Thrombose-Risiko auch bei älteren Frauen erhöht

Vielleicht erreicht die­se Information auf n‑tv.de vom 5.5. ja doch die eine oder ande­re Zögernde.

»Nach Thrombose-Fällen im Zusammenhang mit einer Astrazeneca-Impfung gilt die Empfehlung, Menschen unter 60 Jahren nicht mit dem Wirkstoff des bri­tisch-schwe­di­schen Herstellers zu imp­fen. Einer aktu­el­len Studie unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie zufol­ge gibt es jedoch auch Hinweise dar­auf, dass das Risiko von Hirnvenenthrombosen auch bei Frauen erhöht ist, die 60 Jahre oder älter sind.

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Keine ärztliche Haftung für Impfschäden durch AstraZeneca – Gesetzesänderung steht kurz vor der Verabschiedung

Das teilt am 5.5. die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit:

»05.05.2021 – Ärzte gehen im Falle von Impfschäden kein Haftungsrisiko ein, wenn sie Personen unter 60 Jahren mit dem Vakzin von AstraZeneca imp­fen. Dies sieht ein ent­spre­chen­der Gesetzentwurf vor, der noch die­se Woche den Bundestag und den Bundesrat pas­sie­ren soll. „Keine ärzt­li­che Haftung für Impfschäden durch AstraZeneca – Gesetzesänderung steht kurz vor der Verabschiedung“ weiterlesen

Stiko-Mitglied hat keinerlei Daten, will aber unbedingt Kinder impfen

Auf rbb24​.de ist am 30.4 zu lesen:

»Interview | Kinderarzt und Stiko-Mitglied Martin Terhardt
"Für eine Herdenimmunität brau­chen wir auch Kinderimpfungen"
30.04.21 | 15:50 Uhr
Biontech will schon im Sommer Kindern einen Corona-Impfstoff anbie­ten. Doch wie rea­li­stisch ist das? Darüber und über die Rolle von Kinderimpfungen im Kampf gegen die Pandemie spre­chen wir mit dem Berliner Kinderarzt und Stiko-Mitglied Martin Terhardt.

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Prüfverfahren für "Kinder-Impfstoffe" klammheimlich geändert

Im Januar wur­de hier unter dem Titel Dann wird das wohl etwas spä­ter mit der Freiheit über einen Artikel auf welt​.de berich­tet, der das Zulassungsverfahren dar­stell­te und für Druck auf das Tempo warb. Dort war zu lesen:

»Die Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna testen ihre Corona-Impfstoffe mitt­ler­wei­le auch an Kindern. Bis zu einer Zulassung in Deutschland ist es aber noch ein lan­ger Weg…  „Prüfverfahren für "Kinder-Impfstoffe" klamm­heim­lich geän­dert“ weiterlesen

Prüfung von Arzneimitteln für unter 18-Jährige "ein aufwendiger, langwieriger Prozess, der zumeist Jahre dauert"

Unter dem Titel "Wann die ersten Corona-Impfungen für Kinder kom­men könn­ten" liest man auf mor​gen​post​.de am 29.4.:

»Berlin. Fast ein Jahr hat es gedau­ert, bis die ersten Corona-Impfstoffe für Erwachsene in Europa zuge­las­sen wur­den. Kinder wie­der­um haben eine ande­re Physiologie als Erwachsene. Arzneimittel für unter 18-Jährige müs­sen des­halb sepa­rat erforscht und zuge­las­sen wer­den. Ein auf­wen­di­ger, lang­wie­ri­ger Prozess, der zumeist Jahre dauert.«

Während der erste Satz befrag­bar ist, stimmt der Rest zwei­fel­los. Dennoch fährt das Blatt fort: „Prüfung von Arzneimitteln für unter 18-Jährige "ein auf­wen­di­ger, lang­wie­ri­ger Prozess, der zumeist Jahre dau­ert"“ weiterlesen

Eckpunkte der MPK am 26.4.

Auf wiwo​.de ist das Papier "Eckpunkte für die MPK am 26. April 2021 zur Vorbereitung der Rechtsverordnung nach § 28c des Infektionsschutz­gesetztes" (sic) zu laden. Dort ist zu lesen:

»Wenn wis­sen­schaft­lich hin­rei­chend belegt ist, dass bestimm­te Personengruppen auch für ande­re nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheb­lich, auf ein auch in ande­ren Zusammenhängen tole­rier­tes Maß gemin­dert ist, dürf­te es in Bezug auf die­se Personengruppen schon an der Geeignetheit, jeden­falls aber der Erforderlichkeit oder Angemessenheit vie­ler Schutzmaßnahmen feh­len. Für die­se Personengruppen müs­sen in die­sem Fall im gebo­te­nen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 28c IfSG vor­ge­se­hen wer­den. Es han­delt sich inso­fern nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, son­dern um die Aufhebung nicht mehr gerecht­fer­tig­ter Grundrechtseingriffe. Solche Ausnahmen stel­len somit die ver­fas­sungs­recht­lich gebo­te­ne Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen in ihren ver­blei­ben­den Anwendungsbereichen sicher. 

