… anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Der Gesetzentwurf der künftigen Koalition liegt auf dem Bundestagsserver vor. Anders als überwiegend dargestellt handelt es sich hierbei um eine Verschärfung der "Maßnahmen". Zwar hat man eingesehen, daß eine weitere Verlängerung der "nationalen Notlage" verfassungsrechtlich nicht mehr durchzusetzen ist, will aber das Notstandsrecht vermeintlich rechtssicher verlängern. Unter der Überschrift "Problem und Ziel" heißt es:
»… Unabhängig vom Sonderrecht der epidemischen Lage von nationaler Tragweite [sind] Rechtsgrundlagen für die Infektionsprävention erforderlich. Die für diesen Fall bislang in § 28a Absatz 7 IfSG enthaltene Grundlage für länderspezifische Anschlussregelungen leidet unter dem Mangel, dass sie auch für solche weniger intensiven Maßnahmen immer an eine Entscheidung der Landesparlamente gebunden ist.
Eine Entscheidung durch die Landesparlamente erscheint angesichts der geringeren Eingriffstiefe der zukünftig erforderlichen präventiven Maßnahmen im Vergleich zum bisherigen Katalog des § 28a Absatz 1 IfSG nicht mehr geboten. Damit wird dem Bedarf an schnellen Reaktionsmöglichkeiten besser Rechnung getragen.«
Damit wird selbst das bislang wenigstens formal bestehende Recht der Landesparlamente abgeschafft, über Maßnahmen der Exekutive zu entscheiden. Begründet wird das mit angeblich milderen Eingriffen. (Vorerst?) bis zum 19. März 2022 soll gelten:
»B. Lösung
Die bisherige Regelung des § 28a Absatz 7 IfSG, die den Ländern ermöglichte, sämtliche Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Absatz 1 IfSG bei einer konkreten Gefahr einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 in dem jeweiligen Land nach einer Feststellung des jeweiligen Landesparlaments vorzusehen, wird ersetzt. In § 28a Absatz 7 Satz 1 IfSG wird stattdessen ein neuer bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geschaffen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen kann.«
"Arbeitgeber" erhalten Gesundheitsdaten
»Die Regelung des § 36 Absatz 3 IfSG wird dahingehend angepasst, dass Arbeitgeber in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 Beschäftigtendaten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten in Bezug auf COVID-19 unabhängig vom Bestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in jedem Fall bis zum Ablauf des 19. März 2022 verarbeiten können.«
"Pandemie" in ganz 2022?
»Die bereits für das Jahr 2021 getroffenen Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld werden in das Jahr 2022 hinein verlängert, um die nach wie vor auftretenden COVID-19-bedingten Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern zu mildern. Die Ausdehnung des Leistungszeitraums wird zeitlich auf das Jahr 2022 begrenzt.«
Es folgen Bestimmungen über erhebliche Anstrengungen, in den Unternehmen die "Impfbereitschaft" zu erhöhen.
»Der Nutzen dieser Verordnung besteht somit darin, dass weiterhin ein umfangreiches Maßnahmenportfolio zur Verfügung steht, das die erforderliche flexible Anpassung der betrieblichen Hygienekonzepte an das jeweilige regionale oder branchenspezifische Infektionsgeschehen sowie auch den Impfstatus der Belegschaft ermöglicht und zugleich einen wirkungsvollen Vollzug sicherstellt.«
Mit dem wirkungsvollen Vollzug administrativer Maßnahmen hat man in der deutschen Geschichte ziemliche Erfahrung.
Mogeleien mit "Gesundheitszeugnissen" und Fälschungen von "Blankett-Impfausweisen" sollen unter Strafe gestellt beziehungsweise diese verschärft werden.
