Chef des Frankfurter Gesundheitsamts: Aerosole spielen keine Rolle

René Gottschalk hat­te sich Ende September unbe­liebt gemacht, als er die Aussagekraft der PCR-Tests bezwei­fel­te (s. "PCR-Tests häu­fig falsch posi­tiv" sagt Chef des Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt). Auch zur Quarantäne-Strategie hat­te er sich kri­tisch geäu­ßert. In einem Beitrag vom 23.11. auf faz​.net macht er sich gegen die "enthirn­ten Spinner" stark für Corona-Impfungen. Interessanter sind sei­ne Bemerkungen zur Gefährdung von Aerosolen:

»Sars-CoV‑2 wur­de in Aerosolen nach­ge­wie­sen. Und es wur­de auch nach­ge­wie­sen, dass die­ses Virus in Aerosolen tat­säch­lich in Zellkulturen infek­ti­ös ist. Das spricht dafür, dass Aerosole auch infek­ti­ös sein kön­nen. Dem wider­spre­che ich natür­lich nicht. Wenn Sie an einem mit Sars-CoV‑2 infi­zier­ten Patienten arbei­ten und eine gro­ße Menge an Aerosolen frei­ge­setzt wird, etwa wenn Sie einem inten­siv­pflich­ti­gen Patienten Spülflüssigkeit in die Lunge geben, kann man sich infi­zie­ren, wenn man sich nicht schützt.

Es scheint ein „Aber“ zu kommen …

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Testanbieter: "Der nachgewiesene Erreger ist möglicherweise nicht die endgültige Krankheitsursache."

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ver­öf­fent­licht auf sei­ner Internetseite Herstellerinformationen wie Rückrufe oder Sicherheitsinformationen zu Medizinprodukten. So eine

»Dringende Sicherheitsinformation zu BD MAX SARS-CoV‑2 Reagents von Becton, Dickinson and Company«

Darin heißt es:

»BD hat auf­grund von Kundenfeedback die Möglichkeit falsch posi­ti­ver Ergebnisse bei der Verwendung der BD SARS-CoV-2-Reagenzien für das BD MAX™ System iden­ti­fi­ziert. Infolgedessen weist BD die Anwender mit die­ser Produktsicherheitsmitteilung an, dass der Schwellenwert für das benut­zer­de­fi­nier­te Protokoll (User Defined Protocol, UDP) für das N2-Ziel in der Gebrauchsanweisung von 50RFU auf 80RFU geän­dert wer­den muss…

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PCR-Test in Klage gegen "Volksverpetzer"

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fuellmich hat beim Landgericht Berlin eine Klage von Dr. med. Wolfgang Wodarg ein­ge­reicht. Es geht um Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz im Zusammenhang mit Behauptungen auf dem Portal volks​ver​pet​zer​.de. Der Streitwert für jede Behauptung wird mit 250.000 Euro bezif­fert. Es geht u.a. um die­se Aussagen:

    • "Wodarg steht poli­tisch der AfD nahe
    • Wodarg leug­net den Einfluß der Menschen auf den glo­ba­len Klimawandel
    • Wodarg nimmt für Geld den Tod von Menschen in Kauf
    • Wodarg ver­tritt eine Meinung, die kein seriö­ser Wissenschaftler teilt"

Brisanter ist die Einführung die­ses und ähn­li­cher Punkte:

    • Wodarg lügt, wenn er erklärt, daß SARS CoV‑2 PCR-Tests sehr wahr­schein­lich oft ein falsch-posi­ti­ves Ergebnis haben.

Damit wird das Gericht sich mit den PCR-Tests beschäf­ti­gen müs­sen. Christian Drosten hat die Gefahr in einem Retweet sehr wohl erkannt:

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Kein Anspruch auf Krankenhaus-Aufnahme ohne Corona-Test

Das läßt sich am 20.11. auf der Seite des Verlags C.H. Beck lesen:

»Ein Kran­ken­haus muss einen be­hand­lungs­be­dürf­ti­gen Pa­ti­en­ten nicht sta­tio­när auf­neh­men, wenn die­ser die Mit­wir­kung an einem Co­ro­na-Test ver­wei­gert. Dies gilt je­den­falls dann, wenn kei­ne aku­te Le­bens­ge­fahr vor­liegt, ent­schied das Land­ge­richt Dort­mund mit Be­schluss vom 04.11.2020.

Behandlung im Krankenhaus wegen Nierenschmerzen
Eine Frau war in der 33. Woche schwan­ger. Am 22.09.2020 stell­te sie sich wegen star­ker Schmerzen in der lin­ken Niere in der Notaufnahme eines Klinikums vor. Die behan­deln­de Ärztin emp­fahl "drin­gen­de uro­lo­gi­sche Aufklärung" und ließ sie in ein wei­te­res Hospital verlegen. 

