Update 18.12. Zum Hintergrund:
Kühbacher nutzt hier den Umstand, daß Dr. Weber öffentlich behauptet hatte, K. sage die Unwahrheit zu Drostens Pflichtexemplaren. Kühbacher geht davon aus, daß Weber das nur belegen könne, wenn er die Aussage der Goethe-Universität beweisen könne. Das werde aber nicht der Fall sein. Somit wäre eine Falschaussage der Hochschule erwiesen.
Muhahaha.. Ein recht scharfes zweischneidiges Schwert… Auf die Antwort bin ich gespannt!
Mal angenommen, man bekäme Drosten vor den Kadi, er wäre schuldig, von was dann genau?
Zitiere ich https://peds-ansichten.de/2020/05/christian-drosten-verantwortung-schweinegrippe-sanofi-glaxosmithkline-ehrung
"Christian Drosten ist Opfer und Täter zugleich, er ist Opfer seines eigenen Tuns und über die Opfer-Täter-Rolle solidarisiert man sich mit oder verteufelt ihn nun in der Öffentlichkeit. Das hält uns davon ab, das Wesentliche und das damit verbundene, höchste Potenzial für Veränderungen zu erkennen und anzuwenden: Verantwortung."
Wäre er nur gef*t wegen nicht Dr. sein? Und der Rest seiner Taten? Relativistisch Eichmann: Planung und Organisation vs. Infrastruktur und Durchführung. Oder was noch?
hä ?
wer isDenn Herr Dr. Stefan Weber ?
Es geht sicher um diesen Herrn:
https://plagiatsgutachten.com/blog/christian-drosten/
Dass Kühbacher ihn verklagt, wusste ich nohh nicht. Ich wüsste auch gerne, weswegen er ihn verklagt.
Wenn Kriminalpolizei, Staatsanwälte und Richter da auch so vorgehen würden, könnte das als Ermittlungen bezeichnet werden; sie würden ihre Aufgabe wahrnehmen…
Neben Kühbacher schlägt auch Kuhbandner wieder zu: er nimmt die für den Lockdown ausschlaggebende 7. Ad-Hoc-Stellungnahme auseinander.
https://www.heise.de/tp/features/Warum-die-Wirksamkeit-des-Lockdowns-wissenschaftlich-nicht-bewiesen-ist-4992909.html?view=print
Aussage Leopoldina:
"Die aktuelle Entwicklung der Coronavirus-Pandemie gibt Anlass zu großer Sorge. Trotz Aussicht auf einen baldigen Beginn der Impfkampagne ist es aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig, die weiterhin deutlich zu hohe Anzahl von Neuinfektionen durch einen harten Lockdown schnell und drastisch zu verringern. Die Einführung des Lockdowns sollte bundesweit einheitlich in zwei Schritten erfolgen. Ab dem 14. Dezember 2020 sollte die Schulpflicht aufgehoben und nachdrücklich zur Arbeit im Homeoffice aufgefordert werden. Ab dem 24. Dezember 2020 sollten zusätzlich alle Geschäfte schließen, die nicht der Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und anderen lebensnotwendigen Waren dienen. Soziale Kontakte sollten auf einen sehr eng begrenzten Kreis reduziert werden."
Ergebnis seiner Untersuchung:
"Zusammenfassend basiert die Empfehlung eines harten Lockdowns in der 7. Ad-hoc-Stellungnahme auf keinerlei belastbaren wissenschaftlichen Grundlage. Als Begründung der Notwendigkeit eines harten Lockdowns wird zum einen nur auf arbiträre Einzelbeispiele verwiesen, obwohl umfassende publizierte Studien existieren, welche die Wirksamkeit von Lockdowns grundlegend in Frage stellen.
Zum anderen wird als Begründung auf Prognosen aus Modellierungsstudien verwiesen, die aber auf nicht verlässlichen Daten basieren und von unrealistischen Modellannahmen ausgehen. Es ist zum einen befremdlich, dass eine wissenschaftliche Fachgesellschaft eine derart unwissenschaftliche Empfehlung abgibt und damit die Prinzipien der wissenschaftlichen Redlichkeit verletzt.
Auch ist aus der Perspektive einer evidenzbasierten Medizin eine Verordnung von Maßnahmen durch Regierungen nur dann vertretbar, wenn deren Wirksamkeit empirisch belastbar nachgewiesen ist, was im Falle eines Lockdowns nicht der Fall ist.
Das ist umso fragwürdiger, wenn mit einer Maßnahme große Kollateralschäden verbunden sind, wie es bei Lockdowns der Fall ist."
Weitere Empfehlung i.S. Lockdown:
https://science.sciencemag.org/content/early/2020/12/15/science.abd9338
(Sorry für OT:)
Da nicht ersichtlich war, worum es bei dieser Klage geht, habe ich ein Update zugefügt