Das berichtet unter diesem Titel am 18.2. nordkurier.de.
»Nur für Geimpfte und Genesene: 2G gehört in den Läden des Einzelhandels seit einer Woche der Vergangenheit an. Kunden müssen aber jetzt eine FFP2-Maske aufsetzen. Im Supermarkt oder Discounter reicht dagegen weiterhin eine medizinische Maske. Ist damit die Welt der Einzelhändler in der Mecklenburgischen Schweiz wieder in Ordnung? Kommen wirklich wieder mehr Kunden?
Die Antworten darauf fallen unterschiedlich aus.
Stefanie Malachowski (35) bei Voß-Moden am Malchiner Markt sieht eine Arbeitserleichterung für das Personal, weil nun endlich die mühseligen 2G-Kontrollen wegfallen. In den ersten Tagen seien bereits mehr Kunden in den Laden gekommen. Sie gehe aber davon aus, dass die Maskenpflicht einige Kunden weiterhin vom Einkauf abhalte. Vor der Corona-Pandemie wäre der Umsatz sehr viel besser gewesen. Da sei noch viel aufzuholen.
Die Teterower Goldschmiedin Ute Brusch (53) hat dagegen in ihrem Juwelierladen noch nichts vom Wegfall der 2G-Regelung gespürt. In der Neukalener Spielzeugkiste ist bisher ebenfalls kein Unterschied erkennbar, berichtet Inhaberin Doreen Göbel (48). Das liege auch daran, dass sie als Impfbefürworterin bekannt sei. Ungeimpfte würden schon länger nicht mehr in den Laden kommen…«
Andere Stimmen:
»Viele Kunden [kennen die neue Regelung noch gar nicht. Eine FFP2-Maske würde derzeit zudem nur bei wenigen Kunden zu Hause bereitliegen…
Die FFP2-Maske befürworte sie aber. Diese biete im Vergleich zur medizinischen Maske ein bisschen mehr Sicherheit, die allen nütze und auch im Discounter oder in den Baumärkten vorgeschrieben sein sollte…
[Es mache] keinen Sinn, im Supermarkt medizinische Masken zu tragen, während im Laden, wo zwei Verkäufer auf zwei Kunden treffen, FFP2-Masken vorgeschrieben sind. Das sei „totaler Blödsinn“. Bei Beratungsgesprächen verstehe man sich auch schlecht…
In anderen Bundesländern wie Niedersachsen, in denen eine medizinische Maske für den Einzelhandel ausreicht, würden wesentlich mehr Kunden die Läden besuchen…«
Die Spritzmittelkampagne dreht sich wie ein Schwungrad, das man immer wieder beschleunigt. Kurz bevor sich das Schwungrad zerlegt, laufen die Ratten davon.
Die Zertifikate müssen weg.
Alle Maßnahmen müssen weg, einschließlich der schwachsinnigen Maske und den Pässen. Hat die letzten zwei Jahren nichts genutzt, Inzidenzen bei 2000 (letztes Jahr ohne Pimpfung bei 200),aber die Maßnahmen sind super erfolgreich, denn ohne Maßnahmen hätten wir Inzidenz von 10000000. Haha. Alles sind reine Gehorsamsmaßnahmen, die fallen müssen, weil die Menschenwürde das alles verbietet!
"In der Neukalener Spielzeugkiste ist bisher ebenfalls kein Unterschied erkennbar, berichtet Inhaberin Doreen Göbel (48). Das liege auch daran, dass sie als Impfbefürworterin bekannt sei. Ungeimpfte würden schon länger nicht mehr in den Laden kommen…«
Logisch, deshalb gibt es wohl auch keinen Umsatzrückgang, da ja die Ungeimpften schon länger nichts mehr kaufen. Genial! Wahrscheinlich schließen jetzt Geimpfte die Umsatzlücken!
@Eskamortiert und Kompensiert:
"Wahrscheinlich schließen jetzt Geimpfte die Umsatzlücken!"
Wie denn das? Indem sie sich alle Schnuller kaufen?
Ende März/Anfang April wird über die Impfpflicht entschieden:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article236986697/Geplante-Gesetzesentwuerfe-Impfpflicht-ab-18-oder-einfach-gar-keine-Regelung-Die-fuenf-Vorlagen-im-Ueberblick.html
Frage: "Viele Kunden die neue Regelung noch gar nicht" fehlt da ein "kennen" ???
Und warum sollte man das Feiern wenn man statt 20 nur noch 15 Peitschenhiebe pro Tag erhält ?!
@stefan: Danke, korrigiert!
Währenddessen in der Schweiz:
Maskenpflicht in Innenräumen weg, Zugangsbeschränkung mittels 2G(+) oder 3G weg.
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
Sicher viel dünner besiedelt in der Schweiz. Außerdem sind die Schweizer als Bergbauernvolk viel resilienter, und in der Höhenluft breiten sich Viren nicht so schnell aus.
