Auch bei Rückzugsgefechten gelingen manchmal Offensiven. Auf spiegel.de ist am 19.5. zu erfahren:
»Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat einen viel diskutierten Beschluss eines Weimarer Familienrichters aufgehoben. Er sei nicht dafür zuständig, über Coronaregeln an Schulen zu entscheiden, heißt es in einer Mitteilung des OLG.
Anfang April hatte der Familienrichter die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt per einstweiliger Anordnung gekippt. Er verwies dabei auf das Kindeswohl. Der Fall der beiden angeblich durch die Masken beeinträchtigten Schüler war dem Richter offenbar gezielt zugespielt worden.
Das OLG in Jena erklärte nun, dem Familiengericht fehle es an einer »Regelungskompetenz«, um die Anordnungen zur Masken- und Abstandspflicht außer Kraft zu setzen. Die gerichtliche Kontrolle dieser Maßnahmen obliege »allein Verwaltungsgerichten«.
Damit bestätigt das OLG die Einschätzung mehrerer Juristen, die Zweifel an der Zuständigkeit des Weimarer Gerichts geäußert hatten.
Der Weimarer Richter hatte argumentiert, bei Kindeswohlgefährdungen dürfe er auch Anordnungen gegenüber Dritten erlassen. Dabei berief er sich auf Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzesbuches. Dem OLG zufolge sind Behörden jedoch keine »Dritten« im Sinne der Vorschrift.
Gegen die Entscheidung des OLG kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Das hat das OLG wegen der »grundsätzlichen Bedeutung« des Falles entschieden…«
Über den gegenteiligen Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder ist im "Spiegel" nichts zu lesen. Siehe Weiterer Zuspruch für Weimar-Urteil: Eltern bekommen Recht! (VG-Frankfurt/Oder).
Es gibt auch noch den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe
https://www.famrz.de/entscheidungen/kindesschutzantr%C3%A4ge-gegen-corona-ma%C3%9Fnahmen-an-schulen.html
"OLG entschied nicht zur Zuständigkeit von Familiengerichten
Eine bloße Anregung an das Familiengericht, wegen einer angeblichen Kindeswohlgefährdung tätig zu werden, begründe noch kein förmliches gerichtliches „Verfahren“, das an eine andere Gerichtsbarkeit verwiesen werden könnte, so das OLG. Das Familiengericht müsse vielmehr zunächst im Wege von „Vorermittlungen“ prüfen, ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet werde; gebe es hierfür keinen Grund, könne es die Angelegenheit selbst beenden.
Der Beschluss habe aber keine darüber hinausgehende inhaltliche Aussagekraft, so das OLG in einer Pressemitteilung. Insbesondere verhalte sich die Entscheidung nicht zu der Frage, ob Familiengerichte für die Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Regelungen an Schulen zuständig sind oder nicht."
Der Kampf wird sich hinziehen.
Trotzdem: Toller Richter, und der Anwältin Beate Bahner. Meinen Respekt
Dies war dem SPIEGEL natürlich keinen Jubel wert
https://www.corodok.de/stuetzt-olg-karlsruhe/
"Dem OLG zufolge sind Behörden jedoch keine »Dritten« im Sinne der Vorschrift."
Leben Behörden auf einen anderen Stern? Sind sie Gott, ohne Gott in die Parade fahren zu wollen. Hier geht es um staatliche Willkür! Wem jetzt die Augen nicht aufgehen, wann dann. Das OLG kann ja anders entscheiden. Das ist auch Recht. Aber jemanden die Kompetenz abzusprechen bedeutet im Umkehrschluss, dem Staat die Legitimation abzusprechen. Das ist Diktatur und das nicht in den Anfängen!
Eben. Natürlich sind auch staatliche Behörden bzw. Verwaltungsakte erlassende oder verfassungswidrige Normen anwendende Beamte "Dritte". Aber die meisten – auch hier im Kommentarbereich – glauben immer noch an so etwas wie "Recht".
Damit haben sie Dank der politisch ausgewählten Parteibuch-Juristen im Jenaer OLG nun auch wieder den Richter Dettmar an den Eiern – und werden ihn auch wegen "Rechtsbeugung" verknacken.
Wie viele Beweise in Form eklatanter Rechtsbeugung braucht man denn noch, um zu verstehen, dass diese faschistische Diktatur nicht mehr juristisch beendet werden kann?
Ich habe mir die Kommentare unter dem Artikel durchgelesen. Alle reden über "Hass und Hetze", aber was im SPON-Forum abgeht, wird nicht unterbunden. "Querdenker" sind da zum Abschuss freigegeben. Es wird gefeiert, dass man es dem Richter mal gezeigt hat.
