Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs NRW Michael Bertrams schreibt am 8.10. in einem Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger":
»Das höchste deutsche Gericht ist in die Schlagzeilen geraten. Von einer unangemessenen Nähe seiner Richterinnen und Richter zur Politik ist die Rede. Der Verdacht der Befangenheit steht im Raum. Anlass zu diesen massiven Vorwürfen bietet ein gemeinsames Dinner des Bundesverfassungsgerichts mit dem Bundeskabinett am 30. Juni 2021 auf Einladung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Während dieses abendlichen Treffens referierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über „Entscheidungen unter Unsicherheiten“ während der Pandemie. Darin warb sie um Verständnis für politische Entscheidungen in Sachen Corona…
Nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts hat Rechtsanwalt Niko Härting, der die Abgeordneten der Partei „Freie Wähler“ bei ihrer Klage gegen die Bundesnotbremse in Karlsruhe vertritt, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Ersten Senats, Stephan Harbarth, sowie Richterin Baer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Gericht setzt sich zur Wehr
Gegen diesen Vorwurf wehrt sich Harbarth mit der Begründung, es sei beim Dinner auch um andere Themen gegangen. Alle hätten sich auf „abstrakte und zeitlose Fragestellungen“ ohne konkreten Bezug zu anhängigen Verfahren bezogen.
Ich halte das Ablehnungsgesuch gleichwohl für begründet. Der Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan ändert nichts daran, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter die für ihren Aufgabenbereich maßgebliche Prozessordnung zu beachten haben. Und wie andere Prozessordnungen enthält auch das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht Regelungen zu einer etwaigen Befangenheit.
„Böser Schein“ genügt
Demnach ist eine Besorgnis der Befangenheit zu bejahen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Maßgeblich dafür ist nicht, ob der Richter tatsächlich in seiner Neutralität beeinträchtigt ist oder ob er sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Verfahrensbeteiligter die auf Tatsachen beruhende Besorgnis hat, der Richter werde die Sache nicht unvoreingenommen beurteilen.
Es genügt für die Ablehnung also allein der „böse Schein“ mangelnder Objektivität. Davon ist in diesem Fall meines Erachtens auszugehen: Bei dem Dinner mit der Kanzlerin und ihrem Kabinett sind die Corona-Regelungen ausgiebig zur Sprache gekommen. An diesen Gesprächen haben sich die mit der Bundesnotbremse befassten Verfassungsrichter beteiligt. All dies hat hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Allein schon diese Umstände waren geeignet, bei den „Freien Wählern“ Misstrauen zu wecken und die Besorgnis zu begründen, dass die Gespräche doch nicht nur abstrakt, sondern auch mit Bezug auf ihre anhängigen Verfahren geführt worden sind.
Das weisen die Richter zwar zurück. Sie selbst haben jedoch durch ihre Teilnahme an den Corona-Gesprächen im Kanzleramt einen entsprechenden Verdacht genährt und den „bösen Schein“ begründet, sich Einflüsterungen der Bundesregierung ausgesetzt und darüber ihre Unvoreingenommenheit eingebüßt zu haben…«
Harbarth, du hast dir echt einen Namen gemacht. Aber nicht als herausragender Jurist. Hoffentlich war das Dinner ok. Es könnte sein, dass irgendwann nicht mehr ganz so üppig aufgetischt wird. Schon gemeinsam mit den Kollegen die Speisepläne der verschiedenen Anstalten studiert?
Das wünsche ich mir inständig, daß diese Justizgangster vor ein ordentliches Gericht gestellt werden. Das ist mein Traum. Von IM Erika/Kasner gar nicht erst zu reden.
@Stefan Schembara: Es tut mir leid für ihren Traum, ich wünsche, Sie finden einen besseren!
Damit ist nicht zu rechnen:
https://www.deutschlandfunk.de/juristen-im-dritten-reich-die-rechtfertigungen-des-unrechts.1310.de.html?dram:article_id=291185
Bei der Aufarbeitung der DDR-Justiz war man da wesentlich fleißiger.
Aber WER soll, in, sagen wir 5 Jahren, die Ungeheuerlichkeiten der letzten anderthalb Jahre "aufarbeiten"?
