"Das ist ein Ziel für Gemeinschaften oder Nationen, nicht für Einzelpersonen", so heißt es in einem Artikel auf washingtonpost.com am 22.10. Es finden sich dort bemerkenswerte Erkenntnisse für ein Blatt, dessen Aufsichtsratsvorsitzender jahrzehntelang Warren Buffett hieß und das jetzt dem Amazon-Chef Jeff Bezos gehört. Am Beispiel von Colin Powell wird verdeutlicht:
»Die Verwendung des Begriffs "vollständig geimpft" ist auch nicht nur bei Powell üblich, obwohl die Berichterstattung über seinen Tod deutlich gemacht hat, dass der Begriff in vielen Fällen unangemessen ist, vor allem weil es keinen Konsens darüber gibt, was er bedeutet.
Wie wir während dieser Pandemie gesehen haben, sind eine präzise Sprache und Transparenz bei der Abgrenzung von Bekanntem und Unbekanntem der Schlüssel zu einer wirksamen Reaktion der öffentlichen Gesundheit. Ein falsches Vertrauen – oder ein übertriebenes Risiko – kann die Glaubwürdigkeit, die für den Erfolg der Coronavirus-Impfkampagne und künftiger Kampagnen so wichtig ist, dauerhaft beschädigen.
Die zentrale Debatte unter Immunologen und Experten für Infektionskrankheiten – zumindest in den Vereinigten Staaten – betrifft derzeit die Auffrischungsimpfungen. Es ist klar geworden, dass einige Menschen von zusätzlichen Impfungen profitieren werden (dritte Dosis der mRNA-Impfstoffe und zweite Dosis der Johnson & Johnson-Impfstoffe) und ebenso klar, dass andere nicht davon profitieren werden…«
Vollständig verheiratet
»Bis 2021 war "vollständig geimpft" ebenso wenig eine Standardformulierung wie "vollständig verheiratet" oder "vollständiger Hochschulabschluss". Normalerweise wird eine Person als "geimpft" oder "ungeimpft" betrachtet. Technische Unterscheidungen können klinisch verwendet werden, um Grauzonen zu beschreiben – ein kleines Kind oder ein Welpe, beispielsweise zwischen zwei Dosen Masern- oder Tollwutimpfstoff, kann zum Zwecke der logistischen Kommunikation zwischen Ärzten als "teilweise geimpft" betrachtet werden. Aber eine solche Bezeichnung würde nicht bedeuten, dass das Kind oder der Welpe geschützt ist…
Derzeit sagen die Centers for Disease Control and Prevention, dass Menschen "2 Wochen nach ihrer zweiten Dosis" von Pfizer oder Moderna oder "2 Wochen nach einer Einzeldosis Impfstoff" wie Johnson & Johnson vollständig geimpft sind. Diese Definition ist bereits überholt; seit letztem Monat empfiehlt die Behörde auch eine dritte Dosis des Pfizer-Impfstoffs für Hochrisikogruppen nach sechs Monaten. Es wird erwartet, dass die Empfehlung bald auf alle über 40-Jährigen ausgedehnt wird. Es gibt berechtigte Meinungsverschiedenheiten unter den Experten und eine wichtige Debatte über die Zweckmäßigkeit eines solchen Schrittes, der Teil des Versuchs ist, "vollständig geimpft" zu definieren…
Die Berichte über Powells Impfstatus sind nicht nur ein gefundenes Fressen für Rechtsextremisten und Verschwörungstheoretiker, sondern tragen auch zur echten Besorgnis über "Durchbruchsinfektionen" bei Hochrisikopersonen bei. (Individuelle Erzählungen können überzeugender sein als 99 Prozent der Statistiken, so mein Mechaniker [mechanic].) Solche Anekdoten werden noch einflussreicher, wenn die offiziellen Botschaften irreführend oder widersprüchlich sind: Ich dachte, ich sei vollständig geimpft; jetzt sagen Sie, ich sei es nicht? Wenn Impfstoffe wirken, warum kann eine vollständig geimpfte Person trotzdem sterben?«
"Ungeimpfte" als immerwährender Vorwand. Die fünfte oder sechste Schwimmweste
