Wenn das eine Lehrstuhlinhaberin für Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg behauptet, dann kann sie wohl kaum auf dem Boden der FDGO stehen. Katrin Gierhake führt in einem Interview auf regensburg-digital.de am 20.9. aus:
»Die Impfentscheidung muss dem einzelnen selbstbestimmten und urteilsfähigen Bürger anvertraut bleiben. Durch eine unfreiwillige, weil „indirekt erzwungene“ Impfung sind unmittelbar zwei Grundrechte betroffen: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG und das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.
Es ist anerkannt, dass alle medizinischen Maßnahmen durch den freien Willen des Patienten gedeckt sein müssen. „Aus eigenem freiem Willen“ meint, dass die Entscheidungsfindung frei von physischem oder psychischem Zwang und ohne Willensmängel stattfinden muss. Diese freie Wahl wird erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, wenn der Druck auf „ungeimpfte“ Bürger (gemeint sind nur diejenigen, die bisher eine Corona-Impfung abgelehnt haben) stetig in einer Weise erhöht wird, die ein Leben ohne Corona-Impfung gezielt erschwert, z.T. auch unmöglich macht. Dies geschieht etwa durch eine 2 G‑Regelung, aber auch durch eine 3 G‑Regelung, die so angelegt ist, dass täglich getestet werden muss, und sich zusätzlich auch noch durch einen erschwerten Zugang zu (kostenlosen und örtlich verfügbaren) Tests auszeichnet…
Können Sie dies an einem Beispiel verdeutlichen?
Gerne. Nehmen Sie eine Familie mit Kindern, bei der die Eltern ungeimpft sind. Die Familie ist gesund und munter und der Herbst kommt. Man plant einen Schwimmbad- oder Theaterbesuch, ein Pizza-Essen oder ähnliches. Soweit die Aktivitäten planbar sind, kann man die Tests vielleicht noch miteinplanen; lästig und bald auch kostenintensiv, aber gerade noch machbar. So die Theorie.
Die Praxis ist aber anders: Nach der Schule verabreden sich die Kinder, danach treffen sich spontan die Familien, alle haben Hunger und wollen schnell etwas essen gehen: Und siehe da, die Teststationen haben zu oder liegen zu weit weg. Oder: Das Kind möchte spontan am Sonntag in die Kletterhalle oder man erfährt von Freikarten für ein Konzert, siehe da: Die Teststationen haben zu oder sie sind zu weit weg. Wenn demnächst auch noch die Kostenpflicht hinzu kommt, sind die kostenbewusste Familien raus aus dem sozialen Leben. Die gesamte Spontanität des Lebens ist dahin.
Die Eltern, die sich nicht impfen lassen wollen, werden es sich also fünfmal überlegen, ihren Kindern Möglichkeiten zu nehmen, ihnen Lebensfreude und vielseitige Freizeit- und Bildungsgestaltung zu entziehen. Sie werden durch die staatliche 3 G‑Regel zur Impfung genötigt. Das ist indirekter Impfzwang und genau der ist auch gewollt. Ob das eine rational begründbare staatliche Maßnahme ist oder nicht, mag umstritten sein, aber von „Freiwilligkeit der Impfung“ kann man nun nicht mehr reden…
Allein die Tatsache, dass sich Geimpfte ebenso infizieren können wie Ungeimpfte (nur selbst besser vor schweren Verläufen geschützt sind), spricht dafür, dass unter dem Gesichtspunkt des Fremdschutzes, also der Gefahrenabwehr für andere, keine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist.
Ob man sich selbst gefährden will oder nicht, muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat im Übrigen jedem selbst überlassen bleiben. Ob man Fallschirm springen möchte, ob man raucht, trinkt oder zu viel Schokolade isst, ob man Medikamente einnimmt oder nicht, all das hat mit Gefahrenabwehr nichts zu tun.
