Tandler: 50 Millionen Provision für Masken-Deal?

Das dis­qua­li­fi­ziert die ver­mu­te­ten Nüßlein-Bestechungsgelder zu Peanuts. Jens Spahn sieht nicht gut aus dabei. Und war­um müs­sen wir noch mal alle Masken tra­gen? Auf tages​schau​.de ist am 7.5. zu lesen:

»Vor Ausbruch der Corona-Pandemie betrieb Andrea Tandler eine klei­ne PR-Agentur in München. Sie warb für bay­ri­sche Wurst, bay­ri­sches Bier, bay­ri­sches Müsli und bay­ri­sche Landhausmöbel. Was man halt so macht als PR-Fachfrau. Doch dann woll­ten die bei­den Schweizer Jungunternehmer Jascha Rudolphi, 23, und Luca Steffen, 24, Corona-Schutzmasken aus China an deut­sche Ministerien ver­kau­fen. Ein Deal, bei dem ihnen Tandler hel­fen sollte.

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Sieben tapfere Men in Black (masks)

Vorbildlich wer­den von den Herren die Hygienevorschriften ein­ge­hal­ten, jeden­falls für den Fototermin. Die Farbe der Masken demon­striert sowohl den Ernst der Lage ("Es ster­ben Menschen") als auch die Entschlossenheit, den Kampf bis zum Letzten ein­heit­lich zu füh­ren. (Zugegeben, das ist ein klein wenig am eigent­li­chen Thema vorbei.)

Quelle: ard​me​dia​thek​.de (Mittagsmagazin 4.5.)

Update: Ein bes­se­rer Beobachter als ich hat nach­ge­zählt. Es sind acht. Mein Fehler!

Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen nach Weilheimer Masken-Urteil

»Das Urteil mach­te Schlagzeilen: Eine Familienrichterin in Oberbayern befrei­te ein Kind von der Pflicht, in sei­ner Schule eine Maske zu tra­gen. Jetzt ist die­se umstrit­te­ne Entscheidung ein Fall für die Staatsanwaltschaft geworden.

Nach dem umstrit­te­nen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft die Staatsanwaltschaft meh­re­re Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zustän­di­ge Richterin.

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Schweizer Firma verdiente Millionen an deutschen Maskendeals

Nun ist auch bei t‑online.de ange­kom­men, wor­über hier im Januar unter Jens Spahn, eine Lobbyistin und zwei Schweizer Schnösel berich­tet wurde:

»Die Maskenaffäre um die Bestellung von Corona-Schutzausrüstung durch das Bundesgesundheitsministerium zieht Kreise bis in die Schweiz. Das zei­gen Recherchen von WDR, NDR und der "Süddeutschen Zeitung". Demnach sol­len zwei Schweizer mit einem der größ­ten Maskendeals zwi­schen 100 und 200 Millionen Euro Gewinn gemacht haben. 

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"Umfrage an Bremer Grundschulen: Maskenbefürworter manipulierten mit Bot"

Das Bremer Stadtmagazin buten​un​bin​nen​.de berich­tet am 27.4.:

»Maskenpflicht an Bremer Grundschulen: Elternumfrage war manipuliert
Eine Umfrage des Zentralen Elternbeirats (ZEB) zu Masken an Bremer Grundschulen wur­de offen­bar gefälscht. Ein Bot stimm­te 7.000 Mal ab – und dreh­te so das Ergebnis.

Bremer Eltern sind offen­bar tief gespal­ten, wenn es um Corona-Maßnahmen für Grundschulkinder geht. Die Spaltung geht so weit, dass jetzt sogar eine Umfrage des Zentralen Elternbeirats (ZEB) von Unbekannten mani­pu­liert wur­de. Befragt wur­den Eltern, ob sie für oder gegen Masken oder Tests in Grundschulen sei­en. "Wir woll­ten ein­fach wis­sen, ob etwas die Eltern mehr stört, ob viel­leicht bei­des gar nicht stört oder nur eines von bei­den", sagt ZEB-Vorstand Martin Stoevesandt.

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Hinter den Kulissen der Maskenaffäre: 40 Abgeordnete für Maskenfirmen aktiv

Wieder so eine Nachricht, die ein­mal ver­mel­det und dann ganz schnell ver­ges­sen wird. Es geht nur um eine Korruptionsinzidenz von 6.542 (berech­net auf 100.000 Bundestagsabgeordnete). Hier die (vor­nehm?) zurück­hal­ten­de Version:

»In die Maskenaffäre kommt nun mehr Licht: Das Bundesgesundheitsministerium benennt Politiker, die sich für die Beschaffung von Schutzausrüstung ein­ge­setzt haben – sie­ben sind aus Baden-Württemberg.

Stuttgart – Insgesamt 40 Bundestagsabgeordnete haben sich im ver­gan­ge­nen Jahr für die Beschaffung von Masken und Schutzkleidung enga­giert. Das geht aus einer Liste her­vor, in der das Bundesgesundheits­ministerium sämt­li­che Politiker nennt, die mit ihm in die­ser Angelegenheit Kontakt hat­ten. Dieses Engagement war ins Zwielicht gera­ten, weil ein­zel­ne Abgeordnete für die Vermittlung sol­cher Geschäfte Provision kas­siert haben sollen.«
stutt​gar​ter​-zei​tung​.de (27.4.)

