Hat Chef der Impfkommission gelogen?

Im Beitrag Chef der Impfkommission: Geballte Inkompetenz oder kriminelle Energie? wird der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut, Dr. Thomas Mertens, wie folgt zitiert.

Mehrere HörerInnen "mit Vorerkrankungen wie Diabetes, HIV, Nierenerkrankungen, rheumatische Erkrankungen, Asthma" wollen wissen: "Ist die Impfung für mich gefährlich?". Mertens:
"Soweit man das weiß, nicht. In den großen Studien jetzt, in denen ja mehr als 20.000 Menschen geimpft worden sind, also ich spreche jetzt nur von dem BionTech-Pfizer-Impfstoff, da sind auch Diabetiker, da sind auch HIV-Patienten [so spricht er im Original, AA]  geimpft worden. Und es hat sich da gar nichts Besonderes gezeigt, so daß man derzeit davon ausgeht, daß außer der Altersbegrenzung, also der Impfstoff wird nicht für Kinder zugelassen werden, und er wird wohl auch nicht für Schwangere zugelassen werden, ansonsten wird es wahrscheinlich keine Einschränkung geben. Anders ausgedrückt: Alle Anderen können sich auch mit Vorerkrankungen impfen lassen. Und das macht ja auch Sinn, denn diese Vorerkrankungen bestimmen ja auf der anderen Seite  das Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung, also insofern ist es gerade eine Gruppe von Menschen, die sich impfen lassen sollte."

Auch stillende Frauen seien nicht gefährdet. In den Unterlagen zur Studie von BionTech/Pfizer im "EU Clinical Trials Register" ist dagegen zu erfahren:

An der Studie für Europa sollten nur gesunde Menschen von 18-55 bzw. 65-85 Jahren teilnehmen.

»Teilnehmer werden von der Studie ausgeschlossen, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Medizinische Bedingungen:
1. Anderer medizinischer oder psychiatrischer Zustand, einschliesslich kürzlich (innerhalb des letzten Jahres) aufgetretener oder aktiver suizidaler Vorstellungen/Verhaltensweisen oder Laboranomalien, die das Risiko einer Studienteilnahme erhöhen oder den Teilnehmer nach Ansicht des Prüfarztes für die Studie ungeeignet machen können.
2. Nur Phasen 1 und 2: Bekannte Infektion mit dem Humanen Immundefizienz-Virus (HIV), dem Hepatitis-C-Virus (HCV) oder dem Hepatitis-B-Virus (HBV).
3. schwere unerwünschte Reaktion in Verbindung mit einem Impfstoff und/oder schwere allergische Reaktion (z.B. Anaphylaxie) auf eine Komponente der Studienintervention(en).

4. Einnahme von Medikamenten zur Verhinderung von COVID 19.
5. Vorherige klinische (auf der Grundlage der COVID-19-Symptome/Symptome allein, wenn kein SARS-CoV-2 NAAT-Ergebnis verfügbar war) oder mikrobiologische (auf der Grundlage der COVID-19-Symptome/Symptome und eines positiven SARS-CoV-2 NAAT-Ergebnisses) Diagnose von COVID 19.
6. Nur Phase 1: Personen mit hohem Risiko für schwere COVID-19, einschließlich Personen mit einem der folgenden Risikofaktoren:
-Hypertonie
-Diabetes mellitus
-Chronische Lungenkrankheit
-Asthma
-E-Zigaretten-Rauchen oder Rauchen
-Geschichte chronischen Rauchens im vergangenen Jahr
-Chronische Lebererkrankung
-Stadium 3 oder schlechtere chronische Nierenerkrankung (glomeruläre Filtrationsrate <60 mL/min/1,73 m2)
-Wohnhaft in einer Langzeiteinrichtung
-BMI >30 kg/m2
-Vorwegnahme der Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung innerhalb der nächsten 6 Monate
7. Nur Phase 1: Personen, die derzeit in Berufen mit hohem Risiko einer SARS-CoV-2-Exposition arbeiten (z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen, Notfallpersonal).
8. Immungeschwächte Personen mit bekannter oder vermuteter Immunschwäche, wie durch Anamnese und/oder Labor-/Physik-Untersuchung festgestellt.
9. Nur Phase 1: Personen mit einer Autoimmunerkrankung in der Anamnese oder einer aktiven Autoimmunerkrankung, die eine therapeutische Intervention erfordert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: systemischer oder kutaner Lupus erythematodes, Autoimmun-Arthritis/Rheumatoide Arthritis, Guillain-Barré-Syndrom, Multiple Sklerose, Sjögren-Syndrom, idiopathische Thrombozytopenie purpura, Glomerulonephritis, Autoimmun-Thyreoiditis, Riesenzellarteriitis (temporale Arteriitis), Psoriasis und insulinabhängiger Diabetes mellitus (Typ 1).
10. Blutungsdiathese oder ein Zustand, der mit verlängerten Blutungen einhergeht und nach Ansicht des Prüfarztes eine intramuskuläre Injektion kontraindiziert.
11. Frauen, die schwanger sind oder stillen.