Deswegen ist der einzig richtige Umgang der, allen ein Impfangebot zu machen, besonders vulnerable Personen doppelt und dreifach zu schützen (z. B. durch eine Testpflicht für alle – Geimpfte wie Ungeimpfte – vor Alten- und Pflegeheimen) und im Übrigen ein normales Leben wieder zu ermöglichen. Jegliche mir bekannte Argumentation für die ungleiche Testpflicht, oder überhaupt für flächendeckende 3 G- oder gar 2 G‑Regeln ist aus meiner Sicht fehlerbehaftet…
Laut Sicherheitsbericht des PEI für die Zeit vom 27. Dezember 2020 bis 31. Juli wurden für diesen Zeitraum 131.671 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach Impfung mit COVID-19-Impfstoffen in Deutschland registriert. Die Melderate betrug für alle Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen 1,4 Fälle pro 1.000 Impfdosen, für schwerwiegende Fälle betrug sie 0,2 (aufgerundet) pro 1.000 Impfdosen.
14.027 Meldungen wurden als „schwerwiegend“ eingestuft. Als schwerwiegende Reaktionen gelten solche, bei denen die Personen im Krankenhaus behandelt werden, oder Reaktionen, die als medizinisch bedeutsam eingeordnet wurden. In 1.254 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung berichtet.«
Inzwischen liegen neuere Zahlen vor, siehe Paul-Ehrlich-Institut: Über 150.000 Verdachtsfälle zu "Impfstoffen", davon 1.450 tödlich.
»Bei einem flächendeckenden, die gesamte Bevölkerung betreffenden Einsatz eines neuartigen Impfstoffs ist ganz besondere Vorsicht, ganz besondere Aufmerksamkeit, ganz besonders gründliche Aufklärung notwendig. Beim „Impfen to go“ scheint mir das ein wenig zu kurz zu kommen.
Im Mai 2021 war noch ungeklärt, ob Geimpfte an der Weiterverbreitung des Corona-Virus in nicht unwesentlichem Ausmaß beteiligt sind. Der regierungsberatende Virologe Drosten hat in einem DLF-Interview nebenbei mitgeteilt, „dass Geimpfte nach ein paar Monaten, nach vier, fünf, sechs Monaten deutlich den Übertragungsschutz verlieren“, eine RNA-Viruslast also auch ein isolierbares Virus in ihren Atemwegen haben, sprich ansteckend so können. Hätte diese Erkenntnis nicht zu einer Überarbeitung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führen müssen, in der Geimpfte derzeit kategorisch als Nicht-Ansteckende betrachtet werden und deshalb keiner Testpflicht unterliegen?
Ja, richtig. Zumal Herr Drosten nicht der einzige ist, den man dafür fragen könnte und diese Erkenntnis in Fachkreisen schon länger vorliegt…
Wie lange soll denn eigentlich der staatliche Corona-Schutz-Zustand mit dauerhaften Tests bzw. Impfnachweisen aufrecht erhalten bleiben? Wie lange muss man sich als Bürger noch täglich und überall als „ungefährlich“ ausweisen? Gibt es eigentlich eine „Exitstrategie“?
Zur Zeit besteht weder eine Überlastung der Krankenhäuser noch droht das Gesundheitssystem zusammenzubrechen. Es besteht zudem die nicht realitätsferne Hoffnung, dass im Herbst/Winter zwar eine Steigerung der Infektionen bevorsteht, ohne aber zum Zusammenbruch der Krankenversorgung zu führen. Wenn dem so wäre, hätten wir im Übrigen inzwischen eineinhalb Jahre Zeit gehabt, mittels massiver Aufrüstung und Investition im Gesundheitssektor dem entgegenzuwirken.
Die relevanten Fragen wären: Werden Pflegekräfte inzwischen deutlich besser bezahlt? Wird der Beruf aufgewertet und attraktiv gemacht? Werden die Krankenhäuser besser ausgestattet, Ärzte durch attraktive Bedingungen gebunden, das Gesundheitswesen finanziell besser ausgestattet und von Privatisierung und Gewinnerzielungsdruck entkoppelt?…«
die indirekte impfpflicht umgeht die übernahme der haftung.
der genötigte ist trotzdem voll verantwortlich und selbst schuld.
So ist es. Und zusätzlich kann nicht vor dem Verfassungsgericht geklagt werden, da ja "de jure" eine Impfpflicht gerade nicht besteht.
@ holger blank.
Nö, wenn der Impfmediziner nicht vollumfänglichst gem. BGB §630 ua., aufgeklärte, hätte dieser Impfmediziner die @karte -> Beweislastumkehr, Verjährungsfrist >20J(?). Und dessen Privatvermögen wird kaum für die Schäden eines einzelnen von ihm geschädigten C19-Experimztalimpflings ausreichen, wetten?
