te jedoch auf Anfrage, dass über die Maskenpflicht im Flugzeug die natio­na­len Behörden entscheiden.
„Maske: Team Halloween bleibt gna­den­los“ weiterlesen

Eintritt frei. Aufenthalt nicht

»Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei. Die Veranstaltungsräume sind barrierearm.

Wir freu­en uns auf poli­ti­sche Diskussionen, net­tes Beisammensein, kon­struk­ti­ve Kritik und viel­fäl­ti­ge Vernetzung. Kommt dafür geimpft UND gete­stet und tragt in Innenräumen eine FFP2-Maske.«
lin​ke​buch​ta​ge​.de

Die Bahnsteigkarte für die Revolution heißt heu­te "Impfpaß", sie wird gespon­sert von Biontech. Dabei könn­te es inter­es­san­te Diskussionen geben, wäre das Setting nicht so bizarr. (Das Logo wur­de leicht bearbeitet.)

„Eintritt frei. Aufenthalt nicht“ weiterlesen

Neue Tipps der Maskenfachverkäuferin

Christina Berndt, wis­sen­schaft­li­che Hausiererin der "Süddeutschen Zeitung", erklärt am 9.5. Warum die Maske immer noch sinn­voll ist:

"Sticht dir Narben" ist ein Anagramm der Dame, die eben­so mutig wie für Gesichtsverhüllungen für Injektionen mit unge­wis­sen Präparaten wirbt.

"Hausrecht": Trotz Niederlage vor Gericht hält Uni Marburg an Maskenpflicht fest

»04.050.2022 (pm/red) Ein Aktivist von Weiterdenken-Marburg und den „Studenten-ste­hen-auf Marburg“ – Gabriel Schnizler – hat­te gegen die Maskenpflicht an der Uni geklagt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat ihm Recht gege­ben. Es stell­te fest: „Klarzustellen ist dabei zuvor­derst, dass weder das Infektionsschutzgesetz selbst noch die der­zeit gel­ten­de Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuV -) vom 29. März 2022 in der Fassung vom 29. April 2022 der Antragsgegnerin eine ein­schlä­gi­ge Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung der strei­ti­gen Maskenpflicht bie­tet.“ (AZ 3 L 793/22.GI ) „"Hausrecht": Trotz Niederlage vor Gericht hält Uni Marburg an Maskenpflicht fest“ weiterlesen