Fundamentale Bedenken gegen Maskenpflicht an Grundschulen

Prof. Dr. Christof Kuhbandner vom Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Regensburg äußert die­se Bedenken in einem Schreiben an das Münchener Landratsamt und das Bayerische Kultusministerium vom 26.10.

Unter Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention erar­bei­tet er eine sehr aus­führ­li­che Stellungnahme mit die­sen Schlußfolgerungen:

»Wie die beschrie­be­ne Analyse des Stands der empi­ri­schen Evidenz zum Nutzen der ver­ord­ne­ten Maskenpflicht in der Grundschule bzw. zu den damit ver­bun­de­nen nega­ti­ven Nebenwirkungen auf das phy­si­sche, psy­chi­sche und sozia­le Wohl von Kindern zeigt, ist eine Maskenpflicht in der Grundschule aus der Perspektive einer evi­denz­ba­sier­ten Medizin als abso­lut unver­hält­nis­mä­ßig ein­zu­schät­zen. Zum einen lässt sich ein Nutzen des Tragens von Masken in der Grundschule evi­denz­ba­siert nicht nach­wei­sen. Zum ande­ren kann das Tragen von Masken mit zahl­rei­chen – und im Einzelfall womög­lich dra­ma­ti­schen – Nebenwirkungen ver­bun­den sein. Dementsprechend ist aus einer evi­denz­ba­sier­ten Perspektive eine sofor­ti­ge Aufhebung der Maskenpflicht in der Grundschule unbe­dingt geboten…

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Die maskierte Gesellschaft

Drei Professoren1 haben unter die­sem Titel einen Leserbrief in der Zeitschrift "Pneumologie" ver­öf­fent­licht. Hier sei­en nur die Zwischenüberschriften genannt:

Staunen, Fehlende wis­sen­schaft­li­che Begründung, Fehlende Plausibilität, Risiken des öffent­li­chen Maskentragens, Öffentliches Maskentragen als neu­er Standard in Zeiten erhöh­ter Infektionsgefahr?.

Sie kom­men zu die­sem Ergebnis:

»Unsere aktu­ell mas­kier­te Gesellschaft meint, sich vor einem Risiko zu schüt­zen, dabei ver­sucht sie nur, sich vor ihrer Angst zu schüt­zen, und scheint dafür bereit, Kosten auf sich zu neh­men, die sie in ihrer Tragweite nicht ermes­sen kann. Angesichts des­sen ist es drin­gend gebo­ten, zu einem neu­en Umgang mit Risiken sowie kon­kret zu einer neu­en Risikobeurteilung zu kom­men. Die Konzentration auf eine Surveillance und die Erkennung und Beendigung von loka­len Ausbrüchen weist durch­aus in die rich­ti­ge Richtung. Die aktu­el­le Konsequenz kann jetzt nur die Aufhebung der situa­ti­ons­ab­hän­gi­gen öffent­li­chen Maskenpflicht sein.«


1 S. Ewig vom Thoraxzentrum Ruhrgebiet, Kliniken für Pneumologie und Infektiologie, EVK Herne und Augusta-Kranken-Anstalt Bochum

S. Gatermann von der Ruhr-Universität Bochum, Institut für Mikrobiologie (IML), Bochum

S. Lemmen vom Universitätsklinikum Aachen, Zentralbereich für Krankenhaushygiene und Infektiologie, Universitätsklinikum Aachen

"Tuch oder anderes, welches den Zweck erfüllt, spart Geld", auch bei Fünfjährigen

»Sehr geehr­te…
vie­len Dank für Ihre Anfrage.
Laut Umgangsverordnung § 2 heißt es:
Mund-Nasen-Bedeckung

(1) Alle Personen ab dem voll­ende­ten sech­sten Lebensjahr haben…

8.in den Innenbereichen von Schulen nach § 16 des Brandenburgischen Schulgesetzes und in frei­er Trägerschaft außer­halb des Unterrichts, der Ganztagsangebote sowie der son­sti­gen päd­ago­gi­schen Angebote,

9.in den Innenbereichen von Horteinrichtungen außer­halb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen‑, Bewegungs- und son­sti­gen päd­ago­gi­schen Räumen stattfinden,…

eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tra­gen. Die Verpflichtungen nach Satz 1 Nummern 8 und 9 gel­ten für alle Personen ab dem voll­ende­ten fünf­ten Lebensjahr bis zum voll­ende­ten sech­sten Lebensjahr entsprechend.