Kosten gehen in die Milliarden
»Dem Bund entstehen im Jahr 2022 durch die zeitlich begrenzte Zahlung eines Ausgleichsbetrages an den Gesundheitsfonds für Leistungsausweitungen beim Kinderkrankengeld Mehrausgaben von voraussichtlich 300 Millionen Euro…
Soziale Pflegeversicherung
Für die soziale Pflegeversicherung ergeben sich aus der Verlängerung der Kostenerstattungsregelungen nach § 150 SGB XI sowie für die weiteren Maßnahmen im ersten Quartal des Jahres 2022 einmalige Mehrausgaben in Höhe von 900 Millionen Euro.«
Für die Bereitstellung von Tests, das Ermöglichen von "Impfungen" während der Arbeitszeit und zusätzliche Aufgaben von Betriebsärzten "ergibt sich somit ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von bis 1 234 Millionen Euro".
Der Knüppel des § 28a
Ein Kernpunkt der neuen Maßnahmen ist der Absatz 7 des berüchtigten § 28a:
»(7) Unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können bis zum Ablauf des 19. März 2022 folgende Maßnahmen notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 sein, soweit sie zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich sind:
-
-
- die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen,
- die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
- die Verpflichtung zur Vorlage von Impf‑, Genesenen- oder Testnachweisen sowie an der Vorlage solcher Nachweise anknüpfende Beschränkungen des Zugangs in den oder bei den in Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 genannten Betrieben, Gewerben, Einrichtungen, Angeboten, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen,
- die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, auch unter Vorgabe von Personenobergrenzen, für die in Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 genannten Betriebe, Gewerbe, Einrichtungen, Angebote, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen,
- die Erteilung von Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen und
- die Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern in den oder bei den in Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 genannten Betrieben, Gewerben, Einrichtungen, Angeboten, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können.
-
Individuelle Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern nach § 28 Absatz 1 Satz 1 sowie die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 im Einzelfall nach § 28 Absatz 1 Satz 2 bleiben unberührt. Die Absätze 4 bis 6 gelten für Schutzmaßnahmen nach Satz 1 entsprechend.“«
"Gummiparagraph" zu Grundrechten
»Artikel 21
Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 3 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.«
Zusammengefaßt läßt sich sagen: Alles bleibt beim alten oder wird verschärft. Man trennt sich lediglich von der Begründung einer verfassungswidrigen "epidemischen Lage von nationaler Tragweite".
"Senf
Pigmentgelbfarbe in Kombination mit Rot, Grün" – also feinstes SA-Braun.
https://evrikak.de/kreativitaet/zeichnung/wie-man-verschiedene-farben-erhaelt-wenn-man-farben-mischt/
www1.wdr.de/nachrichten/koelner-karnevals-prinz-positiv-auf-corona-getestet-100.amp
@Florian
wie schön, dass der Prinz mit Carina tanzt.
Um diese Verstetigung des Ausnahmezustands als solchen jederzeit immer wieder vorzuführen, sollte die epidemische lage ruhig beibehalten werden. Es ändert sich an dem Terror gegen die Bevölkerung ja grundsätzlich nichts, Was jetzt folgt, ist die stille Verstetigung dieser Hygienediktatur. Wann wurden jemals repressive Gesetze und Maßnahmen zurückgenommen. Und man komme nicht auf die Idee, dass Gerichte hier weiterhelfen. Diese werden kein Risiko eingehen, gegen das Corona-Regime zu entscheiden. Und selbst wenn sie dagegen entscheiden, wer sollte die Urteile umsetzen? Die Polizei?
Hat hier jemand etwas anderes von der neuen Koalition erwartet? Da sitzen die gleichen und "superintelligenten" Flachpfeifen drin wie in der letzten Regierung, bloß mit anderen Namen.
Nur der Eintritt des "Super Gaus" könnte zu einem Einlenken führen, zu Lasten jeder Menge Menschenleben.
blök
Hoffentlich verschont uns Kubicki wenigstens mit seinem hohlen Freiheitsgefasel.