»Die Antwort ist, dass sie immer noch sterben können, genauso wie eine Person, die "voll angeschnallt" ist, sterben kann. Inwieweit jeder von uns durch eine Impfung geschützt ist, hängt nicht nur davon ab, wie viele Impfungen wir erhalten und wie gut unser Immunsystem darauf anspricht. Es hängt auch von den Menschen um uns herum ab. In Israel müssen sich seit diesem Monat alle Bürger dreimal impfen lassen, um als "vollständig geimpft" zu gelten, und angesichts der fortschreitenden Ausbreitung des Virus wurde für jeden Bürger eine vierte Dosis sichergestellt. Ungeimpfte Menschen sind dort dreimal so häufig ins Krankenhaus eingeliefert worden wie ihre geimpften Mitbürger. Aber überall dort, wo Menschen ungeimpft bleiben, könnte es sein, dass Hochrisikogruppen über eine fünfte oder sechste Dosis diskutieren. Das wäre so, als würde man eine fünfte oder sechste Schwimmweste tragen, während andere noch keine haben: Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch weit weniger effektiv, als dafür zu sorgen, dass alle eine Jacke haben. Und Schiffbrüchige können immer noch an Unterkühlung, Dehydrierung oder Herzinfarkt leiden, egal wie viele Schwimmwesten sie anziehen. Die Tatsache, dass geimpfte Menschen in den Vereinigten Staaten an Covid-19 sterben, spiegelt kein größeres Versagen wider als das aller anderen, sich impfen zu lassen und das Virus in die Dunkelheit zu verdrängen.«
Zum Schluß wird ge-Biden‑t, ge-Merkel‑t und ge-Pfizer‑t
»Wenn der Begriff "vollständig geimpft" sinnvoll ist, dann eher auf der Ebene der Bevölkerung als auf der des Einzelnen. Es gibt wahrscheinlich keine Impfstoffmenge, die garantieren kann, dass ein 84-Jähriger mit Blutkrebs absolut vor Covid-19 geschützt ist – oder vor irgendetwas anderem. Wenn Menschen alt und krank sind, kann selbst eine leichte Krankheit sie in ein Atem- oder Herzversagen stürzen. Ziel der Impfung ist es, ein Virus aus einer Bevölkerung zu vertreiben. Das bedeutet, dass alle Menschen ihre erste und zweite Dosis erhalten, so dass jeder funktionell geschützt ist.
Das Ziel einer Schule, eines Unternehmens, einer Stadt oder einer Nation könnte eher darin bestehen, vollständig geimpft zu sein. Und im Idealfall für die ganze Welt. Je mehr wir dies aus den Augen verlieren und uns stattdessen auf Auffrischungsimpfungen und die ätherische Vorstellung eines "vollständig optimierten Individuums" konzentrieren, desto mehr haben wir zu verlieren, und desto länger wird die Pandemie andauern, wobei Dosen gehortet und auf Hochrisikopersonen geschichtet werden – während die Ungeimpften die Schuld für die fortgesetzte Verbreitung des Virus auf die Impfstoffe schieben und nicht auf sich selbst.«
Nur, aus der Nummer kommen sie nicht raus. So wie der Alptraum des "Heute gehört uns Deutschland, und morgen die ganze Welt" scheitern mußte, wird auch der des "Wir impfen die ganze Welt" nicht aufgehen. Niemand wird alle Menschen "vollständig verheiraten" können.
warum ist dieser artikel erstaunlich? was macht diesen artikel erstaunlich dadurch, daß auf bezos und buffett verwiesen wird?
ist dieser artikel erstaunlich, war er klingt, als sei er von gates geschrieben oder von merkel?
hätte buffett einen artikel, geschrieben von gates oder merkel, abgelehnt?
"Major stockholders
[…]
Nash Holdings (Jeff Bezos) (2013–present)"
https://en.wikipedia.org/wiki/The_Washington_Post
"On August 5, 2013, Bezos announced his purchase of The Washington Post for $250 million in cash, at the suggestion of his friend, Don Graham.To execute the sale, he established limited liability company Nash Holdings to serve as a holding company through which he would own the newspaper. The sale closed on October 1, 2013, and Nash Holdings took control."
https://en.wikipedia.org/wiki/Jeff_Bezos
P.S.: Verdammt, jetzt hab' ich 'nen Ohrwurm – "Heute impfen wir Deutschland, und morgen die ganze Welt…"
Danke für den Hinweis auf die Effizienz einer präzisen Sprache und nachvollziehbaren Transparenz; wir werden es den" Regierungen" mitteilen.
