Pünktlich zur Bundestagsdebatte: RKI-Bericht zum "COVID-19-Impfgeschehen"
2 Millionen Impfversagen

Um bei dem Wort zu blei­ben: Es gesche­hen Zeichen und Wunder, indem das RKI nach mona­te­lan­gem Schweigen nun zu die­sem Thema Stellung nimmt. Das Dokument "Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland Monatsbericht des RKI vom 07.07.2022" wird so eingeleitet:

Gleich zu Beginn wird auf die ein­ge­schränk­te Tauglichkeit der Zulassungen hingewiesen:

»Alle in Deutschland ver­wen­de­ten COVID-19-Impfstoffe zeig­ten in den Zulassungsstudien eine hohe Wirksamkeit gegen eine sym­pto­ma­ti­sche SARS-CoV-2-Infektion und schwe­re kli­ni­sche Verläufe. Ob die­se hohe Wirksamkeit unter rea­len Bedingungen eben­falls vor­liegt, war zum Zulassungszeitpunkt unklar: Während der Zulassungsstudien zir­ku­lier­ten ande­re Virusvarianten als gegen­wär­tig, Menschen mit schwe­ren Vorerkrankungen oder hoch­be­tag­te Personen waren nicht in die Zulassungsstudien ein­ge­schlos­sen und die Dauer des Impfschutzes konn­te nur ein­ge­schränkt beur­teilt werden.«

Das RKI erklärt nicht, war­um es zwar über die ihm ange­schlos­se­ne Stiko Empfehlungen für "Menschen mit schwe­ren Vorerkrankungen oder hoch­be­tag­te Personen" her­aus­gab, wenn sie in den Zulassungsstudien gar nicht berück­sich­tigt waren. Oder war­um es lan­ge Zeit nicht kom­mu­ni­zier­te, daß "die Dauer des Impfschutzes nur ein­ge­schränkt beur­teilt wer­den konn­te", son­dern das Gegenteil davon verkündete.

Keine Daten zu "Impfeffektivität gegen symptomatische Infektionen"

»In der Omikronwelle und bei geän­der­ten Testpflichten ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich das Testverhalten in der Bevölkerung vor allem bei mil­den COVID-19-Verläufen, die einen Großteil der über­mit­tel­ten sym­pto­ma­ti­schen COVID-19-Fälle aus­ma­chen, geän­dert hat. Dies kann zu einer Verzerrung bei der Berechnung der Impfeffektivität füh­ren. Vor die­sem Hintergrund wird zum jet­zi­gen Zeitpunkt dar­auf ver­zich­tet, mit Hilfe der Meldedaten die Impfeffektivität gegen sym­pto­ma­ti­sche Infektionen zu berech­nen. Ein vom RKI durch­ge­führ­ter syste­ma­ti­scher Literaturreview inter­na­tio­na­ler Studien zeigt inzwi­schen Ergebnisse zur Effektivität der Impfung gegen­über Infektionen ver­schie­de­ner Schweregrade ein­schließ­lich sym­pto­ma­ti­scher Infektion mit der Omikron-Variante auf…«

Der ent­schei­den­den Frage bei der Bewertung eines Impfstoffes, wie zuver­läs­sig er Erkrankungen ver­hin­dert, stellt sich das RKI nicht. Statt des­sen wer­tet man inter­na­tio­na­le Literatur aus, die wie zustandekommt?

"Impfquoten": Bisheriger Tiefststand

»Die Meldung aller durch­ge­führ­ten COVID-19-Impfungen an das RKI ist in §4 der CoronavirusImpfverordnung für alle Leistungserbringer recht­lich gere­gelt. Die Datenübermittlung erfolgt über drei Portale…

Es lie­gen damit unter­schied­lich struk­tu­rier­te Daten zu durch­ge­führ­ten Impfungen und den Leistungserbringern vor, die in einer ein­heit­li­chen agg­re­gier­ten Auswertung zusam­men­ge­fasst wer­den…«

Dieses Verfahren ist nicht gera­de trans­pa­rent zu nennen.

»Seit Januar 2022 ist sowohl die Anzahl der sich an der Impfkampagne betei­li­gen­den Impfstellen als auch die Zahl monat­lich durch­ge­führ­ter Impfungen rück­läu­fig. Auch die Einbeziehung neu­er Leistungserbringer (Apotheken und ZahnärztInnen) konn­te die­sen gene­rel­len Trend bis­her nicht stop­pen. Im Juni 2022 wur­de mit knapp 1 Mio. Impfungen in 29.700 imp­fen­den Stellen der bis­he­ri­ge Tiefststand des COVID19-Impfgeschehens erreicht…

Gegenwärtig sind 59.162.213 Erwachsene ab 18 Jahren (85,2 % der erwach­se­nen Bevölkerung) grund­im­mu­ni­siert (Datenstand 04.07.2022). Darüber hin­aus erhiel­ten bis­her 49.890.719 Menschen die­ser Altersgruppe (71,9 %) eine erste und 5.837.234 (8,4 %) Menschen eine zwei­te Auffrischimp­fung (s. Abbildung 2). Die Impfquoten im Zeitverlauf geben die zeit­ver­setz­ten Priorisierungen und Impfempfehlungen für die Altersgruppen wie­der. Noch kei­ne Impfung erhal­ten haben rund 7,3 Mio. Personen im Alter von 18–59 Jahren und 1,9 Mio. Personen ab 60 Jahre. Neben dem Beginn der Impfung bei Ungeimpften besteht auch bei den bis­her ledig­lich Grundimmunisierten der Bedarf, Impflücken zu schlie­ßen. So müss­ten noch ca. 1,3 Mio. Personen im Alter ab 60 Jahren und ca. 7,9 Mio. Personen im Alter von 18–59 Jahren ihren Impfschutz mit min­de­stens einer Impfung auf­fri­schen. Gegenwärtig (Datenstand 04.07.2022) sind 4.520.716 (46,2 %) Kinder und Jugendliche im Alter von 5- 17 Jahren min­de­stens ein­mal geimpft und 4.192.136 (42,9 %) sind grund­im­mu­ni­siert (s. Abbildung 3). Ungeimpft sind noch etwa 4,1 Mio. Kinder zwi­schen 5 bis 11 Jahren und 1,2 Mio. Jugendliche (12–17 Jahre). «

»Bisher wur­den 905 Impfungen aus zahn­ärzt­li­chen Praxen übermittelt.«

Über "Impfungen" in den seit Ende 2021 dazu berech­tig­ten tier­ärzt­li­chen Praxen wird nichts mitgeteilt.

