Das RKI hat die Gültigkeit des Genesenenstatus von einem halben Jahr auf 90 Tage verkürzt:
»Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022
… Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
UND
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.«
rki.de (14.1.)
Welche Erkenntnisse der Wissenschaft dem zugrunde liegen, teilt das RKI nicht mit. Deshalb wird die Standardantwort auf jegliche Frage zutreffen; sie lautet "Impfen".
Update: Inzwischen (Stand 17.1.) hat das RKI eine Begründung nachgeschoben:
»Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2) (3)
(1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22–12-2021)
(2) UK Health Security Agency: SARS-CoV‑2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34
Bisher galt:
»Freiheiten als Genesener erhält nur, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv auf das Coronavirus getestet worden ist – mittels PCR-Test. Weder ein Antigen-Schnelltest, noch ein Antikörper-Nachweis sind ausreichend.«
sueddeutsche.de (20.5.21)
Auf der Seite sozialministerium.baden-wuerttemberg.de wird noch der Stand vom 17.12.21 verkündet:
»Als genesen im Sinne der Corona-Verordnung des Landes (oder COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV des Bundes)) gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV‑2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als 6 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der SchAusnahmV. «
NRW konstruiert den Status doppelt "geimpfter" Genesener:
»Wie lange ist bei der 2G-plus-Regel der Genesenennachweis gültig?
Dort, wo in NRW die 2G-plus-Regel gilt, sind nicht nur Geboosterste [sic]von der Test-Pflicht befreit, sondern auch doppelt Geimpfte, die zusätzlich genesen sind. In diesem Fall ist der Genesenennachweis drei Monate gültig. Bedeutet: Der positive PCR-Test darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.«
www1.wdr.de (12.1.) inzwischen hier: web.archive.org
Schweiz: Gültigkeit 12 Monate
Hier wirken anscheinend andere Wissenschaften.
»Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 die Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats» beschlossen. Damit kann die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats für genesene Personen im Inland auf 12 Monate verlängert werden.«
admin.ch (3.11.21)
Rechtsgrundlage
»Am 15. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Verordnung beschlossen. Grundlage war der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022, dass Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept für Isolation und Quarantäne sorgen.
In den Verordnungen werden grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung definiert. Sie nehmen Bezug auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), die unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft Vorgaben zu den Definitionen von geimpft und genesen machen.«
bundesgesundheitsministerium.de
Update Ein Leser hat gefunden, daß der Bundesrat wiederum anders interpretiert:
»Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der Infektion
Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.«
bundesrat.de (14.1.)
Update2 Es wirkt so, als hätten die Länder nicht begriffen, daß sie ihre Gestaltungsmöglichkeiten an RKI und PEI abgetreten haben. Denn in der verabschiedeten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022 haben sie festgelegt:
»Ein Genesenennachweis [ist] ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entspricht:
a) Art der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion,
b) Zeit, die nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion vergangen sein muss, oder Nachweis zur Aufhebung der aufgrund der vorherigen Infektion erfolgten Absonderung,
c) Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf«
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Siehe auch Bundesrat fälscht eigene Webseite. Er will seine selbst vorgenommene Entmachtung kaschieren.
Ommikrönchen verdirbt den Umsatz, also muss ein neues Geschäftsmodell her.
Was wird mit impfdurchbrochenen Geboosterten, die dann wieder Genesene sind? Alles für'n .……
Omikron hat die kalt erwischt.
Wo kämen wir denn dahin, wenn plötzlich alle "Geimpft" oder "Genesen" oder (manche sogar) "Tod" wären – dann wäre das doch vorbei mit der schönen Plandemie.
Also: Genesen nur noch zwei Monate. Und nur Impfen macht dann noch frei!
Und: Sobald die Omikron-Impfe in Menge verfügbar ist folgt die verpflichtende Impfung für ein "up-to-date" Status.
Manche sagen ja – wird keine Impfpflicht geben.
Ich bin da pessimistischer – die gibt es bestimmt nicht im UK oder in Polen oder in den Niederlanden… aber bei uns?
Schilda läßt sich nicht so einfach ins Bockshorn jagen!
