Prof. Dr. Christof Kuhbandner vom Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Regensburg äußert diese Bedenken in einem Schreiben an das Münchener Landratsamt und das Bayerische Kultusministerium vom 26.10.
Unter Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet er eine sehr ausführliche Stellungnahme mit diesen Schlußfolgerungen:
»Wie die beschriebene Analyse des Stands der empirischen Evidenz zum Nutzen der verordneten Maskenpflicht in der Grundschule bzw. zu den damit verbundenen negativen Nebenwirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohl von Kindern zeigt, ist eine Maskenpflicht in der Grundschule aus der Perspektive einer evidenzbasierten Medizin als absolut unverhältnismäßig einzuschätzen. Zum einen lässt sich ein Nutzen des Tragens von Masken in der Grundschule evidenzbasiert nicht nachweisen. Zum anderen kann das Tragen von Masken mit zahlreichen – und im Einzelfall womöglich dramatischen – Nebenwirkungen verbunden sein. Dementsprechend ist aus einer evidenzbasierten Perspektive eine sofortige Aufhebung der Maskenpflicht in der Grundschule unbedingt geboten…
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