Unsicherheit bei "Bundeslandimpfquoten"

»Eine kon­si­sten­te regio­na­le Zuordnung ist nur nach der Impfstelle, nicht jedoch nach dem Wohnort der Geimpften mög­lich. Diese Zuordnung ist auch bei der Interpretation der Bundeslandimpfquoten zu beach­ten. Da die regio­nal nach Impfort zuge­ord­ne­ten Impfdaten zur Berechnung der Impfquote eines Bundeslandes auf die jewei­li­ge Wohnbevölkerung bezo­gen wer­den, kön­nen dabei auch Anteile von >100 % kal­ku­liert werden.«

Langzeitpflegeeinrichtungen: Vierter Stich wenig begehrt

»Die Anteile der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. der Beschäftigten, die bis Ende März 2022 eine 2. Auffrischimp­fung erhal­ten haben, waren noch rela­tiv gering und lagen bei 28 % bzw. 10 %. Abbildung 4 zeigt den zeit­li­chen Verlauf der Impfquoten zu den ver­schie­de­nen Erhebungszeitpunkten.«

"Wirksamkeit der COVID-19-Impfung" – Bekannte Statistik-Tricks

Das RKI hält an sei­nen Bestimmungen fest, die eine Beschönigung der "Impfeffektivität" bewir­ken sol­len. Im Sinne des RKI Erkrankte gel­ten nicht als "grund­im­mu­ni­siert", wenn ihre Spritze weni­ger als 14 Tage zurück­liegt. Ebenso ver­hält es sich mit "Aufgefrischten" für weni­ger als 7 Tage. Sie fal­len sämt­lich aus der Analyse heraus:

      • »COVID-19-Fälle gal­ten als grund­im­mu­ni­siert, wenn für sie in den über­mit­tel­ten Daten 2 Impfdosen eines COVID-19-Impfstoffes (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Jcovden, Nuvaxovid oder feh­len­de Angabe zum Impfstoff) ange­ge­ben waren und das Datum der Gabe der letz­ten Impfdosis min­de­stens 14 Tage vor Erkrankungsbeginn2 lag. 
      • Als Fälle mit Auffrischimp­fung gal­ten Personen, für die in den über­mit­tel­ten Daten min­de­stens 3 Dosen eines COVID-19-Impfstoffes ange­ge­ben waren und das Datum der Gabe der letz­ten Impfdosis min­de­stens 7 Tage vor Erkrankungsbeginn lag. 
      • Fälle, bei denen aus den Angaben ersicht­lich war, dass sie min­de­stens 2 Impfdosen erhal­ten hat­ten und das Datum der letz­ten Impfdosis vor dem 01.06.2021 lag, wur­den grund­sätz­lich als grund­im­mu­ni­siert betrach­tet, da eine Durchführung von Auffrischimpfungen vor die­sem Zeitpunkt sehr unwahr­schein­lich ist und es sich eher um Fehleingaben han­deln könn­te. Fälle wur­den eben­falls als grund­im­mu­ni­siert betrach­tet, wenn für sie in den über­mit­tel­ten Daten min­de­stens 3 Dosen eines COVID-19-Impfstoffes ange­ge­ben waren, aber das Datum der Gabe der letz­ten Impfdosis weni­ger als 7 Tage vor Erkrankungsbeginn lag. 
      • Fälle gal­ten als unge­impft, wenn für sie über­mit­telt wur­de, dass sie nicht geimpft waren. 
      • Fälle, die mit den vor­lie­gen­den Angaben nicht zu „grund­im­mu­ni­siert“, „Auffrischimpfung“ oder „unge­impft“ zuge­ord­net wer­den konn­ten, wur­den kom­plett aus den Analysen aus­ge­schlos­sen. Hier konn­ten also Angaben zum Impfstatus gänz­lich feh­len, unvoll­stän­dig sein oder es wur­de eine unvoll­stän­di­ge Grundimmunisierung angegeben. 

2 War das Datum des Erkrankungsbeginns nicht über­mit­telt, wur­de das Diagnosedatum bzw. Meldedatum ver­wen­det.«

Schon wegen die­ser Verzerrung sind die fol­gen­den Daten nur mit gro­ßem Vorbehalt zu betrachten.

Auffällige Häufung von unplausiblen Impfangaben

»Aktueller Hinweis zur Datengrundlage: In zeit­li­chem Zusammenhang mit der Umstellung der Impfstatuserfassung in den Melde- und Übermittlungssoftwares (es kön­nen nun detail­lier­te­re Angaben zu jeder ein­zel­nen COVID-19-Impfung ein­ge­ge­ben wer­den) kam es seit Februar 2022 bei mit bestimm­ten exter­nen Softwareprodukten erfass­ten COVID-19-Fällen zu einer auf­fäl­li­gen Häufung von unplau­si­blen Impfangaben wie bei­spiels­wei­se einer zu hohen Anzahl von Impfungen. In die­sem Zusammenhang ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass bis zur Behebung die­ses tech­ni­schen Problems ein Teil der über­mit­tel­ten COVID-19-Fälle fälsch­li­cher­wei­se als voll­stän­dig geimpft gewer­tet und damit die berech­ne­te Impfeffektivität unter­schätzt wird.«

"Impfstatus" ist bei einem von drei hospitalisierten Fällen unbekannt

Aus ins­ge­samt also frag­wür­di­gen und feh­ler­haf­ten Daten wer­den fol­gen­de "Inzidenzen" berech­net. Zwar kennt das RKI von einem Drittel der betrach­te­ten Fälle den "Impfstatus" nicht, kommt aber zu den fett­ge­druck­ten Ergebnissen:

»Für den in Abbildung 5 dar­ge­stell­ten Zeitraum (Datenstand vom 04.07.2022) konn­te für 49.488 der 74.759 (66 %) über­mit­tel­ten auf­grund von COVID-19 hos­pi­ta­li­sier­ten Fälle der Impfstatus zu einer der genann­ten Kategorien (grund­im­mu­ni­siert, mit Auffrischimp­fung, unge­impft) zuge­ord­net wer­den. Die Inzidenz der hos­pi­ta­li­sier­ten COVID-19-Fälle ist in allen Altersgruppen im Verlauf der Omikronwelle gesun­ken, wei­ter­hin zei­gen sich in allen Altersgruppen die höch­sten Inzidenzen in der unge­impf­ten Bevölkerung. Im Zeitraum MW 16–19/2022 war für unge­impf­te Personen das Risiko, auf­grund von COVID-19 in einem Krankenhaus behan­delt zu wer­den 6,7‑fach (12- bis 17-Jährige), 3,7‑fach (18- bis 59-Jährige) bzw. 9,0‑fach (ab 60-Jährige) erhöht im Vergleich zu Personen mit einer Auffrischimp­fung

Warum es will­kür­lich drei Wochen her­aus­greift, wäh­rend die Kurven ins­ge­samt auf­ein­an­der zulau­fen und der Null zustre­ben, bleibt unklar:

Gut zu erken­nen ist, daß bei Jugendlichen selbst nach die­sen Zahlen es nie­mals mehr als 1,2 Hospitalisierungen pro 100.000 "Fällen" gab.

"COVID-19-Fälle nach Impfstatus und Impfdurchbrüche"

Einer frag­wür­di­gen Behauptung folgt der Offenbarungseid:

»Für die COVID-19-Impfkampagne in Deutschland wer­den meh­re­re COVID-19-Impfstoffe ver­wen­det, für die sowohl in den Zulassungsstudien als auch in epi­de­mio­lo­gi­schen Beobachtungsstudien eine hohe bis sehr hohe Schutzwirkung (Schutz vor Infektion, sym­pto­ma­ti­scher Erkrankung, schwe­rer Erkrankung und Tod) ermit­telt wurde…

Im gesam­ten Zeitraum von MW 05/2021 – 23/2022 war aus den über­mit­tel­ten Angaben für 86 % der sym­pto­ma­ti­schen COVID-19-Fälle der Impfstatus bekannt. In die­sem Zeitraum wur­den unter den gemel­de­ten sym­pto­ma­ti­schen Fällen mit bekann­tem Impfstatus ins­ge­samt 2.062.073 Impfdurchbrüche iden­ti­fi­ziert: 26.943 bei 5- bis 11-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 2.439 mit Auffrischimpfung, 75.954 bei 12- bis 17-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 28.313 mit Auffrischimp­fung, 844.116 bei 18- bis 59-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 734.948 mit Auffrischimp­fung und 180.359 bei Personen ab 60 Jahre mit Grundimmunisierung bzw. 169.001 mit Auffrischimp­fung...«

Hier ist die Erhebungslücke nicht ganz so groß wie bei den Hospitalisierungen oben, beträgt aber immer noch ein Sechstel.

