Schon den österreichischen Nazis wurde nachgesagt, daß sie fanatischer waren als die Originale. Heute übertrifft das Land selbst die Treueschwüre des deutschen Vakzinismus an das Heiligtum der Mainzer Goldgrube:
»Empfehlung zu dritter Impfung für Kinder
„Bei Kindern von fünf bis elf Jahren soll diese dritte Impfung spätestens zu Schulbeginn vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 erfolgen“, heißt es in der neuen Anwendungsempfehlung. Empfohlen werde eine dritte Impfung ab sechs Monaten nach der Zweitimpfung, betonte das Gesundheitsministerium am Montagnachmittag.
Außerdem wird von den Medizinerinnen und Medizinern festgehalten, dass man für einen bestmöglichen und längerfristigen Schutz insgesamt drei Impfungen benötigt – auch wenn man bereits eine Infektion mit SARS-CoV‑2 durchgemacht hat. Wissenschaftliche Daten zeigten, dass immunkompetente Personen für einen bestmöglichen und langfristigen Impfschutz insgesamt drei Impfungen benötigen, wurde erläutert. Diese drei Impfungen sind aus immunologischer Sicht als Grundimmunisierung anzusehen, also nicht nur als Auffrischung…
Seit der Karwoche ist zudem die Gültigkeitsdauer des „Grünen Passes“ verlängert. Bei allen, die eine vollständige Grundimmunisierung (drei Impfungen, Anm.) haben, ist der Nachweis nun ein Jahr gültig. Eine Zweitimpfung darf hingegen nur 180 Tage zurückliegen, bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 210 Tage. Auch eine Genesung wird weiter nur 180 Tage akzeptiert, um die Vorgaben des „Grünen Passes“ zu erfüllen.«
orf.at (25.4.)
https://tkp.at/2022/04/25/vorarlberg-alle-intensivpatienten-vollimmunisiert/
Die Dummheit ist unfassbar. Alle Studien zeigen, dass der Impfschutz schon nach 8 Wochen weg ist. Etliche Studien legen nahe, dass die Impfung das Immunsystem schwächt und die Menschen sogar anfälliger werden.
Naja, die Kommunikation zum Nachbartal ist in Österreich schon durch die Berge gestört. Da dauert es etwas länger, bevor die Fakten beim letzten Hinterwäldler angekommen sind.
Oder ist die Neigung zum Faschismus im Geburtsland Hitlers tatsächlich noch grösser, als hier?
Grundimmunisierng—WTF.
Ob die Antikörper dann überhaupt gegen die Erreger passen und was die Spritzbrühe sonst noch auslösen kann, dafür kann man dann immer noch anderen die Schuld geben wollen. Selbst ein theoretisch ohnehin völlig unmöglicher Pharmaterrorist hätte unter keinen Umständen das Recht, sich als solcher zu verdächtigen, denn eine Verfassung darf zwar grundsätzlich überall angewendet werden, aber doch nicht da, wo es dem Anschein nach stinkt, oder?
Zur Erinnerung… Polen will keine weiteren Corona-Impfdosen mehr abnehmen ( https://www.corodok.de/polen-corona-impfdosen ) Österreich hat hingegen 8 Millionen weitere bestellt. Im Augenblick ist die Impfquote, mit ein paar Tausend verimpfte Dosen täglich, hier mehr als mau. Das mit der Impfpflicht will mangels Akzeptanz in der Bevölkerung auch nicht so recht klappen. Die bestellten Dosen sollten aber den Weg in einen Arm finden, also requiriert man (die mächtige Impflobby) neue Kundscha… äh Patientenschaft. Wer eignet sich am Besten dafür, als die Wehrlosesten in unserer Gesellschaft – die Kinder. [Achtung Ironie]… genau die Superspreader die ungeimpfter weise Oma und Opa um die Ecke bringen.
Viele Grüße
Walter aka Der Ösi
10.12.2022 · 10. Dezember 2022 · Thomas Oysmüller · tkp
Begründungen für Corona-Verordnungen sollen geheim bleiben
Das österreichische Gesundheitsministerium verweigert die Auskunft über die fachliche Begründung zu weitreichender Covid-Verordnungen. (…)
Begründung nicht für Öffentlichkeit bestimmt
Zu jeder Covid-Verordnung, etwa zum Lockdown für Ungeimpfte, für 3G-Vorschriften am Arbeitsplatz oder für 2G-Vorschriften, hatte der Corona-Krisenstab im Gesundheitsministerium eine fachliche Begründung erstellt. Diese war geheim und soll es auch bleiben. Mittlerweile liegt die Beschwerde des Journalisten beim Bundesverwaltungsgericht. (…)
Infolgedessen übermittelte das Ministerium Argumente, warum man die Auskunft verweigert. (…)
Denn die ausformulierte fachliche Begründung sei – so das Gesundheitsministerium – für den Verfassungsgerichtshof erstellt worden. Damit das Höchstgericht die Covid-Verordnungen überprüfen kann. Das Auskunftspflichtgesetz, nach dem der Journalist Beschwerde eingeklagt hat, umfasse diese nicht. Vom VfGH wurden bekanntlich fast alle Verordnungen des Winters 21/22 durchgewunken. (…)
Die Argumentation des Ministeriums liefert noch weitere Leckerbissen. So habe man die Übermittlung der Begründung als „nicht zweckmäßig“ erachtet, da eine „aufgeheizte mediale Situation“ bestanden habe. Eine Veröffentlichung hätte eine „Interpretation durch medizinische und juristische Laien in den sozialen Medien“ zur Folge gehabt. (…)
https://tkp.at/2022/12/10/begruendungen-fuer-corona-verordnungen-sollen-geheim-bleiben/