Unterdessen (also nur zwei Monate nach der Verlängerung auf 12 Monate) krebst auch der Schweizer Bundesrat zurück und hat diese Woche angekündigt, die Gültigkeitsdauer des Covidzertifikats auf neun Monate (270 Tage) verkürzen zu wollen, auch für Geimpfte. Definitiv beschlossen ist das noch nicht, erst müssen die Kantone ihren Senf dazu geben, aber es wird wohl bald kommen. Die offizielle Begründung versucht nicht einmal wissenschaftlich zu tönen: Es geht um die Anpassung an die europaweit geltenden Regeln. Der Hauptgrund aber wird wohl ein anderer sein: Man will die Leute zum Boostern drängen. Viele, sehr wahrscheinlich sogar die meisten, haben sich zwischen Frühjahr und Herbst 2021 impfen lassen, entweder um ins Ausland in die Ferien fahren zu können oder um ein Zertifikat zu erhalten. Die haben nicht das geringste Interesse auf einen dritten Schuss, solange ihr Zertifikat nicht abgelaufen ist. Also verkürzt der Bundesrat einfach die Geltungsdauer, um sie früher wieder an die Spritze zu bringen. Die zweite Strategie ist 2G+, bisher in der Schweiz noch wenig verbreitet: Indem nun auch die "Freiheiten" der Geimpften zunehmend wieder eingeschränkt werden, sollen diese dazu gebracht werden, sich für vier Monate "freizuimpfen". Was nach den vier Monaten kommt, wird noch nicht gesagt, aber man kann es sich leicht vorstellen: die vierte Dosis. Interessant wird sein, wie viele dann noch mitmachen. Als zertifikatsloser Ungeimpfter bin ich bereits so im Rückstand, dass ich die Aufholjagd gar nicht erst anfange. Irgendwie habe ich das Gefühl, viele Geimpfte sind schneller wieder "ungeimpft", als ich "vollständig geimpft". "Vollständig immunisiert" bin ich zum Glück schon lange, nämlich gegen jegliche Impfpropaganda.
Irgendwie finden die 500'000 $ der Gates-Stiftung halt ihren Weg in die "wissenschaftlichen" Empfehlungen…
Zugespitzt:
Wer jetzt immer noch nicht spazieren geht, solange das überhaupt noch geht, muss wohl erst zum Impfen abgeholt werden, um sich dann klar zu werden, wohin wohl die Entwicklung ungebremst weiter laufen wird.
Wenn ich jetzt zwei Pässe habe, z.B. DE und CH , welche Wissenschaft gilt dann für mich? In der Buchhaltung gibt’s ja das Niederstwertprinzip, vermutlich wird das hier global-wissenschaftlich auch angewandt. Wenn nicht……kann mal jemand prüfen, wo der „Status“ am längsten gilt und ob man da einen Pass bekommt?
Ach was, ich zitiere einfach den Götz von Berlichingen 🙂
Als solidarischer Mitbürger werden Sie sich hoffentlich ohne besondere Aufforderung allen im jeweiligen Geltungsbereich des Reisepassausstellers angebotenen Fertigarzneimittelinjektionen unterziehen …
Es gibt dazu widersprüchliche Aussagen und auch unterschiedliche Interpretationen. Ich halte mich zurück, verweise aber auf folgende, im obigen Text zu findende Stelle:
In den Verordnungen werden grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung definiert.
Der Bundesrat weist explizit auf eine Änderung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweis hin, allerdings wie folgt:
Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1015/1015-pk.html
@David Hartmann: Danke, habe diese neuerliche Verwirrung mit aufgenommen.
@ David Hartmann:
Das gibt m. M. n. auch Interpretation des obigen Textes her:
"b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen."
Das scheint nur die Frist zu sein, innerhalb derer der Genesenenstatus nach einem positiven PCR-Test beantragt werden kann (nicht die Dauer der Gültigkeit des PCR-Tests).
Genau so verstehe ich es auch. Eigentlich eindeutig. Scheinbar wurde da etwa falsch interpretiert.… hat was von Stille Post. Da werd ich ja ganz nostalgisch.
Die medienaffine Tübinger Notärztin Lisa Federle und weitere lokale Mediziner können die Impffolgen nicht weiter ignorieren:
"Corona-Impfung: Über Nebenwirkungen reden
Mediziner aus der Region vermuten aufgrund eigener Erfahrungen deutlich mehr Folgen nach Corona-Impfungen, als offiziell vermeldet."
