Der Tagesspiegel hat's bemerkt:
»Die Corona-Regeln verändern sich im Wochenrhythmus. Welche Verbote kommen dazu, welche fallen weg? Wo müssen Masken getragen werden? Ein Überblick.«
Der Überblick gibt den Stand vom 23.10. 10:33 wieder. Das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt kann er schon wieder völlig anders sein.
»Seit dem 10. Oktober gilt allerdings auch das sogenannte Vereinzelungsgebot. Das bedeutet, dass zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr nur noch höchstens fünf Personen gemeinsam oder zwei Haushalte zusammen im öffentlichen Raum unterwegs sein dürfen – das gilt insbesondere für Straßen, Parks und Plätze.«
Eine interessante Sprachschöpfung wie auch die folgende:
»Eine ähnliche Beschränkung gilt für Treffen in geschlossenen Räumen. Hier darf ein Haushalt maximal fünf Gäste empfangen oder zwei Haushalte dürfen sich treffen. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), bezeichnete das als "Fünfer-Regel"«
Schöner wäre vielleicht noch die "Fünf-Freunde-sollt-Ihr-sein-Regel". Siehe dazu auch "Verteidigen mit der Fünferkette". Unklar bleibt, ob die Zahl der beiden Haushaltsmitglieder durch fünf teilbar sein muß.
Ein konsequentes Rechtsverständnis (Gruß von Genossen Geisel) zeigt sich hier:
»Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Sperrstunde zwar bereits für nicht verhältnismäßig erklärt, der Beschluss gilt aber nur für inzwischen 31 Bars, die gegen die Regelung geklagt hatten. Alle anderen Läden müssen weiterhin geschlossen bleiben. Der Senat hat Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, das Verfahren läuft.«
Bemerkenswert auch diese Regel:
»Ein Mund-Nasen-Schutz muss außerdem in Geschäften, in Schulen (für Jüngere nicht im Unterricht), in Museen, Kinos, Theatern, in Gaststätten (wenn man nicht am eigenen Tisch sitzt), in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen [so im Original]. Auch bei Taxi-Fahrten und beim Indoor-Sport (nicht während der Ausübung) sind Masken vorgeschrieben..«
Muß der MNS nun – was? Fortgelassen werden, bei sich getragen, angezogen? Ist man in Gaststätten befreit, wenn man sich den eigenen Tisch mitbringt? Soll die Maske beim Sport ausschließlich nicht getragen werden, wenn man Aerosole ausstößt?
Hier scheint eine Regelungslücke auf:
»Seit dem 3. Oktober gilt auch eine Maskenpflicht in Büroräumen. Der Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden, wenn man sich nicht am eigenen Arbeitsplatz befindet. Auch in Fahrstühlen gilt eine Maskenpflicht. Bei Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Autokorsos.«
In der bisherigen Logik bleibt die Erlaubnis, im Großraumbüro die Maske abzulegen, sie aber in womöglich menschenleeren Fluren und Toiletten tragen zu müssen. Eine gefährliche Leerstelle zeigt sich bei Autokorsos. Dort wird fahrlässig verzichtet auf die Benennung der Zahl der Haushalte in jedem Fahrzeug.
Das wird Haue beim Boulevard geben:
»Der Senat hat die Teilnehmerzahl für Feiern in geschlossenen Räumen seit 20. Oktober auf den eigenen Haushalt plus fünf weitere Personen begrenzt, alternativ können sich die Mitglieder zweier Haushalte beliebiger Größe treffen. Im Freien wurde die maximale Personenzahl ab 24. Oktober auf 25 Personen verringert…
Es gilt immer eine Dokumentationspflicht für alle Gäste, sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie nicht auf ihrem Sitzplatz sitzen.«
Denn gerade aus Neukölln ist der Republik bekannt, daß dort Haushalte schon mal 600 Leute groß sind. Und dann gleich zwei! Hauptsache scheint aber zu sein, sie gehen nicht ins Freie.
Für die Gastronomie-Regel wird kein passendes Wort geliefert:
»An Tischen dürfen maximal sechs Personen mit geringem Abstand sitzen – größere Gruppen sind nicht gestattet.
Gäste im Innen- und Außenraum von Gaststätten müssen sich in eine Kontaktliste eintragen. Seit Anfang September sind auch die Gäste verpflichtet, vollständige Angaben in diesen Listen zu machen. Werden sie bei einem Verstoß erwischt, wird ein Bußgeld zwischen 50 und – im Wiederholungsfall – 500 Euro fällig. Gastronomen müssen die Angaben auf Plausibilität prüfen.«
Hier fehlt in der Aufzählung das Lachen:
»Es gilt außerdem eine Maskenpflicht bei Demonstrationen mit mehr als 100 Personen, sie kann aber von der Versammlungsbehörde auch bei kleineren Protesten verordnet werden, wenn zum Beispiel gesungen oder skandiert wird.«
Darf denn bei kleinen Familienfeiern zu sechst im Hinterzimmer einer Gaststätte gesungen werden?
Sie schreiben "Hier fehlt in der Aufzählung das Lachen". Nun, im Wort 'Maskenpflicht' ist es – auf den zweiten Blick – zu erkennen: m_A_sk_EN-pf_L_i_CH_T. Man setze einfach die v.g. Großbuchstaben in die passende Reihenfolge und es erscheint (ein) LACHEN…
Wir lassen uns das Singen nicht verbihieten!! Den wo man singt, da lass dich ruhig nieder, böse Menschen kennen keine Lieder.
Hier fehlt in der Aufzählung das Lachen
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Das, lieber Herr Aschmoneit, liegt daran, daß das Lachen in diesem unseren Lande im letzten halben, dreiviertel Jahr quasi ausgelöscht wurde. Gibt's nicht mehr, ist ausverkauft.
Mit ganz viel Glück vielleicht nächstes Jahr wieder.