Seitdem das RKI am 28.4. das letz­te Mal zur "Impfeffektivität" Zahlen ver­öf­fent­lich­te, gab es somit die­se Entwicklung:

In allen Altersgruppen lag der Zuwachs nach "Auffrischimpfungen" höher als nach "Grundimmunisierung", am höch­sten bei den unter 11-Jährigen.

Aus die­sen Daten greift das RKI für die gra­fi­sche Aufbereitung den Zeitraum vom 16.5. bis zum 12.6. her­aus, wie­der ist der "Impfstatus" in einem von fünf Fällen nicht bekannt:

»Der Impfstatus der auf­grund von COVID-19 hos­pi­ta­li­sier­ten bzw. auf einer Intensivstation betreu­ten Fälle sowie der ver­stor­be­nen COVID-19-Fälle in den ein­zel­nen Altersgruppen in den MW 20–23/2022 ist in Abbildung 6 dar­ge­stellt. Diese Verteilung muss vor dem Hintergrund der Impfquoten in den ent­spre­chen­den Altersgruppen in der Bevölkerung betrach­tet wer­den, die in der Abbildung eben­falls auf­ge­führt wer­den. Für den dar­ge­stell­ten Zeitraum (MW 20–23/2022) war aus den über­mit­tel­ten Angaben für 78 % der auf­grund von COVID-19 hos­pi­ta­li­sier­ten Fälle der Impfstatus bekannt

Es lohnt ein Blick auf die ein­zel­nen Grafiken:

Von fünf Millionen Kindern unter 11 Jahren wur­den 14 im genann­ten Zeitraum in ein Krankenhaus ein­ge­lie­fert, kei­nes davon wur­de inten­siv­me­di­zi­nisch behandelt.

Für die Altersgruppe 12–17 sind die Zahlen noch kleiner:

Kaum als Argument für die "Impfung" tau­gen die Daten für die älte­ren Gruppen:

Bei der­ar­tig klei­nen Zahlen sind die Diagramme nach­ge­ra­de lächer­lich. Das Fifty-Fifty bei den Todesfällen, das einen gewal­ti­gen roten Balken her­vor­bringt, bezieht sich auf ins­ge­samt zwei Verstorbene. Auf jeden Fall ist auch an die­sen Daten ables­bar: Die Behauptung, die Mehrheit, gar die gro­ße, der PatientInnen sei nicht "geimpft", war eine Lüge. Sie war nicht nur falsch, son­dern eine bewuß­te Unwahrheit, da die­ser Trend bereits in vori­gen RKI-Berichten erkenn­bar war.

Das trifft auch auf die Gruppe der über 60-Jährigen zu, die wie stets nicht wei­ter dif­fe­ren­ziert wird:

Schutz wovor?

Selbst für den will­kür­lich her­aus­ge­grif­fe­nen Zeitraum kann das RKI nicht bele­gen, daß eine "Impfung" vor schwe­ren Verläufen oder Tod schützt. Im Gegenteil: Blaue Balken dürf­te es danach über­haupt nicht geben. Man müß­te dann auch nicht die Frage stel­len, war­um die schwer Erkrankten und Verstorbenen in nahe­zu allen Fällen vor allem unter den Geboosterten zu fin­den sind.

Mit die­ser Formel

ver­sucht das Institut, die Lage zu ret­ten und zu der ein­gangs dar­ge­stell­ten Bewertung zu kommen.

Negative "Impfeffektivität" nur statistisch

»Bei der Berechnung der Impfeffektivität kann es zu nega­ti­ven Werten kom­men. Ein nega­ti­ver Punktschätzer bedeu­tet jedoch nicht, dass die Impfung das Risiko einer COVID-19-Erkrankung bzw. Hospitalisierung erhöht, son­dern muss viel­mehr als Ausdruck der sta­ti­sti­schen Unsicherheit oder einer Verzerrung in den Daten inter­pre­tiert wer­den. Folglich wird in den hier prä­sen­tier­ten Abbildungen und Tabellen in die­sen Fällen die Effektivität mit einer 0 aus­ge­wie­sen; es ist zu erwar­ten, dass sich die­se Werte durch Nachmeldungen noch ändern kön­nen. Speziell bei der Altersgruppe 5–11 Jahre kann es zu einer Verzerrung der Daten kom­men: Bei der aktu­ell nur nied­ri­gen Impfquote in die­ser Altersgruppe muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass ein ver­hält­nis­mä­ßig gro­ßer Anteil der geimpf­ten Kinder eine Vorerkrankung hat. Diese Kinder haben wie­der­um auch ein erhöh­tes Risiko für eine COVID-19- Erkrankung oder Hospitalisierung.«

Daten hin, Daten her – und es war noch gar nicht davon die Rede, daß das gesam­te Zahlenwerk auf einem frag­wür­di­gen und nicht genorm­ten PCR-Test beruht –, erwar­tungs­ge­mäß lau­tet das Ergebnis des RKI:

»Zusammengefasst kann auch aktu­ell bei Dominanz der Omikronvariante für voll­stän­dig geimpf­te Personen aller Altersgruppen – ins­be­son­de­re für Personen mit Auffrischimp­fungwei­ter­hin von einem sehr guten Impfschutz gegen­über einer schwe­ren COVID-19-Erkrankung aus­ge­gan­gen wer­den. Weiterhin zeigt sich für unge­impf­te Personen aller Altersgruppen ein deut­lich höhe­res Risiko für eine schwe­re Verlaufsform der COVID-19-Erkrankung. «

Die nicht "Geimpften" wird das kaum beein­drucken, und die ande­ren soll­ten sich den ersten Satz noch ein­mal sehr gut durch­le­sen. Update: Die Kritik in einem Kommentar ist berech­tigt, der zwei­te Halbsatz ist nicht sehr ver­ständ­lich. "Geimpfte" soll­ten sich vor Augen füh­ren, wer dem­nächst als "voll­stän­dig geimpft" gel­ten wird.

(Hervorhebungen nicht im Original.)

