Heute ist das Ergebnis der Selbstprüfung der Redaktion von Eurosurveillance veröffentlicht worden. Es überrascht nicht. Update: Siehe unten die Reaktion.
»Am 27. November 2020 wurde die Eurosurveillance-Redaktion auf Bedenken und einen Antrag auf Rückzug des Artikels "Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR" von Corman et al. aufmerksam gemacht, der am 23. Januar 2020 veröffentlicht wurde.
Die Vorwürfe betrafen die wissenschaftliche Qualität des Artikels, das Peer-Review-Verfahren und einen Interessenkonflikt bei zwei der Autoren, die auch Mitglieder des Redaktionsausschusses von Eurosurveillance sind.
Die Autoren des Artikels und der Redaktionsausschuss der Eurosurveillance wurden am 2. Dezember bzw. 3. Dezember 2020 über diese Vorwürfe informiert. Am 3. Dezember 2020 wurde eine redaktionelle Notiz veröffentlicht, die besagt, dass die Eurosurveillance-Redaktion die Angelegenheit gemäß den bestehenden Verfahren der Zeitschrift und in Absprache mit Experten untersuchen wird [1]. Die beiden Co-Autoren des fraglichen Artikels, die Mitherausgeber im Redaktionsbeirat der Eurosurveillance sind, wurden von allen damit verbundenen Verfahren ausgeschlossen.
Eine erste Bewertung der Vorwürfe wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Vorstandsmitgliedern vorgenommen, gefolgt von einer Diskussion bei der jährlichen Redaktionssitzung am 4. Dezember 2020. Dies führte zu der Entscheidung, dass es nicht notwendig war, eine Besorgnisbekundung in Bezug auf Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens oder Betrugs zu veröffentlichen, und dass kein Interessenkonflikt der Mitherausgeber, die das Manuskript mitverfasst haben, vorlag. Des Weiteren wurde beschlossen, externe Fachexperten hinzuzuziehen, um die Vorwürfe in Bezug auf den wissenschaftlichen Inhalt des Artikels zu bewerten.
Mitglieder der Eurosurveillance-Redaktion können Manuskripte bei der Zeitschrift einreichen, wie es auch bei vielen anderen angesehenen wissenschaftlichen Zeitschriften üblich ist. Artikel, die von Mitgliedern des Redaktionsbeirats eingereicht werden, haben jedoch keinen Vorrang vor anderen Manuskripten. Wenn Mitglieder des Redaktionsbeirats Autoren eines eingereichten Manuskripts sind, sind sie in keiner Phase des Peer-Review-Verfahrens oder der redaktionellen Entscheidungsfindung involviert und haben auch keinen Zugang zu vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess. Ob Autoren Mitglieder des Redaktionsbeirats sind oder nicht, hat keinen Einfluss auf die redaktionellen Überlegungen und auch nicht auf die redaktionellen Bewertungs- (https://www.eurosurveillance.org/evaluation) oder Begutachtungsprozesse (https://www.eurosurveillance.org/for-reviewers), die wie auf der Website der Zeitschrift beschrieben durchgeführt werden. Diese Grundsätze wurden für den Artikel von Corman et al. befolgt, der von 24 Virologen und Laborexperten aus sechs verschiedenen Ländern verfasst wurde; außerdem bestätigte der Redaktionsausschuss von Eurosurveillance, dass bei Anwendung dieser Grundsätze die Mitgliedschaft im Redaktionsausschuss keinen Interessenkonflikt darstellt. Die Zeitschrift hat bereits mehrfach Artikel abgelehnt, die von Vorstandsmitgliedern eingereicht wurden.
Eurosurveillance hat ein vertrauliches Peer-Review-Verfahren und eine Politik der doppelblinden Peer-Review, bei der sowohl die Identität der Autoren als auch die der Gutachter vertraulich sind. Die Peer-Review-Berichte werden nicht öffentlich zugänglich gemacht und gelten als interne Dokumente, die ausschließlich dazu dienen, redaktionelle Entscheidungen zu treffen. Die Weitergabe von Gutachterberichten an Dritte würde die angenommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen für Zeitschriften, die dieses Peer-Review-Modell anwenden, gemäß dem International Committee of Medical Journal Editors [2] und der World Association of Medical Editors [3] verletzen.
