Unter dieser Überschrift berichtet welt.de über die Anhörung zu den geplanten Corona-Verschärfungen im Bundestag. Hinter der Bezahlschranke ist am 29.8. zu lesen:
»Nach wochenlanger Debatte sollen kommende Woche Donnerstag die neuen, verschärften Corona-Maßnahmen vom Bundestag beschlossen werden…
Am Montag fand im Gesundheitsausschuss eine öffentliche Anhörung statt, in der Dutzende Verbandsvertreter, Wissenschaftler und Gesundheitsexperten zu dem aktuellen Gesetzentwurf Stellung nahmen – und neben grundsätzlicher Zustimmung mehrere Kritikpunkte nannten, die es ihrer Ansicht nach noch zu überarbeiten gilt.
WELT stellt die fünf wichtigsten Punkte vor:
1. FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr und in Flugzeugen
… Der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg kritisierte den Vorstoß: Eine FFP2-Maskenpflicht sei für die allgemeine Bevölkerung „nicht wissenschaftlich begründet.“
Verschiedene Studien hätten gezeigt, dass FFP2-Masken nur dann wirkten, wenn sie korrekt verwendet würden. Dies sei jedoch je nach Gesichtsform, Bartwuchs und Länge des Tragens oft gar nicht der Fall…
2. Fehlende Grenzwerte
Die Bundesländer bemängeln schon seit Wochen, dass der Bund ihnen mit dem neuen Gesetzentwurf keine Grenzwerte vorgebe, ab wann welche Corona-Maßnahmen verhängt werden sollen. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzender des Bundes deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, hält dies für rechtlich problematisch: „Die Begriffe ‚Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens‘ und ‚kritische Infrastruktur‘ sind so unklar und so vage gefasst, dass eine rechtssichere Anwendung in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise nicht möglich ist“, so Seegmüller…
3. Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zwar nicht Teil des aktuellen Maßnahmenpakets, aber trotzdem relevanter Bestandteil des Infektionsschutzgesetzes…
[Es] erscheine nicht ersichtlich, welcher messbare, zusätzliche Infektionsschutz durch die Maßnahme noch erzielt werden könne. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die „keinen zusätzlichen Infektionsschutzgewinn bringt, ist letztlich ungeeignet und damit unverhältnismäßig“, resümiert Seegmüller.
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, der die Interessen der Heimbetreiber vertritt, fordert eine Abkehr
4. Impfstatus für drei Monate
… „Die Definition des kurzen Abstandes basiert auf einer Fehleinschätzung der Bedeutung der Effektivität der Impfstoffe“, so Schmidt-Chanasit. Die Impfungen reduzierten schwere und tödliche Verläufe, hätten aber „keinen ausreichenden oder allenfalls nur kurzzeitigen Effekt auf die Verhinderung einer Sars-CoV-2-Infektion“. Von der Regelung profitiere „niemand“.
5. Finanzierung von Rehaeinrichtungen
… Eine Sprecherin des Caritas-Verbandes warnte… Die finanzielle Unterstützung sollte unabhängig von der Feststellung der epidemischen Lage verlängert werden, um die Existenz der Einrichtungen nicht zu gefährden.«
Auf bundestag.de wird ein Video von der Ausschußsitzung bereitgestellt.
Na, das ist doch wenigstens ein wenig Gegenwind.
Es fragt schon gar niemand mehr nach der "Epidemische Lage von nationaler Tragweite". Die verkündet immer noch der Viehler und sein von Gates gesponsortes "Institut", nehme ich an.
"Viehler, gibt es noch Tragweite?" "Klaro, gestern habe ich noch nachgesehen. Ohne Ende Pandemie. Vom Feinsten, zappenduster, Booster."
etwas fragmentarisch. die einrichtungsbezogene Nachweispflicht kommt im Gesetzesentwurf vor, insofern der entsprechende Paragraph zum 31.12. aufgehoben werden soll.
Das erste, was man in der Aufzeichnung der Sitzung zu sehen bekommt, sind zwei Frauen mit Filtertüte im Gesicht.
Da hat’s mir schon gereicht und ich hab wieder abgeschaltet.
Leider ist Herr Chanasit noch zu positiv gegenüber den Staubschutzmasken eingestellt.
Die auf tkp.at besprochenen Studien legen den Schluss nahe, dass sie gegen Viren überhaupt nicht wirken, aber erhebliche Risiken bei korrekter Anwendung haben.
Auch der Schadstoffgehalt sollte nicht unterschätzt werden.
@cr – bitte schicken Sie Chanasit diese Maskenstudien.
"Durch den Verweis auf die bloße Vertretbarkeitsprüfung entzieht sich das Gericht weitgehend einer Positionierung im Ziehen und Reißen um die Neuausrichtung im Umgang mit altbekannten Gesundheitsrisiken. Damit überantwortet es sich einem unbestimmten, möglicherweise gar primär medial getriebenen Zeitgeist – denn wer wollte schon sagen, dass es gänzlich unvertretbar sei, durch eine „Impfpflicht“ die Chance zu erhöhen, den Lebensschutz in Bezug auf eine hochansteckende und gefährliche Erkrankung wie die Masern zu verbessern? Grenzen staatlicher Gesundheitsschutzmaßnahmen sind damit kaum noch vorstellbar. Kritikwürdig hieran ist zudem, dass die eigentliche Problemlage so gar nicht adressiert werden kann. Es ist nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, einen irgendwie gearteten Zeitgeist bzw. gewandelte gesellschaftliche Wertvorstellungen „unvermittelt und ungefiltert in die Rechtsfortbildung“ zu übernehmen. „[N]eue soziale Einstellungen müssen vielmehr im Bereich des Rechts kritisch untersucht werden.“5) „Bei aller Einsicht in den bestimmenden Einfluß des Zeitgeistes auf die Rechtsordnung gilt gleichwohl: Auch wenn im gesellschaftlichen Bereich weitgehender Konsens über neue Wert- und Gerechtigkeitspostulate besteht, vermag dies nicht immer einer bestimmten Rechtsfortbildung volle Legitimität zu verschaffen.“6) Vollzieht die Gesellschaft also eine biopolitische Wende, läge es in der Verantwortung nicht zuletzt des Bundesverfassungsgerichts, Zurückhaltung und Bedacht anzumahnen, sodass nicht vorschnell Tatsachen geschaffen werden, die sich nur schwer oder gar nicht revidieren lassen. Wer bloß die Vertretbarkeit gesetzgeberischer Entscheidungen überprüft, ist hiervon meilenweit entfernt."