In einem Land, in dem mindestens die Hälfte der sogenannten Eliten voll "auf Linie" war? Und sich damit durch tun und/oder unterlassen mitschuldig gemacht hat?
Denen Unrechtsbewusstsein völlig fehlt(e)? Geschweige denn eine Vorstellung davon, dass man sich nicht nur hat verarschen lassen, sondern den ganzen Blödsinn auch mit religiöser Inbrunst verteidigt hat?
Ist etwa zu erwarten, dass sich irgendwann, zumindest jemand "entschuldigt" ? (die im letzten Jahr geäußerte Spahn-Idee wäre ja nicht schlecht gewesen, aber …).
Nö.
Im günstigsten Fall lässt sich hoffen, dass man sich *irgendwann* für "den Sieg über das Virus"(der natürlich ohne "Querdenker" schon viiiiel früher hätte gefeiert werden können) gegenseitig auf die Schultern klopft und dann versucht, zur Vorkriegssituation zurückzukehren.
Ob und bis wann dann die angerichtete Schneise der Verwüstung über Anstand, Existenzen, Lebensplanungen und das Vertrauen in die Kompetenz der Eliten behoben sein wird?
@Clarence: Ich bin froh, dass Sie nicht die Macht haben zu entscheiden, wer in den Knast muss und bei welcher Qualität und Quantität des Essens er dort ganz bestimmt ein guter Mensch wird.
Ihre Wut über den Klüngel der Macht, dem ganz offensichtlich demokratische Gewaltenteilung nicht mehr interessiert, kann ich verstehen.
Mein Zorn sinnt auf Versöhnung!
@Valentina Zweifel
Deine guten Absichten in Ehren aber mit solchen Leuten kann man sich nicht versöhnen. Es sei denn natürlich hat einen Fetisch für (sprichwörtliche) Messer im Rücken denn das ist es was diese Leute bei der nächsten Gelegenheit tun werden wenn man ihnen besagtes Körperteil zuwendet.
Ich habe nur eine Frage gestellt. Es könnte ja durchaus sein, dass dieses Thema relevant wird.
https://t.me/aerzte/24359
„Merkel‘s Mann“
Quelle nicht validiert, scheint aber vertrauenswürdig.
Schon in der Schulzeit beschleich mich so ein Gefühl, dass diese Gewaltenteilung eine Mär ist, tja…..
Da sind auch noch ganz andere befangen, zumindest in Österreich. Im sauberen Deutschland könnte so was wohl nicht passieren 😉
oh, sorry, hier der link zur Österreich-Affäre:
https://www.falter.at/zeitung/20211006/razzia-im-kanzleramt-wer-zahlt-schafft-an-ich-liebe-das?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Wo Freisler gebrüllt hat, da grinst Harbarth nur. Beide geben Unrechtsregimen ein Gesicht.
@Johannes Schumann: Zwischen tausenden Todesurteilen Freislers und interessegebundenen Entscheidungen Harbarths liegen erhebliche Unterschiede. Was soll dieser Vergleich also?
@aa: Gewissermaßen steht der Harbarth dafür, dass dem Tot- und zum Krüppelspritzen von Leuten die Weihen der Justiz verliehen wird. Es geht um Tausende von Toten. Noch ist der Mann zu feige, ein Urteil zu sprechen. Für das er dann haftbar zu machen ist.
Man kann schon an den Freisler denken.
Aber es müssen erst einmal 6 Millionnen erreicht sein.
Das wird in diesem System schwierig sein, es nachzuweisen, weil sehr subtil vorgegangen wird.
@Weißer Rabe: Es gibt keine Mindestgrenze für Völkermord. Aber es sollte eine für Seriosität geben. Das Statistische Bundesamt gibt aktuell 660.230 Verstorbene für die Monate Januar bis August an. Das sind 26.232 mehr als für die Jahre 2017–2020 im Mittel (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_432_12.html). Glauben Sie wirklich, die haben Millionen Leichen verschwinden lassen?
@aa
Ein Kommentator hat vor kurzem bei Ihnen nachgefragt, ob sie ihn verscheißern (oder so ähnlich ) oder nicht verstehen wollen.
Ich frage Sie das nun auch.
Wollen Sie mich nicht verstehen ?