"Pereant die Liberalen,
die nur reden, die nur prahlen,
nur mit Worten stets bezahlen,
aber arm an Taten sind:
Die bald hier‑, bald dorthin sehen,
bald nach rechts, nach links sich drehen,
wie die Fahne vor dem Wind:
Pereant die Liberalen!
Pereant die Liberalen,
jene blassen, jene fahlen,
die in Zeitung und Journalen
philosophisch sich ergehn:
Aber bei des Bettlers Schmerzen,
weisheitsvoll, mit kaltem Herzen,
ungerührt vorübergehn:
Pereant die Liberalen!
Pereant die Liberalen,
die bei schwelgerischen Mahlen,
bei gefüllten Festpokalen,
Turm der Freiheit sich genannt,
und die doch um einen Titel,
Zensor werden oder Büttel
oder gar [ein] Denunziant:
Pereant die Liberalen!"
(Robert Prutz, Pereant die Liberalen; http://www.zeno.org/Literatur/M/Prutz,+Robert+Eduard/Gedichte/Gedichte/Pereant+die+Liberalen)
Im Verständnis der Konservativen und Demokraten des Vormärz waren die Liberalen die "Halben" oder "Lauen", weil sie sich, schwankend zwischen Freiheit und Autorität, Absolutismus und Demokratie, Monarchie und Republik, Bewahrung und Veränderung für kein Prinzip entscheiden konnten und für Parlamentarismus, konstitutionelle Monarchie und vorsichtige Reform eintraten.
Dazu passt die von der Corona-Stürmer-Redaktion des Tagesspiegels heute im Tagesspiegel lancierte nicht wertneutrale "Umfrage":
"… Würden Sie es befürworten, wenn nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Einrichtungen erhalten, die nicht zum täglichen Bedarf gehören? …"
Jau, die Faschisierung in ihrem Lauf, halten weder der Tagesspiegel-Stürmer, noch der faschisierte Berliner Senat auf 🙁
Wann macht der Tagesspiegel eine Umfrage, ob Nicht-Gepimperte doch zu erschießen oder zu vergiften sind?
Ich nehme an, die Tagesspiegel-Stürmer-Geschäftsführung und der Rest der Tagesspiegel-Stürmer-Plage ist "gegen" "Corona" gepimpert und wartet ab, ob sie den kommenden Winter 2021/2022 übersteht?
https://www.tagesspiegel.de/berlin/einzelhandel-und-minderjaehrige-ausgenommen-berliner-senat-beschliesst-2g-regel-sie-gilt-ab-montag/27781494.html
Das müsste man eigentlich (als Nicht-Gepimperte/r) machen: Sich von allen Stellen fernhalten, an denen man einen Corona-Fake-Test von Regime wegen vorzulegen hat. Auf diese Weise bekommt man schnell heraus, dass die Gepimperten fake-"getestet" wurden und ihnen mittels Drosten-Lügen-Tests eine Infizierung untergeschoben wurde.
Zuvorderst wünsche ich mir jedoch das Spiel "Die Reise nach Jerusalem" für die faschist… Crew des Corona-Stürmers "Tagesspiegel". Diese ekelhafte Gurkentruppe!
Ich kenne das Spiel "Reise nach Jerusalem" so, dass in einem Kreis eine Anzahl an Stühlen aufgestellt ist. Die Mitspieler sind ein Mensch mehr, als die Anzahl der Stühle. Jetzt rennen alle im Kreis außen um die Stühle herum. Auf ein Erkennungswort hin, dass von einem außenstehenden, nicht um die Stühle mitrennenden Menschen gerufen wird, müssen sich die im Kreis bisher gerannt Seienden einen Stuhl suchen. Derjenige, der keinen Stuhl gefuden hat, auf den er sich hinsetzen kann, scheidet aus dem Spiel aus.
Je weitere Runde wird die Anzahl der Stühle immer um einen Stuhl verringert. Gewinner ist, wer die Reise nach Jerusalem als Einziger "in Jerusalem" auf dem einzig übriggbliebenem Stuhl beendet.
