Am 1.6. berichtete handelsblatt.com: "ASBESTVERSEUCHUNG: Babypuder-Skandal: Oberstes US-Gericht bestätigt Milliardenstrafe für Johnson & Johnson".
»Der US-Pharmakonzern hat derzeit keinen guten Lauf: Die Niederlage im Berufungsverfahren vor dem Supreme Court ist bereits die zweite innerhalb weniger Wochen. Der Aktienkurs leidet.
Washington. Für den US-Pharma- und -Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (J&J) bleibt die mehr als zwei Milliarden Dollar schwere Strafzahlung im Skandal um mutmaßlich asbestverseuchten Babypuder bestehen. Der Oberste Gerichtshof der USA wies am Dienstag die Berufung des Unternehmens zurück und ließ damit das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Missouri unangefochten. Die Aktien von J&J fielen daraufhin im frühen Handel der Wall Street gegen den Trend um gut ein Prozent.
J&J war 2018 zu einer Strafe von über 4,7 Milliarden Dollar verurteilt worden, nachdem 22 Frauen das Unternehmen wegen Eierstockkrebs, angeblich ausgelöst durch den Babypuder, verklagt hatten. Die Strafzahlung wurde später zwar auf 2,12 Milliarden Dollar gesenkt, bislang versuchte J&J aber immer noch, dieses Urteil anzufechten...
Eigentlich steht das Unternehmen dank seines Impfstoffs als Covid-19-Bekämpfer im Rampenlicht. Doch der Konzern hatte zuletzt auch dort mit Produktionsproblemen und Bedenken zu kämpfen.
Ende Februar hatte die US-Gesundheitsbehörde den Impfstoff von Johnson & Johnson durch eine Notfallverordnung freigegeben. Seit März ist das Vakzin, bei dem eine einzige Impfung reicht, auch in der EU erhältlich. Mitte April hatten die US-Behörden den Gebrauch jedoch vorübergehend gestoppt.
Johnson & Johnson verlor weitere Berufung vor Supreme Court
Weil es – ähnlich wie bei Astra-Zeneca – in sechs Fällen nach dem Impfen zu Sinusvenenthrombosen gekommen war, wurde der Einsatz des J&J-Mittels für elf Tage komplett gestoppt. Mittlerweile ist der Impfstoff mit einer Warnung versehen und wieder im Einsatz.
Die Niederlage vor dem Supreme Court ist bereits die zweite innerhalb weniger Wochen. Im Mai hatte der Oberste Gerichtshof eine Berufung von Johnson & Johnson in einem anderen Urteil abgewiesen. Dabei ging es um das antipsychotische Mittel Risperdal, das auch Kindern und alten Menschen verabreicht wurde. In dem Verfahren hatte eine Jury eine Strafe von 70 Millionen Dollar gefordert.
Risperdal ist ein atypisches Neuroleptikum und verringert Spannungen, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Denkstörungen und Ich-Störungen. Das Medikament wird häufig in Psychiatrien zur Behandlung von Schizophrenien eingesetzt.
Die Nachrichtenagentur Reuters hatte 2018 gemeldet, dass J&J offenbar jahrzehntelang von der Existenz des gesundheitsschädlichen Stoffs in seinen Pudern gewusst habe. Der Konzern hatte Verbrauchern und Investoren immer wieder versichert, dass der Babypuder sicher und asbestfrei sei. Im vergangenen Mai kündigte J&J jedoch an, den Verkauf seines auf Talk basierenden Babypuders in Nordamerika – wegen gesunkener Nachfrage – einzustellen.«
Bei den "Impfstoffen" werden Paul-Ehrlich-Institut, Stiko und EMA aber sicher ganz gewissenhaft geprüft haben.
Siehe u.a.:
Vorläufiges Aus für Johnson & Johnson-Impfungen in Slowenien
60 Millionen Dosen Johnson & Johnson entsorgt: Das hat bittere Folgen für Deutschland
"Rote Hand": Auch Johnson & Johnson warnt vor Thrombosen
Und genau wegen solcher plötzlich und unerwartet auftauchender Nebenwirkungen sind Menschen skeptisch wenn es um brandneues Zeuch geht. Insbesondere wenn dieses Zeuch im Körper der Opfer landen soll. In der IT gab es lange die Binsenweisheit, niemals die erste verfügbare Version einer Software oder einer Hardware im Produktivbetrieb einzusetzen – und schon gar nicht irgendwas, das noch im Test ist. Also BITTE – wenn ich schon keine brandneue Technik einsetze, warum zum Geier soll ich mir dann etwas langfristig Wirksames spritzen lassen, bei dem noch nicht mal die Herstellungstechnologie ausgiebig getestet wurde.
Wie es aussieht, haben dieses Argument endlich auch andere erkannt. Sogar öffentlich rechtliche. Hier mal ein Artikel des Bayerischen Rundfunk vom 20.9. :
https://www.br.de/nachrichten/wissen/impfung-corona-sollte-man-auf-die-totimpfstoffe-warten,SgS4EB1
Da kann man dann sowas lesen wie:"Totimpfstoffe haben an sich seltener Nebenwirkungen, allerdings lässt der Impfschutz im Allgemeinen mit der Zeit nach – im Gegensatz zu Lebendimpfstoffen. Eine Auffrischung ist in manchen Fällen nach wenigen Jahren notwendig."
Beachtenswert: es sind wenige Jahre, nicht wenige Monate.