"Wichtige Grundsatzentscheidung zum sog. "Masernschutzgesetz" erstritten –
Landeshauptstadt Magdeburg kassiert verdiente und deutliche Niederlage
Zum sog."Masernschutzgesetz", das gegenüber der Öffentlichkeit eine enorme Gefahr durch Masern suggeriert, hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seine Man- dantschaft eine wegweisende Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg erstritten. Die ausführliche Pressemitteilung ist als PDF beigefügt. Der Mandant ist Mitkläger der Arbeitsgemeinschaft Masernschutzgesetz (vgl. http://www.unverletzlich.de ). .."
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Wichtige_Grundsatzentscheidung_zum_sog._Masernschutzgesetz_erstritten_-_Landeshauptstadt_Magdeburg_kassiert_verdiente_und_deutliche_Niederlagetzes
"Verschnaufpause in Magdeburg…
Ihr werdet es mir vielleicht nicht glauben, aber es gibt doch noch Gerichte in Deutschland, die arbeiten. Unsere Beschwerdeführer-Familie aus Magdeburg hat Post vom OVG bekommen mit einem Beschluss, der in manchen Punkten auch für den einen oder anderen aus dem Kanal interessant sein könnte.
Zuerst einmal das Wichtigste: Bis zur Hauptsache-Entscheidung ist der Impfzwang für das Magdeburger Mädchen ausgesetzt, d.h. der Vater muss vorerst nicht dazu einwilligen, dass seine Tochter in nächster Zeit geimpft wird und auch das Zwangsgeld erst einmal nicht bezahlen oder mit Zwangshaft rechnen
U.a. hat das OVG eine Auffassung bzgl. eines Zwangsgeldbescheides, die sehr differenziert ist. Nach Auffassung des Gerichts muss ein Bescheid, wenn beide Eltern einer Impfung nicht zustimmen, gegen beide Eltern gerichtet seit oder beide Eltern müssten getrennt voneinander jeweils einen erhalten. In Magdeburg richtete sich der Bescheid ja nur gegen den Vater. Formfehler.
Wenn nur ein Elternteil der Impfung entgegen steht, dürfte das Elternteil, das zur Impfung einwilligen würde, jedoch nicht belangt werden, sondern ein solcher Bescheid dürfte nur gegen das Elternteil, das nicht einwilligt, gerichtet sein.
Macht jetzt nicht unbedingt Sinn, wenn dadurch die gemeinsame Familienkasse belastet wird, aber durchaus bei getrennt lebenden Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben.
Was ebenfalls Seitens des OVG sehr schön herausgearbeitet wurde, sind die Unterschiede zwischen den Eilverfahren am BVerfG vom Mai 2020 und der Tatsache, dass es in Magdeburg um ein Schulkind geht, so dass sich die Eltern eben nicht dem Vorlegen eines Nachweises über den Masernschutz entziehen können, indem sie ihr Kind einfach nicht in der Einrichtung = Schule betreuen lassen, wie es bei Kita-Kindern der Fall ist.
Insofern lässt das Gericht zumindest durchblicken, dass ein Eilverfahren am BVerfG mit schulpflichtigen Kindern möglicherweise anders ausgegangen wäre.
Genau das haben wir ja versucht, aber das bringt natürlich nichts, wenn das BVerfG seine Arbeit nicht macht.
Der Beschluss aus Magdeburg lässt ein wenig wieder die Hoffnung aufkeimen, dass es doch noch Gerechtigkeit in Deutschland gibt. Vor allem lese ich daraus, dass das Gericht die ganze Zeit das Wohl des Kindes im Blick hatte, dessen Immunstatus nach einer durch Zwangsgeld oder Zwangshaft erzwungenen Impfung nicht rückgängig gemacht werden kann. Es hat sich nicht beirren lassen von Ränkespielchen zwischen dem Gesundheitsamt, dem Rechtsamt und den Eltern.
Zum Thema Verfassungswidrigkeit wurde sich natürlich wieder nicht geäußert, aber man kann natürlich auch nicht alles im Eilverfahren von den Richtern erwarten
Pressemitteilung folgt."
https://t.me/s/Masernschutzgesetz/261
Bitte unterstützt die Klagen, damit wir aus der Impfzwangnummer wieder rauskommen, DANKE 🙂
Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in Bezug auf Corona-Schutzmaßnahmen
Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 27.10.2021
Nr. 196/2021
Beschluss vom 6. Oktober 2021 – XII ARZ 35/21
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat – ebenso wie in mehreren Parallelverfahren – über die Zuständigkeit der Familiengerichte für den Erlass von Anordnungen gegenüber Schulen in Bezug auf das Unterlassen von Corona-Schutzmaßnahmen entschieden.
