kreiszeitung.de berichtet amm 11.10.:
»Sulingen – Knapp 54 Millionen Menschen in Deutschland sind nach aktuellem Stand vollständig gegen das Corona-Virus geimpft. Doch was tun, wenn der Hausarzt nicht impfen will? Ein Allgemeinmediziner aus dem Raum Sulingen betont: „Die Corona-Impfung ist gleichzusetzen mit einer Körperverletzung.“ Er impfe seine Patienten nicht – „aus Überzeugung“, sagt er.
Dem praktizierenden Arzt seien die gesundheitlichen Risiken, die mit einer Corona-Schutzimpfung einhergehen würden, zu hoch. Er habe „Beweise gesammelt“, dass die Impfung gegen eine Covid-19-Erkrankung dem Körper schade, erklärt er auf Anfrage dieser Zeitung. Diese Beweise, die er aber nicht konkretisieren wollte, ziehe er aus „öffentlich zugänglichen Quellen“. Andere Impfungen biete der Allgemeinmediziner jedoch an.
Namentlich will der Arzt nicht genannt werden. Auch für ein Interview sei er nicht bereit. Die Berichterstattung über die Corona-Auswirkungen in den deutschen Medien nennt er „Lüge“. Der Allgemeinmediziner klagt zudem an, dass Bildmaterial, das zur Berichterstattung über Corona-Themen genutzt wurde, nachweislich manipuliert worden sei.
Arzt ist ein freier Beruf
Wie gehen Institutionen mit einem solchen Fall um? Könnten dem Arzt aufgrund seiner Ansichten weitreichende Folgen drohen?
„Das Angebot der Corona-Impfung ist grundsätzlich eine persönliche Entscheidung, es besteht demnach kein Zwang. Ich kann es jedoch nicht nachvollziehen, dass sich ein ausgebildeter Mediziner gegen die Corona-Impfung ausspricht“, sagt Dr. Bernd Roshop, Vorsitzender des Ärztevereins Diepholz. „Persönlich kenne ich keinen Arzt, der solche Ansichten vertritt. Grundsätzlich sollten sich Ärzte an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission halten“, so Roshop. Er ergänzt, dass Patienten in Deutschland ihren Hausarzt frei wählen können.
Eine Sprecherin vom Landkreis Diepholz erklärt, dass die Zuständigkeit in einem solchen Fall bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) liege.
Rechtlich nicht angreifbar
„Grundsätzlich ist Arzt oder Ärztin ein freier Beruf. Rein rechtlich muss er nicht impfen – er ist rechtlich nicht angreifbar. Ob er eine moralische Pflicht hat, müssen Medizin-Ethiker beantworten“, sagt Detlef Haffke, Pressesprecher der KVN, dazu.
In Niedersachsen gebe es rund 14 800 Arzt-Praxen. Davon hätten in den vergangenen Monaten rund 4 500 gegen Corona geimpft. Die anderen Praxen hätten dies aus unterschiedlichen Gründen nicht getan. Haffke spricht mögliche Gründe an: So gebe es Ärzte, die aufgrund enger Räume ihre Abstandsregeln in der Praxis nicht einhalten können. Andere Praxen würden sich überfordert mit den täglich wechselnden Lieferungen von Impfstoff und der Praxisorganisation fühlen.
Berufsrechtliche Folgen können drohen
Echte „Impfverweigerer“ im Sinne von „Ich bin gegen Impfungen“ gebe es unter Ärzten sehr selten, sagt er. Aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen würden nicht alle Praxen Impfungen vornehmen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass der behandelnde Arzt selbst oder die Mitarbeiter in der Praxis Hochrisikopatienten seien.
Detlef Haffke weiter: „Handelt es sich tatsächlich um ideologische Impfverweigerer, sogenannte ,Corona-Leugner‘, kann dies berufsrechtliche Konsequenzen haben. Darum kümmert sich dann die Ärztekammer Niedersachsen, die für das Berufsrecht zuständig ist.“..
Arzt-Praxen kündigen 2G-Regel an
Detlef Haffke erklärt, dass eher umgekehrte Fälle die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen aktuell beschäftigen würde. Einige Praxen hätten angekündigt, dass sie nur noch Patienten behandeln werden, die bereits geimpft oder genesen sind, also die 2G-Regel in der Praxis anwenden wollen.