Nach den erhobenen Vorwürfen erhielten alle Mitherausgeber – mit Ausnahme der beiden Mitautoren des fraglichen Artikels, die Mitherausgeber sind – Zugang zu der vollständigen Dokumentation des Bewertungs- und Begutachtungsprozesses, den der Artikel durchlaufen hat. Dadurch konnten sie bestätigen, dass die Überprüfungen vollständig und von unabhängigen Experten durchgeführt wurden.
Der Artikel von Corman et al. wurde im Schnellverfahren eingereicht und von zwei unabhängigen Experten auf diesem Gebiet begutachtet. Das Redaktionsteam entschied, dass diese Einreichung im Kontext einer außergewöhnlichen und sich schnell entwickelnden Situation der öffentlichen Gesundheit und der Notwendigkeit, Labore in die Lage zu versetzen, das neu aufgetretene Virus nachzuweisen, eine schnelle Berücksichtigung rechtfertigte. Als der Artikel eingereicht wurde, hatte sich die Situation in der Provinz Hubei, China, massiv entwickelt. Mehrere Fälle der später als Coronavirus-Krankheit (COVID-19) bezeichneten Krankheit waren in andere Länder importiert worden, und China hatte beispiellose, groß angelegte Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Virus zu stoppen. Nach einer Anfrage vor der Einreichung – eine übliche Praxis für wissenschaftliche Zeitschriften – kontaktierten wir potenzielle Gutachter, die sich bereit erklärten, die Einreichung zu begutachten, falls sie die erste Prüfung durch die Redaktion bestehen würde. Die Gutachter nahmen freundlicherweise sofort ihre Aufträge an und übermittelten ihre insgesamt positiven Urteile bereits Stunden nach der Einreichung. Auch die Autoren wurden gebeten, sich bereitzuhalten, da die Redakteure sie kurzfristig benötigen würden, um auf die Kommentare der Gutachter zu antworten und auf Rückfragen und Kommentare der Redaktion zu reagieren. Alle Beteiligten arbeiteten intensiv, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, an der Fertigstellung der Einreichung.
Die Geschwindigkeit des Veröffentlichungsprozesses hat über die sozialen Medien und per E‑Mail zu Behauptungen geführt, dass der Bewertungs- und Überprüfungsprozess fehlerhaft war. Das Eurosurveillance-Redaktionsteam hat langjährige Erfahrung mit der beschleunigten Veröffentlichung in Fällen, in denen eine schnelle Verbreitung von Informationen möglicherweise zu einer sofortigen Änderung einer aktuellen Situation im Bereich der öffentlichen Gesundheit führen oder ein Bewusstsein für Themen von aktueller Relevanz schaffen könnte. In solchen Fällen arbeitet das Redaktionsteam in enger Abstimmung mit Gutachtern und Autoren. Seit 2015 wurden etwa 30 % der Rapid Communications weniger als 2 Wochen nach der Einreichung, einschließlich Peer Review, veröffentlicht. Dies war auch bei maximal zwei regulären Artikeln pro Jahr der Fall. Das hauseigene Redaktionsteam von Eurosurveillance führt die meisten redaktionellen und alle publizistischen Aufgaben durch, ohne Einbindung von Externen wie Setzern. Dies ermöglicht eine große Flexibilität, insbesondere in Zeiten von aufkommenden oder sich entwickelnden Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit [4–6], wenn Fallzahlen oder andere relevante Informationen/Daten sogar Stunden vor der Veröffentlichung aktualisiert werden können.
Die beschleunigte Begutachtung beeinträchtigt nicht notwendigerweise die Filterfunktion des Peer-Reviews und beeinträchtigt auch nicht die Fähigkeit der Gutachter, den Inhalt, die Validität und die Qualität einer Arbeit kritisch zu beurteilen. Bei dem Artikel von Corman et al. handelt es sich um eine methodische Arbeit, die den Aufbau und die Validierung eines PCR-basierten Arbeitsablaufs beschreibt, der es Laboren ermöglichen würde, das damals neuartige schwere akute respiratorische Syndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV‑2) nachzuweisen. Wie in einer begleitenden redaktionellen Notiz vom 23. Januar 2020 [7] hervorgehoben wurde, waren die Primer und Sonden sowie eine kurze Beschreibung bereits in Form eines Interim-Guidance-Dokuments der Weltgesundheitsorganisation [8] zur Verfügung gestellt worden, während der Artikel weiter auf die Details der Validierung in fünf verschiedenen internationalen Laboratorien einging.