Oder sind Sie nicht in der Lage "Satire " anderer zu verstehen, die Sie doch selbst Körbeweise verteilen und dann ganz erstaunt sind, dass "Ihre Satire " nicht angekommen ist.
Manchmal, Herr Aschmoneit wundert es mich, was Sie so von sich geben.
Ich schein aber nicht die einzige zu sein, der das auffällt.
@Weißer Rabe: Ich will Sie nicht verscheißern und auch niemanden sonst hier. Schon manches Mal habe ich mir einen Ast gelacht über die humorvollen Kommentare. Anscheinend sind wir unterschiedlich pingelig. Ich mag nicht lachen über (satirisch gemeinte) 6 Millionen "Impftote".
Aus dem Leben des Stephan Harbarth, "Merkels Mann in Karlsruhe".
"Dienstag, 16. März 2021, 17:00 Uhr ~6 Minuten Lesezeit
In bedenklicher Verfassung
In der Plandemie kann man bei der Verteidigung von Grundrechten auf das oberste deutsche Gericht nicht zählen.
von Markus Gelau"
https://www.rubikon.news/artikel/in-bedenklicher-verfassung
"Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingingen und die sich gegen die mutmaßlich grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3—in Worten: drei!—Anträgen statt. Das höchste deutsche Gericht legte vor wenigen Tagen seine Jahresstatistik für 2020 vor. Und die sollte Demokraten, aber auch Menschen, die auf ihre verfassungsmäßigen Grundrechte noch Wert legen, gleichermaßen beunruhigen. Beim Versuch, das Phänomen eines offenbar an den Bürgerrechten uninteressierten Bundesverfassungsgerichts zu erklären, stößt man immer wieder auf einen Namen: Stephan Harbarth. Der ist ein im wahrsten Sinne des Wortes parteiischer Richter."
@aa "Ich mag nicht lachen über (satirisch gemeinte) 6 Millionen "Impftote"."
Ihr Antwort wundert mich doch sehr.
Satire ist nicht dazu da, um darüber zu lachen.
@aa
"Satire ist nicht dazu da, um darüber zu lachen."
Keine Reaktion ! Schade.
@sv: Man kann auch Unsinn denken. "Gewissermaßen" gilt für Rechtsstaatlichkeit ein Beweisverfahren. Harbarth ist wie alle anderen, die in das Amt gesetzt wurden, parteiisch. Das ist in den USA so wie in Polen und eben auch hier. So wie nachgewiesen werden muß, daß Tote auf das Konto eines Virus oder einer "Impfung" gehen, gehört nachgewiesen, daß JuristInnen unrechtmäßig handeln. Dann gehören sie verurteilt. Freisler-Sprüche sind da eher Demagogie.
Je nun, ich bin kein Jurist. Aber gab es nicht irgendwann einmal die Unterscheidung zwischen "offiziell", mit Publikum, und "privat", mit ohne Publikum?
"BVerfG weist Befangenheitsantrag in Verfahren zu Bundesnotbremse zurück"
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-befangenheitsantrag-im-verfahren-zu-bundesnotbremse-erfolglos
"Das Bundesverfassungsgericht hat ein Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten Harbarth und die Richterin Baer in einem Verfahren zur Corona-Notbremse zurückgewiesen. Die wegen des bei einem Treffen zwischen der Bundesregierung und dem BVerfG erörterten Themas "Entscheidung unter Unsicherheiten" erhobenen Befangenheitsvorwürfe seien unbegründet."
"Befangenheit wegen Gedankenaustauschs mit Regierung völlig fernliegend
Das BVerfG hat dem Ablehnungsgesuch insgesamt den Erfolg versagt. Ein Teil der von den Beschwerdeführenden für die Besorgnis der Befangenheit von Präsident Harbarth angeführten Gründe seien dazu gänzlich ungeeignet. Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem BVerfG und der Bundesregierung als solche, damit auch das hier fragliche Treffen vom 30.06.2021, seien ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund. Gleiches gelte für die in der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 78 vom 20.08.2021 enthaltene bloße Mitteilung einer vorläufigen Einschätzung des Senats zur Frage der Durchführung einer mündlichen Verhandlung."