Von einer solchen Regelung dürfte der Allgemeinmediziner aus dem Raum Sulingen in seiner Praxis wohl weit entfernt sein.«
es gibt noch richtige Ärzte
Apropos Verweigerung (ganz ohne C‑Wort, geht auch): https://www.youtube.com/watch?v=E82Cbil1sRg
"'Ob er eine moralische Pflicht hat, müssen Medizin-Ethiker beantworten', sagt Detlef Haffke, Pressesprecher der KVN, dazu."
Was soll man dazu noch schreiben? Alles, was treffen und auf Buyx und Konsorten zutreffen würde, würde die gut geölte Zensurmaschinerie nicht passieren. Alles andere wäre eben weder treffend, noch zutreffend.
Warum die immer alles durcheinander würfeln. Da jemand gegen diese neue Impfung und schwupps sind man bei generellen Impfgegnern. Als wenn alle Impfungen gleich wären. Als wenn jemand, der bestimmte Operationen befürwortet, gleich alles befürworten muss, auch Lobotomien. Der Arzt hat recht, wenn er die Covid-Impfungen ablehnt. Es gab ja in der Vergangenheit auch Ärzte, die die Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs ablehnten. Das darf man und es war rückblickend auch richtig. Man soll muss Medikamente, Impfstoffe und Behandlungsmethoden hinterfragen.
In der CH gibt es im Kanton Bern auch so einen Arzt:
https://www.youtube.com/watch?v=bjMcZMBjB0Y
Und gerade fällt mir auf, wie unfassbar es eigentlich ist, dass man Ärzte, die ihrer Pflicht und ihrem Ethos nachkommen, über Länder hinweg mit der Lupe suchen kann.
Was für ein Pack. Mehrheitlich.
3G-Regeln an Hochschulen sorgen für Aufruhr
Student der TH Bingen klagt wegen Corona-Verordnung gegen das Land
STAND
11.10.2021, 14:17 Uhr
Weil er weder geimpft noch genesen ist, muss ein Student aus Bingen
täglich
negative Corona-Tests vorweisen, wenn er am Unterricht an der Technischen Hochschule Bingen teilnehmen möchte.
Dagegen hat er jetzt Klage eingereicht.
Nach eineinhalb Jahren Pause können die Studierenden in Rheinland-Pfalz endlich wieder im Präsenzunterricht studieren. Allerdings gelten für den Uni- und Hochschul-Besuch besondere Regeln:
An Vorlesungen und Seminaren teilnehmen darf nur, wer entweder geimpft, genesen oder getestet ist.
Das schreibt die Corona-Verordnung des Landes vor.
Und genau das stößt einem Studenten sauer auf.
Anwältin hält Corona-Verordnung für rechtswidrig
…
Seine Anwältin, Jessica Hamed, hält die aktuellen Corona-Bestimmungen für nicht nachvollziehbar:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt.
Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
…
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Ja, Arzt ist ein freier Beruf. Und insoweit kann ein gewissenhafter Arzt Therapien, die nach seinem Dafürhalten einem Patienten mehr schaden als nutzen, ablehnen. Von solchen Ärzten gibt es heutzutage leider viel zu wenige, was vermutlich im Zusammenhang steht mit dem, was heute an den Universitäten gelehrt wird. Und schließlich will ja auch ein Arzt Geld verdienen, und Krankenhäuser auch, vor allem während der Pandemie:
https://www.youtube.com/watch?v=je93vZ_v8Dk
Ich habe diese Injektionen gegen COVID-19 nicht durchgeführt und werde das auch nicht tun. Ich berate meine Patienten gerne – soweit ich das kann auf Grund der aktuellen Datenlage – und sie entscheiden sich selbstverständlich aus freien Stücken entweder für oder eben gegen eine Injektion mit dieser neuen Technologie.
Nur führe ich diese nicht durch. Das müssen sie dann woanders machen lassen.
Das kann ich nicht mit meinem Gewissen und meinem Beruf als Ärztin vereinbaren. Warum andere Kollegen und Kolleginnen das können, müssen sie selbst vor sich verantworten.
Ich stehe dazu – egal was das für Konsequenzen haben würde. Und ich bin damit bei uns vor Ort so ziemlich, oder sogar ganz – alleine.
Es gibt für mich und für mein Rechtsverständnis keine ethische Verpflichtung etwas zu injizieren, worüber so viele Unwahrheiten verbreitet wurden und werden, wo die Datenlage so schlecht war bei "Markteinführung" und auch weiterhin, zumindest bei uns in Deutschland, und wo in den so genannten Studien so unsauber gearbeitet wurde;
Präparate, bei denen mittlerweile eine Reihe von schweren und schwersten (tödlichen) Nebenwirkungen bekannt sind – und das in unverhältnismäßig großer Anzahl, weltweit.