Mit einem an das Familiengericht gerichteten Schreiben hat die Beteiligte darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB* zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihrer 15jährigen Tochter besuchten Gesamtschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), insbesondere die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandsgebote und gesundheitliche Testungen, vorläufig auszusetzten.
Das Familiengericht hat den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt und das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen. Das Verwaltungsgericht hat die ihm übersandten Verfahrensakten an das Familiengericht "zuständigkeitshalber zurückgesandt" und dabei den Rechtsstandpunkt eingenommen, dass das Familiengericht zuständig und die Verweisung an das Verwaltungsgericht wegen eines groben Verfahrensverstoßes nicht bindend sei. Daraufhin hat das Familiengericht die Sache dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt.
Über einen negativen Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entscheidet dasjenige oberste Bundesgericht, das einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird, im vorliegenden Fall somit der Bundesgerichtshof.
Das Familiengericht hat bei einer Gefährdung des Kindeswohls von Amts wegen die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Dabei kann das Gericht in Angelegenheiten der Personensorge auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen (§ 1666 Abs. 1, 4 BGB).
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass damit jedoch keine Befugnis des Familiengerichts zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber schulischen Behörden verbunden ist. Im Rahmen des schulischen Sonderrechtsverhältnisses sind die zuständigen Behörden ihrerseits an die das Kindeswohl schützenden Grundrechte gebunden. Die gerichtliche Kontrolle dieses Behördenhandelns – auch hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen – obliegt hierbei allein den Verwaltungsgerichten.
Eine Rechtswegverweisung des Familiengerichts an das Verwaltungsgericht kommt jedoch wegen unüberwindbar verschiedener Prozessgrundsätze des von Amts wegen zu betreibenden familiengerichtlichen Verfahrens einerseits und des Klage- bzw. Antragsverfahrens der Verwaltungsgerichtsbarkeit andererseits nicht in Betracht. Das familiengerichtliche Verfahren war deshalb ohne Rechtswegverweisung einzustellen.
Die maßgebliche Norm des BGB lautet wie folgt:
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) …
(3) …
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Vorinstanz:
AG Wesel – Beschlüsse vom 14. Mai und 28. Juli 2021 – 49 F 76/21
Karlsruhe, den 27. Oktober 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159‑5013
Telefax (0721) 159‑5501
Ergänzende Dokumente
Beschluss des XII. Zivilsenats vom 6.10.2021 – XII ARZ 35/21 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2021&nr=123403&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021196.html?nn=10690868
Wenn das Familiengericht keine Anordnungen gegenüber der Schule treffen darf, dann vielleicht gegenüber einzelnen Lehrern? Andernfalls würde §1666 BGB ziemlich hohl werden.
@ BGH-Urteil Kindeswohl vs. Verwaltungsrecht?
Der BGH ist ein Haufen Scheiße mit einer Bande von Fascho-Richtern.
@FS: Mußte das jetzt mal gesagt werden? Dann ist ja gut.
Wenn doch die Geimpften geschützt sind aber selbst noch Infektoren sind, warum soll und darf ich als Ungeimpfter denn nicht dem Infektionsrisiko fröhnen? Manch einer qualmt, manch einer trinkt über den Durst, manch einem ist das persönliche Infektionsrisiko eben nicht so wichtig.
Nein, so ein Impfabo mag ich nicht. Auch nicht mit Batwürsten und Eis. Dafür ist mir meine Gesundheit zu wertvoll. Als Nebeneffekt ist mehr Genimpfe für die willigen Impflinge übrig. Irgendwie ist das doch echt großzügig von uns "Impfskeptikern". So kann sich der willige Impflinge gleich mehrmals piksen lassen. Viel hilft viel?
Blind und Taub, vorbei an Logik und dem gesunden Menschenverstand.
"FDA-Gremium befürwortet Pfizer-Impfungen für 5- bis 11-Jährige
27. Oktober 2021
https://tkp.at/2021/10/27/fda-gremium-befuerwortet-pfizer-impfungen-fuer-5-bis-11-jaehrige/
"Allerdings hat es diesmal so heftige Ablehnung und Kritik gegeben wie nie zuvor."
"Laut der FDA-Website hatte die Behörde bis zum 25. Oktober 139.470 Kommentare aus der Öffentlichkeit erhalten – eine Zahl, die von Beamten als auffallend hoch bezeichnet wurde."
