Diese Meinung vertritt laut bayreuther-tagblatt.de die Oberstaatsanwältin nach einer Obduktion:
»… Schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfung sollen zu dem Tod des Mädchens am 17. November 2021 geführt haben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat ermittelt. Das sind die aktuellen Ergebnisse.
Das Landratsamt Bayreuth schweigt zu dem Vorfall: Zu Ergebnissen der Obduktion „kann aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht keine Auskunft gegeben werden“, erklärte das Gesundheitsamt im November 2021. Das Paul-Ehrlich-Institut, das mögliche Impfschäden untersucht, kann ebenfalls keine personenbezogenen Aussagen geben…
Zunächst hatte die Polizei in Bayreuth ermittelt. Mittlerweile liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Nun gibt es erste Erkenntnisse, wie Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke auf Nachfrage des bt. Fest steht, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Die Mutter hatte zunächst den Verdacht, dass die Corona-Impfung falsch verabreicht wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelte deshalb, ob der Impfstoff intravenös gespritzt wurde – und nicht in den Muskel. „Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine versehentlich intravenöse Impfung. Diese Impfung kann man so nicht versehentlich setzen. Die Blutgefäße wären dafür viel zu klein“, erläutert Gabriels-Gorsolke…
Mehrere Möglichkeiten der Todesursache: Lungenentzündung oder Nebenwirkung
Die Suche nach der Todesursache ging weiter. Dabei entdeckte der Mediziner eine Herzerkrankung. Der Mutter war diese vor der Behandlung und der Impfung in einem Krankenhaus nicht bekannt, sagt Gabriels-Gorsolke.
Laut dem Gutachten des Rechtsmediziners gebe es mehrere Möglichkeiten für den Tod des jungen Mädchens. Eine Lungenentzündung könnte im Zusammenhang mit der Herzmuskelentzündung ursächlich sein. Abschließend ist das allerdings nicht bewiesen, denn die Ermittlungen wurden eingestellt, da kein Fehlverhalten festgestellt wurde.
Eine zweite Möglichkeit sieht der Rechtsmediziner im Zusammenhang mit der Corona-Impfung: Es gibt nach Gabriels-Gorsolkes Ausführungen die sehr seltene Nebenwirkung einer Herzmuskelentzündung. „Es ist eine bekannte – aber sehr seltene Nebenwirkung.“ Auch diese Vermutung ist abschließend nicht bewiesen, betont die Oberstaatsanwältin.
Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein sollte, werde kein Verfahren eröffnet. „Es ist eine bekannte – sehr seltene – Nebenwirkung.“ Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden…«
Update: Siehe Nun doch: "STIKO empfiehlt Aspiration bei COVID-19-Impfung als Vorsichtsmaßnahme".
Wieder aus meinem Dunstkreis:
Junge sportliche Frau mit Myokarditis wenige Tage nach dem 3. Schuss im KH.
Das Personal wollte dem Hinweis auf die Impfung nicht nachgehen.
Sie lebt, noch.
Bitte weitergehen, es gibt hier nichts zu sehen…
Zum kotzen.
Zitat:
Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein sollte, werde kein Verfahren eröffnet. „Es ist eine bekannte – sehr seltene – Nebenwirkung.“ Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden…«
Damit hat die Oberstaatsanwältin das Todesurteil für die Impfpflicht gesprochen!
ODER?
„Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine versehentlich intravenöse Impfung. Diese Impfung kann man so nicht versehentlich setzen. Die Blutgefäße wären dafür viel zu klein“, erläutert Gabriels-Gorsolke…
Mittlerweile empfiehlt die stiko aspiration. Insofern zeigt sich mal wieder das auch die Staatsanwaltschaft keine medizinischen kenntnisse hat bzw. diese von fachleuten nicht einholt. Vielleicht hätte man Wodarg den alten Aluhut konsultieren sollen. Er hatte diese Möglichkeit vor 6 Monaten erwähnt…
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131915/STIKO-empfiehlt-Aspiration-bei-COVID-19-Impfung-als-Vorsichtsmassnahme
Die Staatsanwalt wird nun sicherlich ihr bisheriges Ermittlungsergebnis neu bewerten und mit Hochdruck nach möglichen Tatverdächtigen suchen.
Ironie off.
Sehe ich auch so. Niemand kann gezwungen werden, sein eigenes potentielles Todesurteil zu unterschreiben. Und die Unterschrift braucht es ja wohl immer noch.
So sehe ich das auch. Auch wenn die Nebenwirkungen im Verhältnis zu allen Impfungen gering sind, sind sie vorhanden. Daher sollte auch jeder selber entscheiden, ob er will oder nicht. Und dies ohne Androhungen von Berufsverboten, Bußgelder oder anderen Dingen.
Ja.
Junger Patient mit Herzproblemen meldet sich direkt aus dem Krankenhaus und warnt vor dritter Gen-Spritze: https://corona-blog.net/2022/02/19/junger-mann-klagt-nach-seiner-3-impfung-ueber-herzprobleme/
Schöne Scheiße. Ist die Nebenwirkung unbekannt, ist die Impfung nicht schuld. Ist die Nebenwirkung bekannt… siehe oben im Text.