Und worüber wir mittlerweile wissen, dass diese Injektionen weder einen ausreichenden Eigenschutz noch einen Schutz für andere darstellen (keine noch so kleine Chance eine Herdenimmunität zu erreichen, niente) – da sie keine sterile Immunität hervorrufen können.
Wo wir aber auf jeden Fall sagen können – und auch MÜSSEN – dass wir nichts, ABSOLUT NICHTS über Langzeitfolgen wissen und daher die Patienten auch dazu nicht beraten können.
Wenn ich dazu "gezwungen" werden sollte, diese Injektionen durchzuführen – also wenn mir die Ärztekammer damit drohen würde, mir ansonsten meine Approbation zu entziehen – dann wäre das für mich eine Bankrotterklärung an die Ausübung des freien Berufes als Arzt.
Und auch eine Bankrotterklärung an das freie und selbstständige, kritische Denken und Entscheiden.
Wenn es soweit ist, dann steige ich gerne aus – was mir für mich und besonders meine Patenten leidtun würde – denn ich liebe meinen Beruf wirklich.
Aber ich werde mich niemals erpressen lassen – weder von der Politik noch von meinen eigenen "Leuten".
Insofern kann ich das Verhalten des Kollegen aus Sulingen absolut nachvollziehen.
Danke!
Sie wären die Ärztin meiner Wahl!
Mir ist ein Kinderarzt aus meinem näheren Umfeld näher bekannt. Dieser Kinderarzt kann, von Berufs wegen, auch seine betagten Eltern med. versorgen (verarzten). Nun ja, dieser Arzt hat seine hochbetagten Eltern mit dem "Gegen"-"Corona"-Scheiss abgespritzt. Resultat: Die vormals geistig äußerst agile hochbetagte Mutter des Kinderarztes ist nunmehr – schwerst chronisch erkrankt, bis hin zur von ihr sich "eingefangen" habenden Demenz.
@Dr. S. LE vielen Dank fuer Ihren Kommentar.
Meines Wissens kann ja nicht die Approbation entzogen werden, aber wohl die Lizenz der Gesetzlichen KV .. oder wie man das nennt.
Das alleine macht ja schon so vielen Aerzten Angst .. was ich schon beim Gespraech ueber die Masern-"zwangs"-Impfung vor Corona erlebt habe.
Vielen Dank fuer Ihre Courage.
I.d. Tat scheint der moegliche Schaden der Impfung ein viel hoeheres Risiko darzustellen, als eben den Corona-Schnupfen zu erleben.
Letzteres ist ja eigentlich auch nicht wirklich neu.
Diese Gen-Therapie aber bringt die Virenfragmente eben direkt i.d. Blutbahn (je nach Spritzentechnik und Muskeldurchblutung).
Somit eben gelangen diese 'Spikes", produziert von unseren eigenen Zellen, zu den inneren Organen.
Etwas, was es normalerweise ("Schnupfen") eben gar nicht gibt, bzw. eben nur i.d. ganz seltenen und extremen Faellen.
Lieben Gruss
@Sven:
Danke für Ihren/Deinen Kommentar.
Hier eine kleine Korrektur / Richtigstellung:
Selbstverständlich kann einem Arzt die Approbation entzogen werden, dann darf er nicht mehr als Arzt arbeiten (Hinweis: ich gendere nicht, bei mir sollen sich bitte immer alle mit angesprochen fühlen :)).
Und zwar gemäß § 5 Bundesärzteordnung (BÄO) kann die Approbation widerrufen werden, wenn sich ein Arzt eines Verhaltens nachträglich, also nach Erteilung der Approbation, schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs ergibt. Der Widerruf der Approbation erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem der Arzt seinen ärztlichen Beruf ausübt oder zuletzt ausgeübt hat.
Das was Sie meinen ist entweder der freiwillige Verzicht auf die kassenärztliche Zulassung oder eben der unfreiwillige.
Das betrifft also nur die Berechtigung im Kassenarztsystem, im Rahmen der GKV (gesetzlichen Krankenkassen) zu arbeiten, nicht die generelle Arbeit als Arzt.
Die kann einem nur durch einen Approbationsentzug genommen werden.