Gute Idee für die Zeit nach der Verurteilung.
Die Tagesspiegel-Redaktion hat ja nach der Verurteilung im Kittchen viel Zeit, die Reise nach Jerusalem zu spielen. 🙂
Die sollen das ja auch ohne Stuhl spielen.
Da bleibt einem nur, die altbekannten Worte von Max Liebermann
zu wiederholen :
"Ick kann ja nich soviel fressen, wie ick kotzen möchte"
Danke für diese Arbeit und diese Übersicht.
Es muss ja wohl davon ausgegangen werden, dass das so abgestimmt werden und durchgehen wird. Kann das grundgesetzkonform sein? Werden wir in ein, zwei Jahren erfahren, dass es das nicht war?
Stört aber jetzt nicht und wenn man sich die Unbeirrtheit Söders anschaut, wie er einfach weiter durchzieht, scheint selbst das egal.
Weiterhin gucken doch die meisten Menschen in meinem Umfeld nur in die eine Richtung und sehen nicht, was hinter ihnen passiert. Jetzt gehen sie zum "boostern", finden die Weihnachtsfeierplanung ohne die ungeimpfte Kollegin total in Ordnung und scheinen kein Problem zu haben. Neben allem, was in Politik, Medien und Justiz gerade sichtbar wird, machen mir die Mitmenschen doch auch sehr zu schaffen.
@Bea: Ich kann Ihren letzten Satz gut verstehen – mir geht es gerade genauso! Für die meisten Menschen geht die Welt einfach so weiter als ob nichts wäre und alles scheint in Ordnung zu sein.
@Bea:
Hier in der CH ist es hinsichtlich der Mitmenschen noch schlimmer – die können nämlich in knapp 3 Wochen über das Ermächtigungsgesetz der Regierung abstimmen und werden den Dreck vermutlich sogar annehmen.
Da weiss man dann auch nicht mehr, wie man "Souverän" auf der Strasse begegnen soll. Schon nach der Ablehnung von sauberem Trinkwasser (im Juni) hätte ich 2/3 der Leute gerne ins Gesicht gekotzt.
Oh , was hast es damit auf sich?
Mir sind eine Reihe Änderung in der Datenerhebung auf EU Ebene aufgefallen.
Unter anderem wird der Anteil von Menschen mit Zugang zu sauberem Trinkwasser nicht mehr erhoben.
Mir schwant Böses.
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WasBauPVO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
Hierauf bin ich außerdem durch eines von vielen EasterEgg in den RKI Daten vom 08.April.2020 aufmerksam geworden.
Was hat das wohl zu bedeuten?
" ..unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite .."
Hier fehlt die Begründung der Erforderlichkeit zur Einschränkung des GG?
Das wird noch spannend.
Juristisches Corona-Chaos: Alle blicken nach Karlsruhe
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/leitartikel-bverfg-li.191252?pid=true
(Artikel vom 28.10. / Bezahlschranke)
Ich halte diese neue Gesetzesvorlage noch mehr für verfassungswidrig als bisher, allein schon wegen der Umgehung der Parlamente und der diffusen Einschränkung der Grundrechte.
Nur darüber wird wahrscheinlich erst wieder viel später geurteilt, wenn es bereits einen weiteren neuen Gesetzestext gibt. Auf diese Weise entzieht sich die Legislative fortgesetzt der Rechtsprechung. Ergebnis ist ein permanenter Willkürstaat.
Wurde nicht angedroht, dass ab jetzt täglich in allen Betrieben Testpflicht gilt ? Scheint dann doch nicht so zu sein, oder irre ich ?
