Corona-Masken bei Kindern: Massive Nebenwirkungen festgestellt – Studie mit alarmierenden Ergebnissen

Darüber berich­tet am 12.4. mer​kur​.de aus Söderland Update: nicht mehr, s.u.

»Witten – Im Kampf gegen Corona ist die Mund- und Nasenbedeckung ein wich­ti­ges Instrument. Sie soll Menschen vor einer Infektion mit COVID-19 schüt­zen und so die Ausbreitung der Pandemie eindämmen.

Insbesondere Kinder sind durch das Tragen von medi­zi­ni­schen Masken gesund­heit­lich beein­träch­tigt. Zu die­sem Ergebnis kommt eine Studie an der Universität Witten/Herdecke.

Corona-Masken beein­träch­ti­gen Kinder kör­per­lich und psychisch

Ein Zwischenbericht der Corona-Kinderstudie mit mehr als 25.000 regi­strier­ten Fällen wur­de bereits im März ver­öf­fent­licht. Daraus geht her­vor, dass Masken bei einem Großteil der Kinder sowohl kör­per­li­che als auch psy­chi­sche Nebenwirkungen verursachen.

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Amtsgericht Weimar untersagt Masken, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen

Das Amtsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21,

»…im Wege der einst­wei­li­gen Anordnung beschlossen:

I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, gebo­ren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird unter­sagt, für die­se und alle wei­te­ren an die­sen Schulen unter­rich­te­ten Kinder und Schüler fol­gen­des anzu­ord­nen oder vorzuschreiben:

        1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, ins­be­son­de­re Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qua­li­fi­zier­te Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder ande­re, zu tragen,
        2. Mindestabstände unter­ein­an­der oder zu ande­ren Personen ein­zu­hal­ten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
        3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV‑2 teilzunehmen.

II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, gebo­ren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird gebo­ten, für die­se und alle wei­te­ren an die­sen Schulen unter­rich­te­ten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.

III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abge­se­hen. Die betei­lig­ten Kinder tra­gen kei­ne Kosten. Ihre außer­ge­richt­li­chen Kosten tra­gen die Beteiligten selbst.

IV. Die sofor­ti­ge Wirksamkeit der Entscheidung wird ange­ord­net

Neue Maskenpflicht gilt nicht für das BVG-Personal

»Seit Mittwoch muss in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske getra­gen wer­den – für das Personal gilt das nicht. Das wun­dert und ver­är­gert vie­le Fahrgäste…

Am Donnerstag ant­wor­te­te die BVG bei Twitter meh­re­ren empör­ten Fahrgästen, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht für das Personal gel­te: „Das Kontrollpersonal muss wäh­rend der Dienstausübung kei­ne FFP2-Maske tragen.“

Sobald das Personal pri­vat in Bussen oder Bahnen unter­wegs ist, müs­se es natür­lich eine FFP2-Maske tra­gen, hieß es weiter… 

Laut Arbeitsschutzgesetz gel­ten im Hinblick auf das Arbeiten mit einer FFP2-Schutzmaske gewis­se Richtlinien, begrün­de­te die BVG dies. Die Masken gel­ten als Atemschutzgeräte, und deren Tragedauer ist gere­gelt. Zudem steht Mitarbeitern nach dem Tragen eine eben­falls gere­gel­te Erholungszeit zu. Dies schreibt die gesetz­li­che Unfallversicherung vor.«
tages​spie​gel​.de (2.4.)

(Hervorhebungen nicht im Original.)

Fachgesellschaft: FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet die Bevölkerung

Die "Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V." teilt am 31.3. mit:

»Der Beschluss des Berliner Senats, ab heu­te, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im öffent­li­chen Leben ein­zu­füh­ren, wird aus Sicht der DGKH sehr kri­tisch gese­hen und bedarf drin­gend der Überprüfung. Er gefähr­det mehr als dass er nützt.

Die DGKH hat bereits im Januar anläss­lich eines ähn­li­chen Beschlusses in Bayern kri­tisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genom­men und wie­der­holt die­se nochmals.

FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei kor­rek­ter Anwendung über­trifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chir­ur­gi­schem Mund-Nasen-Schutz.

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Apotheken dürfen keine FFP2-Kindermasken verkaufen

»Berlin – Zahlreiche Apotheken bewer­ben FFP2-Masken spe­zi­ell für Kinder. Die Nachfrage nach klei­nen Schutzmasken stieg ins­be­son­de­re mit der Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen an. Dazu kom­men die Anfragen wegen Bezugsscheinen. Mehreren Apotheke in Rheinland-Pfalz wur­de die Abgabe von der Gewerbeaufsicht jetzt unter­sagt. Bei Zuwiderhandlung dro­hen Strafen.