"Grundsätzlich sollten sich Ärzte an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission halten“"
heute an die Herren des Landesministeriums geschrieben:
(Hoch, Alt, Stich und Prinz … manchmal bin ich doch in Versuchung Namen nicht nur als Namen anzusehen, naja ist manchmal einfach lustig)
Sehr geehrter Herr Minister Hoch, sehr geehrter Herr Staatssekretär Alt, sehr geehrter Herr Ministerialdirektor Stich,
Herrn Prinz (Zuständig für die Impfbusse) zur nochmaligen Kenntnisnahme (nach Telefongespräch),
vor kuzem habe ich erfahren, dass in den Impfbussen neben dem Biontech Impfstoff auch der Johnson&Johnson an über 18 Jährige verimpft wird. Das entspricht nicht den Empfehlungen der STIKO.s.u,
Zum anderen habe ich in mehreren Fernsehbeiträgen beobachtet, dass beim Verimpfen in den Muskel nicht aspiriert wird.
Ich frage mich, warum man dies so praktiziert.
Ich fordere Sie auf, sich umgehend an die Empfehlungen der STIKO zu halten und bitte Sie außerdem meinem Hinweis hinsichtlich der Aspiration nachzugehen und diese Information an die Impfärzte weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Quellen:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/39/Art_01.html
Empfehlung für Personen ab 18 Jahren
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen
COVID-19 für alle Personen ab 18 Jahren. Für die
Impfung soll einer der beiden zugelassenen
mRNA-Impfstoffe (Comirnaty, Spikevax) oder (bei
≥ 60-Jährigen) einer der beiden zugelassenen Vek-
tor-basierten Impfstoffe (Vaxzevria, COVID-19
Vaccine Janssen) verwendet werden.
https://www.aerzteblatt.de/forum/139505
Verzicht auf Aspiration bei i.m. Injektion?
Kommentar zur Nachricht
Ständige Impfkommission veröffentlicht Empfehlungen zur COVID-19-Impfung
vom Donnerstag, 17. Dezember 2020
In den COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO heißt es: "Die Impfung ist strikt intramuskulär (i.m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär zu verabreichen." Wohl im Jahre 2017 wies die STIKO darauf hin, dass eine Aspiration vor der Injektion nicht notwendig ist und bei intramuskulären Injektionen vermieden werden soll, um Schmerzen zu reduzieren. Die Blutgefäße an den Körperstellen, die für die Injektion von Impfstoffen empfohlen sind (M. vastus lateralis oder M. deltoideus) und in Reichweite der Nadel liegen, seien zu klein, um eine versehentliche intravenöse Gabe zu ermöglichen. Meine Frage: gibt es ein Restrisiko, doch versehentlich intravasal zu injizieren, und – falls ja – wie verträgt sich das mit dem Hinweis auf strikte i.m. Injektion des COVID-19-Impfstoffes?
Referenzen:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.pdf?__blob=publicationFile
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Stichwortliste/A/Aspiration.html#:~:text=Die%20STIKO%20weist%20darauf%20hin,vastus%20lateralis%20oder%20M.
Avatar #617756
HJB2000
am Mittwoch, 17. März 2021 um 10:52
Das Restrisiko versehentlich intravasal zu injizieren
könnte bei dem AZ-Impfstoff die venösen Thromben verursachen. Hans-Jürgen Beringer
Avatar #825558
Osna007
am Donnerstag, 18. März 2021 um 23:10
Aspiration von Blut in empfohlenen Muskeln kommt vor!
Die Annahme, dass die Gefäße in den empfohlenen Muskeln für eine intravasale Injektion zu klein seien, ist nicht richtig! Aussagen von erfahrenen Hausärzten belegen eine seltene Aspiration von Blut im Deltamuskel. Und selten heißt bei Millionen Impfungen: es kommt mit Sicherheit vor! Ich denke auch, dass dies eine mögliche Ursache der Gerinnungsstörungen ist. Anders kann ich mir eine offensichtliche Verbrauchskoagupathie mit Gerinnseln und Blutungen u.a. im Gehirn nicht erklären. Bei intramuskulärer Injektion zur Desensibilisierung wird auch aspiriert, um einen anaphylaktischen Schock zu verhindern- und bei so einem neuartigen Impfstoff soll das egal sein? Es wird Zeit, diese sinnlose Vorgabe endlich zu ändern, denn Schmerzen verursacht die Aspiration bei Erwachsenen sicher nicht und einen Impfstoff z.B. mit Aluminium möchte ich bei mir und meinen Kindern auch nicht intravasal gespritzt bekommen!
