Wer hätte gedacht, daß sich ein "Plagiatsjäger" so einfach überreden läßt?
plagiatsgutachten.com meldet heute "'Publikationskrimi' um die Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten: DNB-Pressesprecher löst das Rätsel" und sitzt damit einer hier seit langem aufgedeckten Fehlinformation der Goethe-Universität auf.
»Viertes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Das Publikationsrätsel ist gelöst. Herrn Drosten ist kein schuldhaftes Verhalten oder Fehlverhalten vorzuwerfen: Aus der Tatsache, dass bis 2020 keine Exemplare seiner Dissertation öffentlich zugänglich waren, folgt nämlich nicht, dass Herr Drosten anlässlich seiner Promotion 2003 keine Pflichtexemplare an die Universität abgeliefert hat.
Denn aus der Tatsache, dass er diese abgeliefert hat, folgte wiederum nicht, dass die Universität Frankfurt diese Exemplare auch veröffentlichen musste! Man muss § 12 der PromO so interpretieren: Die drei Exemplare waren nicht für die Veröffentlichung bestimmt, weil diese ja bereits im Fall von Herrn Drosten durch die Veröffentlichung in den Zeitschriften erfolgt ist! Somit wird auch glaubhaft, dass alle drei Exemplare tatsächlich im Archiv des Frankfurter Dekanats lagerten. Damit hat Drosden-Kritiker [so im Original AA] Markus Kühbacher definitiv unrecht und verbreitet seit Wochen Fake News. Ich habe gelernt, dass es erstaunlich ist, dass in der Blogosphäre und auf Twitter oft nicht Fakten, sondern Orthodoxien zählen. Ich bedaure, dass diese Recherche-Serie von Menschen verbreitet wurde, die nichts Gutes im Sinn haben.
Hier das aufklärende E‑Mail [so im Original] von DNB-Pressesprecher Stephan Jockel vom 12.10.2020, 7:07 Uhr im Wortlaut:
"Im Mai 2020 wurden wir auf das Fehlen einer Dissertationsschrift von Prof. Christian Drosten aufmerksam gemacht. Der Promotion haben laut Auskunft der Goethe-Universität Frankfurt drei in internationalen Zeitschriften veröffentlichte Schriften zugrunde gelegen. Eine gesonderte Veröffentlichung als Dissertationsschrift war damals nach Auskunft der Universität nicht vonnöten. Nachdem die Universitätsbibliothek Frankfurt im Frühjahr 2020 jedoch eine Schrift mit den Einzelveröffentlichungen in ihren Bestand aufgenommen und zugänglich gemacht hat, haben auch wir diese Schrift als Dissertationsschrift bei uns verzeichnet und in den Bestand aufgenommen."«
Wir "Menschen, die nichts Gutes im Sinn haben" haben schon Ende Juli in Drosten-Dissertation aus Leipzig ein Fake? auf Folgendes hingewiesen:
Laut Universität wurden die "Ergebnisse seiner Dissertation in drei Teilaufsätzen… in englischer Sprache und in englischsprachigen Fachorganen publiziert".
Die 2020 als Dissertation ausgegebene Schrift ist hingegen ein deutschsprachiges Einzelwerk. In seinem Literaturverzeichnis findet sich keiner der drei Teilaufsätze. Die 2001 geltende Promotionsordnung sah eine solche Form der Veröffentlichung zudem nicht vor.
Tatsächlich besagt die Erklärung des DNB-Sprechers auch rein gar nichts aus über die Rechtmäßigkeit der Dissertation. Hier wird lediglich das Verfahren beschrieben, auf dem die DNB 17 Jahre nach der Promotion in den Besitz einer "Schrift mit den Einzelveröffentlichungen" gekommen ist.
Es wird auch nicht bestätigt, daß 2003 eine Veröffentlichung nicht hätte erfolgen müssen. "Eine gesonderte Veröffentlichung als Dissertationsschrift war damals nach Auskunft der Universität nicht vonnöten." gibt das nicht her. Der Pressesprecher erklärt lediglich nachvollziehbar, daß die Schuld nicht bei der Deutschen Nationalbibliothek liegt.
