Schnelltests in der Kneipe (illegal, aber egal)

Zwar schreibt das RKI vor "Antigen-Schnelltests müs­sen von medi­zi­ni­schem Personal durch­ge­führt wer­den", doch wenn es um den schnel­len Euro geht, muß das nicht unbe­dingt so ernst­ge­nom­men wer­den. Jedenfalls nicht in Düsseldorf, der Stadt mit oft­mals ori­gi­nel­len Ideen (2011 der Ski-Langlauf-Weltcup auf Kunstschnee oder 2017 die Tour de France…).

Auf rp​-online​.de ist dazu am 3.12. zu erfahren:

»Am Burgplatz betrei­ben Kerstin Rapp-Schwan und ihr Mann Martin Rapp das Restaurant Schwan, das wegen der Corona-Regeln seit November geschlos­sen hat. Nun haben sie die Räume an Christopher Diel ver­mie­tet, der eigent­lich eine Veranstaltungsagentur führt. Diel hat dar­um sein Geschäft um Corona-Tests erwei­tert, die Räume des Schwans ange­mie­tet und zusam­men mit dem Logistikunternehmen Medicare hier ein Testzentrum eingerichtet…

Die Abstreicher im Medicare-Testzentrum am Burgplatz sei­en zum Großteil Medizinstudenten und Mitarbeiter sei­ner Agentur, sagt Diel. Alle hät­ten zuvor eine vier­stün­di­ge Einweisung einer Ärztin bekom­men, die zudem vor Ort ist.«

Ein ein­la­den­des Foto der Abstreicherinnen fügt rp​-online​.de bei:

„Schnelltests in der Kneipe (ille­gal, aber egal)“ weiterlesen

Das hat sich gelohnt: 8 Positive bei Massentest in Hildburghausen

»Im Thüringer Corona-Hotspot Hildburghausen wol­len sich bis­her rund 3000 Kinder, Lehrer und Erzieher an frei­wil­li­gen Corona-Schnelltests betei­li­gen. Das sei­en etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten, sag­te Landrat Thomas Müller (CDU). Die Bereitschaft, das Testangebot zu nut­zen, stei­ge spür­bar nach anfäng­li­cher Zurückhaltung.

Der Kreis im Süden Thüringens will damit errei­chen, dass die seit 25. November wegen stark gestie­ge­ner Infektionszahlen geschlos­se­nen Kitas und Schulen schritt­wei­se wie­der geöff­net wer­den kön­nen. Nach Angaben von Müller wur­den am Dienstag beim Start der laut Gesundheitsministerium bun­des­weit ein­ma­li­gen Testaktion von Kindergarten- und Schulkindern und ihren Betreuern rund 900 Untersuchungen vor­ge­nom­men. Es habe ins­ge­samt acht posi­ti­ve Ergebnisse unter Kinder, Jugendlichen und Pädagogen gegeben.

Wer nega­tiv gete­stet sei, kön­ne in Kita oder Schule zurück­keh­ren – noch vor der geplan­ten gene­rel­len Wiedereröffnung am 14. Dezember. Die Aktion lau­fe noch bis Freitag und wür­de bei Bedarf bis Montag ver­län­gert.« Quelle: tages​schau​.de

Siehe auch: Zwangstest? I wo!.

Update 7.12.: rp​-online​.de berichtet:

»Das Landratsamt nann­te nach Abschluss der Testaktion am Freitag die Zahl von 2418 gete­ste­ten Personen. Etwa 9000 Menschen waren zu den frei­wil­li­gen Tests auf­ge­ru­fen worden.

Diese hat­ten am Dienstag begon­nen, zwei Dutzend Testteams unter ande­rem von Bundeswehr und Deutschem Roten Kreuz (DRK) waren vor Ort…«

Damit lag der Ort noch unter den Erwartungen. faz​.net schrieb am 4.12. unter dem Titel "Kaum einer kommt zu den Massentests":

»… Wer ein nega­ti­ves Testergebnis vor­wei­sen kann, darf bereits seit Donnerstag wie­der Schulen und Kitas besu­chen… „Ich rech­ne damit, dass wir etwa ein Drittel errei­chen“, sag­te Landrat Thomas Müller (CDU) am Freitag,«

Auch aus Sachsen wird eine "ver­hal­te­ne Testbereitschaft" gemel­det. bild​.de meint:

»Doch was als Massentest ange­legt war, fand ohne Massen statt.«

Auf saech​si​sche​.de ist über die Gemeinde Räckelwitz zu erfahren:

»321 Einwohner haben am Freitag die Möglichkeit genutzt, sich kosten­los testen zu las­sen. Dabei wur­den sie­ben posi­ti­ve Fälle gefunden.«

Und bei mdr​.de heißt es:

Ergebnisse der ersten Massentests in zwei Gemeinden Sachsens
Ort Anzahl Getestete Anzahl posi­tiv Getestete Anzahl Einwohner Gemeinde
Räckelwitz 321 7 1.131 (Ende 2019)
Rathmannsdorf 167 2 912 (Ende 2019)

Kühbacher hat's getan

Es wird enger für Christian Drosten. Die mut­maß­li­chen Falschbehauptungen der Goethe-Universität zu sei­ner Dissertation sind nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

https://​twit​ter​.com/​k​u​e​h​b​a​c​h​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​3​4​0​6​5​5​3​8​8​3​4​8​4​9​7​9​4​?​s​=11

Denn auch von ande­rer Seite droht juri­sti­sche Aufklärung. Siehe dazu PCR-Test in Klage gegen "Volksverpetzer", Corona-Klage star­tet in USA und Deutschland! und Anwalt Reiner Füllmich im Interview zu Sammelklagen, Wieler und Drosten.

Zwangstest? I wo!

Ganz frei­wil­lig sind die Massentests in Hildburghausen. Ganz frei­wil­lig? faz​.net berich­tet so:

»Die Kita „Werraspatzen“ in der Hildburghäuser Innenstadt ist am Dienstag die Zentrale eines Massenschnelltests, wie er bis­her noch nie in Deutschland erprobt wur­de. Bis Ende der Woche sol­len im gesam­ten Landkreis rund 9000 Kindergartenkinder und Schüler sowie Erzieher und Lehrer auf eine Corona-Infektion gete­stet wer­den. Insgesamt hat der Landkreis dafür 11.000 Schnelltests erwor­ben. Unter den Ersten, die sich testen las­sen, ist auch Bürgermeister Tilo Kummer.

Er wol­le mit gutem Beispiel vor­an­ge­hen und die Ängste, die es im Zusammenhang mit dem Test gebe, abbau­en, sagt der Linken-Politiker. Die Tests sind frei­wil­lig. Doch Kinder, die ein nega­ti­ves Ergebnis haben, dür­fen bereits von die­sem Mittwoch an wie­der in die Kita gehen und müs­sen nicht bis zum vor­läu­fi­gen Ende des strik­ten Lockdowns Mitte Dezember warten.«

Es gibt Widerstand:

„Zwangstest? I wo!“ weiterlesen

Drosten-PCR-Test-Studie: Rückzugsantrag gestellt wegen wissenschaftlicher Fehler und massiver Interessenkonflikte

Kurz wur­de hier zum Thema infor­miert. Auf der Seite 2020​news​.de der Rechtsanwältin Viviane Fischer aus dem "Corona-Untersuchungsausschuß" gibt es die­se aus­führ­li­che­re Zusammenfassung:

»22 renom­mier­te, inter­na­tio­na­le WissenschaftlerInnen haben die für die Etablierung des SARS-CoV-2- PCR-Tests grund­le­gen­de Studie von Cornam et. al, an der Prof. Drosten mass­geb­lich mit­ge­wirkt hat, einem unab­hän­gi­gen Peer Review-Prozess unter­zo­gen. Sie kom­men zu einem ver­nich­ten­den Urteil: Die Studie ent­hält neun gra­vie­ren­de wis­sen­schaft­li­che Fehler sowie drei klei­ne­re Ungenauigkeiten.

Den Antrag auf Rückzug der Studie haben die WissenschaftlerInnen am 27. November 2020 beim Journal Eurosurveillance eingereicht.