@Jochen: In Bayern (woanders weiß ich es nicht) :
Ab Dienstag, 9. November 2021 gelten nun aktuell die Vorschriften der Stufe „rot“ der Krankenhausampel. Diese greift ein, sobald landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind. Bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich der InhaberIn gilt für Beschäftigte und InhaberIn, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können, im Hinblick auf geschlossene Räume eine 3G-Regelung.
Bayern kann sogar noch besser:
"Liegt die Intensivbetten-Auslastung im Rettungsleitstellenbezirk über 80% und die 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis/der Stadt bei 300 oder höher, tritt ebenfalls Warnstufe Rot in Kraft"
80%, i hau mi weg.…… Das ist Normalzustand. Ergo : bestimmt die Inzidenz und somit der Test!
Katastrophenfall haben wir auch wieder.
Übrigens sind bei uns im Landkreis mehr geimpfte in den Krankenhäusern wegen C. als ohne, laut Zahlen des Landkreises.
.……Ein Test sie zu knechten.….….…
Faktenbasis.org
@Jochen
Dachte ich auch erst, aber es wurde schon vor der Vorstellung des Entwurfes verbreitet, dass dieser ekelhafte Kram (3G am Arbeitsplatz) im Entwurf noch nicht auftauchen wird.
Der Grund ist einfach: man hat es schlicht noch nicht geschaftt, irgendetwas hinzubekommen, was wenigstens den Anschein eines rechtssicheren Gesetzes erweckt.
Auch ist den Verantwortlichen noch nicht klar, was dort überhaupt drinstehen soll, was für ein Test es sein soll, wie man es kontrollieren soll, wer das tun soll und auch nicht, wer es bezahlen soll.
Man muss für 3G auch noch andere Dinge ändern, zum Beispiel eine Auskunftspflicht der Arbeitnehmer einführen.
Im Moment ist da noch alles denkbar. Im Prinzip galt in Bremen zum Beispiel schon 3G, denn die ungeimpften Arbeitnehmer müssen sich hier zweimal pro Woche selbsttesten oder schnelltesten lassen, was allerdings niemand kontrollieren muss.
Ich bin mal gespannt, wer im Falle eines Falles bei uns im Unternehmen bereit ist, diese Kontrollen zu machen. Wer weiß, ob der oder diejenige dann nicht eines Morgens ein schönes braunes Hemd auf dem Schreibtisch findet…
Ich frage mich nämlich auch, wie das organisiert werden soll,
zudem dann täglich ? Wie soll das in einem Betrieb mit 300 Leuten
täglich funktionieren ?
Vermutlich ist das Thema wieder nur heiße Luft und Kuchenkrümel
der Marke Clowns und Helden.
Sehenswert im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragen
sind immer recht aktuelle Stellungnahmen der Anwältin
Ellen Rohring aus Paderborn. Videos auf der Homepage oder
bei den sympathischen Menschen von YouTube.
@Rocku o'Roll: In der Uni haben wir diesen Wahnsinn ja schon. Hier gilt seit Monaten 3G für alle Mitarbeiter (und Studenten). Das wird so umgesetzt, dass im Eingangsbereich mehrere Leute von irgendeinem externen Dienstleister sitzen, die Zertifikate überprüfen. Eine Auskunftspflicht gibt es nicht. Allerdings dürfte die Uni zumindest wissen, wer ihr "Impfangebot" angenommen hat und wer nicht, da hierzu Codes vergeben wurden.
Fairerweise muss angemerkt werden, dass die "notwendigen Schutzmaßnahmen" nach § 28 InSG alter Fassung (gültig vor März 2020) auch keine Beteiligung irgendwelcher Parlamente vorsahen.
Im Gegenteil: Es waren noch nicht einmal Politiker, oder gar Regierungen involviert – die Entscheidung lag völlig in der Hand lokaler Fachbehörden.
Die Mitarbeiter der Gesundheitsämter mussten NICHT EINMAL Parteigenossen sein!
