Glaube an RKI kann teuer werden

Am 14.9. berich­tet tages​schau​.de:

»Bettina Dickes geht durch einen lan­gen Gang. Die Landrätin von Bad Kreuznach hat einen gro­ßen Schlüsselbund in der Hand. Die Christdemokratin öff­net meh­re­re schwe­re Türen und steht dann in einer Lagerhalle. Vor ihr tür­men sich 50 Beatmungsgeräte – ver­packt und unbenutzt.

Es ist eine gro­tes­ke Situation. Würden die Geräte jetzt in Krankenhäusern der Region in Rheinland-Pfalz Corona-erkrank­te Menschen beatmen, wäre das ein Drama für die Betroffenen und ihre Familien. So aber aber hat jetzt Bettina Dickes ein Problem. Sie hat­te die 50 Beatmungsgeräte im März bestellt. "Es ergab sich plötz­lich die Möglichkeit für eine Bestellung. Ich habe mei­ne Entscheidung aus Angst vor einer Corona-Welle und auf Basis der dama­li­gen Prognosen des Robert Koch-Institutes getrof­fen", sagt sie. Jetzt sitzt Bad Kreuznach auf einer Rechnung von 2,2 Millionen Euro…

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Zählt RKI am Gesetz vorbei?

Ansgar Neuhof ist ein Berliner Rechtsanwalt, der sich vor­zugs­wei­se mit der Relativierung rech­ter Gewalt, dem "Klimarettungs-Größenwahn", der Abwehr von Frauenquoten und der Beschwörung der isla­mi­sti­schen Gefahr beschäf­tigt (s.u.).

Wenn er nun belegt, daß die Zählweise des RKI zu den "Corona-Fällen" nicht der deut­schen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ent­spricht, soll­te man die­sen Hintergrund beach­ten. Das macht die Argumentation jedoch nicht falsch.

In einem Beitrag mit dem Titel "Die täg­li­che Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vor­bei" schreibt er u.a.:

»Das RKI zählt alle SARS-CoV2-posi­ti­ven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich. Diese Gleichsetzung wider­spricht jedoch dem IfSG. Denn posi­ti­ve Testergebnisse bele­gen kei­ne Infektion und erst recht kei­ne Erkrankung im Sinne des IfSG .

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RKI: Zahlen, die nicht sein dürfen

In sei­nem aktu­el­len Influenza-Monatsbericht schreibt das RKI:

»Seit der 8. KW 2020 wer­den die AGI-Sentinelproben bei Proben­eingang am RKI auch auf SARS-CoV‑2 unter­sucht. Durch nach­träg­li­che Analysen zuvor ein­ge­sand­ter Sentinelproben wur­den Daten für den Zeitraum vor der 8. KW erho­ben. Seit der 40. KW 2019 wur­den damit bis­her in 4.132 unter­such­ten Sentinelproben ins­ge­samt in 13 (0,3 %) Proben SARS-CoV‑2 nach­ge­wie­sen. Alle SARS-CoV-2-Nachweise wur­den im Zeitraum zwi­schen der 10. bis 15. KW 2020 detek­tiert. Seit der 16. KW 2020 gab es kei­ne Nachweise mehr von SARS-CoV‑2 im Sentinel.«

Wie erklärt das RKI sei­nen ver­blüf­fen­den Befund?

Ein Sentinel ist ein auf frei­wil­li­ger Mitarbeit der Beteiligten auf­bau­en­des Werkzeug der epi­de­mio­lo­gi­schen Überwachung.

Über die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) infor­miert das RKI so:

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Dortmund lökt gegen den RKI-Stachel

Es geht auch anders als in Krefeld (Corona-Tote, die kei­ne sind):

Die Stadt Dortmund mel­det seit etwa Mitte Juli Verstorbene so:

»In Dortmund gibt es bis­lang 13 Todesfälle im ursäch­li­chen Zusammenhang mit Covid-19. Weitere sie­ben mit SARS-CoV‑2 infi­zier­te Patient*innen ver­star­ben auf­grund ande­rer Ursachen.«

Zuvor hieß es fast immer:

»Bisher star­ben in Dortmund x Menschen im Zusammenhang mit Covid-19.«

Zumindest auf Dortmund bezo­gen heißt das: Ein Drittel der vom RKI gezähl­ten Corona-Toten sind nicht an SARS-CoV‑2 gestorben.

Diese Information ver­dan­ke ich wie vie­le ande­re auf­merk­sa­men MitleserInnen. Noch ein­mal herz­li­chen Dank an alle!