27 Antworten auf „Pünktlich zur Bundestagsdebatte: RKI-Bericht zum "COVID-19-Impfgeschehen"
2 Millionen Impfversagen“

  1. Wie wirk­sam sind Covid-Impfstoffe wirk­lich? (Juni 2022)

    "..Während also das Risiko-Nutzen-Verhältnis bei Senioren und ande­ren Covid-Risikogruppen posi­tiv zu blei­ben scheint, scheint dies bei gesun­den jun­gen Erwachsenen und Kindern nicht der Fall zu sein, da uner­wünsch­te Ereignisse durch Impfstoff wei­ter­hin ein Problem dar­stel­len. Schließlich haben sowohl „Impfpässe“ als auch Impfmandate, selbst für Beschäftigte im Gesundheitswesen, kei­ne medi­zi­ni­sche oder epi­de­mio­lo­gi­sche Rechtfertigung und soll­ten auf­ge­ge­ben werden. .. "

    https://​swprs​.org/​h​o​w​-​e​f​f​e​c​t​i​v​e​-​a​r​e​-​c​o​v​i​d​-​v​a​c​c​i​n​e​s​-​r​e​a​l​ly/

  2. Ich gebe es zu, ich habe kei­ne Lust, mir das RKI-Machwerk selbst durch­zu­le­sen. Aber allein die­ser Punkt aus "Auf einen Blick": "Weiterhin hohe Effektivität der Auffrischimpfung gegen schwe­re Verläufe" – wird der belegt, oder bleibt es bei einer pau­scha­len Behauptung? 

    Aus England gibt es dazu immer­hin eine anders­lau­ten­de Studie (eine Studie, die nicht Pfizer-finan­ziert ist!), und mit Studien hat das RKI es ja ohne­hin nicht so, sodass das Ausland hier aufschlussreiche(re) Ergebnisse liefert:

    https://​www​.medrxiv​.org/​c​o​n​t​e​n​t​/​1​0​.​1​1​0​1​/​2​0​2​2​.​0​6​.​2​8​.​2​2​2​7​6​9​2​6v1

  3. Auf die­sem "Info-Blatt" belässt man es bei einer schlich­ten Behauptung:

    "Fazit:

    Eine Impfung ist der beste Schutz vor schwe­ren Erkrankungen. Je mehr Personen geimpft sind, desto weni­ger Patientinnen und Patienten müs­sen ins­ge­samt mit einer COVID-19-Infektion im Krankenhaus behan­delt werden."

    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​I​m​p​f​e​n​/​I​m​p​f​u​n​g​e​n​A​Z​/​C​O​V​I​D​-​1​9​/​F​l​y​e​r​_​W​i​r​k​s​a​m​k​e​i​t​_​I​m​p​f​u​n​g​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile

    War es nicht auch so, dass das RKI (seit Ende Mai) den Anteil der Geimpften auf den Intensivstationen nicht mehr mit­teilt (das war ja über­haupt erst seit Ende Dezember 2021 gesche­hen; vor­her hat­te die DIVI unter Marx auf Nachfrage in einem Ausschuss nichts dazu sagen können)?
    Ich fin­de gera­de nichts dazu und mei­ne, dass das Verhältnis sich im Verlauf zu Ungunsten der Gespritzten ent­wickelt hat­te, des­we­gen auch das Einstellen der Weitergabe die­ser auf­schluss­rei­chen Info. Falls jemand was zur Hand hat…?

    1. "Eine Impfung ist der beste Schutz vor schwe­ren Erkrankungen. Je mehr Personen geimpft sind, desto weni­ger Patientinnen und Patienten müs­sen ins­ge­samt mit einer COVID-19-Infektion im Krankenhaus behan­delt werden."

      https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​I​m​p​f​e​n​/​I​m​p​f​u​n​g​e​n​A​Z​/​C​O​V​I​D​-​1​9​/​F​l​y​e​r​_​W​i​r​k​s​a​m​k​e​i​t​_​I​m​p​f​u​n​g​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile

      War es nicht auch so, dass das RKI (seit Ende Mai) den Anteil der Geimpften auf den Intensivstationen nicht mehr mit­teilt (das war ja über­haupt erst seit Ende Dezember 2021 gesche­hen; vor­her hat­te die DIVI unter Marx auf Nachfrage in einem Ausschuss nichts dazu sagen können)?"

      @Der Springende Punkt
      Propaganda muss nicht auf Fakten fußen. Halten wir es doch genau­so, las­sen wir das Beweisen und die wirk­lich wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Belege, son­dern kon­zen­trie­ren wir uns auf die Menschlichkeit!!! Menschlichkeit muss auch nicht auf Fakten fußen! Menschlichkeit ist immer da und nicht zu hin­ter­fra­gen, man braucht dafür kei­ne Belege, kei­ne Fakten. Menschlichkeit braucht kei­ne Argumente. Die Menschenwürde braucht auch kei­ne Argumente. Deswegen steht sie in Artikel 1 unse­rer Verfassung, die ich nach wie vor hoch hal­te: "Die wür­de des Menschen sei unan­tast­bar". Bald über­le­ge ich mir, das täto­wie­ren zu las­sen. Niemals möch­te ich die­se Würde ver­ra­ten, aber ich weiß nicht, ob ich das nicht doch schon getan habe, mit mei­nen FFP2-Busfahrten und ich weiß auch nicht, was ich in Zukunft tun wer­de. Jedoch möch­te ich mein Handeln in letz­ter Konsequenz an die­sem Artikel 1 aus­rich­ten. Wenn mir das gelingt, kön­nen sie mit mir machen, was sie wol­len, und selbst wenn ich in einem Kerker lan­den wür­de, weil ich eine eige­ne Meinung habe und für die kör­per­li­che Unversehrheit und die Menschenwürde ein­tre­te und allein des­we­gen Verfassungsfeind genannt wer­de, so habe ich mir selbst nichts vor­zu­wer­fen. Es hilft mir, die­sen Wahn durch­zu­ste­hen. Ich rich­te mich an mei­nem Gewissen aus.

  4. Klaus Stöhr
    @stohr_klaus
    ·
    8h
    Jetzt haben wir es gefunden: 

    die Sachverständigenkommission war unter­wan­dert von Schwurblern und Querdenkern.

    "Im Kapitel über die Maßnahmen zur Bekämpfung
    der Covid-19-Pandemie haben sich gleich 14 exter­ne Mitwirkende eingebracht.
    Einige von ihnen wei­sen Verbindungen in die…
    Quote Tweet
    Christian Drosten
    @c_drosten
    · 11h
    Auf den Punkt. Schade, dass hier eine Bezahlschranke greift, aber klar: Recherche muss ein­fach finan­ziert sein. https://​riff​re​por​ter​.de/​d​e​/​w​i​s​s​e​n​/​e​v​a​l​u​a​t​i​o​n​s​b​e​r​i​c​h​t​-​c​o​r​o​n​a​-​m​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​s​t​r​e​e​c​k​-​s​t​o​e​h​r​-​b​e​w​e​r​t​ung
    Klaus Stöhr
    @stohr_klaus
    ·
    8h
    ..umstrit­te­ne
    und Querdenker-nahe Initiative Familien auf, 

    ande­re wie der Mediziner+Infektiologe Martin
    Schrappe sind mit unsau­be­rem wis­sen­schaft­li­chen Arbeiten zu Covid-19 aufgefallen."

