Es ist schon grundsätzlich sehr befragbar, daß Krankenhäuser vor allem unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden und möglichst noch Gewinne abwerfen sollen. Aber so geht halt Neoliberalismus. Wenn aber wie jetzt die Freihaltung von Intensivbetten für Covid-19-PatientInnen für kleinere Kliniken vor allem im ländlichen Raum vom Gesundheitsministerium verhindert wird, stellt das eine bewußte Verschärfung der Lage dar.
Krankenhausverbände rebellieren aus wirtschaftlichen Gründen gegen Spahn. Es gibt jedoch gute Gründe, den Bürokratismus aus seinem Hause gesundheitspolitisch zu kritisieren. Auf aerzteblatt.de ist am 18.12. zu lesen:
»In der ersten Welle der Pandemie erhielten alle Krankenhäuser in Deutschland eine Pauschale für Krankenhausbetten, die die Häuser für die Behandlung von COVID-19-Patienten freihielten.
In der aktuellen zweiten Pandemiewelle können nur noch die Krankenhäuser Freihaltepauschalen erhalten, die eine Notfallversorgung nach dem gestuften System des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) anbieten und die in einer Region mit hohem Infektionsgeschehen liegen. Welche Krankenhäuser genau die Pauschalen erhalten, bestimmen die Bundesländer.
Konkret können die Krankenhäuser der Notfallstufen 2 und 3 Pauschalen erhalten, wenn sie in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 70 liegen, in denen weniger als 25 Prozent freie betreibbare Intensivkapazitäten vorhanden sind. Nachgelagert können auch Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung Pauschalen bekommen, wenn die 7‑Tage-Inzidenz über 70 liegt und weniger als 15 Prozent freie betreibbare Intensivkapazitäten in ihrer Region vorhanden sind.«
Diese bürokratische Regel will Spahn verbessern durch weitere Bürokratie:
»An diesen Regelungen habe es Kritik gegeben, schreibt das BMG, weil die Auswahl der anspruchsberechtigten Krankenhäuser durch die Bundesländer eingeschränkt sei. Deshalb will das Ministerium die Auswahlmöglichkeit durch die Länder nun erweitern.
Künftig sollen die Krankenhäuser einen Anspruch auf eine Freihaltepauschale erhalten können, die noch keinen Zuschlag für die Teilnahme an der Basisnotfallversorgung erhalten haben, die entsprechenden Anforderungen aber nach Feststellung der Länder erfüllen.
Die Anforderungen für die Basisnotfallversorgung umfassen die Existenz einer Klinik für Chirurgie oder Unfallchirurgie und einer Klinik für Innere Medizin sowie eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten, von denen mindestens drei zur Versorgung beatmeter Patienten ausgestattet sind.
Liegt die 7‑Tage-Inzidenz bei über 250 je 100.000 Einwohner sollen Krankenhäuser der drei Notfallstufen unabhängig von der Anzahl der freien Intensivkapazitäten in der Region Freihaltepauschalen erhalten können. Die Regelungen sollen bis zum 31. Januar 2021 gelten.
Kritik von den Krankenhäusern
Der stellvertretende Vorsitzende des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) und designierte Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Ingo Morell, kritisierte den Verordnungsentwurf.
„Die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium greifen zu kurz“, meinte er. Der Mechanismus, der dem zweiten Rettungsschirm zu Grunde liege, sei in der Umsetzung „zu bürokratisch und muss grundsätzlich verändert werden“…„
Die Länder sollten in der jetzigen Phase der akuten Belastung abhängig vom regionalen Bedarf gezielt entscheiden können, welche Krankenhäuser für die Versorgung von COVID-19-Patienten benötigt werden und daher Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Das ist wichtig, um die Handlungsfähigkeit vor Ort zu erhalten“, sagte Morell.«
Kritik auch aus den Ländern
»Wegen des Konflikts hat der Verband der Pneumologischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen sich an den dortigen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) gewandt: „Der Beschluss sollte eiligst zurückgenommen werden, da wir (…) definitiv die Gefahr erhöhen, dass eine große Zahl von Krankenhäusern, die sich bei der ersten Welle der Pandemie bewährt haben, aus wirtschaftlichen Gründen ihre Versorgung reduzieren wird“, schrieb Verbandschef Thomas Voshaar.
Auch das Landes-Gesundheitsministerium [Sachsen-Anhalt] von Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sieht die neuen Kriterien kritisch. Im Schreiben des LandesGesundheitsministeriums sind aktuell 27 Häuser aufgeführt, die weiter von den Pauschalen profitieren. 42 Standorte aber sind im Intensivregister Divi als potenzielle Aufnehmer von Corona-Patienten registriert.
„Die Länder waren (…) gegen die vom Bund aufgestellten Bedingungen“, sagte Sprecherin Ute Albersmann. Diese könnten dazu führen, dass Patientenströme in Richtung der Kliniken gelenkt werden, die Ausgleichszahlungen erhalten können. Richtig wäre aber, dass die Kliniken Ausgleichszahlungen erhalten, die die Last der Versorgung tragen.«
Das berichtet am 18.12. volksstimme.de.
Freihaltepauschale bedeutet, dass wieder "nicht lebensnotwendige" Operationen zugunsten möglicherweise irgendwann einmal auftauchender Covid-Patienten verschoben werden?
Aber Krankenhäuser werden weiterhin geschlossen, richtig?
Es war einmal in Deutschland, da hatte jede Diagnostik Anspruch auf ein Krankenhausbett. Doch einst regierte ein Minister Spahn und der sah, wie sich seine Untertanen im Ausland an einem Ferienpool benahmen. Er musste nichts neu erfinden, er sagte nur ihr bekommt Gold statt meinem Handtuch, wenn ihr mir die Liegen freihaltet, denn ich brauche sie für mein Marketing. Jedes Provinzkrankenhaus ohne echte Fälle freute sich und dieses Verhalten, spendete somit Rohdaten für Statistik. Willkommen in der Welt wo jeder Bürger in der BRD einen Hoden und eine Titte hat. Es ist kaum auszuhalten, wie die Logik der Mathematik dieser Tage, ob wissentlich oder unwissentlich für die Kaffeesatzleserei der Politik regelrecht vergewaltig wird.