"Das Testimonies Project wurde ins Leben gerufen, um all jenen eine Plattform zu bieten, die nach der Covid-19-Impfung betroffen waren, und um sicherzustellen, dass ihre Stimmen gehört werden, da sie in den israelischen Medien nicht gehört werden.
Wir hoffen, dass dieses Projekt mehr und mehr Menschen dazu ermutigt, ihre Geschichte zu erzählen." (Übersetzer)
https://www.vaxtestimonies.org/en/
https://t.me/s/impfenmussfreiwilligbleiben/7598
Ich lach mich schlapp!!!
Sleepy Joe:
Biden kündigt globale Impfkampagne an
"Wir müssen in die Vollen gehen!"
https://www.tagesschau.de/ausland/us-impfkampagne-101.html
Gute Argumentation, nichts hinzufügen – nur dass es die Verantwortlichen für die Misére nicht wissen wollen.
Nunja, die relevanten Fragen werden in der größten Pandemie aller Zeiten halt nicht gestellt…
Zitat: "Die relevanten Fragen wären: Werden Pflegekräfte inzwischen deutlich besser bezahlt? Wird der Beruf aufgewertet und attraktiv gemacht? Werden die Krankenhäuser besser ausgestattet, Ärzte durch attraktive Bedingungen gebunden, das Gesundheitswesen finanziell besser ausgestattet und von Privatisierung und Gewinnerzielungsdruck entkoppelt?…«"
größte Irreführung aller Zeiten
q.e.d.
Wir müssen uns völlig klar darüber sein, dass der Faschismus keine Orts-oder zeitgebundene vorübergehende Erscheinung ist."
(George Dimitroff)
@ Weißer Rabe:
Vielen Dank fürs Posten des Zitats.
Hätten Sie vielleicht eine Quelle fürs Zitat, die Sie nachreichen könnten?
Danke. /Bolle.
Schließe mich an.
-> sa. Karl Jaspers "Der Machtwille macht ndie Lüger zur wahrheit"
@H.Milde Jaspers ist der ganz Große unter den Philosophen – wenigstens für mich.
"Der Mensch kann nur das eine oder andere wollen, wenn er wesentlich wird."
Ein wunderbarer Satz. Aber weiter sagt er, schwanken die meisten Menschen wie Schilf im Winde und die Entscheidung wird je nach Bedürfnis ausgesetzt.
@ Bolle In diesem Bericht von wikipedia finden Sie auch das Zitat, noch komplexer, als ich es angegeben habe. Etwas runterscrollen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Georgi_Dimitroff
Interessante Nebenbemerkung zu den Medikamenten. Das heißt folgerichtig, daß in Zukunft bei den meisten Patienten die Medikamenteneinnahme kontrolliert werden muß (Aufsicht? Handyvideo? Blockwarte?), damit eine Überlastung des runtergefahrenen Gesundheitssystems verhindert wird. Sonst gibt's auch keine Lohnfortzahlung, kein Krankengeld, kein Hartz-IV.
…oder auch umgekehrt, wesentlich weniger Medikamente verordnet und eingenommen werden dürfen, um die Gesundheit nicht zu beeinträchtigen.
Die Handy-gestützte Medikamenten – einnahme gibt es übrigens schon und Arzt und Kasse wissen, wie lange eine verordnete Packung reicht
Wie nennt das die Juristin denn, wenn von Freiwilligkeit keine Rede mehr sein kann?
Nötigung (im Amt)? Wenn sich die Genötigten fügen, (schwere und – oder – gefährliche) Körperverletzung (mit Todesfolge)? Von anderen in Betracht kommenden, schwerwiegenderen Straftatbeständen gar nicht zu sprechen.
Wenn die Maßnahmen mal irgendwann beendet werden sollten, kann ich als Ungeimpfter dann Klage wegen seelischer Grausamkeit gegen die Regierung erheben? Und als Geimpfter ebenso? Also Ungeimpfter wegen der ganzen Maßnahmen, als Geimpfter aufgrund der ständigen Angst, plötzlich zu versterben.
"Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG"
In diesem Punkt hat sich diese tolle Regierung doch längst abgesichert. Im "Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (25.04.21)" findet sich unter §28b folgender Abschnitt…
(11) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.
…und die epidemische Lage von nationaler Trageweite wurde ja gerade schnell nochmal bis Ende November verlängert.