Ausführlicher berich­tet n‑tv.de: „Hinter den Kulissen der Maskenaffäre: 40 Abgeordnete für Maskenfirmen aktiv“ weiterlesen

Hannover: Eine Rechtsprechung findet nicht statt

»Ein Zwischenbericht der Corona-Kinderstudie mit mehr als 25.000 regi­strier­ten Fällen wur­de bereits im März ver­öf­fent­licht. Daraus geht her­vor, dass Masken bei einem Großteil der Kinder sowohl kör­per­li­che als auch psy­chi­sche Nebenwirkungen verursachen.«

So stand es am 12.4. auf mer​kur​.de, bevor der Artikel gelöscht wur­de (Näheres hier). Das Amtsgericht Hannover will davon nichts wis­sen und lehnt mehr als hun­dert Anträge ab.

amts​ge​richt​-han​no​ver​.nie​der​sach​sen​.de

Warum schreibt der Berliner Senat Tragen von FFP 2‑Masken vor?

Damit beschäf­tigt sich am 13.4. "Redaktion Hohenecker Bote":

»Berlin, 13.04.2021/cw – Der Abgeordnete Stefan Förster (FDP) hat zur Pflicht zum Tragen von FFP 2‑Masken eine Anfrage an den Senat von Berlin ein­ge­bracht (18/27158–29.03.21) Insbesondere fragt Förster nach den wis­sen­schaft­li­chen Grundlagen für den Beschluss und ob die­se Pflicht auch für das Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern besteht. In sei­ner Antwort vom 9.04.2021, unter­zeich­net von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege u. Gleichstellung weicht der Senat einer Konkretisierung sei­ner Antworten aus. Insbesondere wird in der Antwort weder die unter­schied­li­che Pflicht zum Tragen der FFP 2‑Masken noch die Notwendigkeit aus­rei­chend begrün­det, war­um die bis­her getra­ge­nen OP-Masken nicht mehr dem bis­her behaup­te­ten Sicherheitsstandard entsprechen.«

Eine beson­ders net­te Stelle aus dem Senatspapier: „Warum schreibt der Berliner Senat Tragen von FFP 2‑Masken vor?“ weiterlesen

Berlin: Gerichtspräsident kippt Maskenpflicht für Mitarbeiter

Auf ber​li​ner​-zei​tung​.de ist am 14.4. zu lesen:

»Berlin – An den Berliner Gerichten gibt es Streit um die Corona-Maskenpflicht. Amtsgerichtspräsident Hans-Michael Borgas soll laut einem Bericht der B.Z. alle Mitarbeiter vom Tragen einer FFP-2-Maske und von der Corona-Testpflicht ent­bun­den haben. Der Jurist habe in einem Schreiben Zweifel dar­an geäu­ßert, dass die Infektionsschutzverordnung mit der Masken- und Testpflicht in sei­nem Hause gel­te. So sei es frag­lich, ob er bei Gericht „Kunden“ oder „Gäste“ habe, für die ent­spre­chen­de Vorgaben gel­tend gemacht wer­den könn­ten. Man übe am Gericht kein Gewerbe aus, soll Borgas laut B.Z. geäu­ßert haben.

Hintergrund der Maskendebatte ist offen­bar ein Konflikt um einen 43-jäh­ri­gen Richter am Landgericht in Moabit. Dieser soll bereits im März Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln ein­ge­legt haben und auch in sei­nen Gerichtsverhandlungen kein Freund der Maskenpflicht sein. Laut B.Z.-Bericht woll­te er es bei­spiels­wei­se Verfahrensbeteiligten frei­stel­len, unter Einhaltung der Abstandsregeln auf das Tragen einer Maske zu ver­zich­ten…«

Amtsgericht Weilheim: Maskenpflicht ist Kindeswohlgefährdung

»Amtsgericht Weilheim i.OB
Abteilung für Familiensachen
Az.: 2 F 192/21
In der Familiensache K. – Betroffene
Verfahrensbeistand: Rechtsanwalt T. 

wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG, einst­wei­li­ge Anordnung
ergeht am 13.04.2021 wegen Dringlichkeit ohne münd­li­che Verhandlung fol­gen­der Beschluss

      1. Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stell­ver­tre­ten­den Schulleiterin, wird ange­wie­sen, es zu unter­las­sen gegen­über der Betroffenen die Anordnung zu tref­fen, auf dem Schulgelände eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. 
      2. Der unter Ziff. 1 genann­ten Schulleitung wird ver­bo­ten, auf­grund der unter Ziff. 1 getrof­fe­nen Anordnung gegen­über der Betroffenen Maßnahmen zu ergrei­fen, die die­se gegen­über den Mitschülern ungleich behan­deln, bei­spiels­wei­se das Kind auf­grund der obi­gen Anordnung vom Klassenverband zu iso­lie­ren oder vom Unterricht aus­zu­schlie­ßen oder sei­nen Sitzplatz mit beson­de­ren Vorrichtungen zu versehen. 
      3. Die sofor­ti­ge Wirksamkeit wird angeordnet. 
      4. Kosten wer­den nicht erho­ben, außer­ge­richt­li­che Kosten wer­den nicht erstattet. 
      5. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.«

Der gesam­te Text hier. Auch hier zunächst der Disclaimer: Da der Beschluß noch nicht offi­zi­ell ver­öf­fent­licht wur­de, kann ich die Information nicht veri­fi­zie­ren. Update: Inzwischen berich­tet auch sued​deut​sche​.de über den Fall.