Wozu braucht man öffentliche Bühnen und professionelle Schauspieler, wenn wir seit zwei Jahren alle gemeinsam das große Theatherstück vom Virus und seiner Panemie aufführen – live und in Farbe. Und wie man sieht, ist kein Ende absehbar.
Allesdichtmachen.
Ich empfehle als Corona-Maßnahme die Auflösung der Landtage, des Bundesrats, des Bundestags und des Bundesverfassungsgerichts. Per Verordnung.
@ LOL
"Per Verordnung." Besser läßt sich das nicht ausdrücken.
"Vom Sonderrecht der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" zur "geringeren Eingriffstiefe".
Allem, was irgendwie "Verfassung" im Titel hat, müssen sich doch sämmtliche Nackenhaare sträuben.
"Vom Sonderrecht der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" zur "geringeren Eingriffstiefe".
Allem, was irgendwie "Verfassung" im Titel hat, müssen sich doch an dieser Stelle sämmtliche Nackenhaare sträuben.
Um den Grabreden mit andachtsvollem Schweigen lauschen zu können, begeben sie sich bitte zur Trauerfeier hier entlang.
"Anhörung zur Änderungen im Infektionsschutzgesetz und im Strafgesetzbuch
Zeit: Montag, 15. November 2021, 13 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3101"
https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3c0Ni1wYS1oYXVwdGF1c3NjaHVzcy1pbmZla3Rpb25zc2NodXR6LTg2ODI1Ng==&mod=mod531790
?
Der Titel und der Inhalt des Artikels sind geändert, lediglich das Bild ist gleich geblieben.
Der vorherige Artikel ist nicht mehr vorhanden.
(Gepostet 10:37 Uhr, Sitzung 13:00 Uhr. Den link zu posten mit den Ergebnissen der Sitzung, bevor die Sitzung stattfindet, … macht das nach 🙂 )
Stattdessen nun die Aufarbeitung der Sitzung im Artikel.
"Experten warnen vor dynamischer Infektionslage"
Bitte korriegiert mich.
Dies ist ein historischer Moment. Hiermit wird ein Gesetz verabschiedet, dass ÜBER dem Grundgesetzt steht. Damit ist die Funktion des GRUND-gesetztes nicht mehr gegeben. Es wird faktisch entwertet. Es gilt z.Bsp. nicht mehr für den Gesetzgeber, der es mit einer Verordnung übergehen kann. Es gilt nicht mehr für jeden, überall und gleichermaßen.
Und die Hürden dafür sind kein 2/3 Bundestag mehr, sondern schlicht Willkür, eine Meinung, eine Laune, privates Vergnügen, Zufall, Geld, Gier, Hybris, … . Das gab es alles schon einmal. Die Vermeidung, genau dessen, war einer der Gründe für das Grundgesetz.
(Bei der "Farm der Tiere" entspricht dies der Abänderung des letzten Satzes.)
Ich verbleibe bei meiner Einschätzung:
Das ist die faktische Beisetzung des Grundgesetzes und die (wieder) Einführung feudaler Willkür.
(Der Witz mit dem "einheitlichen Katalog", nachdem sich zu richten glit, widerspricht der Idee der Einfachheit und der Einheitlichkeit und ist in Zeiten von wording und Definitions-mutationen mit permanent neuen Eigenschaften, eine nicht zu überbietende Farce.)
"Deutscher Bundestag
Anhörung
Aufhebung der epidemischen Lage
Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemische Lage wurde sodann am 18. November 2020, am 4. März 2021, am 11. Juni 2021 und am 25. August 2021 verlängert.
Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, derzufolge der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben."
" 2./3. Lesung
Bundestag beschließt neuen Infektionsschutzkatalog
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (20/15) beschlossen. Demnach soll unter anderem die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen."
"Beschlossen wurde die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit kurzfristig ermöglicht, heißt es im Gesetzentwurf."