In Rheinland-Pfalz prüft die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit Sitz in Koblenz die Maskenständer ganz genau. Sie stell­te bei der Inspektion von Apotheken fest, dass FFP2-Schutzmasken für Kinder ver­kauft wer­den. Zudem wür­den die Masken bei Vorlage von Bezugsscheinen abge­ge­ben wer­den. In einem anschlie­ßend ver­schick­ten Schreiben weist die Aufsicht auf die feh­len­de Rechtsgrundlage in Europa hin: „Die Vorschriften für FFP2 Schutzmasken (ins­be­son­de­re die DIN EN 149) regeln die Anforderungen für per­sön­li­che Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz und gel­ten des­halb nur für Erwachsene“, heißt es…

„Apotheken dür­fen kei­ne FFP2-Kindermasken ver­kau­fen“ weiterlesen

Berliner Senat streut bundesweiten Lockdown nach Ostern

»Nach Tagesspiegel-Informationen aus Koalitionskreisen rech­net der Senat aber damit, dass „in der Zeit nach Ostern“ wie­der ein bun­des­wei­ter Lockdown beschlos­sen wird. Das Infektionsschutzgesetz gebe das schon jetzt her, dazu brau­che es nicht die Zustimmung der Länder, hieß es nach der Sitzung am Dienstag.

In den kom­men­den Tagen sol­len kosten­los 1,6 Millionen FFP-2-Masken an Menschen mit gerin­gem Einkommen, Obdachlose und Geflüchtete ver­tei­len. Das teil­te die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nach der Senatssitzung mit.

Die Masken sol­len in den Einrichtungen der Bezirke, der Wohnungslosenhilfe und in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ver­teilt wer­den. Eine FFP-2-Maskenpflicht gilt ab heu­te über­all dort, wo zuvor min­de­stens OP-Masken not­wen­dig waren.«
msn​.com

Für ein sozia­les Schleifchen an noch so absur­den Maßnahmen gibt es zum Glück die Linkspartei. Siehe u.a.: „Berliner Senat streut bun­des­wei­ten Lockdown nach Ostern“ weiterlesen

Eltern protestieren gegen Maskenpflicht

»An meh­re­ren Grundschulen im Landkreis Göppingen kocht die Debatte über Maskenpflicht für die Kinder hoch. Viele Eltern schicken offen­bar ihre Kinder nicht mehr zum Unterricht – und es gibt Online-Petition gegen das Tragen von Masken in Grundschulen.
Von Lena Koglin 27.03.2021 – 06:00 Uhr

Göppingen – Die emo­tio­na­le Diskussion an Schulen ist momen­tan sehr bewegt“ sagt Elke Weccard, die stell­ver­tre­ten­de Amtsleiterin des Staatlichen Schulamts Göppingen. Viele Eltern sehen die Maskenpflicht für Grundschüler als eine Zumutung für ihre Kinder an. So auch Nadja Grimm, Mitglied des Elternbeirats der Stauferschule Wäschenbeuren. Sie hat gro­ße Bedenken, ihr Kind mit Maske in die Schule zu schicken. „Viele Kinder haben noch nicht so viel Selbstvertrauen, um sich bemerk­bar zu machen, wenn es ihnen unter der Maske nicht gut geht“, sagt Grimm. Darüber hin­aus könn­ten sich die Kinder nicht wie gewohnt am Unterricht betei­li­gen, da das Sichtfeld stark ein­ge­schränkt sei.«
stutt​gar​ter​-zei​tung​.de

FFP2 für normale Menschen, Stoffmasken für die Polizei

Der Verordnungswahnsinn kann durch­aus ver­schie­de­ne Richtungen ein­schla­gen. In NRW will die Regierung 1,25 Millionen Stoffmasken für die Polizei anschaf­fen und begrün­det das anschau­lich so:

»[Innenminister] Reul sag­te am Freitag im Landtag, dass die Polizei auch genü­gend medi­zi­ni­sche Masken vor­rä­tig habe – es aber Situationen gebe, in denen die Beamten dank­bar für eine soge­nann­te Alltagsmaske seien.

Reul sprach von ver­schie­de­nen Einsatzsituationen und einer pas­sen­den Maske, so wie man ja auch zwi­schen Pfefferspray, Schlagstock oder Dienstwaffe wäh­le. Dementsprechend gebe es Momente, „wo man lie­ber eine Stoffmaske trägt – und sie auch aus­reicht“, so Reul…

Die dunk­len Stoffmasken mit NRW-Logo waren ursprüng­lich im ver­gan­ge­nen Jahr bestellt und vom Textilhersteller van Laack gelie­fert wor­den. Wegen eines Formfehlers wur­de die Ausschreibung rück­ab­ge­wickelt und neu auf­ge­setzt.«
ksta​.de

In Berlin hin­ge­gen hat der Senat neben wei­te­ren Perlen in sei­ne Verordnung "eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Schutzmasken in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch medi­zi­ni­scher Einrichtungen oder des Einzelhandels" auf­ge­nom­men. tages​spie​gel​.de