    "Mehrere frag­wür­di­ge Netzwerke sind über diese
    Mitwirkenden ver­tre­ten. Hier die wichtigsten
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​X​D​0​Q​X​_​W​Q​A​A​t​Y​f​s​?​f​o​r​m​a​t​=​p​n​g​&​n​a​m​e​=​9​0​0​x​900
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​X​D​0​W​h​L​W​I​A​M​x​y​d​9​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​m​e​d​ium
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​X​D​0​f​V​E​X​E​A​E​V​S​L​X​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​m​e​d​ium
    Klaus Stöhr
    @stohr_klaus
    https://​riff​re​por​ter​.de/de
    Lohnt sich zu lesen: es geht den Autoren offen­sicht­lich nicht dar­um, was gesagt wur­de, son­dern von wem und dann kon­stru­iert man ein Diskreditierungsnarrativ um die­se Person herum 

    Auch inter­es­sant: Wem gefällt das?
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​X​D​0​5​u​A​X​o​A​c​k​y​U​n​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    11:23 AM · Jul 7, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​s​t​o​h​r​_​k​l​a​u​s​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​5​0​0​5​5​8​4​0​2​5​5​3​4​464

  5. Lt. El Pais hat das Gericht die #Covid-Impfung von Minderjährigen in #Uruguay mit sofortiger Wirkung gestoppt sagt:

    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    Update:
    Lt. El Pais hat das Gericht die #Covid-Impfung von Minderjährigen in #Uruguay mit sofor­ti­ger Wirkung gestoppt. Die Antworten von #Pfizer und Gesundheitsminister @drdanielsalinas
    stell­ten Richter nicht zufrie­den. Regierung wird das Urteil aller Voraussicht nach anfechten.
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    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    · Jul 6
    Update: Gesundheitsminister @DrDanielSalinas erschien heu­te nicht vor Gericht. Richter for­der­te ihn dar­auf­hin auf, bis mor­gen, 9 Uhr, 18 Fragen zur Impfung zu beant­wor­ten. Kläger for­dern wei­ter Stopp der Impfung von Kindern. Am Donnerstag könn­te bereits ein Urteil fal­len. twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​tat…
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    3:28 PM · Jul 7, 2022·Twitter for iPhone
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    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
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    @Tim_Roehn
    Hier der Link zur Meldung in El Pais, der größ­ten Zeitung Uruguays. Kollege @DavidJimenezTW
    recher­chie­ren seit ein paar Tagen eben­falls zur Thematik und wer­den in den näch­sten Tagen berichten.
    elpais​.com​.uy
    Juez Recarey resol­vió can­celar la vacu­n­a­ción anti­co­vid a niños; MSP apel­ará el fallo
    "En Uruguay no se regi­stran falle­ci­dos a cau­sa de la vacu­n­a­ción", res­al­tó el mini­stro de Salud Daniel Salinas ent­re las expli­ca­cio­nes que dio a 18 preg­un­tas que le hizo el magistrado.

    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​5​0​6​7​3​2​8​5​8​8​7​3​0​368

  6. der Entwurf ist ein „Trägergesetz“- er beinhaltet bloß Organisatorisches - konkrete Schutzmaßnahmen müssen noch ausverhandelt werden sagt:

    Tim Röhn Retweeted
    Aufmerken | Benjamin Stibi
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    Im Bundestag wird jetzt in 1. Lesung der Entwurf für ein Covid-19-Schutzgesetz behan­delt. @WELTspr

    Die Ampel will damit zei­gen, dass Deutschland nicht wie­der unvor­be­rei­tet in den Herbst geht. 

    Die Opposition wit­tert ein Ablenkungsmanöver, um die Uneinigkeit der Regierung bei
    3:31 PM · Jul 7, 2022·Twitter for Android
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    Aufmerken | Benjamin Stibi
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    der Frage nach neu­en Maßnahmen zu verbergen. 

    Denn der Entwurf ist ein „Trägergesetz“, d.h. er beinhal­tet bis­her bloß Organisatorisches wie Meldepflichten für Krankenhäuser und Hygienekonzepte in der Pflege oder Grundlagen für Sentinel-Studien und Abwasserscreenings.
    Aufmerken | Benjamin Stibi
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    4h
    Die kon­kre­ten Schutzmaßnahmen müs­sen erst noch zwi­schen Buschmann & Lauterbach aus­ver­han­delt wer­den. Sie wer­den dann vor der 2./3. Lesung in den Entwurf inte­griert, sodass das Gesamtpaket in den 2 Sitzungswochen nach der Sommerpause vor dem 23.9. rasch ver­ab­schie­det wer­den kann.
    Aufmerken | Benjamin Stibi
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    4h
    Mehr zum Inhalt hier:
    bun​des​tag​.de
    Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf zum Schutz vul­nerabler Personen vor Covid-19 wird…
    Der Bundestag berät am Donnerstag, 7. Juli 2022, einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und ins­be­son­de­re vul­nerabler Personengruppen gegen Covid-19“, den die…

    https://​twit​ter​.com/​a​u​f​m​e​r​k​e​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​5​0​6​8​0​8​0​8​1​1​9​8​2​8​4​8​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​-​6​f​f​O​l​_​E​q​A​AAA

  7. Man beach­te wie­der­um die sprach­li­chen Manipulationstendenzen:
    – "zwei­te Auffrischungsimpfung", statt "4. Impfung", wo es doch anfangs hieß, man sei mit zwei Impfungen Vollständig geimpft. Auffrischen klingt auch so toll som­mer­lich-frisch, statt­des­sen wird dadurch doch zuge­ge­ben, dass die ersten 3 Impfungen nicht viel getaugt haben

    - "besteht auch bei den bis­her ledig­lich Grundimmunisierten der Bedarf, Impflücken zu schließen"
    –> wer defi­niert hier, wer wel­chen BEDARF hat? Der Bedarf, wei­te­re Spritzen an den Mann/die Frau zu brin­gen, weil die Pharmaindustrie Gewinnbedarf hat? Ich habe kei­nen BEDARF an einer Impfung, weil ich auf mein Immunsystem ver­traue. Ich fin­de es eine Unverschämtheit einen "Bedarf" her­bei­zu­phan­ta­sie­ren, statt zuzu­ge­ben, dass ein Wille sei­tens der Regierung besteht, Menschen, koste es was es wol­le, die ver­fluch­ten Impfungen anzu­dre­hen, ver­mut­lich noch die 20. Impfung, wenn man damit Geld machen kann.
    Das Wort "Bedarf" ist somit voll­kom­men will­kür­lich und miss­bräuch­lich gewählt. Es wird ein­fach wahl­los etwas zum Bedarf erklärt. Ich kann auch mor­gen erklä­ren, dass der Bedarf besteht, dass jeder Mensch min­de­stens 1 Mio. Euro zum Leben erhal­ten soll­te. Schön. Glaubt mir auch keiner. 

    - »Eine kon­si­sten­te regio­na­le Zuordnung ist nur nach der Impfstelle, nicht jedoch nach dem Wohnort der Geimpften möglich. "
    WOW!!! Das sage ich seit zwei Jahren, ist das RKI jetzt also end­lich auch mal drauf gekom­men – viel­leicht lesen sie hier ja mitt­ler­wei­le mit, weil dort die Gedanken aus­ge­hen? Was sind die Folgen, außer, dass man nun sagen kann, dass man wegen einer schä­bi­gen Organisation nichts sagen kann?