Freundliche Grüße

Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz«

Weiter heißt es in der Antwort des bran­den­bur­gi­schen Ministeriums vom 23.10. auf die Anfrage einer Leserin:

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CoKi Umfrage zur Mund-Nasen-Bedeckung (Maske)

Auf co​-ki​-mas​ken​.de stellt sich "Ein Mit-Mach-Forschungsprojekt für Eltern, Pädagog*Innen und Ärzt*Innen" vor:

»Liebe Umfrageteilnehmerin, lie­ber Umfrageteilnehmer!

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beobachtungen zu Wirkungen, die beim Tragen der übli­chen Mund-Nasen-Bedeckung auf­tre­ten kön­nen, zu dokumentieren.

Ihre Dr. med. Silke Schwarz und Prof. Dr. med. David Martin (Universität Witten/Herdecke)…

Achtung: Wir erfor­schen die aktu­el­le Situation neu­tral und wer­den die Ergebnisse peer rewie­ved ver­öf­fent­li­chen. Wir sind kei­ne Maskengegner und gehö­ren kei­ner poli­ti­schen Richtung an.«

Dort gibt es einen Link zur Umfrage und einem Video, in dem die ÄrztInnen ein kur­zes Statement abgeben.

Das niederländische Maske-Burka-Dilemma

»Die Regierung will das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken künf­tig zur Pflicht in Innenräumen machen, aller­dings erst auf einer neu­en gesetz­li­chen Grundlage. "Wir müs­sen das juri­stisch gut regeln", sag­te Rutte. Medizinisch sei­en sie sinnvoll…

Verfassungsrechtler argu­men­tie­ren, dass eine gene­rel­le Maskenpflicht nicht per Notverordnung durch­ge­setzt wer­den kann, weil das gegen Artikel 10 (Recht auf Wahrung der Privatsphäre) und 11 (Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit) der Verfassung ver­sto­ßen würde…

Das Zögern Ruttes hat­te zwei Gründe. Sein Gesundheitsminister und des­sen Stellvertreterin bestrit­ten bis vor kur­zem, dass das Tragen einer Maske über­haupt eine mess­ba­re medi­zi­ni­sche Wirkung hät­ten. Außerdem wol­len Ruttes Rechtsliberale eines ihrer Vorzeige-Gesetze nicht kon­ter­ka­rie­ren. Seit 1. August 2019 ist es in den Niederlanden ver­bo­ten, das Gesicht im öffent­li­chen Raum zu ver­schlei­ern. Dieses soge­nann­te Anti-Burka-Gesetz rich­te­te sich gegen fun­da­men­ta­li­sti­sche Muslime. Die Niederlande folg­ten damit Frankreich und Belgien. Die Idee dazu geht frei­lich auf Geert Wilders zurück, den Gründer der rechts­po­pu­li­sti­schen "Partei für die Freiheit".« faz​.net, 13.10.

Was nun, Faktenchecker? RKI: Masken nicht dauerhaft tragen

cor­rec­tiv-org ist eine Plattform selbst­er­nann­ter "Faktenchecker", deren Analysen hier schon mehr­fach als unpro­fes­sio­nell und falsch ent­larvt wur­den. Außerdem ist sie alles ande­re als unab­hän­gig, son­dern von rei­chen "StifterInnen" finan­ziert (s. Fakten-Checker – Wer sie finan­ziert).

In einem Beitrag vom 24.4. hat­te cor­rec­tiv-org erfolg­los zu wider­le­gen ver­sucht, daß das Tragen von Masken gesund­heit­li­che Schäden her­vor­ru­fen kön­ne. In die­sem Zusammenhang wird die RKI-Pressesprecherin Marieke Degen so zitiert:

»Es ist also mög­lich, dass sich durch die ange­sam­mel­te Feuchtigkeit in der Maske Keime ver­meh­ren kön­nen, aller­dings nicht in der Lunge, son­dern im Mund-Rachen-Raum.

Das RKI rät des­halb, den Mundschutz nicht dau­er­haft, son­dern zeit­lich begrenzt zu tra­gen, zum Beispiel beim Einkauf oder in Bus und Bahn. "Ein MNB (Anm. d.R.: Mund-Nasen-Bedeckung) ist nicht dau­er­haft erfor­der­lich", schreibt Marieke Degen.«

Die Stadt Hamburg und ande­re, die im öffent­li­chen Raum jetzt das Tragen von Masken anord­nen, soll­ten sich mit die­ser Empfehlung beschäftigen.

(Hervorhebungen nicht im Original.)