"Themenauswahl ohne inhaltliche Positionierung unbeachtlich für Befangenheit
Der Antrag sei jedenfalls unbegründet. Ausweislich der dienstlichen Stellungnahme Präsident Harbarths sei das Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Verfassungsorganen unter seiner Mitwirkung ausgewählt worden. Er habe es insbesondere deshalb für geeignet gehalten, weil es abstrakte und zeitlose Fragestellungen betreffe und es sich auch ohne konkreten Bezug zu anhängigen Verfahren erörtern lasse. Die Beteiligung von Präsident Harbarth an der Auswahl des Themas "Entscheidung unter Unsicherheiten“ vermöge den Anschein seiner fehlenden Unvoreingenommenheit nicht zu begründen. Die Festlegung eines Themas für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen BVerfG und Bundesregierung als solche ohne inhaltliche Positionierung, wie damit rechtlich umzugehen ist, begründet grundsätzlich keinen "bösen Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit."
"Behaupteter Zweck der Themenauswahl nicht belegt
Dass das Thema gerade zu dem Zweck vorgeschlagen worden sei, Mitgliedern der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, sich zu tatsächlichen und rechtlichen Aspekten konkret anhängiger Verfahren zu äußern, stelle eine bloße Behauptung dar, für die es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gebe und die bei vernünftiger Betrachtung nicht naheliege, unterstreicht das BVerfG. Im Übrigen habe sich die Ministerin ausweislich des von den Beschwerdeführenden selbst vorgelegten Redemanuskripts in ihrem achtminütigen Impulsvortrag gerade nicht zu konkret anhängigen Verfahren geäußert. Ungeachtet dessen wäre der sachliche Gehalt ihres konkreten Vortrags von vornherein nicht geeignet, eine Grundlage für einen Rückschluss zu bieten, Präsident Harbarth habe das Thema mit ausgewählt, um der Bundesregierung Äußerungen zu einem anhängigen Verfahren zu ermöglichen."
"Fall Baer: Allgemeine Rechtsausführungen für sich kein Grund für Befangenheit
Das gegen die Richterin Baer gerichtete Ablehnungsgesuch sei gleichfalls teilweise bereits gänzlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der Richterin zu begründen und im Übrigen jedenfalls unbegründet, so das BVerfG weiter. Wie sich aus der dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterin ergebe, seien Gegenstand ihres Vortrags allein abstrakte Überlegungen dazu gewesen, dass Gerichte mit der Dynamik und Komplexität von Wissen anders umgehen müssen als Legislative und Exekutive mit ihrer je eigenen Handlungsrationalität. Dies kann laut BVerfG keine Besorgnis der Befangenheit der Richterin begründen. Dass abstrakte rechtliche Überlegungen auch in einem konkreten Verfahren zur Anwendung gelangen könnten, sei ihnen immanent. Nicht anders als bei in wissenschaftlichen Beiträgen oder sonst geäußerten Rechtsauffassungen könnten allgemein gehaltene Rechtsausführungen allenfalls dann zur Besorgnis der Befangenheit führen, wenn weitere Umstände in der Person der abgelehnten Richterin hinzuträten, aus denen auf eine fehlende Unvoreingenommenheit und insbesondere eine Vorfestlegung zu entscheidungsrelevanten Rechtsfragen geschlossen werden könnte. Dies sei nicht der Fall."
Ein privates Treffen zwischen hohen Vertretern der Legislative und der Judikative, unter Ausschluß der Öffentlichkeit, ist "für die Besorgnis der Befangenheit von Präsident Harbarth" … "gänzlich ungeeignet." Weil das Thema, "Entscheidung unter Unsicherheiten", "unter seiner Mitwirkung ausgewählt worden" war, "weil es abstrakte und zeitlose Fragestellungen betreffe und es sich auch ohne konkreten Bezug zu anhängigen Verfahren erörtern lasse."
Es ließe sich allerdings auch viel zu einem konkreten Bezug und einer direkten Zeit zu einem anhängigen Verfahren durchquatschen. Nichteinmal das wird ausgeschlossen. Aber das "begründet grundsätzlich keinen "bösen Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit."
Achsoja, eine Richterin gab es ja auch noch. Im letzten Absatz noch schnell mal erwähnt. Es genügt ja auch vollkommen, wenn der eine Beschuldigte sich äußert. Haben ja beide ein Jurastudium, da würden sie wohl nur das Gleiche erzählen, wäre ja somit nur Zeitverschwendung.