Maskenpflicht erhöht Infektionsrisiko – sagt Virologin Kappstein

Die Zeitschrift "Krankenhaushygiene up2date" ver­öf­fent­lich­te schon am 18.8. einen Beitrag, der sich kri­tisch mit der RKI-Empfehlung zum Maskenschutz aus­ein­an­der­setzt. Er wur­de ver­faßt von Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Leitung Klinikhygiene im Klinikum Passau. Sein Fazit:

»Aus einer Maskenpflicht für vie­le Millionen Bürger in Deutschland kön­nen jeden Tag zig-mil­lio­nen­fa­che Kontaminationen resul­tie­ren, die zu einem wesent­li­chen Teil ver­meid­bar wären, weil die ohne­hin schon häu­fi­gen Hand-Gesichts-Kontakte der Menschen durch die Maskenpflicht noch häu­fi­ger wer­den, Händewaschen unter­wegs aber nur aus­nahms­wei­se mög­lich ist. Dabei besteht das Risiko, dass der – schon zwangs­läu­fig – unsach­ge­mä­ße Umgang mit der Maske und die erhöh­te Tendenz, sich selbst ins Gesicht zu fas­sen, wäh­rend man die Maske trägt, tat­säch­lich das Risiko einer Erregerverbreitung und damit Erregerübertragung noch erhöht – ein Risiko, das man doch aber gera­de durch die Maske redu­zie­ren will.

Eine Maskenpflicht ver­mit­telt ein fal­sches Sicherheitsgefühl, und ein fal­sches Sicherheitsgefühl ist immer ein Sicherheitsrisiko.«

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Delirium, Delarium

»Größte Gefahr für eine Übertragung des Coronavirus ist es also, wenn Menschen zusam­men woh­nen. Das RKI emp­fiehlt, dass in Wohneinrichtungen daher ver­stärkt auf Masken und Abstand zurück­ge­grif­fen wird.«

Das berich­tet heu­te allen Ernstes rtl​.de. Ob es die­se Empfehlung wirk­lich gibt, ob Herr Wieler sie womög­lich in der Sendung "Das Supertalent" abge­ge­ben hat oder sie gar frei erfun­den ist, ist unklar.

Offenkundig falsch ist ein Bezug auf "aktu­el­le Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI)", wonach sich "am mei­sten Menschen zu Hause bei ihren Mitmenschen ange­steckt" hät­ten (s. Tagesschau mit neu­er Lügen-Qualität).

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Dokument zu Zwangsquarantäne von Kindern

Es geht nicht um ein erkrank­tes Kind, noch nicht ein­mal um ein infi­zier­tes. Sondern um eines, das ledig­lich einen Kontakt zu einer Person gehabt haben soll, die für das Gesundheitsamt als erkrankt gilt. Nach dem Sprachgebrauch des ange­führ­ten RKI ist damit jeder posi­tiv auf Covid-19 gete­ste­te Mensch gemeint.

Für die­ses Kind ord­ne­te die Abteilung für Sicherheit und Ordnung des Ordnungsamtes in Karlsruhe eine min­de­stens zwei­wö­chi­ge häus­li­che Quarantäne an. Für Kontakte im Haushalt wird eine FFP1-Maske "eng­an­lie­gend zu tra­gen" vor­ge­schrie­ben. Bei Zuwiderhandlung wird mit einer Absonderung in eine geschlos­se­ne Einrichtung gedroht. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren kom­me in Betracht.

Das Dokument ist hier einsehbar.

Wer gegen eine der­ar­ti­ge Maßnahme der Abteilung für Sicherheit und Ordnung demon­striert, kann nur rechts­ra­di­kal sein.

RKI: Hoffen auf mehr Tote

Nicht nur im Alltag vie­ler Menschen bestä­tigt sich immer mehr die Vermutung, daß das Virus sei­ne Aggressivität ver­liert. Im Juni schon hat­te Christian Drosten erklärt: "Wie wir es auch dre­hen und wen­den, es wird harm­lo­ser wer­den" (s. Vergessenes vom Top-Virologen). Auch der Direktor der Virologie am Uniklinikum Essen, Prof. Ulf Dittmer meint:

Es gibt tat­säch­lich Hinweise dar­auf, dass sich das Virus bereits abschwächt. Und es könn­te auch sein, dass das Virus im Zuge der Veränderungen irgend­wann nur noch eine Erkältung oder einen Schnupfen aus­löst.

Wie zu erwar­ten muß­te sich Dittmer vor Angriffen vie­ler Medien ver­tei­di­gen, auch weil die­se Worte in der Bildzeitung stan­den. Angeblich habe er sei­ne Meinung rela­ti­viert, was im Kern nicht zutrifft.

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Alles steht und fällt mit den "Fallzahlen" – und diese mit dem PCR-Test

Unter die­sem Titel ver­öf­fent­licht heu­te coro​na​-tran​si​ti​on​.org einen Beitrag, der hier weit­ge­hend wie­der­ge­ge­ben wird.

"Was misst der Test genau? Und wie geht das prak­tisch vor sich? Wo lie­gen allen­falls Fehlerquellen, die das Resultat beein­flus­sen? Was ist zu beach­ten, um zwei­fels­freie Ergebnisse zu erhalten?

Die Antworten auf die­se Fragen sind von kaum zu über­schät­zen­der Wichtigkeit, stüt­zen oder zer­stö­ren sie doch die Glaubwürdigkeit und Gültigkeit der «Fallzahlen», die wie­der­um das Hauptargument für sämt­li­che Corona-Massnahmen, Verordnungen und für umstrit­te­ne Gesetze sind.

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