Prioritäre/begleitende Therapie:
12. Vorherige Impfung mit einem beliebigen Coronavirus-Impfstoff.
13. Personen, die mit immunsuppressiver Therapie einschließlich zytotoxischer Wirkstoffe oder systemischer Kortikosteroide behandelt werden, z.B. bei Krebs oder einer Autoimmunerkrankung, oder die während der gesamten Studie behandelt werden sollen. Wenn systemische Kortikosteroide zur Behandlung einer akuten Erkrankung kurzfristig (<14 Tage) verabreicht wurden, sollten die Teilnehmer erst dann in die Studie aufgenommen werden, wenn die Kortikosteroidtherapie vor der Verabreichung der Studienintervention mindestens 28 Tage lang unterbrochen wurde. Erlaubt sind inhalierte/vernebelte (mit Ausnahme von Teilnehmern in Phase 1 - siehe Ausschlusskriterium 14), intraartikuläre, intrabursale oder topische (Haut oder Augen) Kortikosteroide.
14. Nur Phase 1: Regelmäßige Einnahme von inhalierten/vernebelten Kortikosteroiden.
15. Erhalt von Blut/Plasmaprodukten oder Immunglobulin ab 60 Tage vor Verabreichung der Studienintervention oder geplanter Erhalt während der gesamten Studie.

Vorherige/gegenwärtige klinische Studienerfahrung:
16. Teilnahme an anderen Studien mit Studienintervention innerhalb von 28 Tagen vor Studienbeginn und/oder während der Studienteilnahme.
17. Frühere Teilnahme an anderen Studien, die eine Studienintervention mit Lipid-Nanopartikeln beinhalten.

Diagnostische Beurteilungen:
18. Nur Phase 1: Positiver serologischer Test auf SARS-CoV-2 IgM- und/oder IgG-Antikörper beim Screening-Besuch.
19. Nur Phase 1: Jeder Screening-Hämatologie- und/oder Blutchemie-Laborwert, der der Definition einer ≥ Grad 1-Anomalie entspricht.
Hinweis: Mit Ausnahme von Bilirubin können Teilnehmer mit allen stabilen Anomalien des Grades 1 (entsprechend der Toxizitätseinstufungsskala) nach dem Ermessen des Prüfarztes als geeignet angesehen werden. (Hinweis: Eine "stabile" Laboranomalie der Klasse 1 wird definiert als ein Bericht der Klasse 1 über eine erste Blutprobe, die auch bei wiederholten Tests an einer zweiten Probe desselben Teilnehmers bei ≤ Klasse 1 bleibt).
20. Nur Phase 1: Positiver Test auf HIV, Hepatitis-B-Oberflächenantigen (HBsAg), Hepatitis-B-Kernantikörper (HBc Abs) oder Hepatitis-C-Virus-Antikörper (HCV Abs) beim Screening-Besuch.
21. Nur Phase 1: SARS-CoV-2 NAAT-positiver Nasenabstrich innerhalb von 24 Stunden vor Erhalt der Studienintervention.
Andere Ausschlüsse:
22. Mitarbeiter des Prüfzentrums oder Mitarbeiter von Pfizer/BioNTech, die direkt an der Durchführung der Studie beteiligt sind, Mitarbeiter des Prüfzentrums, die anderweitig vom Prüfer beaufsichtigt werden, und ihre jeweiligen Familienangehörigen.«