Ist die Nebenwirkung nicht bekannt, steht sie nicht im Aufklärungsbogen und der Haftungsfreistellung mit den per Unterschrift zur Kenntnis genommenen und akzeptierten Risiken. Es fand keine Straftat statt. Die Staatsanwaltschaft ist nicht zuständig.
Die zitierte Studie ist von Mitte letzten Jahres. StIKo braucht halt Zeit bis die sich auf Empfehlungen einigt.
Führende deutsche Ärztevertreter ermahnen die Bundestagsfraktionen, im Falle einer allgemeinen Impfpflicht im Herbst auf Umsetzbarkeit, Rechtssicherheit und Verständlichkeit zu achten. "Unabhängig davon, ab welcher Altersgruppe eine Impfpflicht eingeführt werden sollte, muss die von der Politik getroffene Entscheidung rechtssicher und gut begründet sein. Sie darf keine Unklarheiten in der Anwendung aufweisen", sagt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der "Rheinischen Post". "Die praktische Umsetzung einer Impfpflicht ist im Falle der Einführung zu bedenken", sagt Gassen. "Wenn sich der Bundestag dazu entschließt, eine Impfpflicht gesetzlich vorzuschreiben, sollte eine solche Vorgabe verfassungsrechtlich gut geprüft, in der Öffentlichkeit verständlich kommuniziert und in ihren Konsequenzen im Detail zu Ende gedacht sein", sagt auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, der "Rheinischen Post".
https://www.n‑tv.de/panorama/22–28-Tausende-Menschen-protestieren-erneut-gegen-Corona-Politik–article21626512.html
Wie kann eine schwere Nebenwirkung, die derart selten ist, daß sie nicht zum Verbot des Medikaments führt, eigentlich so schnell "bekannt" werden?
Find ich schon interessant von unserer Judikativen, dass, sofern man einen Beipackzettel mit Nebenwirkungen erstellt, sogar Ärzte Kunstfehler begehen dürften und dies nicht geahndet würde, da ja Nebenwirkungen bekannt seien. Ist ärztliche Unfähigkeit jetzt auch schon in der Nebenwirkungsliste enthalten oder wie kann es sein, dass man ärztliche Kunstfehler begehen darf, die wegen ganz anderer Nebenwirkungen nicht geahndet werden? Kommt mir reichlich merkwürdig vor, denn damit könnte man sogar fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung durchwinken. "Hast ja gewusst, dass die Impfung Nebenwirkungen hat und heute hat der Arzt halt mal danebengestochen…" So auf die Art?
Das ist die Definition für einen rechtsfreien Raum. Man steht, wenn es schief geht, auf verlorenen Posten, denn die staatlichen Gewalten und die Pharmaindustrie haben sich verbündet. Ich hoffe, das spricht herum. Diese sogenannten Impfstoffe sind abzulehnen. Uns muss man das nicht mehr erzählen, aber jeder, der sich jetzt schwört, die nächste vorgesehene Spritze abzulehnen, verleiht uns mehr Gewicht.
»Die Suche nach der Todesursache ging weiter. Dabei entdeckte der Mediziner eine Herzerkrankung. Der Mutter war diese vor der Behandlung und der Impfung in einem Krankenhaus nicht bekannt, sagt Gabriels-Gorsolke.«
Wenn eine vorher nicht bekannte und beschwerdefreie Herzerkrankung zusammen mit einer Impfung solch dramatische Konsequenzen haben kann, dann ist es Aufgabe des Impfarztes, diese Möglichkeit vor der Impfung abzuklären und auszuschließen.
Die Herzerkrankung kann von der Impfung herrühren, muss also zum Zeitpunkt der Impfung nicht bestanden haben. Unabhängig davon ist die Aussage der Staatsanwaltschaft ein Skandal.
Nichts beweist erschreckender die brutale Verantwortungslosigkeit der Corona-Terrorpolitik als Entscheidungen wie diese, im Todesfall nach Spritze kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, weil das Opfer quasi selber schuld sei.
Muss eine lebensgefährliche oder tödliche Erkrankung mit Covid19 im Verhältnis zur Zahl der positiv auf das Virus Gestesteten nicht ebenfalls als "seltene Nebenwirkung" angesehen werden?
Und warum kann sich "Vater Staat" da nicht auch darauf beschränken, auf das Risiko aufmerksam zu machen?
Justizreform ist überfällig!
Es wurde ja schon von Politikern verlautbart, wir seien im Krieg. ("Nous sommes en guerre.") Leute, die dann in so einem Krieg totgespritzt werden, sind Gefallene und dann soll man sie auch ehren und behandeln wie Gefallene, oder nicht? Gab es nicht mal Werbespots, wo die auf Kriegsveteran machten und erzählten, wie sie herumlungerten und Chips fraßen?