Der Aberwitz findet kein Ende, wie tagesschau.de am 22.2. zu entnehmen ist:
»Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission mit. Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.«
Irgendwie wollen sie raus aus dem Schlamassel, aber sollten sie das nicht zur Kenntnis nehmen: Studie kommt zu vernichtendem Urteil über Schnelltests?