In Niedersachsen reichen OP-Masken laut Gesetzen weiterhin aus, die Regierung=Ministerien behaupten aber auf ihrern Homepages, dass FFP2 angeblich Pflicht sei und die hörigen Geschäftsinhaber verlangen weiterhin FFP2, weil es um Silvester herum tatsächlich mal im Gesetz stand.
Meiner Meinung nach bewusste Fehlinformation. Und da Hausrecht ja alles schlägt, kann FFP2 noch so überflüssig laut Gesetz sein, wenn das Geschäft es trotzdem fordert, komm ich nicht rin. Und momentan keine Kraft mehr vorhanden zum Diskutieren.
"In anderen Bundesländern wie Niedersachsen, in denen eine medizinische Maske für den Einzelhandel ausreicht, würden wesentlich mehr Kunden die Läden besuchen…"
Nixda, bei uns muss überall der Kaffefilter ins Gesicht, Heil Weil will es so!
@Ulla
Es gibt in Niedersachsen keine gesetzliche Grundlage für die Kaffeefilter. Die Ministerien behaupten es einfach in ihren wahnwitzigen Schaubildchen. Ich lasse mich aber gerne belehren, hab selbst alle Verordnungen durchgesehen, FFP2 nur noch im ÖPNV in Niedersachsen.
Bitte ALLEs hinterfragen!
So ist es zumindest der offiziellen Webseite zu entnehmen https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#grafiken
Die werden uns doch wohl nicht anlügen? Nein nein nein, das kann nicht sein! Nicht?
Heute im Geschäft:
Älterer Kunde mit Maulkorb, meiner einer ohne. Kunde will vorbei, traut sich aber nicht.
Ich: "Gehen Sie ruhig, ich beiße nicht."
Kunde: "Ich auch nicht, ich hab ja ne Maske auf."
Noch Fragen?
https://jsawt.justiz.rlp.de › de › jsa-wittlich-wir-ueber-uns › die-jugendstrafanstalt
"+++ Besuchsregelung Corona-Pandemie+++
Aufgrund der akuellen Pandemie wird ab dem 03.01.2022 der Präsenzbesuch in der Jugendstrafanstalt Wittlich ausgesetzt."
https://jvawt.justiz.rlp.de/de/service-informationen/besuchsregelung/aktueller-hinweis/
"Es gibt derzeit ausschließlich Besuchstage für vollimmunisierte Besucher und Besucherinnen – auch wenn sie geboostert sind – mit vollimmunisierten Gefangenen in Bezug auf Corona (COVID-19) – sog. „Besuch 2G-Plus“.
Hierunter fallen:
Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff
oder
Nachweis (sog. Genesungsbescheinigung) eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal drei Monate zurückliegt
oder
Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses (Genesungsbescheinigung) in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19, mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
„Besuche 2G-Plus“ finden aktuell jeweils mittwochs und donnerstags – ganztägig statt.
Das Anmeldeformular für (Online-Terminvergabe „Besuch 2G-Plus“) muss vorher ausgefüllt sein. Bei der telefonischen Besuchsvereinbarung bitte ausdrücklich nach „Besuch 2G-Plus“ fragen.
Immunisierungsschutz in Papierform oder digital mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App muss an der Pforte nachgewiesen werden.
Des Weiteren:
Symptomfreiheit (keine Erkältungs-/Krankheitssymptome oder Fieber beim Betreten der Anstalt [Temperaturmessung erfolgt in der Anstalt]).
Pflicht zum Tragen einer mitgebrachten frischen FFP‑2–Maske, die während der gesamten Besuchsdauer ununterbrochen getragen werden muss (der besuchte Inhaftierte trägt entsprechend ebenfalls ununterbrochen eine FFP-2-Maske).
Händedesinfektion beim Betreten der Anstalt ist vorgeschrieben.
Es sind bis zu zwei vollimmunisierte Besuchspersonen pro Gefangenen zugelassen.
Wechsel der geimpften Besuchspersonen an einem Besuchstag ist möglich.
Zwei Stunden Besuch pro Monat ist möglich.
Niedrige Trennvorrichtung am Tisch.
Ganz kurzer Körperkontakt zur Begrüßung und Verabschiedung ist zulässig, wobei das Abnehmen der FFP-2-Maske auch hier strengstens untersagt ist.
Ab sofort können solche „2G-Plus“-Besuchstermine vereinbart werden.
Familienbesuche im Familienbesuchszimmer finden, da es für Kinder (noch) keinen zugelassenen Impfstoff gibt, nicht statt.
Angesichts der rasant steigenden Corona-Zahlen kann zzt. leider kein Besuch für nicht vollimmunisierte Besucher und Besucherinnen angeboten werden, auch wenn der Gefangene geimpft ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit Skype-Termine zu vereinbaren."
Microsoft freut sich über das Anlegen eines Kontos.…ohne geht das nämlich nicht!
Die Caritas Einrichtung Rückenwind, die sonst Kinderbetreuung, das Verrichten von Notdurften und Wickeltische gegenüber der JVA anbot hat ganz geschlossen, weil wegen …naja ist ja klar