Ohne Not in Quarantäne: Wenn Corona-Schnelltests falsch liegen

Der Artikel auf shz​.de vom 25.5. mit genann­ter Überschrift und der Dachzeile "HOHE FEHLERZAHL" bestä­tigt alle Befürchtungen der KritikerInnen der anlaß­lo­sen Massentests. Laut RKI ist die Hälfte der posi­ti­ven Tests falsch. Warum die­se dpa-Meldung hin­ter der Bezahlschranke liegt, kann man nur spekulieren.

»Berlin | Als der Lolli-Schnelltest von Marcel Spielers ein­jäh­ri­ger Tochter ein posi­ti­ves Ergebnis anzeig­te, waren sei­ne Frau und er nicht all­zu alar­miert. "Wir hat­ten vor­her zu Abend geges­sen und viel­leicht die vor­ge­ge­be­ne hal­be Stunde Abstand zum Test nicht ganz ein­ge­hal­ten", ver­mu­tet der 30-Jährige. Solche Anwendungsfehler, die das Testergebnis in irgend­ei­ner Weise ver­fäl­schen kön­nen, kämen regel­mä­ßig vor, bestä­tigt das Robert Koch-Institut (RKI): "Wenn vor­her geges­sen oder getrun­ken wur­de oder die Zähne geputzt wur­den".

Ursachen für falsch-positive Tests

Aber auch die zu gerin­ge Spezifität eines Schnelltests kön­ne bei falsch-posi­ti­ven Ergebnissen das Problem sein, so das RKI. Die Spezifität ist der Wert für die Wahrscheinlichkeit, dass Gesunde auch als gesund erkannt wer­den. Woran es bei Spielers Tochter lag, dass auch der zwei­te Schnelltest eben das nicht ver­moch­te? Unklar. Die Beunruhigung der Familie indes: völ­lig klar. Es folg­te ein Anruf beim Kinderarzt und ein PCR-Test, weni­ge Stunden nach dem zwei­ten posi­ti­ven Schnelltest.

Ein posi­ti­ves Ergebnis bei einem offi­zi­el­len Schnelltest muss an das Gesundheitsamt gemel­det wer­den, so das RKI. Allein bei Unsicherheiten, ob der Test kor­rekt durch­ge­führt wur­de, kön­ne das Testzentrum ent­schei­den, ob ein zwei­ter Schnelltest gemacht wer­de. Nach einem posi­ti­ven Ergebnis kann dort oft auch der Abstrich für den viel zuver­läs­si­ge­ren PCR-Test fol­gen.«

Man hört die Hühner laut­hals lachen.

RKI: Hälfte ist falsch

»Dieser bestä­ti­ge in durch­schnitt­lich 50 bis 60 Prozent der Fälle das Schnelltest-Ergebnis, erläu­tert das RKI. 40 bis 50 Prozent der einen posi­ti­ven Befund anzei­gen­den Schnelltests sind also falsch-posi­tiv. Das RKI stützt sich dabei auf die Ergebnisse einer Sonderbefragung von Laboren. Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) nen­nen ähn­li­che Zahlen: Ihr Vorstandschef Michael Müller sprach jüngst von einem Anteil von 30 bis 50 Prozent falsch-posi­ti­ver Schnelltests…

Nach dem Test in Quarantäne

Der Abstrich für den nöti­gen PCR-Test beim Kinderarzt sei "kein schö­nes Erlebnis, aber not­wen­di­ges Übel" gewe­sen, sagt Marcel Spieler. Bis zu des­sen Ergebnis waren die Spielers wie vor­ge­ge­ben in Quarantäne. "Wir muss­ten unse­re bei­den Hunde von Bekannten abho­len las­sen, weil man ja gar nicht raus darf. Ich habe den Luxus, im Homeoffice arbei­ten zu kön­nen. Aber bei mei­ner Frau geht das nicht. Sie konn­te die zwei Tage nicht arbeiten."

