Mitte letzten Jahres hatte Jens Wernicke ein paar Fragen an die Charité. Über die Antworten berichtete damals rubikon.news. Das entsprechende Schreiben der Charité kann hier eingesehen werden. Dort war zu Patenten erklärt worden:
»22. Hat die Charité in Bezug auf den vorgenannten „Drosten-Test", in Bezug auf einzelne Bestandteile (Primer etc.) oder sonst damit in Zusammenhang stehende Aspekte Patentschutz, Gebrauchsmusterschutz, Markenschutz oder ein sonstiges Schutzrecht beantragt oder ist an einer solchen Beantragung direkt oder mittelbar beteiligt?
Nein.
„Sollte die Charité nicht ganz die Wahrheit gesagt haben? Die Firma Euroimmun“ weiterlesen