Für die oben genann­ten Personengruppen ergibt sich aber kein Anspruch auf bestimm­te Öffnungen, z. B. von Schwimmbädern oder Museen.«

„Eckpunkte der MPK am 26.4.“ weiterlesen

Berlin: Grüne kalte KriegerInnen verhindern Sputnik

tages​spie​gel​.de berich­tet am 20.4.:

https://​www​.tages​spie​gel​.de/​b​e​r​l​i​n​/​s​t​r​e​i​t​-​u​m​-​s​p​u​t​n​i​k​-​v​-​u​n​d​-​s​p​d​-​s​t​i​n​k​s​a​u​e​r​-​g​r​u​e​n​e​-​b​l​o​c​k​i​e​r​e​n​-​r​u​s​s​e​n​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​f​u​e​r​-​b​e​r​l​i​n​e​r​/​2​7​1​1​5​2​8​2​.​h​tml

Wäre Frau Pop eine Maßnahme-Kritikerin, wür­de die Bildunterschrift lau­ten: "Frau Pop hebt den rech­ten Arm" (sie­he Nena soli­da­ri­siert sich mit Querdenkern). „Berlin: Grüne kal­te KriegerInnen ver­hin­dern Sputnik“ weiterlesen

Obdachlose als Versuchskaninchen?

»NRW will zuerst Obdachlose mit Johnson & Johnson imp­fen« heißt es am 19.4. auf rp​-online​.de:

»Düsseldorf. Den vor­erst noch nicht aus­ge­lie­fer­ten Impfstoff von Johnson & Johnson will das NRW-Gesundheitsministerium zuerst für Impfangebote in der Wohn- und Obdachlosenhilfe einsetzen.

„Hier bestehen die größ­ten Unsicherheiten, die Zweitimpfungen nach sechs bezie­hungs­wei­se zwölf Wochen sicher­zu­stel­len“, heißt es in einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen an den Gesundheitsausschuss. Konkret wur­de bei Johnson & Johnson nach einer beson­de­ren Strategie gefragt, da hier offen­kun­dig eine Impfung aus­rei­chend sei…

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, hält den Auslieferungsstopp des Unternehmens nach Meldungen über Thrombose-Fälle für eine „nach­voll­zieh­ba­re Maßnahme“. Es habe alar­mie­rend gewirkt, dass das Problem eine sehr gro­ße Ähnlichkeit mit dem Problem habe, das im Zusammenhang mit dem Astrazeneca-Impfstoff auf­ge­tre­ten sei, sag­te er am Montag dem Bayerischen Rundfunk.«

Update: Über die "schwe­ren Nebenwirkungen" des Stoffs von Johnson & Johnson berich­te­te spek​trum​.de am 14.4.

Astra-Zeneca umständehalber abzugeben

Das kann doch nur Satire sein, was unter die­sem Titel am 16.4. auf faz​.net zu lesen ist:

»Wer in Hessen über 60 Jahre alt ist, kann sich ab sofort zur Impfung anmel­den – sofern er bereit ist, sich mit Astra-Zeneca imp­fen zu las­sen. Ein Viertel der Termine mit dem Vakzin wird momen­tan nicht wahr­ge­nom­men. In Frankfurt wer­den Nachrückerplätze jetzt verlost.

Die Impfzentren, bis­her Sehnsuchtsort vie­ler Menschen, erfah­ren erst­mals Zurückweisung. Während Impfungen mit Biontech weit­ge­hend pro­blem­los über die Bühne gehen, ent­fal­len etwa ein Viertel aller Termine mit Vaxzevria, dem Impfstoff von Astra-Zeneca, berich­tet ein Sprecher des Innenministeriums.«

Ob sich Sehnsucht viel­leicht sogar noch mehr auf Sputnik bezieht?

„Astra-Zeneca umstän­de­hal­ber abzu­ge­ben“ weiterlesen

Mitteldeutschland: Mehr als 400 Coronafälle trotz zweimaliger Impfung

Vor einer Woche wur­den aus Mecklenburg-Vorpommern 149 Fälle gemel­det (s. Schon 149 Fälle in MV: Zweimal geimpft – und trotz­dem Corona), heu­te berich­tet mdr​.de:

»In Mitteldeutschland haben sich bis­lang 408 Menschen trotz kom­plet­ter Coronaimpfung mit dem Sars-CoV-2-Virus infi­ziert. Das erga­ben Nachfragen bei den Gesundheitsministerien der Länder. Danach infi­zier­ten sich In Sachsen-Anhalt 112 Menschen trotz zwei­ter Impfung, in Thüringen waren es 94 und in Sachsen 202. Wie ist das möglich?

Dr. Thomas Grünewald ist Leiter der Klinik für Infektionsmedizin am Klinikum Chemnitz und Vorsitzender der säch­si­schen Impfkommission. Er sagt, die Effektivität der Corona-Vakzine hän­ge von ver­schie­de­nen Faktoren ab. Eine 100-pro­zen­ti­ge Wirksamkeit der Impfung gebe es aber nicht.
"Die Risikoreduktion von mehr als 95 Prozent heißt nicht, dass kein Risiko mehr besteht. An Daten aus Israel kann man sehr schön sehen, dass auch unter den Geimpften Infektionen und auch – äußerst sel­ten – Todesfälle an Covid-19 auf­tre­ten können."«

„Mitteldeutschland: Mehr als 400 Coronafälle trotz zwei­ma­li­ger Impfung“ weiterlesen