Wenn auch einige Einschränkungen nur für die Phase 1 vorgeschrieben waren, so gilt das jedoch generell für stillende Frauen.

Weiterhin nicht einbezogen wurden in allen Phasen demnach u.a. Personen mit bedenklichem "psychiatrischen Zustand", einer "schweren allergischen Reaktion", "immungeschwächte Personen", "Personen mit immunsuppressiver Therapie" sowie Menschen, die "Blut/Plasmaprodukten" erhalten.

Wer stellt sicher, daß auch nur bei den geplanten Aktionen der mobilen Einsatzkommandos in Pflegeheimen die zu Impfenden auf diese Kriterien überprüft werden?

Übersetzt mit Hilfe von www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Siehe auch Wer sitzt in der "Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut"? 

7 Antworten auf „Hat Chef der Impfkommission gelogen?“

  1. Siehe auch hier:

    https://​www​.wochen​blick​.at/​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​v​o​n​-​m​r​n​a​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​v​o​r​-​s​c​h​w​a​n​g​e​r​s​c​h​a​f​t​-​w​i​r​d​-​g​e​w​a​r​nt/

    "Ausdrückliche Warnung für Schwangere

    Im Beipacktext des in England zuge­las­se­nen mRNA Impfstoffes BNT162b2 steht wei­ter­hin eine Warnung für Schwangere, die wäh­rend der Schwangerschaft und 8 Wochen danach nicht geimpft wer­den sol­len. Es lie­gen kei­ne aus­sa­ge­kräf­ti­gen Daten über mög­li­che Gefahren und Nebenwirkungen vor. Studien zur Wirksamkeit bei Tieren wären noch nicht abgeschlossen.

    Es ist nicht bekannt, ob der mRNA-Impfstoff in die Muttermilch über­geht. Ein Risiko für Babies kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Auch hier lie­gen kei­ne Daten vor.

    Es ist zudem unbe­kannt, ob der mRNA-Impfstoff einen Einfluss auf die Fertilität hat. Möglicherweise hat er Einfluss auf die Zeugungsfähigkeit, auch das wis­sen wir aktu­ell nicht, denn es lie­gen kei­ne spe­zi­fi­schen Studien vor."

    Es wird dabei auf fol­gen­den Aufsatz verweisen:
    "Nach Corona-Impfung: Schwangerschaft vermeiden"
    https://​www​.apo​the​ke​-adhoc​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​d​e​t​a​i​l​/​m​a​r​k​t​/​n​a​c​h​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​s​c​h​w​a​n​g​e​r​s​c​h​a​f​t​-​v​e​r​m​e​i​d​e​n​-​b​n​t​1​6​2​b​2​-​d​a​s​-​s​a​g​t​-​d​i​e​-​g​e​b​r​a​u​c​h​s​i​n​f​o​r​m​a​t​i​on/

    "Biontech hat bereits gestern mit der Auslieferung der ersten Impfstoffchargen nach Großbritannien begon­nen. Die in Belgien pro­du­zier­ten Impfstoffe wur­den im Eiltempo ver­packt und sol­len nun mit Überwachung mit­tels GPS-Tracker und Thermosensoren auf dem Luftweg in die Impfzentren gelie­fert wer­den. Die Phase-III bestä­tig­te eine Wirksamkeit von über 90 Prozent. Doch nicht alle Personengruppen kön­nen mit dem neu­ar­ti­gen mRNA-Impfstoff geimpft werden.