Da hat der Herr den Jockel ausgeschickt, aber nichts ist rausgekommen. Anders als plagiatsgutachten.com meint bleibt der Krimi spannend.
"Denn aus der Tatsache, dass er diese abgeliefert hat, folgte wiederum nicht, dass die Universität Frankfurt diese Exemplare auch veröffentlichen musste!"
Wie genau wird denn diese "Tatsache" als solche bewiesen? Das ist doch ein pure Behauptung.
Indem man den strittigen Punkt als Tatsache behauptet wird, wird im Zirkelschluss "bewiesen" was zu beweisen wäre: hat Hr. Drosten vorschriftsmäßig Exemplare abgeliefert?
Dass so eine Seite wie plagiatsgutachten.de feindlich übernommen wird, war ja abzusehen. Wie auch beim VS und den anderen Diensten ist oberstes Gebot, Schaden vom deutschen STAAT (nicht von den Deutschen!) abzuwenden.
"Somit wird auch glaubhaft, dass alle drei Exemplare tatsächlich im Archiv des Frankfurter Dekanats lagerten."
Müssten für so einen Sachverhalt nicht Belege vorweisbar sein? oder lagert da einfach dies und das herum – neben dem Muff der Talare und den Spinnweben verstaubter Geister.
Aber mal davon abgesehen: was hat ein Plagiatsjäger eigentlich mit der Sache am Hut? gut er hat einen Blog "für wissenschaftliche Redlichkeit". Aber spezielles Fachwissen bezüglich Promotionsvoraussetzugen erkenne ich bei dem Hr. Weber nicht.
Das Urteil "Herrn Drosten ist kein schuldhaftes Verhalten oder Fehlverhalten vorzuwerfen: …" des Hr. Weber ist angesichts Inkompetenz und Unzuständigkeit einfach nur als peinlich zu bezeichnen.
Interessant fand ich aber den Hinweis eines Kommentators: "… „Dr.“ in Medizin, irgendwo zwischen einer Bachelorarbeit in Mathematik und Butterbrotpapier anzusiedeln."
Aha. Also alles eigentlich völlig egal? Hätte Drosten ein Butterbrotpaier abgegeben – auch Wurst? Drosten-Wurst halt?
Liebe DiskutantInnen!
Der letztgültige Stand ist nie der endgültige. Es gibt nur eine "Endgültigkeit der Vorläufigkeit" (S.J. Schmidt). Und da ich einen Blog betreibe, präsentiere ich Letztgültiges.
Nun aber Klartext:
Um die Sache weiter zu erhellen, müsste man die drei in der Promotionsschrift auf S. 3 angegebenen Papers softwaregestützt und manuell mit der Promotionsschrift abgleichen. Die Promotionsschrift könnte man mit DeepL ins Englische übersetzen, die Graphiken und Abbildungen könnte man manuell gegenprüfen. Dann würde man endlich empirisch klar sehen, ob man von der Veröffentlichung der Dissertation in einer Zeitschrift (oder: Veröffentlichungen von Teilen der Dissertation in den drei Zeitschriften oder nichtmal davon!) sprechen kann. Wenn es eine Nicht-Übereinstimmung zwischen Dissertation und den drei Papers gibt, beginnt die Sache in der Tat von vorne interessant zu werden. Bei einer partiellen Übereinstimmung wäre die Formulierung in § 12 Abs. 1 b der PromO ("wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist") nicht korrekt, denn es müsste heißen: "wenn die Veröffentlichung ganz oder in Teilen in einer Zeitschrift oder in Zeitschriften erfolgt ist". Dann würde eine Unschärfe der damaligen PromO vorliegen oder ein laxer Umgang des Promotionsausschusses mit der Auslegung.
Noch ein Hinweis:
Ich handle nicht um Bezahlauftrag. Ich wurde von einem Bekannten auf diese Webseite hingewiesen und habe aus Eigeninteresse zu recherchieren begonnen. Bitte dies zu glauben, vielen Dank!