Aus der kleinen Auswahl, eine Aussage.
"Dr. Jessica Rose, Virusimmunologin und Biologin, erklärte dem Gremium, dass die EUA für biologische Wirkstoffe das Vorliegen eines Notfalls und das Nichtvorhandensein einer alternativen Behandlung voraussetzt.
„Es liegt kein Notfall vor, und COVID-19 ist hervorragend behandelbar“, sagte Rose.
In einer von Rose mitverfassten, von Experten begutachteten Studie waren die Myokarditis-Raten bei 13- bis 23-Jährigen innerhalb von acht Wochen nach der Einführung des COVID-Impfstoffs deutlich höher.
Bei den 12- bis 15-Jährigen, so Rose, waren die gemeldeten Myokarditis-Fälle 19 Mal höher als die Hintergrundraten.
Rose sagte, dass Zehntausende von Berichten an VAERS für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren eingereicht wurden.
Rose erklärte:
„In dieser Altersgruppe sind 60 Kinder gestorben – 23 von ihnen waren weniger als 2 Jahre alt. Es ist beunruhigend festzustellen, dass in dieser Altersgruppe 5.510 Mal gemeldet wurde, dass ein Produkt an einen Patienten ungeeigneten Alters verabreicht wurde. Zwei Kinder wurden, vermutlich von geschultem medizinischem Personal, unsachgemäß injiziert und starben anschließend“."
"Vollständig geimpft" gibt es als Begriff schon sehr lange. Gemeint war damit stets "zweimal geimpft". Man musste immer nachfragen, was mit "geimpft" gemeint ist. Impfbefürworter meinten damit eher "zweimal geimpft" und Impfkritiker meint damit eher "mindestens einmal geimpft". Impfbefürworter sagen zu "einmal geimpft" gerne "unvollständig geimpft" oder gar "ungeimpft". Wenn also in der Zeitung stand oder steht: "Masernausbruch an der Waldorfschule. Betroffen vor allem ungeimpfte Kinder", dann meinte das häufig, dass einfach geimpfte Kinder eben doch an Masern erkrankt sind. Bei zweimaliger Impfung hätte der Kinderarzt nichts gemeldet, weil ja zweimalig geimpfte geschützt sind, und man es deswegen bei der Beobachtung des Krankheitsverlaufes belassen kann.
" Es finden sich dort bemerkenswerte Erkenntnisse für ein Blatt, dessen Aufsichtsratsvorsitzender jahrzehntelang Warren Buffett hieß und das jetzt dem Amazon-Chef Jeff Bezos gehört. "
Die Washington Post vertritt hier erwartbar die totalitäre Agenda.
"Das Ziel einer Schule, eines Unternehmens, einer Stadt oder einer Nation könnte eher darin bestehen, vollständig geimpft zu sein. "
Es wird geimpfte "gated cities" geben. Die Frage ist, sperren die sich ein oder aus.
Mrs M@MrsMertes
Aber jetzt kommt es: Todesfälle! Wir sehen ein Vielfaches an Todesfällen – zahlenmäßig weiter hauptsächlich die hohen Altersstufen, aber einen Anstieg um mehr als eine Größenordnung im Alter zwischen 30–49.
https://twitter.com/MrsMertes/status/1453258692409823240/photo/1
https://twitter.com/MrsMertes/status/1453258692409823240/photo/2
jeff zachary@jeffzecki
Ich werd täglich Zahlen und mögliche Nebenwirkungen hier veröffentlichen. Alles ist natürlich dokumentiert .. teilt es gerne.
Letzte Woche im Haus: ein 14 jähriges Mädchen. spontan bei einem 10km Lauf kollabiert. Zu mir auf die Station. Verdacht: Infekt.. Diagnose: Schwerste Myokarditis 3 Wochen nach Biontech .. leider wird sie einen Schrittmacher brauchen.. keine Meldung da kein direkter Zusammenhang"
https://twitter.com/jeffzecki
Follow!!!!
Lotta Lockdownstochter Viehler
@LottaViehler
Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die elektronischen Impfpässe weit mehr als ein Impfzertifikat sind. Ein Thread
Interessant:
In der CommonHealth-App sollen sämtliche Gesundheitsdaten (Laborergebnisse, elektronische Patientenakten, Fitnessdaten, …) gespeichert und ausgetauscht werden können.
