#Faktenfuchs: Behauptungen zu Long Covid im Faktencheck

Sie gibt sich reich­lich Mühe, die Wissenschaftsjournalistin von BR24, eine Bedrohung auf­zu­bau­en. Beispielsweise, indem sie Angaben von "Selbsthilfeorganisationen" über eine hal­be Million deut­scher Opfer kei­nem Faktencheck unter­wirft oder das Raunen, "man sehe auch Kinder" mit Long Covid, übernimmt.

Dort, wo sie ver­sucht, Behauptungen ver­mu­te­ter "LeugnerInnen" zu prü­fen, muß sie sie bestätigen:

»… Zu den Symptomen einer Long Covid-/Post Covid-Erkrankung zäh­len laut WHO: Fatigue, bela­stungs­ab­hän­gi­ge Atemnot und kogni­ti­ve Beeinträchtigungen bezie­hungs­wei­se Konzentrationsstörungen und, beson­ders auf­fäl­lig dabei, das Symptom Post-Exertional-Malaise, wie die Immunologin Carmen Scheibenbogen im NDR-Corona-Update vom 12. April 2022 sagt… „#Faktenfuchs: Behauptungen zu Long Covid im Faktencheck“ weiterlesen

Zweimal Kim. Einmal Corona als Ablenkung, einmal Post-Vac

Einmal am 8.6. auf zdf​.de:

»Pfingstsonntag hat Kim Jong Un mal wie­der sei­ne Muskeln spie­len las­sen, teste­te acht bal­li­sti­sche Kurzstreckenraketen. Was hat der nord­ko­rea­ni­sche Diktator vor? Die USA war­nen seit Wochen vor der Gefahr neu­er Atomwaffentests. Der Corona-Ausbruch könn­te die ato­ma­ren Pläne Kim Jong Uns noch beschleu­ni­gen, um die Bevölkerung vor den ver­hee­ren­den Folgen abzulenken…

"Und das hat eben auch gezeigt, wo die Priorität der nord­ko­rea­ni­schen Führung liegt. Es ist eben nicht der natio­na­le Wohlstand, die Verbesserung der Versorgungs- und Lebenssituation der Bevölkerung. Es ist der Regime-Erhalt", so der Nordkorea-Experte Eric Ballman…«

Und ein­mal, etwas über­ra­schend dies­mal, auch am 8.6., auf faz​.net (wie so oft, wenn es inter­es­sant wird, hin­ter der Bezahlschranke): „Zweimal Kim. Einmal Corona als Ablenkung, ein­mal Post-Vac“ weiterlesen

"Soldaten-Impfung": Paul-Ehrlich-Institut unterschlägt Verdachtsfälle

In Ergänzung zum Beitrag Prozess um "Impf"-Pflicht bei der Bundeswehr: Aktuelle Daten kom­men in zwei Wochen. Die wer­den aber nichts ändern sei hier nach­ge­tra­gen, was laut faz​.net inzwi­schen das PEI bei­zu­tra­gen hat:

»Zudem äußer­te sich der Leiter des Referats Arzneimittelsicherheit beim Paul-Ehrlich-Institut zu den Nebenwirkungen der ver­wen­de­ten Impfstoffe. Es gebe der­zeit etwa 290.000 Meldungen über Nebenwirkungen nach Impfungen in Deutschland, von denen rund 30.000 schwer­wie­gend gewe­sen sei­en, erläu­ter­te Dirk Mentzer. Bei den gut 2800 Todesfällen, die in Verbindung mit der Impfung gebracht wur­den, sei eine genaue­re Aufklärung ver­sucht wor­den. „"Soldaten-Impfung": Paul-Ehrlich-Institut unter­schlägt Verdachtsfälle“ weiterlesen

Prozess um "Impf"-Pflicht bei der Bundeswehr: Aktuelle Daten kommen in zwei Wochen. Die werden aber nichts ändern

"«Der Schutz vor einer schwe­ren Erkrankung ist ein hal­bes Jahr nach dem Booster auch bei der Omikron-Variante sehr sta­bil und nur leicht abneh­mend», sag­te der Leiter der Impfprävention beim RKI, Ole Wichmann, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Schutz vor einem mil­den Verlauf oder einer Übertragung neh­me mit der Zeit aber deut­lich ab."
faz​.net (7.6.)