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Ueber-Nebenwirkungen-reden-531421.html
Hier der Inhalt des Artikels ohne Paywall:
https://www.akanthos-akademie.de/2022/01/15/%C3%BCber-nebenwirkungen-reden-ein‑t%C3%BCbinger-journalist-berichtet-mutig/
@Corona-Impfung:
Vielen herzlichen Dank für diesen wichtigen Hinweis auf einen Lokalzeitungsbericht über "impf"-freudige Ärztinnen und Ärzte, die nun endlich eingestehen, dass es VIELE und GRAVIERENDE bis tödliche sogenannte Nebenwirkungen gibt! (Das sollte m.E. auf Corodoks dokumentiert werden.)
Na dann kann es ja losgehen mit den Ausnahmezuständen wegen Quarantäneausfällen. Die verkürzten Quarantänezeiten für Kontaktpersonen sind ja nur für drei mal Immungeschwächte Impfopfer und Leute mit Genesenenstatus gültig. Was damit erreicht werden soll ist eigentlich nicht zu übersehen: Das öffentliche Leben und die Grundversorgung soll niedergerungen werden. Die Leute sind nämlich nicht blöde. Die haben sich zwei mal impfen lassen und mit den Nebenwirkungen mehrere Monate zu tun gehabt … dann wurden sie doch positiv auf Corona getestet, weil sie nunmal sehr viel mit anderen Menschen zu tun haben. Mit diesen Genesenenstatus sind die nun seit 2 bis 5 Monaten unterwegs, können den sowieso nicht gewollten Booster weglassen, hätten sehr gute Chancen, durch die Verkürzung der Quarantäne nach Kontakt eine Entzerrung der Lage herbeizuführen (also selbst die indirekte Gefährlichkeit des Virus zu zeigen) und sich vielleicht gar mit einem jetzt frisch zugelegten Genesenennachweis (Omikron kommt echt bei jedem einzelnen an) der Impfpflicht im Gesundheitswesen bis zu einem Spruch des Verfassungsgerichts zu entziehen.
Und was am wichtigsten ist: ohne eine solche Verschlimmerung der vordergründig dem Virus zuschreibbaren Lage, würde die Luft ehct dünn bezüglich irgendwelcher Argumente für eine allgemeine Impfpflicht … "wir haben ja in der Ministerpräsidentenkonferenz extra die Quarantänedauer verkürzt um die Probleme klein zu halten, aber schaut her – trotzdem ist die Lage schlimmer geworden als wir prognostizierten. Das kann man nur mit einer Impfpflicht in den Griff bekommen. Nein nein, den Genesenenstatus auf ein bis mehrere Jahre verlängern können wir nicht, das ist doch ein wissenschaftliches Institut und keine weisungsgebundene Veraltungseinheit – auch wenn es direkt dem Gesundheitsministerium untersteht, dessen Chef direkt an einer Impfpflicht verdient."
@Hartwin: Inwiefern verdient Lauterbach "direkt an einer Impfpflicht"?
Das sind doch wirklich Verbrecher, wie die die Menschen hin zur Gentechnik treiben!
Ich kenne einige, die sich gerade gefreut hatten, der Impfpflicht im Gesundheitswesen mit einer der gerade so häufigen leichten Omikron-Infektionen für eine Zeit umgehen zu können. Schon ändert die Politik die Regeln so, dass die größere Menge Omikron-Genesener in kürze wieder als ungeimpft gilt und es "Freiheit nur mit Injektion" gibt.
Es sind:
Betrüger, Lügner, Menschenfeinde, Lobbyisten, Demokratiefeinde und mutwillige Zerstörer der Gesellschaft!
Und was sonst noch auf solche Typen zutrifft, was man hier aber nicht kommentieren sollte.
Es gibt Wissenschaftler, die dem RKI hierzu entschieden widersprechen, aktuell z.B. https://tkp.at/2022/01/16/die-corona-dunkelziffer-errechnet-von-prof-dr-werner-mueller/
Na das ist ja ein dicker Hund!
Gilt das für alle Genesenen oder erst für die die ab dem 15.1. als solche gelten?