Avatar #717382
dr.bodenmueller
am Freitag, 19. März 2021 um 17:25
Intravasale Injektion bei Impfung in den M. deltoideus kommt vor
Über viele Jahre hinweg habe ich Reihenimpfungen in großer Zahl durchgeführt, stets mit Aspiration vor der Injektion. Kein Patient hat jemals über Schmerz beim Aspirieren geklagt, viele spürten von der gesamten Impfung nichts. Zur Aspiration von Blut kam es bei weniger als einem Promille der Fälle, vor wenigen Jahren aber zweimal innerhalb eines Vormittags und zwar vergleichbar einer i.v.-Injektion! Warum empfiehlt das RKI leichtfertig, auf eine solch einfache Sicherheitsmaßnahme zu verzichten? Schmerz- und Stressreduktion sind m.E. bei Erwachsenen belanglose Gründe. Könnte nicht gerade dadurch das Risiko einer Vaskulitits mit nachfolgender Sinusthrombose minimiert werden? Eine wissenschaftliche Diskussion eines möglichen Zusammenhangs muss geführt werden.
Avatar #878385
S. T.
am Mittwoch, 31. März 2021 um 09:13
Rote-Hand-Brief fällig!
Nach meinen Erfahrungen werden die COVID-Impfungen von den meisten Kollegen ebenfalls ohne Aspiration verimpft. Ich denke, hier wäre dringend ein Rote-Hand-Brief fällig, der auf die Notwendigkeit der Vermeidung einer intravasalen Applikation hinweist!
S. Twarock
Die neuerlichen Ergebnisse der Impfstoffuntersuchgen als auch Biopsien (sic?) .. siehe [1] haben ja gezeigt, das es ueberall Entzuendungen gibt (Lymphozyten) als eben auch scharfe Metallteile i.d. Proben regelmaessig gefunden wurde.
Letzteres auch interessant im Zusammengang mit den Nasalen-Impfstoffen, wo eben auch scharfe Metalle eine Verletzung der des Gewebes verursacht wird um ueberhaupt den Stoff ins Blut zu bringen!
Ergo: Auch bei einer reinen Muskelimpfung ohne 'Fehlschuss', wird immer etwas von dem Stoff ins Blut und zu den Organen kommen.
Dies ist kein Fehler, sonder so gewollt.
Somit wohl auch der Rueckzug der Aspiration, sozusagen als Wirkverstärker.
Dies deckt sich auch mit den Aussagen von Robert Malone,
wo er erklaerte das der FDA sehr wohl bekannt ist,
das der Stoff ueberall zu den Organen gelangt [2]!
[1] https://www.pathologie-konferenz.de/
[2] https://www.bitchute.com/video/CEpjXDQmdAer/
@Sven: Daß "scharfe Metallteile i.d. Proben regelmaessig gefunden" würden, halte ich für eine gewagte These.
@aa es ist keine These, sondern wurde i.d. o.g. Konferenz ausgesagt, basierend auf deren Untersuchungen inkl. Foto und Filmmaterial.
Nun sind diese wohl noch nicht peer reviewed, als auch nicht alle Beteiligten Personen & Labore veroeffentlicht.
Somit sind diese Ergebnisse entweder korrekt so wie vorgestellt und behauptet ueber alle Chargen – oder diese Leute luegen!
Aber eine These ist dies nicht, sondern eine Behauptung mit Beispielen aus Untersuchungen.
Aber wie schon erwähnt, diese Methode ist bei diversen neuen Impfstoffen nicht unüblich!
+++
Selbiges auch zu den Biopsien .. hier aber mit klarer und bekannter Quelle: Fast alle zeigten Entzündungen.
PS: Diese Biopsien zeigten eben auch Entzuendungen in den tiefer liegenden Organen und am Herz (Lymphozyten)!
Eine viel zu hohe Trefferquote.
Deckt sich somit ..
@Sven: Nö. Bei dieser "Pressekonferenz" wurde nichts gezeigt, das "regelmäßig" vorkommt.
@aa Bei den 10 Obduktionen wurden bei 5 + 2 die besagten Entzuendungen gefunden.
Tod im Zusammenhang mit Impfung bei 5 sehr wahrscheinlich und 2 wahrscheinlich (pdf [1]).
Das Problem ist die Nachweisbarkeit bei Lebenden.