https://verfassungsblog.de/masernimpfpflicht/
Neuer Bericht über Impfnebenwirkungen vom MDR
https://www.youtube.com/watch?v=gIfRSobbJEw
Alle "Maßnahmen" müssen sofort abgeschafft werden! Keine Masken, keine Spritzen, keine Ausgrenzung, keine Impfpflicht – alles reines Gates-Schwab-Gequatsche. Weg damit. Zurück zum GG und Einhaltung der Verfassung! Recht auf a) b) c) … und der Habarth muss weg wie noch viele andere
Das Deutsch, das hier von einem der höchsten Vertreter der deutschen Justiz verwendet wird – ohne Worte.
Es heißt "Stellungnahme zum Entwurf", es heißt "Verpflichtung zum Tragen".
"Die Begründung für die Verpflichtung zur Tragung von #Atemschutzmasken in Verkehrsmitteln des Luft- und Personenfernverkehrs genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen derzeit nicht."
https://bundestag.de/resource/blob/906986/b691e783856413ba3ca073a8d38d9119/20_14_0048-31-_ESV-Dr-Robert-Seegmueller_Stellungnahme-zur-oeffentlichen-Anhoerung-COVID-19-SchG_nicht-barrierefrei-data.pdf"
https://mobile.twitter.com/QuakDr/status/1564491959720361985?cxt=HHwWgoCykb_JmLYrAAAA
Die Frage ist, ob das Dementor und seine Spießgesell*innen zu beeindrucken vermag, zumal sein Cum-Ex-Komplize Harbarth noch an der Spitze des Bundesverarschungsgerichts sitzt.
Fuer den Fall der Faelle – da bin ich schonmal gespannt auf die Farben der Schlagbaeume. Was meint Ihr denn, Uni‑, Zwei- oder dreifarbig??? Und welche, gelb, schwarz, weiss, rot, Gold, Gruen. Welche Kombination? Blau glaub ich ja eher weniger …
https://www.berliner-zeitung.de/news/impfpflicht-bei-der-feuerwehr-berlin-da-stimmt-was-nicht-impfung-nebenwirkungen-corona-pandemie-li.261359
https://t.co/p7BiHvQTcl
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Stefan Homburg
Die WHO-Datenbank erfasst die Nebenwirkungen weltweit. Die schauderhaften Befunde finden Sie hier: 2/2
https://t.co/h96VFP8Cne
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Stefan Homburg
Eine Milliarde Probanden machen Eindruck. Indes sind mehrere Millionen von ihnen laut WHO-Datenbank gar nicht glücklich über ihre Rolle.
Bei der Versuchsrunde ab September werden klinische Studien zur Vereinfachung ganz weggelassen. 1/2
https://t.co/Is9IvKfFii
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/fortschreibung-der-niedersachsischen-corona-verordnung-mit-minimalen-anderungen-214838.html
Wie begründet die Landesregierung Niedersachsen die Zwangs-Maßnahmen-Verlängerung?
Zitat:
Die Sommerwelle ist glücklicherweise abgeflacht, die Zahl der mit Corona im Krankenhaus oder gar auf der Intensivstation zu behandelnden Fälle ist aktuell vergleichsweise niedrig, viele Krankheitsverläufe sind moderat. Aber es bleibt dabei: Corona ist keine Grippe, tagtäglich sterben Menschen an einer COVID-19-Infektion, viele haben lange unter Nachwirkungen zu leiden. Aus diesen Gründen hält die Niedersächsische Landesregierung die bisherigen Basis-Schutzmaßnahmen nach wie vor für geboten.
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Zitat Ende.
Corona ist keine Grippe und tagtäglich sterben Menschen an einer Covid-19-Infektion. Ja. Klar. Wieviel? Waren diese Menschen "geimpft"? Viele haben an den Nachwirkungen zu leiden. Aha. Wieviel? Wer von den "vielen" war "geimpft", wer nicht? Es wird nichts mit konkreten Zahlen begründet, nichts. Es sind vage, ungenaue Sätze, Floskeln, die dazu dienen, Zwangsmaßnahmen aufrecht zu halten. Beliebig, in diesem Fall bis Ende September 2022.
Aber es bleibt dabei!
Aber es bleibt dabei!
Aber es bleibt dabei!
Aber es bleibt dabei!
Ich möchte das "Aber es bleibt dabei!" gern fett drucken, irgendwie funktioniert an meinem PC der Fettdruck für die Kommentare nicht.
Ich fasse zusammen, die Lage in den Krankenhäusern ist vergleichsweise niedrig, die Verläufe sind moderat, es gibt keine bedrohliche Situation, alles klingt ab, es ist Sommer, alle Maßnahmen KÖNNTEN beendet werden. In allen europäischen Nachbarländern *SIND* die Maßnahmen GENAU DESHALB beendet, doch in Niedersachsen:
Aber es bleibt dabei!
Aber es bleibt dabei!
Aber es bleibt dabei!
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