    Ich mache mir nicht die Mühe, den gan­zen vom RKI fabri­zier­ten Kram durch­zu­le­sen, da ich genug gese­hen habe an Infos und Vorgehensweisen aus die­sem Hause. Es bleibt nur zu hof­fen, dass sich der Dilletantismus und die haar­sträu­ben­den Unklarheiten ein­fach irgend­wann selbst abnut­zen und nie­mandne mehr das RKI, noch den Gesundheitsminister, noch die Spritzendrohungen usw. ernst neh­men wird. Ich den­ke, so wird es auch aus­ge­hen, jedoch kann ich nicht ein­schät­zen, wie lan­ge es noch dau­ern wird. Der Wahnsinn kann sich nicht für immer hal­ten, das ist jeden­falls sicher. Die sol­len sich ein­fach ger­ne selbst zer­le­gen, ich bin der Meinung, wir haben den län­ge­ren Atem, denn die Menschlichkeit fußt im Gegensatz zu den Lügen auf siche­rem Grund, uns kann so leicht nichts weg­spü­len, Lügengebäude aber fal­len irgend­wann in sich zusammen.

  8. Lol, ernst­haft?

    "Im Juni 2022 wur­de mit knapp 1 Mio. Impfungen in 29.700 imp­fen­den Stellen der bis­he­ri­ge Tiefststand des COVID19-Impfgeschehens erreicht…" 

    Also, eine Million auf drei­ßig Tage macht im Schnitt 33.333 Impfungen pro Tag ver­teilt auf 29.700 Impfstellen. Ergibt im Schnitt Eins Komma irgend­was pro Tag und Impfstelle. 

    "Faszinierend!"

    S.P.

    1. Ja klar, Getriebesand, Covid-19 muss geschützt wer­den. Daher der Name des Gesetzes. Ist so Ähnlichkeit, wie bei den Zitronenfalter, die fal­ten Zitronen. Allein die sprach­li­che Schla!pigkeit zeigt schon die gei­sti­ge Verfassung der Urheber.

  9. Was, dafür haben die beim RKI so lan­ge gebraucht? Das ist nahe­zu detail­ge­treu die glei­che völ­lig unzu­läng­li­che Methodik, mit eini­gen klei­nen Veränderungen auf­grund von Definitionsveränderungen.

    Die Definition "auf­grund von Covid-19" ist hier ein wesent­li­ches Problem, da es eine sub­jek­ti­ve Einschätzung über meh­re­re Stationen hin­weg ist, Aber neh­men wir ein­mal nur zum Spaß an, das Ergebnis wäre nicht über Gebühr verzerrt.
    Dann fin­den wir für die Meldewochen 20 bis 23 laut RKI genau 88 Tote "auf­grund von Covid". Wenn man berück­sich­tigt, dass nur 2/3 der Fälle mit bekann­tem Impfstatus ver­se­hen waren und berück­sich­tigt wur­den, dann läge man bei rund 130 "Toten auf­grund von Covid".
    Für den glei­chen Zeitraum lie­fern die übli­chen Seiten wie Worldometer oder Our World in Data etwa 2.200 "Covid-Tote". Das wäre dann eine Überzeichnung um das 15 bis 20fache.

    Richtig lustig ist Punkt 6, das RKI ver­sucht sich an "Sonderauswertungen". Ich zitie­re mal:
    "Bei hohen Impfquoten in der Bevölkerung und gleich­zei­tig inzwi­schen meh­re­re Monate nach der Impfung gerin­gem Schutz der Impfung gegen mil­de COVID-19-Verläufe steigt bei hoher Inzidenz die Wahrscheinlichkeit, dass voll­stän­dig geimpf­te Personen mit einer SARS-CoV-2-Infektion und milden
    Symptomen auf­grund einer ande­ren Erkrankung hos­pi­ta­li­siert werden."
    Ich möch­te nicht wis­sen, wie lan­ge das RKI gebraucht hat um zu berech­nen, dass eine hohe Inzidenz die Wahrscheinlichkeit einer Covid-19-Meldung erhöht…
    Natürlich gilt das genau­so für Ungeimpfte, aber den Stunt, all­ge­mei­ne Entwicklungen nur auf Geimpfte zu bezie­hen, dreht das RKI mehr­mals in die­sem Schundwerk.

    In der Tabelle 3 im Punkt 6.1 kann man zudem recht gut erken­nen, dass die ver­meint­li­che Impfeffektivität vor allem von ande­ren Faktoren abhängt als von der Virus-Impfung-Beziehung. Die sehr star­ke Veränderung um den Jahreswechsel her­um ist ein deut­li­ches Indiz für Veränderungen auf­grund von Verhaltensmustern, z.B. ande­re Testregime, Ferien, kein Bock mehr auf Tests oder ähn­li­ches. Eine Veränderung der Impfeffektivität wegen einer nach­las­sen­den Wirksamkeit der Impfung dürf­te nicht so sprung­haft verlaufen.

  10. "Eine Impfung ist der beste Schutz vor schwe­ren Erkrankungen. Je mehr Personen geimpft sind, desto weni­ger Patientinnen und Patienten müs­sen ins­ge­samt mit einer COVID-19-Infektion im Krankenhaus behan­delt werden."

    —–

    Das Statement ist rich­tig. Denn:

    Je mehr Personen "geimpft" sind, desto mehr Personen ster­ben schnel­ler. Zum Beispiel an Nebenwirkungen.

    Die von den "Geimpften" dann tot sind, erkran­ken logi­scher­wei­ser auch nicht mehr schwer. Die Toten, also die an den Nebenwirkungen oder am geschwäch­ten Immunsystem gestor­be­nen, müs­sen ins­ge­samt fol­ge­rich­tig auch nicht mehr mit einer Covid-19-Infektion im Krankenhaus behan­delt wer­den. Das Krankenhaus hat dann, wenn es mehr "Impf"-Tote gibt, wie­der mehr Platz.

    Dadurch, dass es mehr "Impf"-Nebenwirkungstote gibt, spart man in den Krankenhäusern Personal und medi­zi­ni­sche Geräte.

    Also rich­tig: Wer sich "imp­fen" lässt, an der Gen-Behandlung stirbt, kann zwangs­läu­fig über­haupt nicht mehr erkran­ken. Absolut logisch. Was weg ist, ist weg. Er oder sie ist auch nicht mehr ansteckend für ande­re. Er ist ja tot und atmet nicht mehr.

    Lassen Sie sich "imp­fen", Sie bela­sten dann das Gesundheitssystem nicht mehr und infi­zie­ren auch kei­ne ande­ren Lebenden. Ihr Ableben schützt alle ande­ren vor Ansteckung!

    1. Dazu passt, dass eini­ge Chargen (how-bad-is-my-batch) die Eigenschaft haben, die "Impf"-Opfer plötz­lich und uner­war­tet ster­ben zu lassen. 

      Herzinfarkt, Schlaganfall. Auch die­se "Impf"-Opfer sor­gen dafür, die Krankenhäuser nicht zu über­la­sten. Sie sind ganz schnell tot, infi­zie­ren kei­nen mehr, bele­gen kei­ne Betten. Es geht ruck-zuck, gestern noch gesund, heu­te "geimpft", mor­gen Herzinfarkt oder Hirnthrombose. Schwupp, weg issa. Es ist ein abso­lut sozi­al-ver­träg­li­ches Ableben und sehr solidarisch.