Meines Erachtens gilt das sofort … unverzüglich …
"90 Tage"…
Danach müsste sich Mensch wieder eine gesellschftliche Teilnahme 'erboostern'.
Könnte von 'Verschwörungstheoretikern' argumentativ als Beleg dafür gewertet werden, dass seitens der 'beteiligten' Regierungen planmäßig bereits seit Oktober 2020 eine viermalige, jährliche Impfung angestrebt wird, bzw. 'etabliert' werden soll.
Beziehe mich hier auf die geleakte Email, die seinerzeit, unter anderem am 10. 10. 2020 anonym auf Reddit (1) veröffentlicht wurde…
…und somit nur durch den Abgleich, mit den im Nachhinein von den 'beteiligten' Regierungen, real umgesetzten Maßnahmen verifiziert werden kann, 'Tschuldigung: könnte…
LG Tom.
Archiv-Link – Aktualität nicht geprüft!, teile es auf Nachfrage aber gern. 😉
https://www.reddit.com/r/conspiracy/comments/jaz5bi/leaked_email_from_liberal_party_of_canada_lays/
In Australien ist es wohl schon soweit, zumindestens in Victoria, wie Bernie aus Australien zu berichten weiß:
https://rumble.com/vsmftr-fhrer-andrews-ist-wieder-da-4x-im-jahr-wird-geimpft-wir-wollen-nach-qld-im-.html
Schikane, nichts weiter. Ohne Sinn und Verstand.
Vorsicht! Ich sehe es als fake an
… es geht m.E.darum wie lange positiver PCR test einreichungsfähig ist!!!
@Marla: Dann hätte also jemand den RKI-Server gehackt?
Fake nicht, aber ich lese es auch so, dass es um die "technische" Vorraussetzung geht, ab wann jemand eine Genesenenbescheinigung erhalten kann.
Es ist ja auch so bei den Dashboarddaten, dass man ehemals positiv Fallmeldungen erst nach 28 Tagen als genesen klassifiziert (sofern sie in der Zwischenzeit nicht an/mit C versterben).
Nur zur Erinnerung:
"Das Ziel der Impfpflicht ist permanente Überwachung mittels Impfpass
pfm Politik 16. Januar 2022 2 Minutes
Geplant ist die Dauerverwendung des Impfpasses bei allen alltäglichen Handlungen wie Besuche eines Restaurants, Sportveranstaltung oder Geschäftes. Denn man muss immer wieder nachweisen welche willkürliche Booster oder sonstige Impfung die inferiore und inkompetente GECKO Kommission auf Wunsch der Impfstofferzeuger uns verordnet. Es läuft auf die Totalüberwachung wie in China hinaus, Abschaffung des Bargeldes und Zugang zu einem Zentralbankgeld mittels dem Impfpass."
https://tkp.at/2022/01/16/das-ziel-der-impfpflicht-ist-permanente-ueberwachung-mittels-impfpass/
Gilt das rückwirkend? Also wenn ich gerade in meinem 4. Monat wäre, würden da noch 6 Monate gelten oder ist der Nachweis damit schon ungültig.
In Russland zählt der Nachweis (auch mit Antikörpern) übrigens auch 12 Monate.
Ich zitiere aus einer E‑Mail vom Januar 2022 des Bundestagsabgeordneten Dr. med. Ullmann (CDU) an einen Bürger, betreffend die "Impf"pflicht gegen "Corona":
"… Dass dabei Grenzen (bspw. das Alter) gesetzt werden, die nicht in jedem Einzelfall angebracht sind, ist bei einer Pandemie solchen Ausmaßes leider unumgänglich und in der Medizin müssen wir immer mit bestimmten willkürlichen Abgrenzungen arbeiten, die allerdings im Mittel durchaus gut begründet sind und sich als sinnvoll erwiesen haben. …"
Die Betonung in dem Ausschnitt aus dem Antwort-Text der E‑Mail an den Betreffenden liegt hierbei auf dem Wort "willkürlich" und zeigt deutlich, dass wohl alles in der "C"-"Pandemie" auf Willkür beruht.
Auch das Setzen des Zeitraumes vom Wieder-und-Wieder-ge"impft"-Werden ist daher ganz sicher das Erweisen von Willkür gegen die Bevölkerung und ist offensichtlich der Vorab-Berechnung von Einkünften aus Gewinn für die Beteiligten (Bundestagsabgeordnete [als Händler? des "Impf"stoffes], die Pharma-Unternehmen etc.).