"Prinzipiell sind Totimpfstoffe aber gut verträglich – und zwar für alle Altersgruppen und auch Risikopatienten. Und damit könnten auch Impfskeptiker abgeholt werden, die sich vielleicht noch vor den verhältnismäßig neu entwickelten mRNA-Impfstoffen fürchten – Totimpfstoffe gibt es schon lange und man kennt sie von verschiedenen anderen Impfungen." …
"Weil die Methode an sich sehr gut verträglich ist, wird sie für viele andere Impfungen bereits angewandt und kann so vielleicht Menschen überzeugen, die sich jetzt noch nicht impfen lassen wollen. Sie wurden in den vergangenen Jahren milliardenfach in Impfungen gegen Zecken, Grippe, Tollwut oder Hepatitis verwendet – auch bei Kindern. Und einem Totimpfstoff ist es egal, was vorher geimpft wurde. Er lässt sich also auch gut als Auffrischungsimpfung nutzen."
Das ist dann das erste mal, dass Impfskeptikern/Impfgegnern/Impfverweigerern/Ungeimpften ein echtes Argument für ihre Abwehrhaltung gegenüber mRNA- und Vektor-Impfstoffen unterstellt wird.
Aber auch der Rest des Artikels ist lesenswert. Es geht dann noch etwas um Vergleiche zwischen den Todimpfstoffen und mögliche zeitlich nahe Zulassungen bei uns. Auch Europäische Entwicklungen sind ein Thema.
Allerdings fragt sich, ob überhaupt eine Impfung nötig ist gegen eine Krankheit, die weder eine Übersterblichkeit noch eine Überlastung des Krankenhaussystems verursacht hat, deren Infektionssterblichkeit bei 0,2% liegt und bei der der Tote durchschnittlich 82 Jahre alt ist. Es geht ja nicht nur um die Wirksamkeit und Sicherheit, sondern auch um die Frage, ob man seine Freiheitsrechte erkaufen will.
Dann muss Johnson&Johnson jetzt aber noch mal richtig auf die Impftube drücken, um die Verluste durch den Babypuder-Gerichtsprozess wieder reinzuholen. Bei den Impfstoffen ist der Verein ja nicht in der Haftung, oder?
Bei Babypuder haften die Hersteller wenigstens noch für ihre Sauereien. Bei den neuen Impfungen nicht. Das ist ein Freibrief für Fahrlässigkeit.
Achja – fast vergessen: Seit Anfang August können sich Touristen in Serbien wieder impfen lassen. Zur Auswahl steht auch der Ganzvirus Todimpfstoff von Sinopharm.
Den folgenden Link einfach mit einem Direktübersetzer (z.B. in Chrome) übersetzen:
https://www.danas.rs/drustvo/besplatna-vakcinacija-stranih-turista-u-srbiji/
Oder das Original des Handels-/Tourismus-/Telekommunikationsministeriums verwenden.
https://mtt.gov.rs/en/home-posts/notice-for-foreign-citizens-on-vaccination-and-application-procedure/
Thiamethoxam
Pflanzenschutzmittel mit Thiamethoxam sind in Deutschland nicht mehr zugelassen, zur Bekämpfung des Vergilbungsvirus erteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit allerdings 2021 lokale und zeitlich (bis 30. April 2021) begrenzte Notfallzulassungen für Hessen und Schleswig-Holstein zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut mit Cruiser 600 FS.
https://de.wikipedia.org/wiki/Thiamethoxam
Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:
Cruiser 600 FS
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/01_notfallzulassungen/Cruiser_600_FS_Blattlaus-Virusvektor_Zuckerruebe_BY_2021.pdf
29.09.2021 | Jost Maurin | taz
Bienenkiller außer Kontrolle
BERLIN taz | Nachdem Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) ein für Bienen hochgiftiges Pestizid ausnahmsweise erlaubt hat, verbreitet es sich unkontrolliert in der Umwelt. Imker und Naturschützer in Bayern haben große Mengen des Wirkstoffs Thiamethoxam und seines Abbauprodukts, des ebenfalls als Pestizid genutzten Clothianidin, in Wasser- und Schlammproben gefunden. Die Proben stammen von Feldern im Landkreis Neustadt an der Aisch–Bad Windsheim, auf denen mit Thiamethoxam ummantelte Zuckerrübensamen ausgesät worden waren. Auch in Proben von Pflanzen auf benachbarten Feldern in dem fränkischen Landkreis und dem angrenzenden Kreis Fürth fand das beauftragte Labor den Wirkstoff und sein Abbauprodukt aus der Pestizidgruppe der Neonikotinoide. Die Laborberichte liegen der taz vor.
Die EU hat 2018 verboten, Thiamethoxam und Clothianidin im Freiland auszubringen. Denn mehrere Studien hatten gezeigt, dass die in der Praxis vorkommenden Mengen dieser Pestizide Bienen schädigen. Neonikotinoide können Experten zufolge Insekten bereits bei einer niedrigen Dosierung lähmen, töten oder das Lernvermögen und die Orientierungsfähigkeit beeinträchtigen. Das betrifft nicht nur Bienen, sondern auch andere Insekten und Wasserorganismen. Da immer mehr Insektenarten aussterben, wollte die EU das nicht länger hinnehmen.
Trotz des EU-Verbots erteilte das Klöckner unterstellte Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere „Notfallzulassungen“ für das Thiamethoxam-haltige Produkt „Cruiser 600 FS“ des Chemiekonzerns Syngenta. Die EU-Pestizidverordnung erlaubt solche Ausnahmen, wenn sich eine „Gefahr“ nicht anders abwehren lässt. (…)
https://taz.de/Nach-Notfallzulassung-eines-Pestizids/!5799734/
In der "Anstalt" vom 7. Dezember habe ich gelernt, dass man aus solchen Problemchen nicht auf die Sicherheit der Johnson-Pieksstoffe schließen darf, weil man beispielsweise zum Vergleich ja auch weiterhin VW fährt, obwohl VW beim Abgas geschummelt hat.