Bemerkenswert ist, dass die Ausgabe vom 23. Januar 2020 auch einen Artikel von Wu et al. enthielt, der die epidemiologischen Charakteristika von COVID-19-Infektionen bewertete [9], für den wir ein ebenso schnelles Peer-Review erwirken konnten.
Die detaillierten Vorwürfe hinsichtlich wissenschaftlicher Mängel im Artikel von Corman et al. wurden von einer Gruppe von fünf Laborexperten überprüft. Diese Kommentare wurden den assoziierten Redakteuren von Eurosurveillance zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme derer, die Mitautoren des Artikels waren.
Die konsultierten Experten bestätigten, dass der Artikel von Corman et al. für seinen Zweck und für die begrenzten Daten und das Material, die in diesem frühen Stadium der COVID-19-Pandemie verfügbar sind, wissenschaftlich angemessen ist. Jedes Labor, das sich für die Verwendung der in diesem Artikel vorgeschlagenen Primer und des Protokolls entscheidet, würde den Assay auf seine Zweckmäßigkeit und die Einhaltung der lokalen Qualitäts- und Akkreditierungsanforderungen überprüfen; dies ist seit der Veröffentlichung des Artikels weltweit geschehen. Mit mehr Daten und sich entwickelndem Wissen haben die Labore seitdem die ursprüngliche Methode weiter verbessert, wie es der üblichen Praxis entspricht.
Nach einer gründlichen Untersuchung, bei der wir wissenschaftlichen Rat aus verschiedenen Quellen, einschließlich mehrerer externer Gutachter, eingeholt haben, hat das Redaktionsteam – einstimmig unterstützt von seinen Mitherausgebern, mit Ausnahme derjenigen, die als Koautoren beteiligt waren – entschieden, dass die Kriterien für eine Zurückziehung des Artikels nicht erfüllt sind.«
Fußnoten siehe das Original.
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Prof. Ulrike Kämmerer aus dem Kreis der Antragsteller bewertet die völlig unzulängliche Antwort von Eurosurveillance.
Siehe auch Druck auf Christian Drostens PCR-Studie wird weiter erhöht.
Also müssen die Peer Review Berichte gehackt werden. Wer meldet sich freiwillig?
Ich glaube nicht, dass das die Mühe wert ist. Falls es welche geben sollte …
…und uns wirft man Schwurbelei vor!!!
"Die konsultierten Experten bestätigten, dass der Artikel von Corman et al. für seinen Zweck und für die begrenzten Daten und das Material, die in diesem frühen Stadium der COVID-19-Pandemie verfügbar sind, wissenschaftlich angemessen ist."
Das war ja eigentlich nicht (nur) die (zentrale) Frage. "Wissenschaftlich angemessen" ist das eigentliche Geständnis: so schnell war halt nix Besseres zu kriegen.
DAS KANN SCHON SEIN!
Aber wenn es weiter stehen bleibt, obgleich es Besseres gäbe, geben sollte und könnte, dann ist das der Grund für eine retraction – nicht, ob es irgendwann mal nix anderes gab und inzwischen Labore eigene – nicht standarisierte! – Süppchen kochen.
Arme Wissenschaft – man kann mit ihren Studien künftig also den Ofen heizen und hat das nun auch schriftlich. Das ist das gleiche Level wie die Pressekonferenzen, die reitschuster immer wieder berichtet. Traurig, aber ist so.
Wäre aber leicht zu reparieren, kein Witz, jedenfalls für hier:
Es wird von den Gesundheitsämtern immer veröffentlicht
1. welcher Test welcher Firma?