Ein Beispiel aus einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zwischen 1989 und 2006, bei der dem von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages dem Wunsch des Optiker-Unternehmens nach ständiger Gewinngenerierung beigegeben wurde:
Bei der Zuzahlung zu Brillen wurde in einer Gesundheitsausschuss-Sitzung mal so vor vielen Jahren vorgegangen. Da wurde tatsächlich einem der Filialen einer Optiker-Kette stattgegeben und die Zuzahlung zu Brillen für die BEvölkerung von den Abg. des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages so festgelegt, dass den Inhabern (die zugleich Geschäftsführer der Optiker-Laden-Kette waren) der von ihnen gewünschte Gewinn je Zuzahlung je Brille zugesichert wurde, auf dem Rücken der gesetzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Körperschaft öffentlichen Rechts, KdöR) Versicherten.
Dieses Dokument des Gesundheitsausschusses liegt mir in gedrckter Form auf Papier vor.
Mhm? Was nun???
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1015/1015-pk.html
Dasselbe kommt demnächst für den Impfstatus. d.h., dass ein Solcher auch nur noch 90 Tage gültig sein wird.
Hauptsache: Nichts bleibt, wie es gilt. https://sailersblog.de/2022/01/12/das-1x1-des-boosterns-tagesaktuell-ergaenzt/
https://twitter.com/F_I_Briest/status/1482675998617448448/photo/1
@Stimmt so: Ausführlicher in Zusammenfassung und Empfehlungen Welle 59.
332 Mio. gekaufte Dosen von Herrn Breuer
83 mio.bürger – 3 Mi.(3 x 3 Spritzen) von ungehorsame Rentner, 9 Mio. Rentner ohne 3. Booster, 13,75Mio. Kinder, 700 Abgeordnete ohne öffentlich gemachten Impf-Nachweis auf deren Abgeordenten Seite; 400.000 Polizisten, 500.000 Beamte in Sonderstatus, 800.000 Bundeswehrler, = 24.450.700 Imfopfer
38 Mio 3 x gespritze ./.58Mio 2x gespritze =20. Mio.
Also sagen wir mal Pi mal Daumen 45 Mio. : 332.000.000 = 0,14 x 100 = 14 mal -
69.000.000 : 332 Mio = 21 x (ohne Kinder)
Straftatbestand lt. Beate Bahner: pro Arzt in schweren Fällen 10 Jahre Haft. 70.000 Hausärzte. 30.000 machen nicht mehr mit lt. MP Söder im Dezember 2021
Alle die Mitmachen: Abgeordnete, Richter, Beamte, Vorsitzende, Präsidenten, Vorstände, Minister. Wir müssen anbauen oder jeder hat dann eine Sklaven. – Ja back to the roots war mal ein guter Ansatz um Führungskräfte auf den Boden der Tatsachen zu bringen. Gartenarbeit, Baum fällen, putzen, Mülltonnen leeren + reinigen, Belege abheften, Betten beziehen. Bügeln. Klo + Brille putzen. Oma + Opa waschen, wickeln füttern und dann wieder von vor. Spazieren gehen, vorlesen und dann wieder von vorn.
Bettwäsche abziehen, beziehen, waschen, aufhängen, bügeln, alle 1 oder 2 Tage für Oma und Opa. Und dann wieder oben Anfangen. Gießen. Gras mähen, Beete machen. Straße fegen. Fenster putzen. Haus anmalen. Fenster reparieren. Betonsockeln malen. Steine neu verlegen, da weg gerutscht. Auto waschen innen und aussen. Bäder und Küche putzen, Wohnzimmer, Büro und Omas und Opas Zimmer. Keller aufräumen. Heizungswasser nachfüllen und entlüften. Gefrierschrank abtauen. – Hund haben wir schon abgeschafft, da zu viel extra Aufwand und Kosten.
Von 2002 – 2015 hatten wir eine Energiekostensteigerung von 80 %. Wo wollen die Grünen da noch hin? Habeck?? + Co. Ampel sind nicht an Wirtschaft oder Gesellschaft interessiert. Nein, nur noch totale Ausbeutung des Volkes ist das ZIEL. Was DIR gehört mir und was mir gehört geht Dich gar nichts an, ist als alte NEUE Motto.