Die CommonPass-App entscheidet anhand des Zertifikats, ob z.B. der Zutritt möglich ist.
https://twitter.com/LottaViehler/status/1453248901386014729
Als im Jahr 2006 mit dem Produkt „Gardasil“ der erste Impfstoff gegen humane Papillomviren auf den Markt kommt, ist die Begeisterung groß: Die „erste Impfung gegen Krebs“ verspricht einen „fast 100-prozentigen“ Schutz vor Gebärmutterhalskrebs. Die Gesundheitsbehörden genehmigen die Impfung in Rekordzeit und einer der Erfinder erhält sogar den Nobelpreis. Eine massive Werbekampagne wird gestartet und fast alle Industriestaaten nehmen die HPV-Impfung in ihre Impfpläne auf. Der Hersteller-Konzern Merck verdient Milliarden.
Doch dann mehren sich die schlechten Nachrichten. Bei Mädchen und jungen Frauen treten schwere Nebenwirkungen auf. Ein dänisches Ärzteteam untersucht die Symptome und vermutet einen autoimmunen Hintergrund.
Ein Detail erscheint dabei besonders verdächtig: In Gardasil wurde eine neuartige, extra starke Aluminium-Verbindung eingesetzt. Wurde diese jemals auf Sicherheit getestet?
Geheime Dokumente tauchen auf, die zeigen, dass die Behörden ihre Kontrollfunktion nicht wahrnehmen, sondern als Geschäftspartner der Industrie agieren. Und es drängt sich der Verdacht auf, dass das gute Image von Impfungen missbraucht wurde, um einen milliardenschweren Blockbuster zu lancieren.
Einmalig für einen Dokumentarfilm wird eine über zwei Jahre laufende wissenschaftliche Studie an Schafen sozusagen live verfolgt: von der Vorstellung auf einem Kongress – bis zur Publikation der überraschenden Resultate. Spannend ist auch eine Nebenhandlung, die ein Phänomen bei Katzen porträtiert: Diese Tiere neigen dazu, dass sie an der Impfstelle bösartige Tumoren entwickeln. Hier hat die Industrie Aluminium-freie Katzenimpfstoffe entwickelt und seither treten diese "vaccine-assoziierten Sarkome“ kaum noch auf. Wenn der Wille besteht, wäre es also kein Problem, Alu-Hilfsstoffe durch verträglichere Produkte zu ersetzen. Die Konzerne scheuen diesbezüglich jedoch die hohen Kosten.
„UNTER DIE HAUT“ durchbricht das große Tabu um die Sicherheit von Impfungen und eröffnet eine öffentliche Diskussion, die längst überfällig ist
https://ehgartner.blogspot.com/
"Vollständig geimpft"? Überhaupt geimpft? Warum?
Aus einem einzigen Grund: weil Bill Gates es gesagt hat, Merkel und andere young global Staatsführer es nach unten weitergegeben haben, und alle noch weiter unten stehenden Büttel es schließlich exekutiert haben und exekutieren.
Wir erleben aktuell die bürokratisch-stringent-gehorsame Ausführung eines Weltführer-Befehls.
Eine Impfung die nichts nützt, nur schadet – zum Wohlgefallen unseres höchsten, geliebten Führers.
„Aber überall dort, wo Menschen ungeimpft bleiben, könnte es sein, dass Hochrisikogruppen über eine fünfte oder sechste Dosis diskutieren. Das wäre so, als würde man eine fünfte oder sechste Schwimmweste tragen, während andere noch keine haben: Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch weit weniger effektiv, als dafür zu sorgen, dass alle eine Jacke haben. (…)“
Ich sage meinem Nachbarn im Sommer auch immer, dass er mehrfach Sonnencreme auftragen soll, damit ICH keinen Sonnenbrand kriege. Logisch. Alles andere wäre ungerecht.
Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres: "Wenn die Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliegt, dann wirkt sie nicht mehr." oe24 I 25.10.2021
https://www.facebook.com/watch/?v=581483203067422
Hier der Link zum kompletten Interview: https://www.youtube.com/watch?v=BJbztUsKqF0
(O_O)
Der Ösi
@aa: Die Meldung, dass die *mpfung nur ein halbes Jahr wirken soll, ist doch ein Hammer! Wäre das nicht einen eigenen Beitrag wert?
Zumal der Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, genauso wie der Weltärztepräsident zu den absoluten Hardlinern gehört…
Viele Grüße,
Walter aka Der Ösi