+++
Es ist richtig, das i.d. PK nur muendlich eine Aussage ueber die Haeufigkeit der Funde i.d. Impfstoffen gemacht wurde: Bei jeder Probe aus allen Chargen wurden diese 'artefakte' entdeckt. Diese sind metallisch und eben 'scharf', d.h. kantig und sozusagen industriell.
Somit nochmal: Entweder haben die hierzu nicht die Wahrheit gesagt oder eben aber doch.
Natuerlich, trotz allem – so auch die Gesamtaussage – muss zu allen Funden (Biopsien also auch Impfstoff) eine groessere Studie mit mehreren Labors folgen.
Es ist aber eben sehr interessant, das diese Funde anderen Aussagen sehr wohl entsprechen, d.h. das der Impfstoff ins Blut gelangt und somit dort sein "Unwesen" treibt.
Dies ist naemlich nicht das erlaubte Ziel – und angeblich (sagt Malone, siehe Kommentar weiter oben) weiss das die FDA schon seit laengerem.
Nun denn, schaun wir mal.
+++
[1] https://www.pathologie-konferenz.de/Tod_nach_COVID-19-Impfung_www_pathologie-konferenz_de.pdf
Sehr gut!
Aber ist es nicht so, dass die Mittel auf jeden Fall in den Blutkreislauf gelangen, nur dauert es mglw. etwas länger, da die Mttel erst das lymphatische System durchlaufen? Jedenfalls habe ich Prof. Hockertz so verstanden.
Unter diesem Abschnitt: "3.1.1.3 Mechanismus der Aufnahme des Impfstoffs in die Blutbahn. "
https://www.wochenblick.at/hockertz-gutachten-gegen-kinder-zulassung-der-covid-impfung/
Bittere Realsatire: "Aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen würden nicht alle Praxen Impfungen vornehmen. (…) So gebe es Ärzte, die aufgrund enger Räume ihre Abstandsregeln in der Praxis nicht einhalten können. Andere Praxen würden sich überfordert mit den täglich wechselnden Lieferungen von Impfstoff und der Praxisorganisation fühlen."
Und das wurde nicht von einem Volontär der BILD oder vom Söllner Hans getextet, sondern von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen …
Im normalen Praxisbetrieb ist der Mindestabstand ja kein Thema mehr, aber beim gewissen Pieks darf man sich schon nicht zu nahe kommen. Eine Impfung durchzuführen ist halt einfach eine große bauliche Herausforderung für alle Praxen, die nicht wie Impfcenter in einem Bauwagen oder einem Partyzelt untergebracht sind. Und dann die täglich wechselnden Impfstoffe (Biontech, Biontech und Biontech) von den Werbekugelschreibern, Rote-Hand-Briefen, Gratisangeboten für Pharmakongresse in Weltstädten und den täglichen Lieferungen von Praxisbedarf zu unterscheiden, das kann natürlich krank machen, vor allem die Sprechstundenhilfe, aber abgesehen davon (und den Kopfschmerzen wegen der Nebenwirkungen und den Bauchschmerzen wegen der zu geringen Vergütung) sind die restlichen zwei Drittel der Niedersächsischen Praxen natürlich allzeit bereit für Frieden und Frei-Impfung, schon klar. Also, wenn die Sache mit der Praxisorganisation dann mal gelernt ist.
Made my day.
Jetzt machen die Braunkittel Jagd auf den Mann. Deutschland verrecke!
Tausend Dank an den Arzt aus Sulingen, der den Giftcoctail seinen Patienten (Schutzbefohlenen in ärztlicher Hinsicht) nicht einspritzt.
Waehred ich nicht das geringste Problem darin sehe, dass Aerzte Behandlungen, die sie fuer schaedlich halten, *nicht* durchzufuehren bereit sind, sehe ich in der Anwendung einer 2G-Regel fuer Aztpraxen einen grvierenden Verstoss gegen das "Genfer Geloebnis" und damit einen wirklichen Grund, dem Arzt die kassenaerztliche Zulassung (sogar die Approbation) zu entziehen.
Das Genfer Geloebnis ist die Anpassung des nicht mehr zeitgemaessen original hyppokratischen Eids an die moderne Aerzteschaft. In diesem Geloebnis heisst es u.a.:
"Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten."
Nun ist es nicht eben abwegig, den Impfstatus als moeglichen Bestandteil der "jeglichen anderen Faktoren" anzuerkennen, die die Aezte, die 2G fuer ihre Praxis einfordern, "zwischen ihre Pflichten und ihre Patienten treten" lassen.