2. Auf wieviele und welche Gene wurde getestet? Es müssen immer mindestens 2 sein, das ORT-1-Gen muss dabei sein.
3. Welche Zyklenzahl? Über 25 wird nicht gezählt. Darf nur als unverbindlicher Zusatz, vorläufig, mitgeteilt werden.
Das wäre es schon. Die „Fallzahlen“ fielen ins Bodenlose. Die „Pandemie“ ist zu Ende. Kann ja jeder sehen.
Die unverkauften Drogen? Zahlen die die es immer zahlen.
30 Prozent schlicht falsch, 30 Prozent Bullshit, der Rest Blabla – wortreicher hat sich wohl noch nie jemand von der Seriosität in die Lachhaftigkeit verabschiedet.
Wieso "entscheidet" man ob Kriterien erfüllt sind oder nicht erfüllt sind?
Man kann nach provozierter, erneuter Prüfung als sachlich und fachlich richtig allenfalls FESTSTELLEN – aber nicht entscheiden.
Entscheiden kann man nur, wenn es in den vermeintlich vorhandenen Kriterien strittige Auslegungsmöglichkeiten gibt. Gibt es Auslegungsmöglichkeiten, handelt es sich jedoch gar nicht um Kriterien im Sinne genau festgelegter Handlungsbedingungen, sondern lediglich um Handlungsempfehlungen.
Die Redaktion stellt es aber lang und breit so dar, als gebe es ganz klare Richtlinien für die Herausgabe von Artikeln. Insbesondere solchen von Mitherausgebern, und ebenso bei anzuwendenden Schnell-Prüfungsverfahren von dringlich zu veröffentlichenden Artikeln, die für sie nahezu Routine sind.
Es wäre schön, wenn sich die Redaktion bitte nochmals zusammensetzt und hernach bitte eindeutig entscheiden könnte, ob sie öffentlich mitzuteilen gedenkt, ob sie nach erneuter Prüfung die sachliche und fachliche Richtigkeit des extern bezweifelten Artikels nunmehr erneut FESTGESTELLT hat oder eben nicht (mehr) feststellen konnte.
Und so etwas gilt für welchen Fachbereich auch immer. Ob für einen naturwissenschaftlichen, medizinischen oder geisteswissenschaftlichen ist dabei vollkommen schnurz: Sachliche und fachliche Richtigkeit wird entweder als vorhanden festgestellt oder als nicht vorhanden konstatiert. Und dazwischen gibt es die – durchaus noble – differenzierte Darstellung: n (x) Trifft in diesem Teil a zu, in diesem Teil b auch und in jenem Teil c und d nicht, usw. Und wenn das differenziert dargestellt ist, kann man sich in der Tat folgendermaßen entscheiden. Entweder: Wir stehen weiterhin zu der Veröffentlichung mit konkret diesen und jenen Abstrichen.
Oder: Wir ziehen zurück. Und dazwischen passt WISSENSCHAFTLICH keine Hand, ja nicht einmal die Stärke eines unbeschriebenes Blattes senkrecht…
Fazit:
Wegen der selbst nach so langer Bedenkzeit unpassenden Wortwahl "hat das Redaktionsteam (…) entschieden", glaube ich dem Magazin nicht.
Es geht darüber hinaus auf die konkreten inhaltlichen Vorwürfe inhaltlich nicht verteidigend ein. Auch hätte man in der eingeräumten Zeit anfragen können, inwieweit "die fünf verschiedenen internationalen Laboratorien", auf die der Artikel validierend einging, ihrerseits die Aussagen des Artikels validiert haben? Gewiss hätten diese gern die extern angegriffene Vorlage kollegial öffentlich verteidigt.
Man kan JEDEN Text, auch den Formeln erörternden, z.B. mathematischen oder astrophysikalischen, Wissenschaftstext
s p r a c hkritisch untersuchen und kann dabei tiefenpsychologische Schlüsse ziehen über den Wahrheitsgehalt der getroffenen Aussagen.