Das ist ziem­lich das genaue Gegenteil der Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts: „Prozess um "Impf"-Pflicht bei der Bundeswehr: Aktuelle Daten kom­men in zwei Wochen. Die wer­den aber nichts ändern“ weiterlesen

Nur noch bis Mai 2025: Von den Herstellern "selbstzertifizierte SARS-CoV-2-Tests zur professionellen Anwendung auf dem Markt"

Unter der Überschrift "Neue Aufgaben und Befugnisse für das Paul-Ehrlich-Institut gemäß EU-Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDV)" teilt das PEI am 30.5. mit:

»… Eine wich­ti­ge Änderung gemäß IVD-Verordnung im Vergleich zu der bis 25.05.2022 gel­ten­den IVD-Richtlinie und deren gesetz­li­che Umsetzung in Deutschland besteht dar­in, dass SARS-CoV-2-Nachweistests zukünf­tig in die höch­ste Risikoklasse D ein­ge­stuft wer­den. Das bedeu­tet u.a., dass das CE-Kennzeichen zukünf­tig erst nach einem Konformitäts­bewertungsverfahren einer Benannten Stelle durch die­se, und nicht mehr vom Hersteller selbst ver­ge­ben wird. „Nur noch bis Mai 2025: Von den Herstellern "selbst­zer­ti­fi­zier­te SARS-CoV-2-Tests zur pro­fes­sio­nel­len Anwendung auf dem Markt"“ weiterlesen

Briefwechsel mit dem Paul Ehrlich Institut – die Antworten sprechen für sich

Unter die­sem Titel ist am 4.6. auf freie​-lin​ke​.de zu erfahren:

»von Susan Bonath

Das PEI will kei­ne Zahlen nen­nen. Sie ver­schlei­ern bewusst schwe­re Impfschäden und Todesfälle nach Impfung bei Kindern. Hier ein Auszug aus mei­ner „Kommunikation“ mit dem PEI:

Meine Anfrage (nach zwei Wochen ver­geb­li­chen Wartens auf Antwort): „Briefwechsel mit dem Paul Ehrlich Institut – die Antworten spre­chen für sich“ weiterlesen

Paul-Ehrlich-Institut: Gegen die alten Varianten hilft nur die 4. "Impfung", vorübergehend. Man muß den Spiegel halten

Denn selbst nach dem Booster ver­schwin­det der ver­meint­li­che Schutz nach weni­gen Monaten. Es gibt "Unsicherheiten in der Vorhersage des Schutzes vor schwe­ren Krankheitsverläufen". Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 3.6. ver­kün­det das PEI:

„Paul-Ehrlich-Institut: Gegen die alten Varianten hilft nur die 4. "Impfung", vor­über­ge­hend. Man muß den Spiegel hal­ten“ weiterlesen

Impfschäden: "Ein Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden"

Theoretisch müß­ten da eini­ge Milliönchen zusam­men­kom­men, wenn ernst genom­men wür­de, was 2021 auf aerz​te​blatt​.de unter dem Titel "SARS-CoV‑2: Meldepflichten bei Impfkomplikationen" zu lesen ist:

»Aktuelle Erhebungen zei­gen, dass in Deutschland deut­lich weni­ger ver­mu­te­te Nebenwirkungen von COVID-19-Impfungen gemel­det wer­den als in Österreich und Großbritannien… Der recht­li­che Rahmen in den Vergleichsländern ist ähn­lich wie in Deutschland – und in allen Fällen sehr niederschwellig.

In Deutschland ist der Verdacht einer über das übli­che Ausmaß einer Impfreaktion hin­aus­ge­hen­den gesund­heit­li­chen Schädigung nament­lich zu mel­den (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG) – so sieht es die gesetz­li­che Meldepflicht vor. Meldepflichtig ist die fest­stel­len­de Ärztin bezie­hungs­wei­se der fest­stel­len­de Arzt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8 IfSG). Die nament­li­che Meldung muss unver­züg­lich erfol­gen und dem zustän­di­gen Gesundheitsamt spä­te­stens 24 Stunden, nach­dem die oder der Meldende Kenntnis erlangt hat, vor­lie­gen (§ 9 Abs. 3 Satz 1 IfSG). „Impfschäden: "Ein Verstoß gegen die gesetz­li­che Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahn­det wer­den"“ weiterlesen