      Die "Impf"-Kampagne muss kon­kre­ter werden:

      "Seien Sie soli­da­risch, nut­zen Sie die­je­ni­gen Chargen des Impfstoff- und Medikamentenherstellers Ihrer Wahl, der für den schnell­sten Tod durch Herzinfarkt oder Schlaganfall sorgt. Fragen Sie Ihren mRNA- Impfstoff-Produzenten zu den geplan­ten Risiken und Nebenwirkungen sei­ner Produkte, damit Sie Ihr ört­li­ches Gesundheitssystem, das Pflegepersonal nicht all­zu lan­ge, nicht über Gebühr in Anspruch nehmen.

      Auch für die Beitragszahler der Krankenkassen ist Ihr schnel­ler "Impf"-Tod ein Zeichen von geleb­ter Solidarität! Wollen Sie wirk­lich, dass die Krankenkassen und ihre Versicherten Ihr lan­ges Siechtum NACH "Impfung" noch 5 Jahre bezahlen?

      Reihen Sie sich bit­te freund­li­cher­wei­se in die Liste von "Plötzlich und uner­war­tet" ein, vie­len Dank für Ihr Entgegenkommen!"

      ——————————-

      Und wenn alle sich an die­se Empfehlung hal­ten, kann die Pandemie ganz schnell been­det wer­den. "Nur wenn alle sich an die Regeln hal­ten, ist die Pandemie zu Ende."

  11. Danke für die vie­le Arbeit die sie sich gemacht haben mit die­sem Artikel.

    Kleine Korrektur ganz zum Schluss: den ersten Absatz noch­mal durch­le­sen. Der ent­schei­den­de Punkt steht im zwei­ten Satz.

  12. Es ist schon irre heu­te: man kann Studien ver­öf­fent­li­chen, die gegen die herr­schen­den Narrative Belege lie­fern. Aber wenn nur ein zitier­fä­hi­ger Satz dar­in ent­hal­ten ist, der das Narrativ den­noch stützt, so wird in der öffent­li­chen Wahrnehmung die­se Studie auf die­sen Satz redu­ziert – und als Beleg für die Wahrheit und den Erfolgen der Narrativ-Gläubigen ausgegeben.

    Wie man in so einer Geisteshaltung über­haupt noch irgend etwas ver­nünf­ti­ges zustan­de bekom­men will, ist mir ein Rätsel. Eine Gesellschaft, die sich so auf­führt, MUSS gewal­tig auf die Schnauze fal­len, um wie­der eini­ger­ma­ßen Realitätssinn zurück zu gewinnen.

    Es ist wie mit dem völ­lig über­mü­ti­gen und hem­mungs­lo­sen Jugendlichen: man wünscht es ihm nicht – aber wenn alles gute Zureden nichts nützt kommt halt meist, was kom­men muss …

  13. Wirklich inter­es­sant wird es erst dann, wenn man die Bevölkerungszahlen im RKI-Bericht ins Verhältnis mit den Zahlen des aktu­el­len PEI-Sicherheitsberichtes setzt.
    Das Risiko der geimpf­ten Bevölkerung (RKI: 63.290.000 Personen) für Nebenwirkungen (PEI: 281.000 Personen = 0,44% der geimpf­ten Bevölkerung), schwe­re Nebenwirkungen mit dau­er­haf­ten Schäden (PEI: 151.740 Personen = 0,24% der geimpf­ten Bevölkerung) und töd­li­chen Nebenwirkungen (PEI: 2.810 Personen = 0,0044% der geimpf­ten Bevölkerung) ist danach deut­lich höher als das aktu­el­le Risiko mit Covid-19 als Ungeimpfter (RKI: 14.500.000 Personen) im Hospital zu lan­den (RKI: 203 Personen = 0,0014%), oder dar­an zu ver­ster­ben (RKI: 34 Personen = 0,00023%).
    Um es noch­mal ganz klar festzustellen:
    lt. den aktu­el­len Zahlen von RKI und PEI ist das Risiko für Geimpfte an einer Nebenwirkung zu ver­ster­ben ca. 20 Mal so hoch wie das aktu­el­le Risiko für Ungeimpfte an Covid-19 zu versterben.
    Und dabei gehen Experten bei den Nebenwirkungen noch von einer Untererfassung um den Faktor 10 aus.

  14. Nimmt man ein Medikament ein und tritt sehr zeit­nah eine unge­wöhn­li­che kör­per­li­che Reaktion auf, besteht die Vermutung, dass die­se Reaktion auf das Medikamnt zurück­zu­füh­ren ist.

    Erhält man eine C‑Impfung gilt man für 14 Tage als unge­impft. Zeitnah auf­tre­ten­de kör­per­li­chen Reaktionen wer­den einer Person zuge­schrie­ben, deren Status bei den Behörden als "Ungeimpft" klas­si­fi­ziert wird.

    C‑Impfnebenwirkunge der ersten 14 Tage nach Impfverabreichung wer­den dem­nach "Ungeimpften" angeheftet?

    "Jessica Rose
    8 hr ago

    With data like the­se track­ing hos­pi­ta­lizati­ons per group (‘vac­ci­na­ted’ vs ‘unvac­ci­na­ted’), it is vital TO PROPERLY CLASSIFY THE GROUPS so that they are distinct are true repre­sen­ta­ti­ons of each group. We are not mea­su­ring anti­bo­dy or T cell respon­ses here: we are coun­ting the num­ber of hos­pi­ta­lizati­ons post INJECTION. Post means after. So bloo­dy count them right, will ya? They aren’t. They clas­si­fy ‘unvac­ci­na­ted’ peo­p­le as being injec­ted (1–13 days out). Sorry, I blew the punch­li­ne. Keep reading."

    https://​jes​si​car​.sub​stack​.com/​p​/​o​n​t​a​r​i​o​-​h​o​s​p​i​t​a​l​i​z​a​t​i​o​n​-​d​a​t​a​-​b​y​-​v​a​c​c​i​n​a​t​ion

  15. ::
    ::

    [ Sachverständigenliste ]

    Liste der Sachverständigen zur öffent­li­chen Anhörung „COVID-19-Schutzgesetz“ 

    Montag, 29. August 2022, 10:45 Uhr bis 12:15 Uhr Paul-Löbe-Haus (PLH), Sitzungssaal E 300 20. Wahlperiode Gesundheitsausschuss

    Verbände/Institutionen

    • ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

    • AKTIN-Notaufnahmeregister e. V.

    • ALM – Akkreditierte Labore in der Medizin e. V.

    • Arzneimittelkommission der deut­schen Ärzteschaft (AkdÄ)

    • BAG Selbsthilfe e. V.

    • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)

    • Bundesärztekammer (BÄK)

    • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffent­li­chen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)

    • Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)

    • Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA)

    • Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.

    • Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg)

    • Bundesverband pri­va­ter Anbieter sozia­ler Dienste e. V. (bpa)

    • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)

    • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI)

    • Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. (DGIIN)

    • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)

    • Deutsche Gesellschaft für medi­zi­ni­sche Rehabilitation e. V. (DEGEMED)

    • Deutsche Hausärzteverband e. V.

    • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. (DIVI)

    • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)

    • Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)

    • Deutscher Caritasverband

    • Deutscher Ethikrat

    • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

    • Deutscher Kulturrat

    • Deutscher Landkreistag

    • Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)

    • Deutscher Städte- und Gemeindebund

    • Deutscher Städtetag

    • Diakonie Deutschland

    • gema­tik GmbH

    • Gemeinsamer Bundesausschuss (G‑BA)

    • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

    • GKV-Spitzenverband

    • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

    • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

    • Long Covid Deutschland

    • Medizinischer Dienst Bund

    • Müttergenesungswerk

    • Pro Generika e. V.

    • Sozialverband vdK e. V.

    • Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.

    • Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO)

    • Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)

    • Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa)

    Einzelsachverständige

    • Dr. Tim Conrad (Zuse-Institut Berlin)

    • Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Universität Witten-Herdecke)

    • Prof. Dr. Andrea Kießling (Goethe-Universität Frankfurt am Main)

    • Tom Lausen (Lausen Media)

    • Prof. Dr. Rolf Rosenbrock (Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.)

    • Prof. Jan Rupp (UKSH Lübeck)

    • Prof. Leif-Erik Sander (Charité – Universitätsmedizin Berlin)

    • Dr. Robert Seegmüller (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin)

    • Prof. Dr. Jonas Schmidt-Chanasit (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin)

    bun​des​tag​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​9​0​6​7​7​2​/​5​f​d​8​d​d​e​e​d​0​6​7​a​a​f​7​6​5​e​d​8​9​3​f​c​8​3​6​f​9​7​6​/​S​a​c​h​v​e​r​s​t​a​e​n​d​i​g​e​n​l​i​s​t​e​-​d​a​t​a​.​pdf

    bun​des​tag​.de/​g​e​s​u​n​d​h​eit

    ::
    ::

    Ausschussdrucksache 20(14)48(2)
    gel. VB zur öffentl. Anh. am 29.08.2022 – COVID-19-SchG
    24.08.2022

    Stellungnahme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und ins­be­son­de­re vul­nerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchG) 

    Die KZBV begrüßt die mit dem Gesetzentwurf ver­folg­te all­ge­mei­ne Zielsetzung der Stär kung des Schutzes der Bevölkerung und ins­be­son­de­re vul­nerabler Personengruppen vor COVID-19, äußert sich in der vor­lie­gen­den Stellungnahme indes gemäß ihrer Zuständigkeit nur zu Regelungen, die Relevanz für den ver­trags­zahn­ärzt­li­chen Bereich ent­fal­ten. I.) Begrüßt wird inso­weit zwar die mit dem Gesetz bewirk­te Verlängerung der Impfberechtigung für Zahnärzte nach § 20b IfSG bis zum 30. April 2023. (…) 

    Kritisch sieht die KZBV zudem die vor­ge­se­he­ne Regelung in § 371 Abs. 1 Nr. 3 SGB V‑E, wonach auch in ver­trags­zahn­ärzt­li­che Praxisverwaltungssysteme künf­tig offe­ne und stan­dar­di­sier­te Schnittstellen zum elek­tro­ni­schen Melde- und Informationssystem nach § 14 des Infektionsschutzgesetzes (DEMIS) inte­griert wer­den müssen.(…)

    Formulierungsvorschlag (…)

    bun​des​tag​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​9​0​6​7​3​8​/​f​a​5​6​f​0​9​0​e​b​9​c​2​8​3​8​e​8​f​c​a​e​7​c​6​9​5​0​1​2​2​7​/​2​0​_​1​4​_​0​0​4​8​-​2​-​_​K​a​s​s​e​n​a​e​r​z​t​l​i​c​h​e​-​B​u​n​d​e​s​v​e​r​e​i​n​i​g​u​n​g​_​S​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​-​z​u​r​-​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​e​n​-​A​n​h​o​e​r​u​n​g​-​C​O​V​I​D​-​1​9​-​S​c​h​G​_​n​i​c​h​t​-​b​a​r​r​i​e​r​e​f​r​e​i​-​d​a​t​a​.​pdf

    bun​des​tag​.de/​g​e​s​u​n​d​h​eit

    :: 
    ::

    Ausschussdrucksache 20(14)48(1)
    gel. VB zur öffentl. Anh. am 29.08.2022 – COVID-19-SchG
    24.08.2022

    ALM – Akkreditierte Labore in der Medizin e. V.

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP 

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und ins­be­son­de­re vul­nerabler Personengruppen vor COVID-19 (Bundestags-Drucksache 20/2573 vom 05.07.2022)

    und zu den Anträgen der Fraktion der CDU/CSU (20/2564) sowie der Fraktion DIE LINKE (20/2581)

    (…)

    1. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und ins­be­son­de­re vul­nerabler Personengruppen vor COVID-19 (20/2573)

    Artikel 1 – Änderung des Infektionsschutzgesetzes Nr. 3, Buchstaben a), bb) und c)

    Stellungnahme:

    Die Aufnahme der Nr. 36a Orthopoxoviren (Buchstabe a) wird aus­drück­lich begrüßt. Mit dem Neuauftreten und der wei­ter­hin zu beob­ach­ten­den Ausbreitung der Infektion mit dem Affenpockenvirus ist es erfor­der­lich, dass eine umfas­sen­de Fallerkennung und damit –erfas­sung erfolgt, um Infektionsketten iden­ti­fi­zie­ren und durch geeig­ne­te Maßnahmen unter­bre­chen zu können.

    Ebenso sehen wir die Aufnahme der Serotypen L1 bis L3 als Ergänzung zu Nr. 7. Chlamydia trachoma­tis (Buchstabe b) als fach­lich rich­tig und sach­ge­recht an. (…)

    Die Wiederaufnahme von Absatz 4 in den § 7 des IfSG (Buchstabe c) wird sei­tens des ALM e. V. begrüßt. Durch die bereits erfolg­te Anbindung der fach­ärzt­li­chen Labor an das DEMIS-System ist die pri­mär digi­ta­le Umsetzung der Meldepflicht möglich.

    In dem Zusammenhang erlau­ben wir uns die Anmerkung, dass vor dem Hintergrund der 11. Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 vom 8. Juni 2022 auch die Erfassung der durch­ge­führ­ten SARS-CoV-2-Testungen von Leistungserbringern nach § 6 der Coronavirus-Testverordnung zur Einschätzung des Infektionsgeschehens erfor­der­lich ist. Das gilt ins­be­son­de­re des­we­gen, weil für einen signi­fi­kan­ten Teil Infizierter eine PCR-Diagnostik nicht mehr durch­ge­führt wird. Mit Blick auf die Empfehlung des Expertenrates und wei­te­rer Experten, die SARS-CoV-2-PCR-Diagnostik pri­mär nach medi­zi­ni­schen Gesichtspunkten vor­zu­neh­men und dar­über hin­aus auf Risikogruppen zu kon­zen­trie­ren, wird es not­wen­dig sein, einer­seits die bereits bestehen­de Meldepflicht für posi­ti­ve SARS-CoV-2-Antigentests durch­zu­set­zen und ande­rer­seits über die Erfassung der durch­ge­führ­ten Tests eine Entsprechung zu der hier mit § 7 Absatz 4 auf­ge­nom­me­nen Regelung zu rea­li­sie­ren, ohne die Leistungserbringer eben­falls an das DEMIS-System anschlie­ßen zu müssen. (…)

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    There is no pan­de­mic, the­re is COVAX, a crime against huma­ni­ty and a medi­cal crime. “STOP COVAX”

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