Wie konnte Drostens "Dissertation" aus dem UB-Katalog verschwinden?

Wie schön, daß viele Menschen zu diesem Thema recherchieren! Einer Zuschrift verdanke ich diese interessante Information:

Spätestens 2011 waren die Bestände der Frankfurter UB, die zuvor über alte Katalogzettel erschlossen wurden, digitalisiert.

Doch bereits bei Einreichung der "Dissertation" von Christian Drosten war das Ausleihsystem elektronisch. Das geht aus einer peniblen Studie der UB hervor.

Wie konnte also geschehen - jenseits von Wasserschäden der einen oder anderen Art - , daß es bis zum Jahr 2020 keinen Eintrag über die Arbeit in diesem Katalog gab? Da auch bekanntermaßen die Deutsche Nationalbibliothek erst 2020 von der Existenz erfuhr, kann nur schwerlich von der Einhaltung der Veröffentlichungspflicht nach der Promotionsordnung gesprochen werden.

Die einzig schlüssige Erklärung scheint zu sein: Es gibt keine Dissertation von Christian Drosten aus dem Jahre 2001. Die schwerwiegendere Frage ist, was die Goethe-Universität heute als solche ausgibt und von wann bzw. woher dieses Papier stammt.

Verstöße gegen Promotionsordnung

Auf der Seite des Fachbereichs 16 (Medizin) sind einige Regeln veröffentlicht, die sicher bereits 2001 galten:

»Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsverfahrens wird die Dissertation (die nach Abschluss der Begutachtung vorliegende Version) veröffentlicht. Dabei dürfen, außer den Ergänzungen zur/m Korreferentin/Korreferenten und Tag der mündlichen Prüfung auf der Seite 2, keine Änderungen vorgenommen werden!

... In allen Druckexemplaren muss eine Unterschrift jeweils unter Lebenslauf und schriftlicher Erklärung vorhanden sein (handschriftlich oder gedruckt).«

Daß diese Regeln von Herrn Drosten nicht eingehalten wurden, läßt sich an der vorliegenden Kopie ablesen (als Download in Drosten-Dissertation aus Leipzig ein Fake?) - selbst wenn man das Papier für die 2001 eingereichte Arbeit halten wollte.

3 Antworten auf „Wie konnte Drostens "Dissertation" aus dem UB-Katalog verschwinden?“

  1. Jede Dorfbliothek im Rhein-Main Kreis hat­te spä­te­stens Mitte der 90er ein digi­ta­les Ausleihsystem. Dass die Uni das nicht hat­te ist wohl ein schlech­ter Witz.

  2. Drosten ist ein Hochstabler, wie er mit den PCR Test zeigt, die real kei­ne Infektion, noch einen akti­ven Virus anzei­gen kön­nen. Nicht ein­mal einen angeb­li­chen neu­en, gefähr­li­chen Virus hat er gefun­den, usw.. Absolut kei­ne Wissenschaftlichen Protokolle, die vor­ge­schrie­ben sind

  3. Der Herr Drosten ist ein Hochstapler und eine Prüfung hät­te die Regierung machen müs­sen vor so einem Volksschädlichem Lockdown der einen psy­chi­schen und wirt­schaft­li­chen Schaden für Jahrzente ver­ur­sacht hat.

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