Auch der Absatz:
"Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können."
kann meiner Meinung nach keine Begruendung fuer die Ablehnung ungeimpfter Patienten sein.
Allerdings muss folgender Absatz ein Grund sein, Behandlungen zu unterlassen, von deren Schaedlichkeit ein Arzt ueberzeigt ist:
"Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden."
Am Ende des Geloebnisses heisst es dann:
"Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre."
Meines Erachtens nach ist die Verweigerung der Behandlung ungeimpfter Peronen ein klarer Verstoss gegen das Genfer Geloebnis , waehrend die Verweigerung des ipfens gegen Covid-19 kein Verstoss gegen das Genfer Geloebnis sein kann, sofern der Arzt wirklich davon ueberzeugt ist, dass die Impfung schaedlich oder riskanter als die Erkrankung ist (diese Einschetzung kann fuer unterschiedliche Patienten auch durchaus unterschiedlich sein, so dass es u.U. sogar berechtigt fuer einen Arzt sein kann, diese Impfung nach individueller Entscheidung nur manchen Patienten zu verweigern).
Oder sieht das hier jemand anders?
Eine deutsche Uebersetzung des Genfer Geloebnisses ist z.B. hier zu finden:
https://flexikon.doccheck.com/de/Genfer_%C3%84rztegel%C3%B6bnis
Jede ärztliche Behandlung ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung. Deshalb muss der Patient immer seine Zustimmung erteilen. Kein Arzt muss sich für eine unterlassene Körperverletzung rechtfertigen. Auch nicht für eine aus ideologischen Gründen unterlassene Körperverletzung. Natürlich ist ein Arzt wie jeder Mensch in Notsituationen zu Hilfeleistung verpflichtet. Aber eine Impfung ist eben keine Akutbehandlung sondern Prävention (wenn man unterstellt, dass sie funktioniert).
Leitbild
Wir im Landkreis Diepholz sorgen dafür, dass wir gut miteinander leben können.
Wir gehen respektvoll und achtsam miteinander um.
https://www.diepholz.de/portal/seiten/wir-im-landkreis-diepholz-sorgen-dafuer-dass–1001594–21750.html
Freiwilliges Impfangebot an den Schulen im Landkreis Diepholz
Nach den Ferien
Nach den Herbstferien – also ab Anfang November 2021 – wird es ein freiwilliges Impfangebot für alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Landkreis Diepholz geben, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Um das Angebot wahrzunehmen reicht im Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahren die schriftliche Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten aus, deren Anwesenheit bei der Impfung ist nicht zwingend erforderlich.
https://www.diepholz.de/portal/meldungen/freiwilliges-impfangebot-an-den-schulen-im-landkreis-diepholz-900007089–21750.html
Stoppen wir die unnötigen und gefährlichen sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus. Jede sogenannte Impfung – richtig gesagt jede Injektion mit den gentechnisch wirkenden experimentellen Substanzen – ist eine „Impfung“ zuviel.
◦ STOP COVAX ◦
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach der G20-Konferenz „Compact with Africa“ mehr Corona-Impfstoff für Entwicklungsländer zugesagt. „Deutschland wird in diesem Jahr nicht nur 30 Millionen Impfdosen geben können, sondern wir werden 70 Millionen geben können“, sagte die Kanzlerin am Freitagabend in Berlin. Die internationale Impfstoff-Initiative COVAX werde verstärkt liefern, damit der Impfstoff schnell zu den Menschen in Afrika komme.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/auf-afrika-gipfel-merkel-sagt-mehr-impfstoff-fuer-entwicklungslaender-zu-17506259.html
Joint COVAX statement on supply forecast for 2021 and early 2022
https://www.unicef.org/press-releases/joint-covax-statement-supply-forecast-2021-and-early-2022
Warum hat es eigentlich keine "berufsrechtlichen Konsequenzen", wenn sich ein Arzt weigert, Patient/innen zu behandeln, die nicht geimpft sind? Von den medizinethischen Implikationen einer solchen Schweinerei mal ganz abgesehen. Dass der Autor des Zeitungsartikels diese naheliegenden Fragen nicht stellt, ist aber natürlich nicht allzu überraschend und liegt auf derselben Linie wie heutige Medizinethiker/innen à la Buyx und Lob-Hüdepohl, die eine Diskriminierung von Ungeimpften nachgerade für ethisch vertretbar, wenn nicht gar notwendig halten.