Olaf, Annalena, Bärbel, Wolfgang, Gregor, Markus, Robert, Luca, Klaus, Bill, Ursula, Lary und all die anderen streben nach oben. Da wollen Sie alle hin und fallen dann hoffentlich ins tiefste Loch und dort wünsche ich sie alle hin!
Respektlos, Rücksichtlos, Skrupellos.
einreiseverordnung von wo nach wo und für Wen??
Bundesland zu Bundesland oder Ausland nach D??
@ David Hartmann und.a. Die Meldung auf der Bundesratswebsite und auch die Dokumente, die dort über die letzte Sitzung hinterlegt sind, geben in der Tat keinerlei Hinweis darauf, dass dort eine generelle Verkürzung der Genesenenzeit diskutiert bzw. beschlossen worden ist. Es schien dort primär um eine Anpassung an die in Europa übliche Zeit von 180 Tagen ( statt 6 Monaten) und eine Flexibilisierung hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen (auch bezüglich der Dauer des Geimpften-Status) gegangen zu sein. Allerdings gibt es eine 90-Tage-Regel für Genesene in Bezug auf die Quarantäne. Ich bin eine unverbesserliche Optimistin und gehe momentan davon aus, dass jemand beim RKI am Samstag diese Regelung auf der Website dokumentiert hat ohne zu realisieren, dass damit gleichzeitig die allgemeine Genesenenfrist (quasi handstreichartig) halbiert wurde. Wäre ja nicht der erste Fehler beim RKI. Mit Zahlen gibt's da ja des öfteren Probleme. De facto ist es natürlich so, dass die 90 Tage momentan als gesetzlich gelten, da die Verordnung selbst auf die RKI-Webseite verweist. Hoffen wir mal, dass der Eintrag auch still und heimlich korrigiert wird.
@arndsdottir: Es sieht so aus, als ob die MPs nicht realisiert haben, daß sie jegliche Gestalgungsmöglichkeiten an RKI und PEI abgetreten haben.
@arndsdottir & @aa:
Es lässt reichlich Spielraum für Spekulationen. Einerseits sieht es tatsächlich danach aus, als habe der Bund dem RKI hier die Möglichkeit gegeben, über eine Webseite Grundrechte einzuschränken*.
Andererseits deuten auch die Umsetzungen auf Landesebene darauf hin, dass sich die 90 Tage lediglich auf Quarantäneerleichterungen beziehen:
– https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/vo-aend-covid-19-schausnahmv-und-coronavirus-einreisev
– https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220115_coronaschvo_ab_16.01.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf
*was Jessica Hamed als rechtswidrig erachtet:
https://twitter.com/jeha2019/status/1482738933935091716
@David Hartmann: Nö, es geht ausdrücklich um Genesenennachweise, siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/MantelVO_SchAusnahmV_und_CoronaEinreiseV_mit_Begruendung.pdf. Habe das im Artikel auch nachgetragen.
Die Tage der Genesenen sind gezählt.
Das Ausschalten der Verfassung per Verordnungen ist keine Rechtsgrundlage. Kriminelle Verfassungsfeinde machen so etwas. Dessen sollte sich jeder bewusst sein, unabhängig vom "Impfstatus" oder "Genesenenstatus".
@ Dieter Müller
Siehe auch:
https://netzwerkkrista.de/2022/01/16/eilmeldung-bundesregierung-verkuerzt-genesenenstatus-auf-drei-monate-will-es-aber-nicht-gewesen-sein-delegation-wichtiger-impf-und-fristentscheidungen-genesenenstatus-auffrischungsimpfung/
Hmm… Beziehen sich die 90 Tage eventuell nur auf den Zeitraum, in dem die Ausstellung eines Genesenennachweises erfolgen darf, während die Gültigkeitsdauer desselben unverändert bleibt?
So interpretiert es z.B. Argo Nerd (https://twitter.com/argonerd/status/1482754264728485889?cxt=HHwWgoCy5brJ5pMpAAAA) und die Interpretation scheint mir schlüssig.
Auch den Kommentar von MarIa weiter oben (16.1., 18:06 Uhr) verstehe ich so.