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Nur für kur­ze Zeit auf rei​chelt​.de:

Davon ist das Unternehmen über­zeugt (Karl Lauterbach bestimmt auch):

»Wir sind der Meinung, dass jeder einen Coronavirus Test Zuhause haben soll­te. So kön­nen auch Sie bei Verdacht auf Corona (z.B. bei Erkältungssymptomen oder nach einer Reise) direkt zu Hause eine Probe ent­neh­men, ohne zum Arzt zu gehen.«

Wieler ist Mitarbeiter peinlich, der für Olfert Landt arbeitet

Hier wur­de mehr­fach dar­über berich­tet, daß ein RKI-Abteilungsleiter Geschäftsführer von Landts GenExpress GmbH ist. Das Unternehmen hat sich auch in der Biowaffen-Forschung enga­giert (s. Das RKI, sei­ne Abteilungsleiter und Geschäfte mit PCR–Tests).

Quelle: https://​twit​ter​.com/​p​l​a​n​e​t​i​n​t​e​r​v​i​e​w​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​2​9​3​9​0​2​0​1​0​2​6​8​6​7​200

Wutrede einer Lehrerin

Hilflosigkeit und Verzweiflung zei­gen sich in der Schilderung, die eine Frankfurter Lehrerin von ihrem Berufsalltag gibt. Von ihrem Standpunkt aus, der die Erzählung von RKI, Drosten und Politik über die Gefährlichkeit von "Fällen" ernst nimmt, kann man das Entsetzen ver­ste­hen, dem die FAZ heu­te die Überschrift »„Auch Lehrer haben das Recht, geschützt zu wer­den“« gibt. 

»Es fängt schon vor dem Unterricht an. Nichts deu­tet auf eine Pandemie: Die Schüler ste­hen dicht an dicht zusam­men in Gruppen ohne Maske, ohne Abstand, wie immer eigent­lich. Corona fängt für sie hin­ter dem Schultor mit dem Aufsetzen ihrer Masken an. Zwei Sekunden spä­ter hän­gen die­se aber schon wie­der unter der Nase, über der Nase, oder sie haben sie gar nicht mehr auf. Einigen Masken sieht man auf zehn Kilometer Entfernung an, dass sie schon seit Tagen getra­gen wer­den. So vie­le Lehrer kön­nen gar nicht Aufsicht machen, dass man mit Ermahnen nachkommt.

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Standards für Schnelltests sollen abgesenkt werden

»EU-Staaten wol­len gemein­sa­me Standards für Antigen-Schnelltests

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wol­len die EU-Staaten gemein­sa­me Standards für die schnel­len Antigen-Tests. Man brau­che die gegen­sei­ti­ge Anerkennung der Tests und ihrer Ergebnisse, sag­te EU-Ratschef Charles Michel nach Video-Beratungen mit den EU-Staats- und Regierungschefs.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen sag­te, die Schnelltests müss­ten min­de­stens bei vier von fünf Infizierten anschla­gen. Es gebe vie­le ver­schie­de­ne Tests unter­schied­li­cher Qualität auf dem Markt, des­halb brau­che es einen gemein­sa­men EU-Rahmen für die Anerkennung der Tests, die zusätz­lich zu den auf­wen­di­ge­ren PCR-Tests genutzt wer­den soll­ten. Die EU-Kommission will eine Bewertung der Tests vor­neh­men.«

Das berich­tet welt​.de. Eine Sicherheit von 80 Prozent nach Standards auf einer nach unten offe­nen Skala. Es reicht die Anerkennung in einem Land nach wel­chen Kriterien auch immer, um es in der EU zuzulassen.

(Hervorhebungen nicht im Original.)

Qualitätskontrolle von Corona-Schnelltests nur lückenhaft

Das ist heu­te auf br​.de zu lesen:

»Antigen-Schnelltests gel­ten als Hoffnungsschimmer in der Corona-Pandemie und sol­len in Altenheimen oder bei Flugreisen ein Stück Normalität ermög­li­chen. Doch BR-Recherchen zei­gen: Unabhängig über­prüft wer­den die Tests bis­her kaum.

Ob beim Besuch im Altenheimvor dem Abflug am Flughafen oder dem Anpfiff des Bundesliga-Spiels: Antigen-Schnelltests ver­spre­chen schnel­le Gewissheit über die Frage: Corona-Positiv oder nicht. Seit Mitte Oktober sind sie mit der Corona-Testverordnung sogar Teil der Nationalen Teststrategie. Dafür listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr als 200 die­ser Schnelltests auf sei­ner Webseite.

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