    Geimpft wer­den kön­nen Jugendliche ab 16 Jahren. Für Jüngere lie­gen aktu­ell kei­ne aus­rei­chen­den Daten vor. Biontech kün­dig­te wei­ter­füh­ren­de Studien an. Auch beim Thema Schwangerschaft und Stillzeit erlaubt die aktu­el­le Datenlage kei­ne Impfung. Frauen im gebär­fä­hi­gen Alter wird sogar emp­foh­len, eine Schwangerschaft für min­de­stens zwei Monate nach der zwei­ten Injektion zu ver­mei­den. Zu lücken­haft sei die aktu­el­le Erfahrung. Überdies ist nicht bekannt, ob der mRNA-Impfstoff BNT162b2 einen Einfluss auf die Fertilität habe."

  2. Frage Wer stellZicher, daß auch nur bei den geplan­ten Aktionen der mobi­len Einsatzkommandos in Pflegeheimen die zu Impfenden auf die­se Kriterien über­prüft wer­den Antwort ICH STELLE DASICHER klam­mer­auf Frage der wie­so bin ich son­der Antipapst klam­mer­zu Punkt

  3. …nach den Hohepriestern des Klimanotstands und den Hohepriestern der Asylindustrie fin­den aktu­ell die Hohepriester der Epidemien gefolgt von den Hohepriestern der Durchimpfung ihre gott­ge­ge­be­nen Medienplattformen.

    Ich den­ke, Jesus hät­te hier sehr viel zu tun.

  4. Mertens
    https://​www​.tages​schau​.de/​n​e​w​s​t​i​c​k​e​r​/​l​i​v​e​b​l​o​g​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​f​r​e​i​t​a​g​-​1​7​9​.​h​t​m​l​#​S​t​a​n​d​-​b​e​i​m​-​I​m​p​f​v​e​r​f​a​h​ren
    Er behaup­tet ja, er wür­de sich selbst imp­fen las­sen, weil er zur Risikogruppe gehört (am Ende des Interviews).
    Ich bin dafür:
    wir imp­fen die gan­zen Risikopolitiker und Politvirologen und sehen ein paar Jahre zu, was aus ihnen wird. Vergleichsstudie: Özdemir, Merz, Spahn und Prinz Charles.

  5. Corona-Impfung: Aussage Prof. Hockertz
    72.550 Aufrufe • 06.12.2020 https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​i​i​T​r​t​t​V​7​Q8A Ausschnitt aus der 30. Sitzung des Corona-Ausschuss.
    Professor Stefan Hockertz war Direktor und Professor des Institutes für Experimentelle und Klinische Toxikologie am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf von 2003 bis Ende 2004. Davor war er Mitglied des Direktoriums des Fraunhofer Institutes für Toxikologie und Umweltmedizin in Hamburg von 1995 bis 2002 und von 1986 bis 2001 arbei­te­te er als Forscher bei der Fraunhofer Gesellschaft in Hannover. Seine erste aka­de­mi­sche Ausbildung als Diplombiologe erhielt Hockertz 1985. Prof. Stefan W. Hockertz ist zum „Eurotox Registered Toxicologist“ ernannt, zudem hält er die Ernennung zum Herstellungs- und Kontrolleiter gemäß § 15.1 und §15.3 des Arzneimittelgesetzes. Hockertz ist Dr. rer. nat. in Biologie an der Universität Hannover, habi­li­tiert für die Fächer Toxikologie und Pharmakologie an der Universität Hamburg und Professor für Molekulare Immuntoxikologie am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf. Heute arbei­tet er als geschäfts­füh­ren­der Gesellschafter der tpi con­sult GmbH, einer der füh­ren­den toxi­ko­lo­gi­schen und phar­ma­ko­lo­gi­schen Technologieberatungen in Europa.

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