So war­te­te die Familie knapp 36 Stunden auf das Ergebnis aus dem Labor – das schluss­end­lich nega­tiv aus­fiel. Das Ganze inklu­si­ve Quarantäne war für sie "ärger­lich, aber ver­kraft­bar. Und nach­voll­zieh­bar", resü­miert Spieler. Schließlich sei das Risiko hoch, ande­re Menschen anzustecken.

Falsch-negative Tests sind gefährlicher

Was das angeht, sieht das RKI eine grö­ße­re Gefahr von falsch-nega­ti­ven Tests aus­ge­hen. "Es wer­den immer wie­der Infektionsketten bekannt, die auf Treffen zurück­ge­hen, bei denen alle im Schnell- oder Selbsttest zuvor nega­tiv gete­stet waren. Deshalb ist ganz wich­tig: Ein nega­ti­ves Testergebnis gibt kei­ne abso­lu­te Sicherheit."…«

Ist das auch "ärger­lich, aber ver­kraft­bar. Und nach­voll­zieh­bar"? Warum tun die Spieler die­ses Landes so etwas ihren Kindern an?

(Hervorhebungen nicht im Original.)

Vorstandschef der Akkreditierten Labore in der Medizin: Anteil falsch-positiver Schnelltests von 30 bis 50 Prozent

Nicht nur das. Einem Bericht auf t‑online.de vom 18.5. zufol­ge führ­ten weni­ger Tests auch zu gerin­ge­rer Inzidenz. (Der umge­kehr­te Fall wäre Verschwörungstheorie.)

»… Er berief sich auf Daten von 178 Laboren bun­des­weit. Seit Anfang April hat­ten die wöchent­li­chen ALM-Testzahlen zwi­schen rund 1,0 und 1,2 Millionen gele­gen. Es ist denk­bar, dass die stark gesun­ke­ne Zahl an Tests auch zum Rückgang der bun­des­wei­ten Sieben-Tage-Inzidenz bei­getra­gen hat. „Vorstandschef der Akkreditierten Labore in der Medizin: Anteil falsch-posi­ti­ver Schnelltests von 30 bis 50 Prozent“ weiterlesen

Rezension "Das PCR-Desaster"

Auf Rote Corona-Rebellen ist die­se Rezension zu lesen:

»Das Büchlein "Das PCR-Desaster – Zur Genese und Evolution des 'Drosten-Tests'" der corodok.de-Autorin Illa (Pseudonym) ist eine Fundamentalkritik an dem Umgang mit PCR-Tests wäh­rend der Corona-Krise. Es beginnt mit den wis­sen­schaft­li­chen Grundlagen der PCR-Testung und zeigt auf, war­um die Anzahl der Reproduktionszyklen (Ct-Wert) eine rele­van­te Kennzahl ist. Das Nichtfestlegen einer Ct-Obergrenze ist eines der wich­tig­sten Argumente für die Möglichkeit von Falsch-Positiven bei der PCR-Testung. 

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USA: CDC legt Zyklen für PCR-Test auf 28 fest – für Geimpfte

Anders als bei den vor­aus­ge­gan­ge­nen Tests zur Bestimmung von "Fallzahlen" wird hier mit einer für sich genom­men sinn­vol­len Definition der zuläs­si­gen Zyklen nun die Anzahl der nach einer Impfung posi­tiv Getesteten dra­stisch reduziert.

Ein Dokument vom 15.4. der CDC mit dem Titel "COVID-19 vac­ci­ne breakth­rough case inve­sti­ga­ti­on Information for public health, cli­ni­cal, and refe­rence labo­ra­to­ries" for­mu­liert: „USA: CDC legt Zyklen für PCR-Test auf 28 fest – für Geimpfte“ weiterlesen

Oberlandesgericht Linz: CT-Wert über 30 – keine Ansteckungsgefahr

»URTEIL MIT FOLGEN
Die Viruslast wird zum straf­recht­li­chen Faktor
Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz könn­te die Strafverfolgung von Corona- und Quarantäne-Sündern auf den Kopf stel­len. Darin heißt es, eine Missachtung des Absonderungsbescheides bedeu­te nicht zwin­gend eine Verurteilung. Es geht um die Viruslast im Körper. Also: Wie ansteckend jemand zur Tatzeit ist.