Herr Weber, wieso soll man durch eine DeepL-Übersetzung ein Abgleich möglich sein? Das klingt jetzt für mich inkompetent. Wenn Sie mit DeepL einen Text in eine andere Sprache übersetzen – und diesen Text dann rückübersetzen, wird er wohl kaum wörtlich identisch sein mit dem Ausgangstext. (Damit will ich nur die Problematik verdeutlichen.)
Und dann frage ich Sie noch, wie denn eine inhaltliche Übereinstimmung mit den Zeitschriftenartikeln, bei denen Hr. Drosten mW nur MITAUTOR war, die Rechtmäßigkeit dieser Promotion begründen soll. Das versteh ich erst recht nicht.
Und was lagerte denn da sonst noch so rum? Könnte ja dem Zahn der Zeit (ähem, Wasser des Lebens) anheim gefallene nobelpreisverdächtige (hüstel, existentielle) Arbeit gewesen sein. Wasserschädlich der Stein des Weisen uns verlogen ging, wie Yoda einst bemerken wird. Käpt'n James T. Kirk indes hätte einen Schadensbericht von Scotty aus der Kellerstation angefordert. Und wer weiß, vielleicht ist dem Schefvampirologen van Drostling seine Schwäche eine gaanz andere. Nur ungerade (quer wär verquert) gedacht. Wie sieht's mit dem fachlich sachlich schafflich wissentlichen Gehalt seines vermutlich nachgereichten Schriftstücks aus?
Das würde mich wirklich ebenfalls interessieren, wie es.mit dem gehaltvollen Inhalt beschaffen ist.
Dass der Drosten in seinen 8 Wochen Urlaub/Auszeit im Sommer entspannt hätte, kann man glauben oder nur denken,.muss man aber nicht.
Das, was da jetzt vorliegt, ist vermutlich nicht mal eben so nachgeschoben. Auch damals gab es schon Computer und Speichermedien. Und ich wette, jeder, der eine echte Doktorarbeit geschrieben hat, wird nicht nur eine Kopie davon gsichert haben.
Dass der ganze Vorgang ca. 8 Wochen gebraucht hat, lässt Indizien mäßig nur einen einzigen Schluss zu: Diese Mafioten haben zunächst die Rechtslage mit einem riesigen Stab von vermutlich Pharmaanwälten (des guten Billy Gateý) abgecheckt, um dann einen Weg zu finden, irgendwie schlangenhaft aus dieser Misere zu gleiten und einen eifrigen, aber recht schnell zufriedenen Plagiatsfinder zu finden, der von einem Bekannnten auf diesen Blog aifmerksam gemacht wurde..(haha), der schon nach kurzer Zeit ein fullminantes Statement abgibt á la seiner Konsorten: man hat mir gesagt, dass. … oder.. wie es das RKI und Drosty gerne tun: man nimmt an, dass…
Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln und allen kritischen Lesern ernsthaft raten, ihre PCs und Handies Datenschutz sicher zu machen und möglichst schnell zu entgooglen.
Wer nicht weiß, wie so etwas geht und warum, sollte im Internet recherchieren oder irgendwie Bescheid geben. Die Zeit drängt… das zeigen die aktuellen, höchst bedenklichen, diktatorischen Maßnahmen der Führer und die bereits erfolgte Gehirnwaschung der Angstbürger leider eindrucksvoll. Aber noch besteht Hoffnung, auch zum Dank solcher Menschen wie A.A., dem.Betreiber diese Blogs. Hier gibt es die Möglichkeit, sich fundiert und sehr gut recherchiert zu informieren.
Ich kann nur sagen, macht euch bereit… ihr habt keine Ahnung, was die Flut eurer unbedarften Metadatenpreisgabe bereits zu eurem Schaden angerichtet hat. Das Schlimme daran ist, dass man alle anderen, mit denen man kommuniziert ebenfalls mit hineinzieht.