Viel zu selten können sich in der öffentlichen Diskussion beide Seiten der aktuellen Kontroverse äußern. Manchmal aber geschieht es doch, und das kann an einem ganz unerwarteten Ort sein: Die Fuldaer Zeitung hat Ende des vergangenen Jahres sowohl Rechtsanwalt Reiner Füllmich [1] als auch den Berliner Biotechnologie-Unternehmer Olfert Landt [2] ausführlich zu Wort kommen lassen. Füllmich geht im Auftrag eines Mandanten derzeit juristisch gegen Christian Drosten, den Direktor des Virologischen Instituts der Berliner Charité, vor. [3] Im Kern geht es um das maßgeblich von Drosten entwickelte Protokoll für den Test auf COVID-19, der mit der Polymerase-Kettenreaktion PCR durchgeführt wird („Drosten-Test“). Diese Methode ist für den Nachweis von Infektionen ohne weitere Überprüfung grundsätzlich ungeeignet. Erschwerend kommt hinzu, dass das von Drosten als Hauptautor im Januar 2020 in der Fachzeitschrift Eurosurveillance publizierte PCR-Protokoll gravierende methodische Mängel aufweist, die es gänzlich „nutzlos“ machen. [4] Ein wichtiger Mitautor des Protokolls war Landt, der die darauf basierenden PCR-Testkits unter Mitwirkung des Schweizer Pharmariesen Roche über seine Firma TIB Molbiol verkauft. [5] Der Fuldaer Zeitung erzählte er seine Sicht der Dinge. „Reiner Füllmich vs. Olfert Landt 1:0“ weiterlesen
ExpertInnen unter sich
In einem "virtuellen Press Briefing" des "Science Media Center Germany" behandelten am 8.1. "eine Expertin und zwei Experten" das Thema "Neue Varianten von SARS-CoV‑2, ihre Mutationen und Effekte auf die Kontrolle der Pandemie – Worauf müssen wir uns einstellen?". Zum Veranstalter s.u. Es fällt ein unterschiedliches Niveau der Debattierenden auf.
Prof. Dr. Richard Neher, Leiter der Forschungsgruppe Evolution von Viren und Bakterien am Biozentrum der Universität Basel, erklärt:
»Nextstrain ist ein Projekt, das schon einige Jahre läuft und wir verfolgen damit seit Beginn 2020 die Evolution und Ausbreitung von SARS-CoV‑2. Und wir beobachten, dass generell im SARS-CoV‑2 ungefähr pro Monat sich zwei Mutationen akkumulieren, und das passiert in vielen unabhängigen Linien, die sukzessive Mutationen durch Kopierfehler einsammeln. Und nun haben wir es hier mit diesen zwei Varianten zu tun, denen die Mutation 501Y gemein ist, wie Sie es grad schon gesagt haben. Und was diese Varianten auszeichnet, ist, dass sie in einem relativ kurzen Zeitraum viele Mutationen aufgesammelt haben, also viele Kopierfehler sich relativ schnell in Folge durchgesetzt haben…
Nicht vergessen: "Die Hälfte aller Corona-Positiven ist nicht ansteckend"
Es kann lohnen, sich noch einmal in Erinnerung zu rufen, was Ende Dezember Olfert Landt, Miterfinder und einer der Profiteure der PCR-Tests zu Corona zu sagen hat. Hier war bereits darauf hingewiesen worden. Am 22.12 berichtete auch nordkurier.de darüber:
»Berlin. Es ist kein Geringerer als der Hersteller der viel diskutierten PCR-Tests persönlich, der in einem aktuellen Interview Erstaunliches zu Protokoll gibt. Olfert Landt ist Geschäftsführer des Berliner Unternehmens TIB Molbiol, das die Tests produziert. Aktuell bis zu zwei Millionen Stück pro Woche, wie der Firmenchef dem Nordkurier bestätigte.
Kurz vorweg: Dass ein positiver PCR-Test zunächst keinen Aufschluss darüber gibt, ob jemand an Covid-19 erkranken wird und entsprechende Symptome auftreten, ist unbestritten. Seit Wochen wird von Maßnahmen-Kritikern in der Corona-Debatte aber auch eindringlich darauf hingewiesen, dass die PCR-Methode – vereinfacht ausgedrückt – so empfindlich ist, dass sie selbst minimalste Spuren des SarsCov2-Erregers nachweist und deshalb nichts über die reale Ansteckungsgefahr, die von Getesteten ohne Symptome ausgeht, aussagen kann.