"Handelt es sich tatsächlich um ideologische Impfverweigerer, sogenannte ,Corona-Leugner‘, kann dies berufsrechtliche Konsequenzen haben. "
Soweit mir bekannt ist, wurden bezüglich ideologischen Verweigerern eines Schwangerschaftsabbruchs, sogenannten ,Lebensschützern‘ oder ,Christen‘, nie berufsrechtliche Konsequenzen diskutiert.
Wenn Dr. Bernd Roshop wüsste, wie die COVID-19 "Impfung" funktioniert, dann würde er nicht einen solchen Unsinn verbreiten.
Wenn Ärzte ihre Patienten darüber aufklären würden, dann würden sich nur noch ignorante Dummköpfe und total verängstigte Menschen "impfen" lassen. Ob letztere Gruppe überhaupt "geimpft" werden darf, sollte mal gerichtlich geklärt werden. Denn das sind Menschen, die nicht mehr fähig sind für eine freiwillige Teilnahme an dem Genexperiment.
Die COVID-19 "Impfung" besteht darin, dass per "mRNA" den Muskelzellen mitgeteilt wird, dass sie den einzigen gefährlichen Teil von SARS-CoV‑2 produzieren sollen. Also der Teil des Virus, der in der Lunge und danach im Rest des Körpers Schäden verursacht, lässt man per "Impfung" im Muskel der Impflinge produzieren, damit das Immunsystem des Menschen die "Stacheln" bekämpft.
Klassische Impfungen (ohne Anführungszeichen) schließen gefährliche Teile oder Funktionen eines Virus aus. Nicht so bei der COVID-19 "Impfung"; da wird nur der gefährlichste Teil im Körper produziert. Es ginge auch andersherum, nämlich SARS-CoV‑2 ohne Stacheln. Nur wären die Neandertaler von Biontech nicht dazu in der Lage, weil sie das per mRNA nicht produzieren können und die klassische Impfmittelproduktion würde lange Zeit in Anspruch nehmen. Schlecht für das Geschäft.
Das ist aber noch nicht alles. So wird natürlich ein Teil der "Impfung" nicht nur die Muskelzellen zur Bildung der Proteine in den Stacheln des Virus programmieren, sondern über das Blut zwangsläufig auch andere Zellen im Körper. Die Stacheln wiederum werden nicht nur an den instrumentierten Zellen hängen bleiben, sondern über das Blut ebenfalls verbreitet. Eines der so gebildeten Proteine ist ein Superklebstoff zum Verkleben von Körperzellen, einschließlich Blutkörperchen. Das PEI hat die Wirkung des Verklebens bereits demonstriert.
Das ist noch nicht alles. Schaut Euch die Berichte von Prof. Bhakdi zur Reaktion des Immunsystems auf die Stachelproteine an. Der erklärt das wunderbar, weil er als Mikrobiologe sich mit solchen Themen sein Leben lang beschäftigt hat. – ganz im Gegensatz zu "Ärzten" wie der Dr. Bernd Roshop oder "Faktenchecker" der ARD Tagesschau wie der Gensing (gänzlich ohne Berufsausbildung).
Also, nicht nur verursacht man die gefährlichste Situation einer wahren Viruserkrankung im Lungenbereich und dahinter absichtlich per Impfung im gesamten Körper der Impflinge bei einem sehr hohen Anteil der Bevölkerung, der normalerweise nie in der Situation wäre, weil das Virus bereits im Atemwegsbereich erledigt wird. Es wird obendrein nur ein kleiner Teil des Materials des Virus dem Immunsystem präsentiert, auf den es aggressiv reagieren kann mit katastrophalen Folgen für die Impflinge, statt dass man ihm den größten Teil des Virus als Anregung einer Immunreaktion zur Verfügung stellt.
Schon die alten Chinesen hatten verstanden, wie und warum man mit Kuhpocken gegen Menschenpocken impfen kann, ehe wir in Europa ein brauchbares Verständnis über das Immunsystem des Körpers entwickelt hatten. All das ist mit der Geldgier und dem Zwang zur Einführung von weiteren Überwachungsmaßnahmen beiseite geschoben worden.
Von der natürlichen Immunität des menschlichen Körpers gegen Coronaviren wie SARS-CoV‑1 und SARS-CoV‑2 mal ganz abgesehen. Das wir von Leuten wie Dr. Bernd Roshop vollkommen diskreditiert.