(Es bedarf der einmaligen "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" um "dem Bund besondere Befugnisse" zu erteilen. Dabei ist die Gefahr für die Demokratie und das Grundgesetz durch die "besonderen Befugnisse", wo "Rechtsverordnungen und Anordnungen"genügen um sowohl demokratische Verfahren, als auch gesetzliche Grundrechte einzuschränken oder auszusetzen, so groß, dass es alle drei Monate einer Sitzung des Bundestages bedarf, bei der die Verlängerung ausdrücklich festgestellt wird. Die "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" muß nicht einmal beendet werden, sie endet automatisch. Der Beschluß ist überflüssig, verkünden genügt.
(Anstatt das gesammte Land gebannt vor den Bildschirmen, Tickern, Nachrichten usw. sitzt und die Nachricht des Endes der Pandemie euphorisch feiert, —– nix.)
Unterdessen verbleiben die "besonderen Befugnisse". Durch die (((m.M. ILLEGALE))) "Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen", mit dem nun "je nach Entwicklung der Lage" die Bundesländer, jedes einzeln für sich, frei und nach gut-oder schlechtdünken jede "Schutzvorkehrungen" ergreifen können, die beliebt.
Nicht genug. "Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit kurzfristig ermöglicht."
(Wenigstens die Mini-Hürde Landesparlament verbleibt.)
Was dabei ist Die LAGE? Mag dies die Ampel sein, die in grün, orange und rot daherkommt? Sie besteht aus der Bettenbelegung und (zur Zeit noch?) der Inzidenz und kann mit allerlei "Schutzvorkehrungen" aus jedem Punkt des Kataloges gespickt sein. Vollkommen egal. Zu beachten dabei ist, dass sie bei Null beginnt. Es gibt also Niemals Keine LAGE. Dies zeigt ein Blick auf Australien, wo bei grünem Licht die Rechte der Ungespritzen mit den "Schutzvorkehrungen" des orangenen Lichtes beginnen können.)
(Das einzige, was sich ändert, ist, dass nun, jedes Bundesland für sich, eine bettenbelegte LAGE durchspielen darf, mit dem Bonbon, dass, ein Teil der "Schutzvorkehrungen" schon automatisch verlängert ist.)
"Mögliche Schutzvorkehrungen bis 19. März 2022
In Paragraf 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.
Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf‑, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.
Erweitertes Kinderkrankengeld auch im Jahr 2022
Das Gesetz ermöglicht Arbeitgebern unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner wurden die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt.
Verlängert wurde zudem der vereinfachte Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz werden für drei Monate beibehalten.
Pflege-Sonderregelungen verlängert
Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Soziale Pflegeversicherung) gelten auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus. Die Sonderregelungen in der Pflege wurden bis Ende März 2022 verlängert.
Schließlich wird die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen unter Strafe gestellt. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich erfasst.
Beschlossene Änderungen am Gesetzentwurf
Zum gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte der am 11. November vom Bundestag eingesetzte Hauptausschuss am 15. November Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung gehört. Nach Kritik aus der Politik und von Experten hatte er am 16. November den Katalog der Schutzvorkehrungen noch ergänzt und deutlich ausgeweitet. Dazu hatten SPD, Grüne und FDP 16 Änderungsanträge vorgelegt.
Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. Die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen bleibt aber ausgeschlossen.
3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr
Die drei Fraktionen hatten sich ferner auf eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr verständigt. Beschäftigte sollen außerdem, wenn möglich, von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice). Um sogenannte vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.
Krankenhäuser bekommen für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Beibehaltung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme. Schließlich werden das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen, das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse unter Strafe gestellt. Auch unrichtige Impf- und Test-Dokumentationen und Bescheinigungen werden bestraft."
(So nebenbei wird die WHO-Definition auf Deutschland projeziert. Im vorletztem Abschnitt der letzte Satz.)
"Die Voraussetzung dafür sei unter anderem deshalb gegeben, weil "eine dynamische Ausbreitung einer dynamischen Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet"."
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