Die Evolution des „Drosten-Tests“ zur Ein-Gen-PCR
Urheber des Tests auf COVID-19 mittels Polymerase-Kettenreaktion PCR ist Christian Drosten, der Direktor des Virologischen Instituts der Berliner Charité. Die beiden ersten Test-Protokolle, die im Januar von der Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlicht wurden, hat er persönlich geschrieben und vermutlich war er auch an deren erstaunlich schneller Publikation beteiligt. [1] Der auf diesen Protokollen basierende Artikel in Eurosurveillance, dem Publikationsorgan der für Infektionskrankheiten in Europa zuständigem Behörde ECDC, erschien kurz nach den WHO-Protokollen in einem ebenso hohen Tempo, das vermutlich auf Drostens Intervention als Mitherausgeber der Zeitschrift zurückzuführen ist. Dieser Artikel ist so voller methodischer Fehler, dass eine Gruppe von Wissenschaftlern fordert, ihn komplett zurückzuziehen, denn: „Es ist unausweichlich, dass dieser Test eine enorme Anzahl sogenannter ‚Falsch-Positiver‘ generieren wird.“ [2] Drosten dagegen sieht das erwartungsgemäß völlig anders:
„Das Ergebnis einer Labortestung ist immer eine Diagnose, nie ein rohes Testergebnis. Ganz besonders bei positiven Testergebnissen wird immer durch einen Zusatztest bestätigt (zusätzliche Genstelle). Damit wird das Vorkommen von falsch positiven Diagnosen praktisch auf Null unterbunden.“ [3]
Sobald Menschen ohne Symptome (aka Gesunde) getestet wurden, war die erste Behauptung der Diagnose offensichtlich obsolet. Weniger augenfällig ist bis jetzt, dass auch die zweite Behauptung mit dem Zusatztest nicht stimmt – und Drosten weiß das, denn schließlich hat er selbst dabei mitgewirkt, die Vorgabe für die nachzuweisenden Gene von drei auf eines zu verringern. Die dritte Behauptung mit den falsch-positiven „Diagnosen“ war ohnehin nie wahr. „Die Evolution des „Drosten-Tests“ zur Ein-Gen-PCR“ weiterlesen
CDC: Keine quantifizierten Virusisolate bei Entwicklung des PCR-Tests
»Da zum Zeitpunkt der Entwicklung des Tests und der Durchführung dieser Studie keine quantifizierten Virusisolate des 2019-nCoV für die CDC zur Verfügung standen, wurden die für den Nachweis der 2019-nCoV-RNA konzipierten Assays mit charakterisierten Beständen von in vitro transkribierter Volllängen-RNA (N‑Gen; GenBank-Zugang: MN908947.2) mit bekanntem Titer (RNA-Kopien/µL) getestet.«
So ist zu lesen in diesem Dokument (S. 42):
![](https://www.corodok.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-16_21-29-41-248x300.png)
Kann etwas, das "nicht quantifizierbar" ist, Grundlage für einen Test sein?
"Der Inzidenzwert ist aktuell Null"
Diese provozierende These vertritt Prof. Dr. Martin Schwab, Rechtswissenschaftler der Universität Bielefeld.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=uLYM61Xqb5Q&feature=youtu.be
Der „Drosten-Test“: Wie alles anfing
Der Ursprung der „Corona-Krise“ ist die Anwendung der Polymerase-Kettenreaktion PCR. Mittlerweile sind die Probleme dieser Methode, mit der COVID-19 nachgewiesen werden soll, recht gut bekannt. Man weiß, dass dadurch ganze Virengenome nicht von Bruchstücken und das Gesuchte nicht von Verunreinigungen, die zu bestimmten Vorgaben passen, unterschieden werden können und es keine Erkennungsmöglichkeit für die Vermehrungsfähigkeit von Viren gibt. Ohne eine genaue Überprüfung – die aber nur in den seltensten Fällen stattfindet – sind die Zahlen wertlos und alles, was daraus folgt, sinnlos bis falsch. [1] Erschwerend kommt hinzu, dass das im Januar von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Standard präsentierte PCR-Protokoll mehrere schwere methodische Fehler wie die Zyklenzahl von 45 [2] aufweist, die es „nutzlos“ [3] machen.
Wie konnte es geschehen, dass dieses ungenügende Protokoll von der WHO akzeptiert und als Standard präsentiert wurde? Wie konnte es danach geschehen, dass das ECDC (European Center for Disease Prevention and Control), die für Infektionskrankheiten in Europa zuständige Behörde, dieses Protokoll in ihrem Publikationsorgan Eurosurveillance veröffentlichte? Gab es bei der WHO und bei Eurosurveillance denn überhaupt keine Begutachtung von Fachleuten? Und warum trifft man überall auf Christian Drosten, den Direktor des Virologischen Instituts der Berliner Charité? „Der „Drosten-Test“: Wie alles anfing“ weiterlesen
Kommen Zwangsisolationen aufgrund eines positiven PCR-Testergebnisses vor Gericht?
Auf laufpass.com ist am 22.12. der Wortlaut eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu lesen, mit der die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, verlangt, daß
»… die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV‑2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) vom 1. Dezember 2020 wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt…«
wird. Dort ist auch die sehr ausführliche Begründung nachzulesen.
So werden "Infizierte" erzeugt
Auf dem Telegram-Kanal Corona_Fakten wird ein Labor-Bericht vom 22.12. geteilt. CT-Wert 36, Test nur auf E‑Gen (s. dazu Diagnostik-Firma zu Fehlern der PCR-Tests).
Prof. Drosten stellt sich dem Kampf
Unter diesem Titel ist auf 2020news.de am 23.12. zu lesen:
»Prof. Drosten hat Anwälte eingeschaltet, um sich gegen die Inanspruchnahme durch Nils Roth, den Betreiber der Green Mango Karaokebar in Berlin, zu wehren. Die Green Mango Bar hatte Schadensersatz in Höhe von zunächst € 50.000 verlangt, zahlbar bis zum 22. Dezember 2020, für die ihr durch die wissenschaftlichen Fehlaussagen von Prof. Drosten und die darauf gestützten politischen Entscheidungen Lockdown-Schäden. Die Schadensersatzforderungen gehen in die Hunderttausende.
Prof. Drosten läßt sich von der Kanzlei Redekker, Sellner, Dahs vertreten. Es ist genau diese Kanzlei, die auch in nahezu allen gegen die Landesregierung gerichteten Corona-Gerichtsverfahren von Regierungsseite eingeschaltet worden ist. Im Netzwerk scheint man sich gegenseitig zu helfen.