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Nur 40 Prozent der positiv Getesteten in Münster waren potentiell infektiös

Dies Studie hat es in sich. Ähnlich wie die mei­sten von Lauterbach und Drosten zitier­ten ist sie noch nicht peer-review­ed. Sie wur­de am 6.5. auf dem Preprint-Server des BMJ (frü­her British Medical Journal) ver­öf­fent­licht und trägt den schwer­fäl­li­gen Titel "Die Leistungsfähigkeit des SARS-CoV‑2 RT-PCR-Tests als Werkzeug zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in der Bevölkerung: Eine Übersicht der RT-PCR-Testergebnisse von Routinelaboren aus der Region Münster, Deutschland". In der Zusammenfassung heißt es: „Nur 40 Prozent der posi­tiv Getesteten in Münster waren poten­ti­ell infek­ti­ös“ weiterlesen

Warum wird noch mal massenhaft getestet?

Millionen von Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, wer­den inzwi­schen meist ver­pflich­tend "auf das Coronavirus gete­stet". Was geschieht da eigent­lich? Zu den vor­ge­schrie­be­nen Maßnahmen sagt NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP):

»Die Lolli-Tests wer­den uns dabei hel­fen, Infektionen früh­zei­ti­ger als mit Selbsttests zu ent­decken und Infektionsketten von vorn­her­ein in Schulen zu unterbrechen.«

Bekanntlich wer­den die extrem sel­te­nen posi­ti­ven Ergebnisse dabei noch ein­mal einem PCR-Test unter­zo­gen. Was dabei ermit­telt wird, erklärt das RKI:

»Im Gegensatz zu repli­ka­ti­ons­fä­hi­gem Virus ist die RNA von SARS-CoV‑2 bei vie­len Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mit­tels PCR-Untersuchung nach­weis­bar. Diese posi­ti­ven PCR- Ergebnisse sind jedoch nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen.«

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Schwedische Gesundheitsbehörde: PCR-Test kann Infektiosität nicht nachweisen

Im "Leitfaden zu Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19" der schwe­di­schen Gesundheitsbehörde heißt es:

»Die Gesundheitsbehörde hat natio­na­le Kriterien zur Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19 entwickelt.

Die PCR-Technologie, die in Tests zum Nachweis von Viren ver­wen­det wird, kann nicht zwi­schen Viren unter­schei­den, die in der Lage sind, Zellen zu infi­zie­ren, und Viren, die vom Immunsystem unschäd­lich gemacht wur­den, und daher kön­nen die­se Tests nicht ver­wen­det wer­den, um fest­zu­stel­len, ob jemand infek­ti­ös ist oder nicht. 

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PROF. DROSTEN-GUTACHTEN RECHNET MIT „QUERDENKER:INNEN“-FAKES AB

Es ist bei den "Volksverpetzern" üblich, feh­len­de Fakten mit Großbuchstaben zu kaschie­ren. Unter dem genann­ten Titel ist am 7.5. von ihrem Chefaufklärer Thomas Laschyk in gewohn­ter Sachlichkeit zu lesen:

»Die Corona-Pandemie führt bei vie­len Personen, die im Sumpf von Desinformation und Fake News ver­sin­ken, regel­mä­ßig zu absur­den, aber oft auch ekel­er­re­gen­den Stilblüten. Da hal­ten sich die Pandemie-Leugner:innen für Sophie Scholl, sie fan­ta­sie­ren tote Kinder oder alle paar Monate ein „Ermächtigungsgesetz“ her­bei. Besonders absurd wird es vor Gericht, wo sie teil­wei­se aben­teu­er­li­che Dinge behaupten. 

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