Das Kindeswohl ist gefährdet und der sonst zuständige Richter soll jetzt nicht zuständig sein?????? Armes Deutschland .…
,,Nichts ist schwerer, als der Rückzug aus einer unhaltbaren Position." Soweit Carl von Clausewitz. Ich sehe das auch als Rückzugsgefecht. Wie so oft hat sich ein Gericht mit ,,Kompetenzen" und nicht mit dem Inhalt des Weimarer Urteils befasst. Mögen sich die Spiegel-Claqueure daran abarbeiten. Wenn es dann sehr bald überall inhaltlich zur Sache geht – die Anzeichen dafür werden immer offensichtlicher – dann wird vom Spiegel ebenso wenig übrig bleiben, wie von vielen anderen. Es ist wie beim Untergang der Titanic, unten saufen sie schon ab, während oben noch getanzt wird. Frau Giffey hat heute den Anfang gemacht. In unserer Regierung und deren Umfeld gibt es noch zahlreiche solcher rücktrittsreifen Gestalten. Wenn auch aus anderen Gründen. Zumindest Dr. Osten sollte sich ein Beispiel nehmen. Die Einschläge rücken jedenfalls näher.
„Auch bei Rückzugsgefechten gelingen manchmal Offensiven.“
Nein dies ist keine Offensive im Rückzugsgefecht, es ist ein Rückzugsgefecht. Man hat sich wieder mal auf zweifelhafte Art auf die formaljuristische Frage nach der Zuständigkeit von Gerichten zurückgezogen, die eigentlich durch die Entscheidungen des OLG in Karlsruhe und des VG in Frankfurt (Oder) bereits entschieden wurde. Die Begründung des Weimarer Urteils mit den entsprechenden Gutachten wurde nicht in Zweifel gezogen und kann weiterhin vor allen Gerichten als Beweis benutzt werden. Und genau davor hat man Angst. Genau das war der Grund dafür, dass man so rabiat gegen den Richter vorging.
Geballte Fachkompetenz wird hier sichbar. Und auch das Warum, denn: Siegen tut stets das Kapital. Überraschung?
Ich spiele Igelin und überlasse aa die Überprüfung. Aber wenn das stimmt kommt es einem Donnerhall vor dem Gewitter gleich:
Schweden stoppt die Benutzung von PCR-Tests!
Vor allem die Begründung trifft es.
Webseite schwedische Gesundheitsbehörde:
https://www.folkhalsomyndigheten.se/publicerat-material/publikationsarkiv/v/vagledning-om-kriterier-for-bedomning-av-smittfrihet-vid-covid-19/
Englische Übersetzung:
https://streetloc.com/news/view/7aj/sweden-stops-using-pcr-tests–rna-from-viruses-can-be-detected-for
gefunden auf dem telegram-Kanal von Ärzte für Aufklärung.
@Bri: Arme Igelin! War hier am 13.5. in Schwedische Gesundheitsbehörde: PCR-Test kann Infektiosität nicht nachweisen. Sorry 🙂
Offensichtlich gehört eine frappierende Leseschwäche dazu, um Rechtsverdreher am thüringischen OLG werden zu können. Aus dem Text geht diese Deutung nicht hervor, im Gegenteil. Dass er dennoch so ausgelegt wird, hat wohl eher mit Macht als mit Recht zu tun und lässt – nicht, dass es mich noch überraschen würde – tief blicken.
Dafür gibt es einen zutreffenden Begriff:
RECHTSBEUGUNG !!!
Habe diesen Kommentar unter dem Spiegel-Artikel untergebracht:
'Wer allen Ernstes gutheißt, dass Kindern Masken aufgesetzt werden, obwohl er weiß, dass es sich um die Grippe handelt, an der Kinder nahezu nie schwer erkranken und weiß, dass auch Ältere eine normale 0,1 Prozent-Chance haben, an der Affengrippe zu versterben, der ist in seinem Kopf schlicht komplett derangiert und irre geworden. Es werden Gerichte kommen, die das herrschende Unwesen, beziehungsweise den herrschenden Wahn gebührlich, das heißt nachhaltig aburteilen werden.'
In zwei weiteren Kommentaren hatte ich zwei Artikel verlinkt. Diese Links veröffentlicht der Spiegel nicht:
Link 1: https://corona-blog.net/2021/05/19/sm-102-hochgiftig-nur-fuer-die-forschung-zugelassen-und-im-mrna-impfstoff/
Link 2: habe ich gerade vergessen … reiche ich nach.
Die gute Botschaft aus Schweden war es, die ich dem Spiegel darreichte:
Oben in den Kommentaren von Bri schon verlinkt.
Verwaltungsgericht Münster schaltet das Bundesverwaltungsgericht ein und bittet um Klärung, ob Kinderschutzverfahren vor das Verwaltungsgericht oder vor das Familiengericht gehören.
https://yewtu.be/watch?v=YPpgOGKVM6w
https://www.youtube.com/watch?v=YPpgOGKVM6w