Morgen sind wir schlauer.
Ich war nur zu bereit, an einen Interpretationsfehler zu glauben, als ich es heute Morgen bei Homburg las. Die WELT meldet es aber inzwischen auch so.
Morgen sind wir auch mehr!
War in der ersten Dezemberwoche 2021 positiv getestet worden, aber habe es bisher vertrödelt meinen Genesenennachweis zu holen. Auch die Medienmeldungen von letzter Woche hatten bei mir keinen Alarm ausgelöst um es schnell noch zu holen. Dann dachte ich mir aber, selbst wenn das Zertifikat weiterhin mit 6 Monaten Gültigkeit ausgestellt werden sollte, dann wird die CovPass Check App halt einfach trotzdem das Zertifikat nach 90 Tagen als ungültig anzeigen. Bei manueller Kontrolle, zB des Nachweises der Gesundheitsämter auf Papier, wird es ebenso laufen. Selbst wenn auf Zettel dann 6 Monate steht, kann ein Kontrolleur ja auf die reduzierten 90 Tage verweisen und den Zutritt o.ä. nicht gewähren.
Nun aber zum Wesentlichen, war heute Vormittag in einer Apotheke um mir das Zertifikat zu holen. Mein Zertifikat hat eine technische Gültigkeit von 1 Jahr (Impfzertifikate haben diese einjährige Signaturgültigkeit ebenfalls) und der genesenen Status an sich ist mit 180 Tagen (nicht 6 Monaten) angegeben. Dies würde ja den hier erwähnten Infos auf der Seite des (deutschen) Bundesrats entsprechen.
Die heutigen Meldungen in den Medien meinen aber alle 90 Tage Gültigkeit, hilft also wohl nur abwarten was Anwälte o.ä. dazu meinen …
Übrigens auch dies: "Janssen-Geimpfte sind plötzlich wieder auszugrenzende Impfverweigerer".
siehe dazu https://norberthaering.de/news/genesenenstatus/
Leutz, ihr verzettelt Euch hier in dem Gewühl von wirren Texten diverser Autoren, in sinnlosen Überlegungen welche Tests wie lange für wen wann gelten usf.
Und merkt anscheinend überhaupt nicht mehr, daß Ihr Euch im gleichen Hamsterrad abstrampelt, wie alle anderen.
Testen ist Quatsch, soviel steht ja nun fest (nach zwei Jahren. Jahren!), die Tests taugen nichts, helfen nicht und weisen nichts nach. Vergeßt die Tests. Schreibt nichts mehr drüber, es macht keinen Sinn mehr. Testet nicht.
Vergeßt die Verordnungen, sie ändern sich von Weiler zu Weiler, von Land zu Land von Tag zu Tag. Sinnlos, dem nacheilen zu wollen. Kaum "Genesen" (wovon? von nix? Kann man von nichts genesen sein?) schon wieder Systemschädling.
So kommen wir doch nicht weiter.
Sucht Läden, in denen ihr noch kaufen könnt, sagt den anderen wohin sie sich ihre Scheiß G Regeln stecken können, geht auf die Straße und macht Euer Ding.
Wer noch was über die Schweineschnauzen lesen möchte:
https://uncutnews.ch/die-drei-gesichter-des-boesen/
Und ich bin froh, daß auch andere diese Tatsache erkennen.
Und damit verabschiede ich mich auch als Kommentarschreiber, denn letztlich mache ich damit auch nichts anderes als auf meinem Stuhl zu hocken.
@aa: als treuer Leser bleibe ich erhalten, dank für die Mühe, die Lebenszeit und die Energie, die in diesen blog gesteckt wird.
Sollte es ein schweineschnauzenfreies Treffen geben, gerne!
42
@Renzo: Danke. Wir sehen uns. Spätestens, wenn man wieder draußen sitzen kann.
Die Verkündung auf der Website des RKI wurde um eine Begründung erweitert:
"Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2) (3)
(1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22–12-2021)
(2) UK Health Security Agency: SARS-CoV‑2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34
(3) Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monaten"
Wann "Genesen"?, spielt doch genauso wenig eine Rolle , wenn man JEDERzeit in den 3 Mon. , sowie danach noch positiv getestet werden kann. Obwohl man nicht einen Tag krank war.