Man lernt so etwas, wenn man von u.a. Wittgenstein mehr – sehr viel mehr – gelesen hat als nur dessen Tractatus logico-philosophicus und sich – u.a. – in der schönen sprachphilosophischen, mathematikgrundierten Disziplin der Metaehtik etwas auskennt…
Bitte, meine Herren (und es scheinen ja gefühlt Herren zu sein) Viroethiker, noch einmal von vorne. Nur meinetwegen und nur wegen der Sprache. Ich mach das übrigens mit ALL Ihren Sätzen so. Von Anfang an. Ich garantiere Ihnen, Sie möchten nicht, dass ich jetzt hier auch nur semiöffentlich damit anfange… Ich mach das auch mit ALLEN Sätzen unserer Regierung, der RegierungssprecherInnen, der Parlamentarier usw. Und zwar schon seit mehr als zwei Jahrzehnten. Und Sie dürfen mir glauben, ich kann das auch mit den Sätzen von Prof. Drosten oder mit denen von Herrn Lauterbach. Und ich habe dabei nicht einmal einen erhöhten Puls. -
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber aa und geschätzte Illa, reichen Sie den Kommentar gerne weiter, wohin Sie mögen-
Naja, das wars dann wohl mit Wissenschaft, für das Käseblatt von Drosten.
"Arme Wissenschaft – man kann mit ihren Studien künftig also den Ofen heizen und hat das nun auch schriftlich"
Zum Glück steht diese Zeitschrift nicht für "die Wissenschaft", nichtsdestotrotz belegt sie üble Korruption im Wissenschaftsbetrieb.
Wir schauen uns die Kritik nicht richtig an, aber wissen, dass wir alles richtig gemacht haben.
In dieser Zeitschrift gibt es offensichtlich keine wahrheitssuchenden Idealisten, sondern ausschließlich ethikbefreite Pragmatiker.
Mich erinnert dieses Verhalten, an das von mafiösen Organisationen.
Abstoßend!
"Bobby Rajesh Malhotra ツ
@Bobby_Network
·
13 Std.
Antwort an
@Bobby_Network
TL:DR:
- 5 unknown people looked at it and said "it's fine"
- "But we won't show you their reasoning or refutations"
- "Trust us, we investigated ourselves, believe us"
- Seriously @StephenABustin
?
You admitted not having looked at the primers."
https://twitter.com/Bobby_Network/status/1357389383998074889
Es ist eine sehr komplizierte Art zu sagen, dass die Kritik an dem Drosten Protokoll richtig ist.
"Die konsultierten Experten bestätigten, dass der Artikel von Corman et al. für seinen Zweck und für die begrenzten Daten und das Material, die in diesem frühen Stadium der COVID-19-Pandemie verfügbar sind, wissenschaftlich angemessen ist."
Das ist eine Riesen-Einschränkung, die juristisch nicht halten dürfte, da ja Daten und Material in China vorlagen. Also beschaffbar waren.
Vorwurf an Drosten et al wären außerdem, dass sie diese Einschränkung nicht kenntlich gemacht und nicht bei genauerer Kenntnis das Protokoll korrigiert haben.
Vorwurf wäre auch, dass dieses Protokoll mit 40 Zyklen für Infektionsschutz übernommen wurde im Wissen, dass 40 Amplifikationszyklen keine Infektionsität nachweisen.
Heute ist folgender Artikel auf corona-transition.org erschienen:
https://corona-transition.org/druck-auf-christian-drostens-pcr-studie-wird-weiter-erhoht
Es haben sich also noch mehr Wissenschaftler gemeldet und es wurde ein Nachtrag eingereicht.
Ich versuch das Gelaber im 2. Teil mal kurz zu fassen:
Der Test ist zwar Scheiße, aber wenn es opportun erscheint und ganz schnell gehen muss, veröffentlichen wir auch Pfusch, und fühlen uns ansonsten eher der political correctness, als wissenschaftlichen Standards verpflichtet.
Oder noch kürzer:
Wir bringen Mist, und stehen dazu. Eurosurveillance.
Das Selbstbeweihräucherungsgesudel im 1. Teil kommentier ich lieber nicht.
Zu Beginn der heutigen Sitzung des Corona-Ausschusses bewertet Prof. Ulrike Kämmerer aus dem Kreis der Antragsteller die völlig unzulängliche Antwort von Eurosurveillance.
https://corona-ausschuss.de/ bzw. https://www.youtube.com/watch?v=HMCgF08I6WU&feature=emb_title