Der Tagesspiegel bringt eine Übersicht über das Chaos nach den Vereinbarungen der Kanzlerin und der MinisterpräsidentInnen über "einheitliche" und "verbindliche" Maßnahmen. Hier ein paar Perlen daraus:
Berlin:
»Es dürfen sich also nicht drei Haushalte in beliebiger Konstellation treffen, sondern nur ein Haushalt von bis zu acht Personen mit zwei Einzelpersonen, die jeweils eine eigene Wohnung haben. Die Zahl von acht Personen ergibt sich aus der Obergrenze von zehn Anwesenden bei jeglichen Treffen.«
Brandenburg:
»Eine Besonderheit: Hochzeiten bleiben ausdrücklich erlaubt. Die Veranstalter müssen allerdings auf das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und Teilnehmerbegrenzungen achten…
Kinder bis 14 Jahre dürfen sich in Brandenburg auf Spielplätzen und ‑flächen unter dem freien Himmel austoben – in Begleitung einer Aufsichtsperson.«
Sachsen-Anhalt:
»Geöffnet bleiben neben den Friseuren in Sachsen-Anhalt auch Kosmetik‑, Sonnen‑, Nagel- und Tattoostudios, die Fußpflege und Einrichtungen für den Reha-Sport. Auch der Unterricht an Tanz- und Ballettschulen ist erlaubt, wenn Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten und die Tanzpartner nicht gewechselt werden.
Eine weitere Besonderheit: Zoologische und Botanische Gärten sowie Tierparks dürfen geöffnet bleiben, ebenso wie Bibliotheken, Archive und die Volkshochschulen. Das Land hat also liberalere Regelungen, die von den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern abweichen.«
Nordrhein-Westfalen:
»Zwar sind in NRW wie beschlossen Filmvorführungen in Kinos verboten, allerdings ist der Betrieb von Autokinos und Autotheatern weiterhin zulässig, "wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter" beträgt.
Eine Besonderheit: Um einen "unregulierbaren Kundenandrang" in den Geschäften während der Wochenenden zu vermeiden, dürfen Geschäfte am letzten November-Sonntag und an den ersten drei Sonntagen im Dezember öffnen – und zwar zwischen 13 und 18 Uhr…
[Verboten sind] Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen und historischen Eisenbahnen.
Wer sich Speisen aus einer Gaststätte in NRW mitnimmt, muss sich draußen allerdings mindestens 50 Meter von dem Lokal entfernen, bis er oder sie anfangen darf zu essen.«
Hamburg:
»Weitgehend hat Hamburg die Beschlüsse des Corona-Gipfels umgesetzt, allerdings bleiben in der Stadt Bibliotheken, Gedenkstätte und Kulturzentren geöffnet.
Im Freien sind nicht-unterhaltende Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmern gestattet – wenn die Corona-Regeln befolgt werden, ein Schutzkonzept vorliegt und ein zweieinhalb Meter Abstand zwischen Publikum und Bühne besteht.«
Bayern:
»Die Kontaktbeschränkungen in Bayern gelten auch ausdrücklich im Privaten – in Wohnungen und Häusern sind demnach nur Treffen mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt, in jedem Fall jedoch nur mit maximal zehn Personen. Gärten und bayerische Seen werden ebenfalls für Besucher geschlossen.«
»Kaum Freiheiten in Hessen, Kita-Regelung in Niedersachsen«
Sollte man bei den Abständen der Autos im Autokino nicht doch etwas differenzieren: Autos mit Pollenfiltern könnten dichter zusammenstehen und Rostlauben müßten (wegen der vielen Löcher) mehr Abstand einhalten. M.E. würde es sich anbieten, ein Fahrzeugklassifikationssystem zu schaffen, welches diese Eigenschaften berücksichtigt. Das wäre doch wieder etwas für Scheuer: sinnlos und zum Scheitern verurteilt.
Früher hatten wir Amtsschimmel, die durchaus auch in Horden (Herden?) aufgetreten sind. Mittlerweile grassiert wohl eine epidemisch virulente Regelungswut, die unglaublich kreative Mutationen beinhaltet und nicht mal mehr scheinbare Sinnlosigkeiten auslassen will. Und am Schlimmsten ist, dass die Verantwortlichen für das zu Verantwortende noch allemal beinahe plausible Argumente finden.
Hochzeit mit Abstand und Maske?
Das wird garantiert ein unvergeßlicher Tag sein und bleiben…
(Und daß ja jemand kontrolliert, ob das auch in der Hochzeitsnacht beim Brautpaar so gehandhabt wird)
Ein Staat, in dem man als Bürger garnicht mehr sicherstellen kann, dass man nicht gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt (ich fahre von einem Budnesland ins andere, muss ich dann die ganzen Verordnungen erst studieren, gilt morgen noch was gestern galt, völlig triviale Alltagsdinge werden plötzlich verboten, …?) ist ein Unrechtsstaat.
Rechtssicherheit bedeutet auch Rechtsbeständigkeit und Nachvollziehbarkeit von Recht.
Jeden abend die unerträglichen Hauptnachrichten anschauen zu müssen, um über die aktuelle, ständig andere Rechtslage informiert zu sein, ist vielleicht für Diktaturen mit launenhaften Führern normal.