„Drosten-PCR-Test-Studie: Rückzugsantrag gestellt wegen wis­sen­schaft­li­cher Fehler und mas­si­ver Interessenkonflikte“ weiterlesen

„Global Health“ à la ZIG, GIZ & TIB Molbiol

„Global Health“ aka „World Health“ ist die Spielwiese der bei­den Stiftungen mit dem welt­größ­ten Engagement im medi­zi­ni­schen Bereich: Nummer eins ist die Bill and Melinda Gates Foundation BMGF, gefolgt vom Wellcome Trust. Die BMGF aus den USA exi­stiert seit 20 Jahren mit Fixierung auf Infektionskrankheiten und Impfungen, hat aber auch u.a. Mini-Atomkraftwerke, Gentechnik und Überwachungstechnologie im Programm. Der bri­ti­sche Wellcome Trust kon­zen­triert sich auf die Medizin und blickt auf eine lan­ge Kolonialgeschichte zurück. Der Mitte des 19. Jahrhunderts gebo­re­ne Firmengründer ver­such­te nicht nur, in Afrika Spuren wei­ßer Vorfahren der Menschheit zu fin­den und Darwin zu wider­le­gen, son­dern auch tau­sen­de von Afrikanern, die für ihn zu die­sem Zweck die Erde durch­gru­ben, von der Überlegenheit der Kolonialherren zu über­zeu­gen. Das von ihm gegrün­de­te Pharmaunternehmen, das jahr­zehn­te­lang Weltreisende für das Empire mit den benö­tig­ten Arzneien ver­sorg­te, wur­de Ende des ver­gan­ge­nen Jahrhunderts von GlaxoSmithKline über­nom­men. In der gemein­sa­men Arbeit der bei­den Stiftungen ver­bin­den sich Hightech-Dystopie und impe­ria­le Tradition. „„Global Health“ à la ZIG, GIZ & TIB Molbiol“ weiterlesen

"Anwälte für Aufklärung": Quarantäne rechtswidrig

In einem Offenen Brief stel­len fast 50 AnwältInnen dar:

»Die Anordnung einer „Absonderung in häus­li­cher Quarantäne“ ist ver­fas­sungs­wid­rig. Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG kann die Freiheit einer Person nur auf Grund eines förm­li­chen Gesetzes und nur unter Beachtung der dar­in vor­ge­schrie­be­nen Formen beschränkt wer­den. Die Anordnung einer häus­li­chen Quarantäne ist jeden­falls eine sol­che frei­heits­be­schrän­ken­de Maßnahme im Sinne des Art. 104 Abs. 1 GG und darf daher nicht auf eine Verordnung, son­dern nur auf ein Gesetz gestützt wer­den, wobei sämt­li­che Voraussetzungen die­ses Gesetzes erfüllt und beach­tet wer­den müs­sen. Die Anordnungen einer häus­li­chen Quarantäne erge­hen ent­we­der auf Grundlage des § 30 IfSG oder auf Grundlage des § 28 IfSG.«

Im Weiteren begrün­den sie die­se Auffassung aus­führ­lich, u.a. so:

„"Anwälte für Aufklärung": Quarantäne rechts­wid­rig“ weiterlesen

Offiziell Rücknahme des Drosten-PCR-Test-Papiers gefordert

WissenschaftlerInnen haben bei der Zeitschrift "Eurosurveillance" die Zurückziehung des Artikels "Detection of 2019 novel coro­na­vi­rus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR” gefor­dert, der dort in Ausgabe 25(8) 2020 ver­öf­fent­licht wur­de und die aus ihrer Sicht unwis­sen­schaft­li­che Grundlage der PCR-Tests darstellt.

Den Text und sei­ne Hintergründe gibt es hier. Siehe auch "Wissenschaftler demon­tie­ren Drosten-Test" auf lauf​pass​.com.

Näheres folgt.

Vergiftete Geschenke an "Dritte Welt". Charité vorne weg bei Vergabe von PCR-Tests

Auf der Seite der Afrikanischen Union war am 8.10. zu lesen:

»ADDIS ABABA, ÄTHIOPIEN, 8. Oktober 2020. Die Africa Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC) haben heu­te über die Afrikanische Union das drit­te und letz­te Los von 1,4 Millionen COVID-19-Testkits erhal­ten, die von der deut­schen Regierung gespen­det wurden.«

Die Lieferung hat­te dem­nach einen Wert von 26 Millionen Euro.

»Die Testkits wur­den von der der deut­schen "Schnell Einsetzbaren Expertengruppe Gesundheit“ (SEEG) beschafft. Das SEEG wur­de 2015 von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland als Reaktion auf die west­afri­ka­ni­sche Ebola-Krise ins Leben geru­fen. Es ver­ei­nigt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die Charité, das Robert-Koch-Institut und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. 

„Vergiftete Geschenke an "Dritte Welt". Charité vor­ne weg bei Vergabe von PCR-Tests“ weiterlesen